PayPal Inkasso infocscore ohne Mahnung

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
flop1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 36x hilfreich)
PayPal Inkasso infocscore ohne Mahnung

Im November habe ich bei eBay einen Artikel versteigert. Der Käufer hat per PayPal gezahlt. Danach habe ich mit einem Teil meines PayPal Guthabens für 10,19 € selbst etwas gekauft und bezahlt. Ein paar Tage nach dem Verkauf meines Artikels meldet der Käufer einen Streitfall bei PayPal, dass der Artikel nicht angekommen sei. Da ich ihn unversichert ohne Nachweis als Päckchen verschickt habe, greift der Käuferschutz und PayPal zieht mir den gesamten Betrag von meinem PayPal Konto ein. Da ich zwischenzeitlich schon für 10,19 € etwas mit meinem PayPal Guthaben gekauft habe, ist mein Kontostand mit -10,19 € im Minus. Das teilt mir PayPal am 26.11.2015 in der E-Mail mit, die den Streitfall schließt:

Zitat:
Es ist eine Rückzahlung über Ihr Konto erfolgt und der Fall ist
geschlossen. Leider weist Ihr Konto kein entsprechendes Guthaben für die
Rückerstattung auf. Ihr aktueller PayPal-Kontostand ist negativ.

Ihre Kontoaktivitäten sind damit beschränkt, bis der Kontostand wieder
ausgeglichen ist (bzw. sich im positiven Bereich befindet). Bitte beachten
Sie auch Folgendes: Zahlungseingänge für Ihr Konto werden primär zum
Ausgleichen des Kontostands verwendet.


Soweit so gut, denke ich. Sobald ich wieder etwas bei eBay versteigere und der Käufer per PayPal zahlt, wird mein Kontostand wieder ins Positive gehen. Also lasse ich die Sache erst mal ruhen. Ich logge mich im Laufe des Dezembers ein paar mal bei PayPal ein. Dort wird der negative Kontostand von -10,19 € angezeigt, sonst aber nichts (keine Aufforderung zum Ausgleichen des Kontostands). Weiter höre ich nichts von PayPal.

Am 06.01.2016 kommt dann ein Brief von infoscore Inkasso:

Zitat:
Sehr geehrter Herr X,

wir zeigen an, dass uns die PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A. beauftragt hat, ihre Interessen Ihnen gegenüber wahrzunehmen.
Nach Angaben unserer Auftraggeberin haben Sie sich am xx.xx.xxxx bei der PayPal (Europe) SARL & Cie SCA. registriert. Zur aktuellen Anmeldung nutzen Sie die E-Mail-Adresse x.
Sie haben die PayPal (Europe) SARL & Cie SCA. als Zahlungsdienstleister genutzt und Ihren negativen Saldo bisher nicht ausgeglichen. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach über die bei der PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A. hinterlegte E-Mail-Adresse aufgefordert worden.
Sie sind unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig:

Haupt- / Restforderung 10,19 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.01.2016 0,02 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 5,00 EUR
Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 0,60 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 27,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i. V. m. Nr. 7002 VV RVG 5,40 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 47,61 EUR so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum 16.01.2016 auf unserem Konto eingeht.
Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir derzeit freiwillig nur einen Teil der uns eigentlich zustehenden Bearbeitungsvergütung berechnen. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist können wir dieses Angebot nicht mehr aufrecht erhalten. Dann wird sich unsere Inkassovergütung auf EUR 70,20 erhöhen (1,3 Gebühr analog § 13 RVG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG nebst Pauschale nach Nr. 7002 VV Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ).

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH


Da war ich erst mal ziemlich überrascht. Von PayPal habe ich weder E-Mails noch Briefe erhalten. Und wenn es E-Mails waren, dann sind sie sicher im Spam-Ordner gelandet, den ich alle paar Tage sichte und leere.

Also habe ich folgendes zurück geschrieben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Überraschung habe ich am 09.01.2016 Ihre Zahlungsaufforderung mit dem Aktenzeichen X vom 06.01.2016 erhalten.

Der negative Betrag auf meinem PayPal-Konto entstand durch den Streitfall X vom 26.11.2015. In der beigefügten E-Mail vom 26.11.2015 wird zum ersten und einzigen Mal auf meinen negativen Kontostand hingewiesen.

Zitat:
Es ist eine Rückzahlung über Ihr Konto erfolgt und der Fall ist
geschlossen. Leider weist Ihr Konto kein entsprechendes Guthaben für die
Rückerstattung auf. Ihr aktueller PayPal-Kontostand ist negativ.

Ihre Kontoaktivitäten sind damit beschränkt, bis der Kontostand wieder
ausgeglichen ist (bzw. sich im positiven Bereich befindet). Bitte beachten
Sie auch Folgendes: Zahlungseingänge für Ihr Konto werden primär zum
Ausgleichen des Kontostands verwendet.

Hieraus wird nicht ersichtlich, dass ich dazu aufgefordert werde, den negativen Betrag auszugleichen. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass der negative Kontostand durch zukünftig eingehende Zahlungen ausgeglichen wird. Eine Frist wird nicht gesetzt. Auch habe ich mich seit dem 26.11.2015 mehrmals in mein PayPal-Konto eingeloggt, dort zwar den negativen Betrag angezeigt bekommen (siehe beigefügten Screenshot), aber niemals eine Zahlungsaufforderung nach §286 BGB erhalten.

Auch per E-Mail habe ich keine Zahlungsaufforderung seitens PayPal oder infoscore erhalten. Von daher sehe ich Ihren Brief als erste Zahlungsaufforderung und habe am 10.01.2016 den fälligen Betrag von 10,19 an PayPal überwiesen. Der Betrag ist am 13.01.2016 bei PayPal eingegangen. Mein Konto weist nun eine ausgeglichene Summe von 0,00 € aus. Damit sehe ich den Fall als beendet an.

Mit freundlichen Grüßen

X



Bei PayPal ist mein Kontostand jetzt also bei 0,00 €, aber ich habe keine der Inkassogebühren gezahlt. Ich habe das Geld direkt an PayPal überwiesen und nicht an infoscore.

Dann kam gestern (25.01.2016) dieser Brief von infoscore:

Zitat:
Restabrechnung PayPal(Europe) SARL nach Zahlungseingang
& Cie S.G.A. ./. X aus Dienstleistung

Ihre bisherige/n Zahlung/en über 10,19 EUR wurde/n in dieser Angelegenheit berücksichtigt. Unserer Auftraggeberin sind aber aufgrund Ihres Zahlungsverzuges bereits weitere Zinsen und Kosten entstanden. Deshalb erhielten wir den Auftrag zur weiteren Bearbeitung.

Da Sie auf mehrfache Mahnungen unserer Auftraggeberin nicht reagiert hatten, war sie berechtigt, uns mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Die aufgrund Ihres Zahlungsverzuges entstandenen Kosten sind gemäß $ 286 BGB als Verzugsschaden von Ihnen zu ersetzen.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, den Restbetrag in Höhe von EUR 37,42 bis zum 01.02.2016 zu überweisen, dessen Zusammensetzung Sie anliegender Forderungsaufstellung entnehmen können. Fristwahrend ist allein der Eingang der Zahlung auf unserem oben angegebenen Konto. Für den Fall, dass Sie nicht rechtzeitig zahlen, sind wir schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren ohne weitere Ankündigung gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden weitere Kosten des Verfahrens sowie Gerichtskosten anfallen, die gleichfalls durch Sie getragen werden müssten.
Zahlungseingänge bis zum 22.01.2016 wurden berücksichtig.

infoscore Forderungsmanagement GmbH

Forderungsaufstellung
(wieder das gleiche wie oben)


Ich sehe nicht ein für lächerliche 10,19 eine Inkassogebühr von 37,42 € zu zahlen! Schon gar nicht, wenn mir vorher keine Zahlungsaufforderung zugekommen ist. Soweit ich weiß muss PayPal das erst mal nachweisen können, was bei E-Mails eher unmöglich ist. In meinem Spam-Ordner landen fast täglich Mails mit dem Betreff "Mahnung", "PayPal", "Inkasso" etc.

Ich wäre bereit den "entstandenen Schaden" in Form von 0,02 € an Zinsen zu zahlen. Aber in den Rachen von infoscore werde ich mein Geld sicher nicht werfen!

Wie soll ich jetzt reagieren?

P.S.: Bei meiner Recherche zu diesem Thema bin ich auch auf diese perfide Seite gestoßen: https://www.inkassoportal.de/hilfe/brief-von-infoscore (Autor: infoscore)

-- Editier von flop1 am 26.01.2016 21:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassogebühren oder Anwaltsgebühren (KSP/Infoscore) sind im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden selbst im Verzugsfall mangels erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

Zitat:
P.S.: Bei meiner Recherche zu diesem Thema bin ich auch auf diese perfide Seite gestoßen: https://www.inkassoportal.de/hilfe/brief-von-infoscore (Autor: infoscore)

LOL Was sollen die auch sonst schreiben ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mache einfach einen Bogen um Paypal und nutze es nicht mehr. Da laufen sowieso mittlerweile zu viele Betrüger herum und es sind einfach zu viele Konten gehackt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flop1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 36x hilfreich)

Wie läuft das denn ab, wenn ich nicht weiter auf das Schreiben reagiere? Ich erhalte den Mahnbescheid und widerspreche dem. Und dann? Muss infoscore dann vor Gericht ziehen, um das Geld einzutreiben? Wie groß ist das Risiko noch weitere Gebühren anzuhäufen, die am Ende ich zahlen muss?

28x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nur der Forderungsinhaber könnte klagen
Infoscore gibt i.d.r. an die ksp Kanzlei ab

In den einschlägigen Verbraucherplattforen gibt es keinen einzigen Hinweis auf durchgezogene Klagen expl wg Inkassogebühren /Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit paypal

Angesichts der gigantischen Anzahl an paypal Streitfälle ist dies bemerkenswert ;)

Wie bist Du mental drauf ?

-- Editiert von thehellion am 27.01.2016 22:12

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flop1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 36x hilfreich)

Ok, das beruhigt mich schon etwas.

In ähnlichen Fällen in diesem Forum haben einige Schuldner die Zinsen plus etwa 5 € direkt an den Gläubiger überwiesen. Macht das auch in diesem Fall Sinn? 5 € tauchen in im ersten Brief von infoscore als "Vorgerichtliche Mahnauslagen" und im zweiten Brief als "Gläubigermahnspesen" auf.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flop1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 36x hilfreich)

Für mich ist die Sache gut ausgegangen:

Nachdem ich der Forderung noch einmal per Fax vehement widersprochen habe, kam dann Mitte Februar der bisher letzte Brief von infoscore:

Zitat:
Aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht wird die verbliebene Restforderung unserer Auftraggeberin zu o. g. Aktenzeichen nicht weiter gegen Sie geltend gemacht. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


:dance:

6x Hilfreiche Antwort

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