hundehaltung in Eigentumswohnung

29. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
cilia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
hundehaltung in Eigentumswohnung

Einen wunderschönen guten Abend,
Ich hätte da mal eine Frage,und zwar habe ich eine Eigentumswohnung in der laut der Immobiliengesellschaft Hundehaltung erlaubt ist,sofern sich die Nachbarn nicht beschweren.Dies haben sie auch 1 1/2 jahre lang nicht getan.Neulich gab es mal einen Zwischenfall bei dem der Hund wohl die halbe Nacht gejault haben soll.Darauf haben wir sämtliche Nachbarn angesprochen,und es waren genau 2 Mieter die etwas gehört hatten.Die über Uns,und die neben Uns.Jetzt wollen wir uns einen zweiten Hund anschaffen,aber der Hausverwalter macht total Zicken,und will uns die Hundehaltung im Endeffekt verbieten,aufgrund des nächtlichen Vorfalls.Ich denke eher er mag keine Tiere,aber das ist ja egal.Auf jeden Fall will er sich bei der Immobiliengesellschaft beschweren,und ein Hundehaltungsverbot nur in unserem Haus bewirken(zu der Immob.gesellschaft gehört eine ganze Straße)....Kann er das denn so einfach?Schließlich gehört mir die Wohnung ja. Wäre lieb wenn mir einer weiter helfen könnte.
Lieben Gruß, ;)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Mach dir mal nicht zuviele Gedanken. Das kann der Verwalter nicht entscheiden, sondern nur die Eigentümergemeinschaft.
Übrigens wird ja der Verwalter von den Eigentümern bezahlt. Wenn du so willst, bist du im weitesten Sinn der Chef des Verwalters. Mach dem das mal klar ;)
Ich gehe mal davon aus, dass die genehmigte Hundehaltung in der Hausordnung steht und diese kann dann nur per Beschluss geändert werden und nicht weil es der Verwalter gerne so hätte

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#2
 Von 
cilia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dreamer66 für deinen Rat,dann werde ich mal versuchen den "Chef " raushängen zu lassen.
mfg ;)

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich seh das nicht ganz so locker. Wir haben auch Hunde, aber es gibt einschlägige Urteile, dass die Genehmigung zur Hundehaltung nicht automatisch die Genehmigung zur Haltung mehrere Hunde beinhaltet. Ausserdem gibt es das Riskio, dass sich dann die Nachbarn beschweren, weil zwei Hunde, wenn sie miteinander spielen deutlich mehr Krach machen wie einer. Ich finde, die Masse an Geboten in Deutschland ist eben auch dadurch entstanden, dass so viele alles bis an die Grenzen ausreizen.

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"Chylla"

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#4
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Chylla, das mag zwar schon richtig sein, dass es dazu Urteile gibt. Genauso gibt es auch Urteile die wieder total anders entschieden wurden. Das ist aber hier nicht das Thema, denke ich!
Absehen lässt es sich auch nicht, wie im Fall der Fälle dann gerade der Richter entscheidet. In einer Eigentümergemeinschaft kann nun mal nicht der Verwalter selbstherrlich über ein Tierhalteverbot entscheiden. Im Prinzip gehört dieser Beitrag auch nicht ins Mietrechtforum. Denn hier geht es um WEG Recht und Beschlüsse fassen können nur die Eigentümer und nicht der Verwalter

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Gehört die Wohnung nun Dir oder der Immobiliengesellschaft ? Warum will sich der Verwalter bei der Immobiliengesellschaft beschweren, wenn Du ihn bezahlst ? Die hat das ganze höchstens mal gebaut oder gehört ihr noch ein ganzer Teil der Wohnungen und die haben Angst vor Mietkürzungen durch Hundelärm ?

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"Chylla"

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