Hallo zusammen,
da ich im Internet nicht eindeutig eine Antwort erhalte, möchte ich hier mein Glück versuchen und meinen eigenen Standpunkt erläutern.
Ich habe zum 1.12.14 eine zusätzliche Aufgabe zu meiner Haupttätigkeit übertragen bekommen. Der Arbeitsvertrag wurde angepasst. Hier wurde geschrieben:
"Aufgrund ihrer zusätzlichen Tätigkeit erhalten Sie eine monatliche Funktionszulage in Höhe von 200 Euro".
Diese Zulage wird in der Gehaltsabrechnung unter dem monatlichen Brutto als "freiwillige Zulage" angegeben.
Nun meine Frage: wenn diese Tätigkeit mal weg fällt oder aber ich aus irgendwelchen anderen Gründen diese nicht mehr ausübe, kann mir dann diese Zulage genommen werden? Im Arbeitsvertrag sind keine Gründe angegeben, ausschließlich dieser o.g Satz. Es wurde zeitgleich in diesem Vertrag nur noch die wöchentliche Arbeitszeit erhöht, hier wurde angegeben das von beiden Seiten die Zeit wieder reduziert werden kann.. etc...
Ich glaube das mir die Zulage nicht so einfach genommen werden kann, bin aber auf der Suche nach einer Rechtlichen Grundlage und dem entsprechenden Eintrag im Gesetzestext.
Vielen Dank für eure Hilfe
Funktionszulage
30. November 2015
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Frage vom 30. November 2015 | 09:24
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Funktionszulage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. November 2015 | 09:53
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Die Funktionszulage ist eindeutig mit der zusätzlichen Tätigkeit verbunden. Wenn die Tätigkeit Ihnen zulässiger Weise entzogen wird, dann fällt auch das Entgelt dafür weg. Es stellt sich höchstens die Frage, inwieweit Ihnen die Tätigkeit wirksam entzogen werden kann. Das geht nämlich auch nicht so ohne weiteres.
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