Guten Tag Leute
Zu meinem Fall, Ich war mal Mitglied einer Fitness GmbH, denen Ich eine Kündigung geschrieben habe. Bekam auch eine Bestätigung, dass die Mitgliedschaft im April 15 Endet. Im Oktober 14 haben sich meine Kontodaten und meine Adresse geändert. Diese habe Ich dem Unternehmen Schriftlich Informiert. Im März kam eine Mahnung, dass Sie die Beiträge im Dez 14 - März 15 + Mahngebühren gerne hätten. Diese habe Ich ihnen auf das Konto Überwiesen. Sowie im April den letzten Beitrag.
Jetzt im Oktober bekam Ich Post eines Inkasso Unternehmens, die gerne 180 eur haben wollen, da Ich die Beiträge angeblich nicht gezahlt habe. Somit kam mir sofort im Sinn, so schlampig wie das Fitness Unternehmen mit änderungen umgeht, so dann auch mit Kontoeingängen. Ich habe dem Inkasso unternehmen ein Einschreiben geschickt, dass die Forderung nicht Rechtens ist und schon im März und April bezahlt worden ist (den Betrag wie hoch habe Ich auch genannt.) Einen Monat später kam wieder ein Schreiben, in diesem haben Sie den Betrag abgezogen und wollten nur noch 73,16. Rechnen können die auch nicht, Der Betrag im ersten Schreiben Minus den Betrag den Ich genannt habe müssten es 76,33 werden. Mal davon ab, habe Ich dem Inkasso Unternehmen folgendes geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die damalige Hauptforderung der XXX GmbH wurde in voller Höhe Fristgerecht bezahlt. Bis Vertragsende 04/15 wurde der Beitrag ebenfalls bezahlt.
Da es keine offene Schuld gibt weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. § 28a BDSG nicht einverstanden - ich untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon.
Nach § 174 BGB fordere Ich unter anderem die Vollmacht bzw die Abtretungserklärung im Original, eine Fotokopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt nicht. Fristgerecht bis spätestens zum xx.xx.xxxx ein die Sie als Inkassounternehmen vorlegen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Habe dann erstmal abgewartet. Heute hatte Ich einen Brief von einer Anwältin im Briefkasten, die geschrieben hat, dass Sie bevollmächtigt und beauftragt ist, die Gesamtforderung einzuziehen. Natürlich mit frist und möchte natürlich auch erstmal versuchen es Außergerichtlich zu Regeln. Aber auch nur wenn Ich zahle. Keine Vollmacht drin nix.
Wie reagiere Ich jetzt auf dieses Schreiben? Ich dachte da an
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die damalige Hauptforderung der XXX GmbH wurde in voller Höhe Fristgerecht bezahlt. Bis Vertragsende 04/15 wurde der Beitrag ebenfalls bezahlt. Somit wurden alle Kosten bevor ein Inkasso Unternehmen beauftragt wurde bezahlt. Die dubiosen Forderungen von einmal xxx.xx,- und nach Abzug meiner geleisteten Zahlungen im März und April von xx.xx geben zu bedenken. Da es keine offene Schuld gibt und die Hauptforderungen bezahlt wurden weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. §28a BDSG nicht einverstanden.
Das Inkassol sollte mir nach § 174 BGB die Abtretungserklärung bzw. die Vollmacht Fristgerecht im Original mit Leserlicher Unterschrift zusenden, dies hat das Unternehmen NICHT. Sie als Anwältin müssen dies auch tun. Eine Fotokopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt wie Sie wissen nicht. Bereits aus diesem Grund weise Ich ihr Schreiben zurück.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich meine, Ich habe damals alles bezahlt, nachdem Ich die Mahnung bekommen habe. Das Inkassounternehmen wollte davon nix wissen und hat nur den Betrag abgezogen den Ich bezahlt habe. Muss Ich die Kosten des Inkasso Unternehmens Zahlen, weil die Fitness GmbH diese eingeschaltet hat? Was Ist jetzt mit dem Rechtsanwalt?
Mit Freundlichem Gruß
MJ