Bezahlt, trotzdem Inkass &' Anwalt

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Bezahlt, trotzdem Inkass &' Anwalt

Guten Tag Leute

Zu meinem Fall, Ich war mal Mitglied einer Fitness GmbH, denen Ich eine Kündigung geschrieben habe. Bekam auch eine Bestätigung, dass die Mitgliedschaft im April 15 Endet. Im Oktober 14 haben sich meine Kontodaten und meine Adresse geändert. Diese habe Ich dem Unternehmen Schriftlich Informiert. Im März kam eine Mahnung, dass Sie die Beiträge im Dez 14 - März 15 + Mahngebühren gerne hätten. Diese habe Ich ihnen auf das Konto Überwiesen. Sowie im April den letzten Beitrag.

Jetzt im Oktober bekam Ich Post eines Inkasso Unternehmens, die gerne 180 eur haben wollen, da Ich die Beiträge angeblich nicht gezahlt habe. Somit kam mir sofort im Sinn, so schlampig wie das Fitness Unternehmen mit änderungen umgeht, so dann auch mit Kontoeingängen. Ich habe dem Inkasso unternehmen ein Einschreiben geschickt, dass die Forderung nicht Rechtens ist und schon im März und April bezahlt worden ist (den Betrag wie hoch habe Ich auch genannt.) Einen Monat später kam wieder ein Schreiben, in diesem haben Sie den Betrag abgezogen und wollten nur noch 73,16. Rechnen können die auch nicht, Der Betrag im ersten Schreiben Minus den Betrag den Ich genannt habe müssten es 76,33 werden. Mal davon ab, habe Ich dem Inkasso Unternehmen folgendes geschrieben:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die damalige Hauptforderung der XXX GmbH wurde in voller Höhe Fristgerecht bezahlt. Bis Vertragsende 04/15 wurde der Beitrag ebenfalls bezahlt.

Da es keine offene Schuld gibt weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. § 28a BDSG nicht einverstanden - ich untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon.


Nach § 174 BGB fordere Ich unter anderem die Vollmacht bzw die Abtretungserklärung im Original, eine Fotokopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt nicht. Fristgerecht bis spätestens zum xx.xx.xxxx ein die Sie als Inkassounternehmen vorlegen müssen.


Mit freundlichen Grüßen,


Habe dann erstmal abgewartet. Heute hatte Ich einen Brief von einer Anwältin im Briefkasten, die geschrieben hat, dass Sie bevollmächtigt und beauftragt ist, die Gesamtforderung einzuziehen. Natürlich mit frist und möchte natürlich auch erstmal versuchen es Außergerichtlich zu Regeln. Aber auch nur wenn Ich zahle. Keine Vollmacht drin nix.

Wie reagiere Ich jetzt auf dieses Schreiben? Ich dachte da an

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die damalige Hauptforderung der XXX GmbH wurde in voller Höhe Fristgerecht bezahlt. Bis Vertragsende 04/15 wurde der Beitrag ebenfalls bezahlt. Somit wurden alle Kosten bevor ein Inkasso Unternehmen beauftragt wurde bezahlt. Die dubiosen Forderungen von einmal xxx.xx,- und nach Abzug meiner geleisteten Zahlungen im März und April von xx.xx geben zu bedenken. Da es keine offene Schuld gibt und die Hauptforderungen bezahlt wurden weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück. Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. §28a BDSG nicht einverstanden.

Das Inkassol sollte mir nach § 174 BGB die Abtretungserklärung bzw. die Vollmacht Fristgerecht im Original mit Leserlicher Unterschrift zusenden, dies hat das Unternehmen NICHT. Sie als Anwältin müssen dies auch tun. Eine Fotokopie oder eine beglaubigte Abschrift genügt wie Sie wissen nicht. Bereits aus diesem Grund weise Ich ihr Schreiben zurück.



Mit freundlichen Grüßen,


Ich meine, Ich habe damals alles bezahlt, nachdem Ich die Mahnung bekommen habe. Das Inkassounternehmen wollte davon nix wissen und hat nur den Betrag abgezogen den Ich bezahlt habe. Muss Ich die Kosten des Inkasso Unternehmens Zahlen, weil die Fitness GmbH diese eingeschaltet hat? Was Ist jetzt mit dem Rechtsanwalt?

Mit Freundlichem Gruß
MJ

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15 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

keine Brieffreundschaften aufbauen, also alles ignorieren und abheften. Einem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen. Im unwahrscheinlichen Falle einer Klage selbst einen Anwalt beauftragen, den die Gegenseite dann auch noch bezahlen darf.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich kann man auch nichts tun.

Alternativ: Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos (kostet außer Briefporto nichts). Grund:
- Dass die genau wissen, dass du weit vor Einschaltung des Inkassos bezahlt hast. Sie ziehen einfach nur den betrag ab, statt sich an den Auftraggeber zu wenden.
- Dass die völlig unfähig sind (sie haben nicht die notwendige Fachkenntnis und Sachkenntnis, um Rechtsdienstleistungen zu erbringen). Das zeigt sich darin, dass sie zwingend einen Anwalt einschalten müssen, statt selbst beispielsweise einen Mahnbescheid beantragen zu können. Daher ist denen von Amts wegen die Lizenz zu entziehen.

Man beachte das Schauspiel, was dann abläuft und wie sie sich herausreden. meist hört das dann sofort auf, denn sie ziehen sich zurück.

Man könnte auch Strafanzeige gegen Anwalt, Inkasso und Gläubiger erstatten wegen Nötigung und versuchten Betrugs. betrug würde ich so formulieren, dass die trotzdem sie von der Bezahlung wussten, das Inkasso beauftragt haben und das nun per Täuschung so tut, als müsse man deren kosten begleichen. Was natürlich aufgrund des Zeitablaufs vollkommener Quatsch ist. Auch die Kostendopplung von Anwalt- und Inkassokosten ist bereits völliger Quatsch.

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#3
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Nichts tun ist für mich eigentl. nichts.

Also werde Ich das Anwaltsschreiben jetzt Ignorieren? Dann eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken, mit der Begründung, dass die Beiträge bezahlt worden Sind und trotzdem ein Inkasso unternehmen beauftragt wurde bzw. Ich das Inkassounternehmen unterrichtet habe, dass die Zahlung damals schon bezahlt wurden?

In Briefe schreiben bin Ich jetzt nicht so der Schreiber, aber Ich google mir meistens alles zusammen :D

Hab den Brief ja erst gestern bekommen vom Anwalt, aber spätestens Dienstag wollte Ich was im Briefkasten schmeißen. Was ist mir völlig egal, hauptsache da begreift mal jemand was und tut auch mal was.

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#4
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe noch gelesen, dass das Inkassounternehmen ein Mitglied der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ist. Bringt es da eine Beschwerde ein zu reichen? Den Anwalt ebenfalls einen Brief schicken, dass Ich mich dort beschwert habe und Da es keine offene Schuld gibt weise Ich die Forderung vollumfänglich zurück?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bringt es da eine Beschwerde ein zu reichen?

Nein, das ist in etwa so, als würdest du dich beim Papst darüber beschweren, dass es die Kommunion gibt.

Ich würde das ans Aufsichtsgericht beispielsweise so formulieren. "Hiermit beschwere ich mich über das Inkasso XYZ. Unter Aktenzeichen ABC versuchen sie bei mir eine Schuld zu betreiben. Die eigentliche Schuld wurde schon Monate zuvor beglichen und fälschlicherweise zum Inkasso gemeldet. Nachdem ich die Zahlung nachgewiesen hatte, verlangt das Inkasso trotzdem noch seine Gebühren. Auch hat es nun einen Anwalt eingeschaltet, da es offenbar sachlich und fachlich völlig mit dem Fall überfordert ist. Aufgrund der mutwilligen Kostentreiberei ohne rechtliche Grundlagen, der mutwilligen Kostendopplung mittels Anwalt und dem Nachweis, dass das Inkasso sachlich und fachlich keine Rechtsdienstleistungen erbringen kann, da es die Hilfe eines Anwalts benötigt, beantrage ich, dem Inkasso umgehend von Amts wegen die Lizenz zu entziehen."

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Das liest sich schon mal super. Muss Ich dem Anwalt denn jetzt auch noch berichten? Wegen der beschwerde oder iwas?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der bekommt das schon mit ;-)

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#8
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

alles klar, ist geschrieben und geht morgen weg, danke für die Hilfe! :)

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#9
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Eines habe Ich noch. Auf dem schreiben des Inkassos ist das Amtsgericht Wuppertal dafür verantwortlich. Im http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ ist die Registrierungsbehörde das OLG Düsseldorf. Wo schick ichs nun hin? :D

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

ans olg würd ichs schicken.

Signatur:

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#11
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Brief ist raus, jetzt heißt es abwarten. Ein Update wird es dann geben, sobald sich jemand von den Chaoten da meldet.
Danke für die Hilfe eurer seits!

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe den Eingangsbeitrag aufmerksam gelesen
Forderung der schlecht rechnenden Inkassobude ist , unabhängig von der inkassounfreundlichen Rechtsprechung , nicht durchsetzungsfähig
Ich würde zusätzlich den zuständigen Landgerichtspräsidenten über das Geschäftsgebaren des gierigen Inkassounternehmens in Kenntnis setzen

Ist es ein größeres Inkassobüro ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#13
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist diese Inkasso Büro:

Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG

Und der Hausanwalt bzw Anwältin ist:

Claudia Wendel Rechtsanwältin

Beide sehr unseriös bei Google zu finden. Was macht das OLG jetzt mit meinem Brief? dauert bei denen bestimmt auch oder?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie werden das Inkasso um Stellungnahme bitten. Einige Wochen dauert es schon.

Signatur:

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#15
 Von 
MikeMikeGE
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

So liebe Leute, Ich wollte mich ja melden, wenn etwas passiert ist.

Habe Heute vom Inkasso Unternehmen einen Brief bekommen. Zwischendurch auch mal wieder vom Hausanwalt. Natürlich Ignoriert, da Ich ja schon eine Beschwerde ans OLG Düsseldorf geschickt habe.

In dem Brief stand dann drin, dass alles nochmal geprüft wurde und alles erledigt sei. Sie bitten natürlich um Entschuldigung und bla bla.
Warum haben die das denn nicht sofort geprüft, als Ich denen geschrieben habe, dass Ich es schon gezahlt habe. Warum müssen die erst ne Beschwerde vom OLG bekommen, dass die das noch mal Prüfen? Was ein ****** Verein.

Vom OLG dürfte Ich ja auch noch Post bekommen. Aber die Lizenz entziehen die denen Wahrscheinlich nicht :D

Aber Ich bedanke mich bei allen hier, die mir geholfen haben! Ihr seit echt top! Beim nächsten Update melde Ich mich natürlich noch mal!

Liebe grüße

2x Hilfreiche Antwort

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