Hallo allerseits,
ich brauche bitte Eure Hilfe. Ich habe bis 29.2.2016 Elternzeit beantragt. Nun möchte ich jedoch zum 1. Januar 2016 eine neue Arbeitsstelle antreten. Ich dachte ich könnte unter Einhaltung der gesetzlichen (= vertraglichen) Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 31.12.2015 bei meinem Arbeitgeber kündigen. Ich lese aber auch immer wieder von 3 Monaten bis zur Elternzeit. Kann ich nur zum Ende Februar kündigen? Was gilt denn nun? Ich hoffe nicht 3 Monate.... Davon hängt die neue Stelle nämlich ab....
Kündigung während Elternzeit seitens Arbeitnehmer **Dringend**
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die 3 monatige Frist gilt nur wenn zum Ende der Elternzeit gekündigt werden soll.
Für alle anderen Termine gelten die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen.
Die 3 Monate folgen aus § 19 BEEG
. Die gelten aber nur für eine Kündigung genau zum Ende der Elternzeit. Wenn wirklich punktgenau zum Ende der Elternzeit gekündigt werden soll, dann kann das der AN auch nach h.M. nur mit einer dreimonatigen Frist machen und nicht mit evtl. kürzeren aus Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag folgenden Fristen. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Termin als dem Ende der Elternzeit beendet werden, dann kann mit den "normalen" Fristen kündigen.
Wenn also die gesetzliche 4 Wochen Frist aus § 622 Abs. 1 BGB
für Sie gilt, dann können Sie auch zum 31.12.2015 kündigen. Gucken Sie aber vorsorglich noch mal in Ihren Arbeitsvertrag oder einen evtl. geltenden Tarifvertrag, ob nicht längere Fristen für Sie gelten.
-- Editiert von Eidechse am 26.11.2015 12:33
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ZitatDie 3 Monate folgen aus :§ 19 BEEG . Die gelten aber nur für eine Kündigung genau zum Ende der Elternzeit. Wenn wirklich punktgenau zum Ende der Elternzeit gekündigt werden soll, dann kann das der AN auch nach h.M. nur mit einer dreimonatigen Frist machen und nicht mit evtl. kürzeren aus Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag
folgenden Fristen. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Termin als dem Ende der Elternzeit beendet werden, dann kann mit den "normalen" Fristen kündigen.
Wenn also die gesetzliche 4 Wochen Frist aus § 622 Abs. 1 BGB für Sie gilt, dann können Sie auch zum 31.12.2015 kündigen. Gucken Sie aber vorsorglich noch mal in Ihren Arbeitsvertrag oder einen evtl. geltenden Tarifvertrag, ob nicht längere Fristen für Sie gelten.
-- Editiert von Eidechse am 26.11.2015 12:33
Super! Vielen lieben Dank für Ihre aussagekräftige Erklärung.
Die Frage mit der Kündigungsfrist ist nun geklärt. Im Arbeitsvertrag ist die gesetzl. Kündigungsfrist gem §622 geregelt. Noch eine Frage: Ist es richtig, dass ich auch zum 15. kündigen kann (also in meinem Fall zum 15.1.16)? Ich denke ja, habe nun allerdings im Netz nen Beitrag gefunden in dem steht, dass eine Kündigung zum 15. vertraglich vereinbart sein muss. Jetzt bin ich wieder verwirrt
Im Netz findet man viele richtige Aussagen, aber auch unheimlich viel Unfug. Wenn man sich leicht durch falsche Aussagen verunsichern lässt, dann sollte man lieber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
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