Geldforderung Ladendiebstahl/Vermögensdelikt

22. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ich2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldforderung Ladendiebstahl/Vermögensdelikt

Hallo
Beim ordnen von Unterlagen ist mir wieder ein Brief untergekommen mit diesem Sachverhalt .

Und zwar geht es darum , 2013 im Mai war ich mit einem Kumpel in einem Rewe Markt er hat ein Pack Erdnüsse aufgemacht und probiert und ich daraufhin auch .Wir sind aus dem Laden ,daraufhin Kaufhaus dedektiv uns hinterher gekommen ist , wir gingen mit Ihm ins Büro hat das Video vorgespielt und Polizei gerufen, nach kurzem warten sagte er ,geht es dauert zu lange wir haben Daten angegeben und was unterschrieben wegen den Nüssen . Im rausgehen bezahlte ich diese 1,20 Euro (oder so )

Ende august 2013 schrieb ein Rechtsanwalt Nibbes mir und meinem Kumpel je ein Brief das bis zum 13.09.13 die Vertragsstrafe zu zahlen da der REWE Markt Wiesloch Ihn beauftragt hätte die Vertragstrafe bzw fangstrafe einzutreiben .

Dies ist aber nie in Wiesloch passiert da ich in einem anderen Bundesland lebe und ich nie eine Forderung von REWE was Vertragstrafe angeht erhalten habe !


Weiterhin steht in dem schreiben das wenn das Geld bis dahin nicht eingeht er ohne weitere Ankündigung Klage erheben wird .
Inkassovollmacht wird versichert es Erfolge keine weitere Mahnung .

Die Forderung ergibt sich wie folgt ,

Vertragsstrafe / Festellungskosten (Hauptsachbetrag ) 100 Euro

1,0 Geschäftsgebühr Paragraph 13,14 Nr 2300 VV RVG 45 Euro

Pauschale für Post und Telekommunikation 3 Euro

Zwichensumme netto 48 Euro
Gesamtbetrag 148 Euro

Schreiben von Staatsanwaltschaft habe ich damals beantwortet mit etwa diesen Worten , 4 erdbüsse gegessen und danach auch an Kasse bezahlt 1,20 Euro
Ist auch nichts mehr gekommen .

Mein Kumpel hat die Summe damals bezahlt .

Meine Frage ist die Summe überhaupt gerechtfertigt in Höhe ?
Und werde ich wieder was von diesem Heern Nibbes hören da schon so lange her und nichts mehr gekommen ist ? falls ja was werden die schreiben etwa da sie ja Mit Klage gedroht haben , ich meine ich würde ja die 45 Euro an rewe zahlen aber ich finde es eine Frechheit zu sagen das ich die fangprämie an rewe nicht gezahlt hätte , ich habe niemals eine Forderung von den bekommen soweit ich mich erinnere natürlich wird nach solchen Meldungen man selber unsicher weil man nicht mehr genau weiß ob man angeschrieben wurde oder nicht aber mein Kumpel meinte auch er hätte nichts von den bekommen sondieren direkt vom Anwalt .

Wie gehe ich am besten vor ? Oder soll ich überhaupt reagieren. ? Oder muss ich aufjedebfall zahlen ?

Man muss meine Aufregung verstehen da ich in den letzen 6 Monaten leider viele Schulden angehäuft habe und Angst habe das diese durch so was noch höher werden oder er mich einfach Inkasso schickt .

Danke im Voraus , das ist mein erster Beitrag hier und ich schreibe am Handy bitte nicht wundern wenn unübersichtlich .

[edit by Mod.] von Strafrecht in Inkasso verschoben, da nur Zivilrecht betroffen.

-- Editiert von Moderator am 22.11.2015 21:44

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2015 21:44

-- Editier von Ich2000 am 22.11.2015 22:48

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist die Summe überhaupt gerechtfertigt in Höhe ?

Nein.
Aber bei dem wir haben Daten angegeben und was unterschrieben wegen den Nüssen haben Sie ziemlich sicher auch unterschrieben, dass sie mit den 100€ Vertragsstrafe einverstanden sind. Hätte Sie sich das mal gut durchgelesen, bevor Sie unterschreiben. Jetzt dürfte das Kind in den Brunnen gefallen sein.

Zitat:
Und werde ich wieder was von diesem Heern Nibbes hören da schon so lange her und nichts mehr gekommen ist ? falls ja was werden die schreiben etwa da sie ja Mit Klage gedroht haben

Verjährung tritt erst am 31.12.2016, 23:59 Uhr ein - Es *kann* also noch was kommen. Ob tatsächlich noch was kommt, oder der Fall schon in Vergessenheit geraten ist, müsste man in einem Hellseher-Forum nachfragen.

Zitat:
Dies ist aber nie in Wiesloch passiert da ich in einem anderen Bundesland lebe und ich nie eine Forderung von REWE was Vertragstrafe angeht erhalten habe !

In Wiesloch sitzt die "Rewe-partnerges. Süd-West GmbH" von wo mutmaßlich zahlreiche Rewe-Märkte im gesamten südwestdeutschen Raum verwaltet werden.

Zitat:
ich habe niemals eine Forderung von den bekommen

Da würde ich mal den Kumpel von damals befragen, ob der sich an weitere Details erinnern kann.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie mit dem wir haben Daten angegeben und was unterschrieben wegen den Nüssen die Forderung akzeptiert haben. Und für eine Forderung, die man akzeptiert hat, ist auch nicht erforderlich, dass man noch mal eine schriftliche Zahlungsaufforderung / Rechnung nach Hause geschickt bekommt.
In dem was Sie unterschrieben haben stand ziemlich sicher sowas wie "ich bin mit der Vertragsstrafe von 100€ einverstanden und werde sie innerhalb von 14 Tagen bezahlen" - oder so ähnlich.

Zitat:
Wie gehe ich am besten vor ?

Ich würde abwarten, ob noch was nachkommt.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz grundsätzlich sind Fangprämien erlaubt und sie müssen auch bezahlt werden, wenn man erwischt wird. ABER: Nur dann, wenn diese auch tatsächlich vom Markt bezahlt wurden und wenn sie in der Höhe angemessen sind. Wenn beispielsweise ein Ladenmitarbeiter jemanden erwischt, darf der Markt nur dann eine Fangprämie verlangen, wenn der Laden diese auch wirklich beispielsweise laut Arbeitsvertrag in der gleichen Höhe einem Mitarbeiter ausbezahlt.

Natürlich ist es wichtig, was man da unterschrieben hat. Da har drkabo völlig Recht.

Wegen der Höhe: Da würde ich mal googlen, vor allem nach aktuellen Meinungen aus 2015. Da gehen die Meinungen etwas auseinander. meist ab 50€ aufwärts. 100€ halte ich für das obere Limit.

Hinsichtlich des Anwalts: Ohne Verzug keine Verzugskosten... ich würde die Hauptforderung zweckgebunden überweisen und dem Anwalt schreiben, dass man mangels Verzugs keine Anwaltskosten bezahlt, dass man ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bezahlt hat und im Übrigen einen Beweis dafür verlangt, dass auch tatsächlich 100€ Schaden entstanden ist. Mehr würde ich nicht tun. Ich vermute, dass da nichts mehr nachkommt.

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#3
 Von 
Ich2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag , erst mal vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten !

@drkabo

Habe meinen Kumpel gefragt er hat es so in Erinnerung , probiert ohne aus Kasse raus , wurden angehalten sind mitgegangen keine Polizei gelkommen , haben unterschrieben dss 4 Erdnüsse probiert ohne zu zahlen der Detektiv schrieb noch hinzu das wir jetzt die Ware bezahlt hätten . Dan direkt der Brief von den Anwalt mit gleicher Forderung wie bei mir , ohne vorher was von REWe selber .

Ok und falls was nachkommt muss ich mir da Gedanken machen das icv direkt verklagt werde ? Oder hohe Zinsen oder sonstige Kosten auf mich zu gekommen sind dadurch. ? Falls die sich jetzt 1 Tag vor Verjährung melden sollten ?

@mepeisen

Heißt wenn an rewe steht bei Ladendiebstahl werden 50 Euro fällig sind die geforderten 100 Euro nicht rechtens ? Da muss ich heute mal da schauen was da steht !

Heißt ich soll einen Brief / Fax schicken indem ich das schreibe das es zu hoch wäre und seine Kosten nicht nötig gewesen wären ?

Denken Sie das wenn ich diese Summe zahle und Brief schreibe nichts mehr weiter von denen kommt oder im allgemeinen nichts mehr kommt ?
Und falls doch was kommt was wären in der Regel die Folgen ?

Vielen Dank schon mal an Ihre Antworten !


-- Editiert von Ich2000 am 25.11.2015 11:29

-- Editiert von Ich2000 am 25.11.2015 11:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Heißt wenn an rewe steht bei Ladendiebstahl werden 50 Euro fällig

Natürlich wären in so einem Fall auch nur diese 50€ korrekt. Aber selbst die wären nur korrekt, wenn sie auch an den Detektiven/ Mitarbeiter gehen. Bei einer externen Detektei ist es natürlich klar, dass die irgendwie bezahlt wird. Da kann man sich kaum zur Wehr setzen. Zur Höhe wie gesagt: Google anwerfen.

Ansonsten: Lies meinen Beitrag noch mal genau. Das, was du da reininterpretieren willst, habe ich nicht geschrieben.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Ok und falls was nachkommt muss ich mir da Gedanken machen das icv direkt verklagt werde ?

Wenn was nachkommt, werden das entweder weitere Drängelbriefe vom Anwalt sein - oder ein Mahnbescheid. Letzteres ist so eine Art "Verklagen im schriftlichen Verfahren". Wenn so was tatsächlich kommen sollte (erkennbar an einem gelben Briefumschalg und der Tatsache, dass der Brief von einem Gericht kommt), dann sofort nochmal hier melden.

Ansonsten würde ich jetzt gar nichts machen, auch niemandem irgendwas schreiben.
Man möchte ja keine schlafenden Hunde wecken.

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#6
 Von 
Ich2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

@mepeisen
Bin dort vorbeigegangen da stand 100 Euro werden fällig bin mir aber rElativ sicher das es damals noch nichts so da stand , Plakat ist sichtbar neu gedruckt.

Ja ich habe dadurch interpretiert das sie schreiben würden Das Vertragsstrafe ja ,aber die Anwaltskosten nicht zahlen . Und das in einem schreiben erklären .

@drkabo
Falls dieses schriftliche Verfahren kommt wäre es dann nicht schon zu spät ? Und ich musste die daraufhin anfallenden Kosten auch noch zahlen ?
Und falls dies passiert was würden Sie mir dan raten , weil Sie schreiben dann wieder melden .( geht darum das ich vorausdenken / planen kann)

Danke für Ihre antworten .
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Falls dieses schriftliche Verfahren kommt wäre es dann nicht schon zu spät ?

Zu spät ist es nie. Wenn ein Mahnbescheid kommt, kann man sich immer noch überlegen, ob man alles zahlt, oder ob man die Berechtigung der Forderung ganz oder teilweise anzweifelt.

Zitat:
Und ich musste die daraufhin anfallenden Kosten auch noch zahlen ?

Die Kosten eines Mahnbescheides betragen 32€. Das ist nicht die Welt.

Warum wollen Sie schlafende Hunde wecken?
Die Chance ist groß, dass die Angelegenheit schon längst im Sande verlaufen ist.
Und falls doch die geringe Restwahrscheinlichkeit eintritt, dass doch ein Mahnbescheid kommt, wären es "nur" 32€ mehr.

Zitat:
Und falls dies passiert was würden Sie mir dan raten , weil Sie schreiben dann wieder melden

Kommt drauf an, welche Summe gefordert wird, und ob Sie sich bis dahin sicher sind, den Betrag von 100€ nicht per Unterschrift akzeptiert zu haben.
Tendenziell würde ich dann dazu raten, 82€ zu zahlen (50€ für den Diebstahl und 32€ für den Mahnbescheid) und der restlichen Forderung zu widersprechen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Ich2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

@ drkabo
Achso ok ich dachte kosten wären höher .

Heißt selbst wenn ich nicht sicher wäre könnte ich immer noch die Anwaltskosten wiederrufen .

Ok also wenn Sie auch denken das die Chance groß ist dan ist gut , und ab 01.01.2017 ist es eh verjährt ?

Habe unter googel auch eine ähnliche Situation gefunden auch etwa gleiche Geschichte gleiche Laden Und fordernder Anwalt usw .

Vielen Dank im Voraus !

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