Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. Arbeitsvertrag und variabler Vergütung (Zielvereinbarung):
Am 1.4 habe ich bei Firma X angefangen zu arbeiten. Im Vertrag stand, dass mir erst nach 6 Monaten Probezeit eine variable Vergütung (Zielvereinbarung) zusteht. Alle Mitarbeiter haben zum 1.7 jedoch einen Aufhebungsvertrag der Firma X und einen neuen Vertrag für Firma Y unterschrieben (der Chef von Firma X hatte zwei Unternehmen (Firma X und Y) und die Mitarbeiter von Firma X sollten einfach nur zur Firma Y übergehen). Komischerweise habe ich aber mit dem Juli-Gehalt auch anteilig die Zielvereinbarung für die drei Monate bei Firma X überwiesen bekommen, obwohl meine Probezeit noch nicht beendet war.
Ich habe aber bei Firma Y nun gekündigt (hier hatte ich 3 Monate Probezeit) und arbeite seit Mitte September nicht mehr für die Firma. Beim letzten Septembergehalt haben sie mir nun aber wieder die variable Vergütung abgezogen, die ich im Juli bekommen hatte.
Meine Frage ist nun, ob das rechtlich in Ordnung ist, da ja eigentlich der Vertrag mit Firma X rechtlich korrekt aufgehoben wurde und basierend auf dem habe ich ja die Zielvereinbarung ausgezahlt bekommen.
Lieben Dank
Miriam
Variables Gehalt nach Kündigung zurückzahlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Laut deiner eigenen Darstellung hattest du während der Probezeit eben keinen Anspruch aus der Zielvereinbarung - somit könnte die Rückforderung rechtens sein. Eine Chance sehe ich noch: Wenn in deinem Aufhebungsvertrag stehen sollte, dass alle Ansprüche wechselseitig abgegolten sind, gilt das auch für die Überzahlung/Rückforderung - diese Klausel steht wohl einigermaßen erwartbar in Auflösungsverträgen.
Für mich stellen sich zwei Fragen zum Aufhebungsvertrag:
1. Steht darin irgendetwas zur variablen Vergütung?
2. Steht darin die Klausel, die blaubär+ genannt hat?
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Hi altona01,
1. im Aufhebungsvertrag steht nichts zu der variablen Vergütung.
2. im Aufhebungsvertrag steht, dass alle Ansprüche wechselseitg abgegolten sind.
Für mich stellt sich noch eine weitere Frage. Hat X oder Y mit dem Juli-Gehalt die variable Vergütung gezahlt? An und für sich müsste ja im Juli bereits das Gehalt durch Y gezahlt worden sein. Ist dies der Fall, dann ist es völlig egal, was im Aufhebungsvertrag mit X steht, weil die Zahlung von Y kam.
Hi Eidechse,
Firma Y hat mir die variable Vergütung mit dem Juli-Gehalt gezahlt.
Dann müsste man also prüfen, inwieweit Sie einen Anspruch gegen Y gehabt hätten auf Zahlung dieses Betrages. Wenn kein Anspruch bestanden hat und Sie das Geld zu unrecht ausgezahlt erhalten haben, dann sind Sie ungerechtfertigt bereichert und Y kann das Geld herausverlangen.
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