Arbeitszeit, Minusstunden,Überstunden

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit, Minusstunden,Überstunden

Hallo, bin neu hier und bin zu meinem Thema noch nicht richtig schlau geworden…. Vllt könnt ihr mir helfen 

Teil meines Arbeitsvertrages:

,, $4 Arbeitszeit
1. Die Regelmäßige Zeit beträgt 40 Stunden Wöchentlich.
2. 2. Lage, Beginn und Ende Der Arbeitszeit richten sich nachbetriebsüblichen Regelungen unter Besonderen Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebes und werden vom AG festgelegt.
3. Der AN erklärt die Bereitschaft je nach Betrieblicher Notwendigkeit Schichten, Wechselschichten, nachts, Samstag, soweit zulässig sonntags und an Feiertagen zu Arbeiten. Feiertagsvergütung erhält der AN nur dann, wen er an diesem Tag tatsächlich durch den AG zum Dienst eingeteilt wurde und Arbeitsleistung erbringt. Soweit keine Einteilung durch den AG an einem Feiertag erfolgt, ist dieser Tag Freizeit und nicht als Arbeitstag zu Berücksichtigen.
4. Der AN ist verpflichtet, sofern Betriebliche Belange dies erfordern, Überstunden (…) zu leisten. Mit der unter §5 des Arbeitsvertrages Vereinbarten Vergütung sind Überstunden, soweit sie 4 Überstunden Wöchentlich (10% der Wöchentlichen Arbeitszeit9 nicht überschreiten abgegolten. Überstunden werden nach Wahl des AG durch Freizeit oder Geld ausgeglichen. Ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder Überstundenabgeltung kann nur dann bestehen, wenn die Überstunden vorher durch den AG angeordnet oder mit dem AG vorher vereinbart worden sind, oder wenn sie aus dringend betrieblichen Interesse erforderlich waren.‘‘


So steht es in meinem Arbeitsvertrag… Nun meine Frage.

Wenn ich Überstunden aufbauen möchte, um beispielsweise Freitag eher zu gehen, muss ich also ab 44h aufwärts arbeiten erst dann zählt es als Überstunde richtig?

Was Passiert wenn ich in der Woche nicht auf mein Soll von 40 Stunden komme?

Wird dies mir vom Lohn abgezogen?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Dein Problem sind doch nicht Überstunden. Auf deren "Aufbau" hat man keinen Anspruch. Sie müssen erforderlich sein und festgelegt werden. Du willst eine flexiblere Arbeitszeit. Das ist ganz was anderes.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. wenn ich in der Woche nicht auf mein Soll von 40 Stunden komme?
Es kommt darauf an, wodurch es zum Minus kommt. Sollte die Firma nicht in der Lage sein, dir für die Vertragszeit genügend Arbeit anzuweisen, geht das auf Kappe des AG; sollte die Ursache bei dir liegen - du willst früher nach Hause - dann musst du das a) anmelden und genehmigen lassen und b) geht es dann zu deinen Lasten, d.h. du musst die Stunden einarbeiten.
Kein Minus entsteht bei erlaubter Abwesenheit, sei es Arbeitsbefreiung - i.d.R. - zur Hochzeit, Geburt, oder Todesfall eines nahen Verwandten, sei es Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Überstunden aufbauen möchte, um beispielsweise Freitag eher zu gehen, muss ich also ab 44h aufwärts arbeiten erst dann zählt es als Überstunde richtig?

Und vor allem zählt es erst dann als Überstunde, wenn die Überstunden vorher durch den AG angeordnet oder mit dem AG vorher vereinbart worden sind, oder wenn sie aus dringend betrieblichen Interesse erforderlich waren.

Freiwillig an anderen Tagen mehr arbeiten, damit man freitags früher Feierabend machen kann, ist in Ihrem Arbeitsvertrag so nicht vorgesehen.

-> Siehe Antwort#1 von wirdwerden

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, was er von flexibler Arbeitszeit / Gleitzeit hält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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