Alg 2 darf bei einer Sanktion auch die Miete und Krankenbeitrag gestrichen werden?

10. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Alg 2 darf bei einer Sanktion auch die Miete und Krankenbeitrag gestrichen werden?

Hallo und Gruß,

darf bei einer 100% Sanktion, die Miete und Krankenkasse gestrichen werden?
Fals nicht muss man dann dagegen vorgehen, wenn ja wie?

mfg

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10 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Mietmaier:

Zuerst mal die Frage: Bist Du unter 25?

Zitat:
darf bei einer 100% Sanktion, die Miete und Krankenkasse gestrichen werden?


100% sind eben 100%, also auch Miete und Krankenversicherungsbeiträge. Nach der geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage ist das so auch zulässig. Bei einer 100% Sanktion werden Dir aber auf entsprechenden Antrag Lebensmittelgutscheine auszuhändigen sein, sofern Du nicht über anderweitiges Einkommen mindest in Höhe des Lebensmittelanteils in der Regelleistung verfügst. Der Bezug von Lebensmittelgutscheinen führ dazu, dass das Jobcenter auch wieder die Krankenversicherungsbeiträge übernehmen muss.

Fraglich ist darüber hinaus aber auch, ob Sanktionen insgesamt, vor allem aber 100% Sanktionen inklusive Miete mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und da habe ich - jedenfalls was Sanktionen betrifft, die 30% der Regelleistung überstiegen - doch erheblich Bedenken. Das Sozialgericht Gotha übrigens auch, dass deshalb ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.

Zitat:
Fals nicht muss man dann dagegen vorgehen, wenn ja wie?


Aus meiner Sicht sollte man aus den vorgenannten Gründen gegen jede Sanktion mittels Widerspruch/Klage und ggf. einstweiligem Rechtsschutz vorgehen.

Gruß,

Axel

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo Axel, danke für deine Info.

Zitat:
Zuerst mal die Frage: Bist Du unter 25?


Nein drüber

Zitat:
100% sind eben 100%, also auch Miete und Krankenversicherungsbeiträge.


Und was macht man dann wenn man Haus und Brot verliert, ist das nicht Menschenunwürdig?
Man wird zur Arbeit gezwungen die man nicht machen möchte und wenn man es ablehnt wird man bestraft!
Ohne Krankenschutz kann man also auch einfach krepieren und das sogar zu Recht?

Zitat:
Der Bezug von Lebensmittelgutscheinen führ dazu, dass das Jobcenter auch wieder die Krankenversicherungsbeiträge übernehmen muss.


Man gibt also seine Würde ab und bekommt dafür seine Versicherung zurück, sehr schön. Ich hab aber auch gelesen das Lebensmittelgutscheine nicht immer vergeben werden die Entscheidung liegt in der Hand des Sachbearbeiters.

Zitat:
Fraglich ist darüber hinaus aber auch, ob Sanktionen insgesamt, vor allem aber 100% Sanktionen inklusive Miete mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und da habe ich - jedenfalls was Sanktionen betrifft, die 30% der Regelleistung überstiegen - doch erheblich Bedenken. Das Sozialgericht Gotha übrigens auch, dass deshalb ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.


Wen dem so ist warum wird so was nicht endlich Gerichtlich geregelt und ein Gesetz erlassen das Sanktionen endlich verbietet?

Zitat:
Aus meiner Sicht sollte man aus den vorgenannten Gründen gegen jede Sanktion mittels Widerspruch/Klage und ggf. einstweiligem Rechtsschutz vorgehen.


Wie würde so ein Widerspruch denn aussehen?

mfg MietMaier

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Man wird zur Arbeit gezwungen die man nicht machen möchte und wenn man es ablehnt wird man bestraft!

Ja und?
Mit welchen Recht nimmt man sich denn heraus trotz Leistungsfähigkeit ohne entsprechende Gegenleistung auf Kosten anderer zu leben? Ein "ich mag aber nicht" hat eventuell noch im Kindergarten funktioniert, in der Welt der Erwachsenen muss man dann halt mit Konsequnezen leben.



Zitat:
Wen dem so ist warum wird so was nicht endlich Gerichtlich geregelt und ein Gesetz erlassen das Sanktionen endlich verbietet?

Weil sich dann zuviele Typen mit Eierscahukeln und Hartz-IV TV den Tag auf Kosten der Allgemeinheit verteiben würden. Irgendwann würde dann das ganze Sozialsystem kippen, dafür sorgt schon der natürliche und der anerzogene Egoismuss des Menschen. Die Sozial Eingestellten die dann für 1-2 Leute mitarbeiten würden sind leider in der Minderheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Mietmaier:

Zitat:
Und was macht man dann wenn man Haus und Brot verliert, ist das nicht Menschenunwürdig?
Man wird zur Arbeit gezwungen die man nicht machen möchte und wenn man es ablehnt wird man bestraft!
Ohne Krankenschutz kann man also auch einfach krepieren und das sogar zu Recht?


Zitat:
Man gibt also seine Würde ab und bekommt dafür seine Versicherung zurück, sehr schön.


So leid es mir tut, aber mein Verständnis und Mitgefühl halten sich doch sehr in Grenzen. Ich meine, bei einem u-25-jährigen geht das ganz schnell, aber als über 25-jähriger muss man sich ein 100% Sanktion auch erstmal "verdienen". Dafür bedarf es 3 Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres. Wer das schafft, der hat offensichtlich auf der einen Seite eine erhebliche Anspruchshaltung, auf der anderen Seite aber kein besonders ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein der Allgemeinheit, vor allem aber auch sich selbst gegenüber.

Zitat:
Wen dem so ist warum wird so was nicht endlich Gerichtlich geregelt


Weil sich zunächst einmal ein Kläger finden muss, der so eine Sache auch bis in die letzte Instanz durchzieht, was sehr häufig schon daran scheitert, dass Sanktionen - oftemals aus formellen Gründen - schon von den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wieder aufgehoben werden.

Im Übrigen, wenn Du meine erste Antwort vollständig gelesen und verstanden hast, dann hast Du auch gelesen, dass eben diese höchstrichterliche Klärung gerade eingeleitet worden ist, indem das Sozialgericht Gotha ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Zitat:
und ein Gesetz erlassen das Sanktionen endlich verbietet?


Weil die Abschaffung von Sanktionen nicht dem politischen Willen in Deutschland entspricht. Darum wird es eine solche frühestens dann geben, wenn das Bundesverfassungsgericht Sanktion für grundgesetzwidrig erklärt hat, was in vollem Umfang meines Erachtens nicht geschehen wird.

Zitat:
Wie würde so ein Widerspruch denn aussehen?


Das lässt sich so allgemein nicht beantworten sondern ist von den individuellen Umständen des Einzelfalles abhängig, Es empfiehlt sich in solchen Fällen ohnehin die Hinzuziehung eines im SGB II versierten Rechtsanwaltes.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat:
Ja und?
Mit welchen Recht nimmt man sich denn heraus trotz Leistungsfähigkeit ohne entsprechende Gegenleistung auf Kosten anderer zu leben? Ein "ich mag aber nicht" hat eventuell noch im Kindergarten funktioniert, in der Welt der Erwachsenen muss man dann halt mit Konsequnezen leben.


Was heißt hier Ja und? Wer redet hier davon das ich nicht arbeiten will, gehts noch bei dir? Ich muss doch nicht irgend ein Drecksjob annehmen nur damit ich nicht mehr auf der Arbeitslosenliste stehe. Jeder sollte die Wahl haben die Arbeit zu machen die ihm gefällt, alles andere ist gezwungen. Ich bewerbe mich täglich und möchte eine feste Arbeitsstelle und nicht irgendwo Teilzeit in einer ZA und wenn das Geld nicht reicht gibt das Amt den Rest, was das für ein Mist?
Ich wünsche dir mal das du keine Arbeit mehr hast und das das Amt dich irgendwo reinsteckt, dann weißt du wie das ist!

Zitat:
Weil sich dann zuviele Typen mit Eierscahukeln und Hartz-IV TV den Tag auf Kosten der Allgemeinheit verteiben würden. Irgendwann würde dann das ganze Sozialsystem kippen, dafür sorgt schon der natürliche und der anerzogene Egoismuss des Menschen. Die Sozial Eingestellten die dann für 1-2 Leute mitarbeiten würden sind leider in der Minderheit.


Ist nicht jeder so auch wenn das deine Sichtweise ist, es gibt genug Leute du wollen arbeiten und Geld verdienen um sich ein besseres Leben zu ermöglichen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat:
So leid es mir tut, aber mein Verständnis und Mitgefühl halten sich doch sehr in Grenzen. Ich meine, bei einem u-25-jährigen geht das ganz schnell, aber als über 25-jähriger muss man sich ein 100% Sanktion auch erstmal "verdienen". Dafür bedarf es 3 Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres. Wer das schafft, der hat offensichtlich auf der einen Seite eine erhebliche Anspruchshaltung, auf der anderen Seite aber kein besonders ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein der Allgemeinheit, vor allem aber auch sich selbst gegenüber.


Ich habe bis jetzt nur eine 10% Sanktion bekommen und das weil ich ein Termin verpasst habe.
Meine Beraterin will aber das ich eine Teilzeitstelle annehmen soll wo ich gerademal nur 800 verdiene, genauso viel bekomme ich vom Amt und der Job sagt mir auch nicht zu. Ich will aber eine Vollzeitstelle und bewerbe mich sogar täglich und hoffe ein paar Einladungen zu bekommen, meine Beraterin will mich aber gleich loswerden. Ich hab mich halt nicht mehr gemeldet und denke ich werde eine erneute Einladung bekommen, aus dem Grund hab ich gefragt ob es möglich ist 100% Sanktion auf alle zu bekommen.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bis jetzt nur eine 10% Sanktion bekommen und das weil ich ein Termin verpasst habe.

Dann dauert es ja noch etwas, bis die 100% erreicht sind.
Gab es denn kein gute Begründung für den verpassten Termin?



Zitat:
Wer redet hier davon das ich nicht arbeiten will,

Na DU, die ganze Zeit seit Du hier postest.
Soll ich ne Liste machen?
Du willst nicht, Du möchstest nur und zwar den Wunschjob.



Zitat:
Ich muss doch nicht irgend ein Drecksjob annehmen nur damit ich nicht mehr auf der Arbeitslosenliste stehe.

Nö, man kann auch wählerisch sein. Gewisse Jobs (z.B. mit Ekelfaktor oder Glaubensbedingt) kann man auch mit vertretbarer Begründung ablehnen.
Nur Rosinenpickerei muss man sich halt leisten können. Du kannst es anscheinend, freu Dich doch?



Zitat:
Jeder sollte die Wahl haben die Arbeit zu machen die ihm gefällt, alles andere ist gezwungen.

Hat man doch. Nur darf man dann halt nicht erwarten das andere dann für einen unbegrenzt mitarbeiten/einen mitfinanzieren müssen. Irgendwann ist dann halt Ende der Fahnenstange



Zitat:
Ich wünsche dir mal das du keine Arbeit mehr hast und das das Amt dich irgendwo reinsteckt, dann weißt du wie das ist!

Dann muss ich mir halt auch überlegen, ob ich mir "zu fein" für den Job bin, ob ich mir das dann tatsächlich leisten kann oder einfach die Wohnung etc. behalten will.



Zitat:
Meine Beraterin will aber das ich eine Teilzeitstelle annehmen soll wo ich gerademal nur 800 verdiene, genauso viel bekomme ich vom Amt und der Job sagt mir auch nicht zu.

Aus einer aktiven Anstellung lässt sich besser bewerben als aus Hartz IV heraus. Eben weil der künftige AG sieht das da jemand tatsächlich arbeitswillg und arbeitsfähig ist.

Was glaubst Du denn wer bei uns den Job bekommt, derjenige der Dauer-Hartz-IV ist oder jemand der arbeitet (auch wenns Teilzeit ist)?



Zitat:
Ich will aber eine Vollzeitstelle und bewerbe mich sogar täglich und hoffe ein paar Einladungen zu bekommen

Weder Voll- noch Teilzeitarbeitenden ist es verboten sich zu bewerben.
Man kann also gleichzeitig arbeiten und sich bewerben.



Zitat:
es gibt genug Leute du wollen arbeiten und Geld verdienen um sich ein besseres Leben zu ermöglichen.

Dann schließ Dich denen doch mal an. Auch der längste Weg beginnt mit kleinen Schritten ...



Zitat:
Ist nicht jeder so auch wenn das deine Sichtweise ist,

Ist nicht meine Sichtweise, ich schrieb "zuviele" nicht "jeder".

Meine Sichtweise ist übrigens recht einfach:
Wer auf Kosten der Allgemeinheit lebt, hat bei Leistungsfähigkeit die Pflicht dieses schnellstmöglich zu beenden. Ohne "Rosinenpickerei".
Wenn einer gesundheitlich, intellektuell, wegen fehlender Ausbilung etc. für den angedachten Job ungeignet ist wäre ich der letzte der fordert "DER MUSS JETZT", her mit den Sanktionen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

In Ergänzung zu Harry: ein Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auch durchaus zu Tätigkeiten zwingen, die er nicht ausführen will. Und so sieht das hier doch auch aus. Wer bezahlt, der kann nun mal verfügen. Und - einen ungeliebten Job annehmen, häufig entdeckt man sein Liebe zu dem Job dann doch noch. Hab ich oft genug erlebt. Außerdem, es ist wesentlich leichter, seinen Traumjob zu bekommen, wenn man sich aus einer Arbeitsstelle heraus bewirbt. Das zeigt, dass man flexibel ist, belastbar. Bei mir hat ein Bewerber ein ganz dickes Plus, wenn er einen ungeliebten Job annimmt und sich weiter bemüht. Den nehme ich unabhängig von der Papierform eher, als einer, der ewig seinem Traumjob hinterher jagt.

Außerdem steht sich der TE besser mit einem Job, in welchem er dasselbe verdient, wie er als ALG II bekommt. Denn ein Teil seines Einkommens wird ja nicht angerechnet.

Und - last but not least - auch ohne Krankenversicherung ist die Notversorgung sichergestellt. Für die kommt nämlich die letzte Krankenkasse auf, bei der man versichert war.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go476185-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 11.10.2017 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du machst Dir hier keine Freunde, wenn Du Uraltanfragen wiederbelebst. Befaß Dich mal mit den Spielregeln hier.

wirdwerden

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