Stellung einklagen

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Stellung einklagen

Hallo,
ich habe einen Bekannten, welcher schon über 20 Jahre bei der Stadt XXX angestellt ist und meiner Meinung nach vorsätzlich veräppelt wird, daher bitte ich euch einmal um euren Rat.
Tatsache ist, er war erst bei der Feuerwehr der Stadt, dann wurde er aufgrund von körperlichen Problemen zu den Müllfahrern versetzt und letztendlich dazu verdonnert Spielplätze zu säubern. Er hatte einen Bandscheibenvorfall + Rückenprobleme und aufgrund der "freundlichen" Umgangsformen seines Arbeitsgebers kam im Jahre 2013 noch eine Depression hinzu.
Nach Therapie etc. wurde ihm im August 2014 die 50% Schwerbehinderung zugesprochen, die Ärzte assestierten ihm das er diese Arbeit nicht mehr machen kann und die Stadt angehalten sei ihm einen entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten.
Die Stadt schrieb sie habe nichts und Punkt....mein Bekannter hat das so hingenommen und weiterhin blieb er im Krankengeld.
Im November ist er dann endlich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, dieser hat der Stadt klar gemacht, dass sie eine Stelle schaffen oder umbesetzen müssen...soweit so gut, im August 2015 bekam er endlich eine Wiedereingliederung um eine Straßenkehrmaschine zu fahren, welche noch bis nächsten Mittwoche geht.
Gestern jedoch kam der Personalchef auf ihn zu mit den Worten "Nach der Wiedereingliederung hätte man keine Arbeit für ihn, er solle sich arbeitslos melden"
Ich finde das ist ein Unding!
Wie würdet ihr hier am besten vorgehen? Meines Wissens nach könnte er vor Gericht rückwirkend auch den Lohn bis August 2014 einklagen, da er ab hier schon auf einer neuen Position hätte arbeiten können, welche die Stadt einfach nicht bereitsgestellt hat. Diese Ignoranz ist unbeschreiblich, offenbar macht diese Stadt das mit mehreren Leuten.
Keiner davon ist gekündigt...müssten sie ja bei über 20 Jahren eine nette Abfindung zahlen :zoff:
Kann man vor Gericht diese Position einklagen? Der Mann kann ja nichts dafür, das die nicht aus den Pötten kommen und bekommt jeden Monat nur 65% seines Lohnes, da die Krankenkasse bezahlt.

-- Editier von Nicolechen am 01.09.2015 09:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hier geht wohl einiges durcheinander.

Im Augenblick ist er arbeitsunfähig, folglich auch nicht einsetzbar. Einfache Umbesetzung in was auch immer ist auch nicht möglich, denn auch andere Mitarbeiter haben Rechte. Sind nun mal keine Majonetten, die man beliebig verschieben kann. Abgesehen davon gibt es einen Stellenplan. Er kann/muss also auf einer freien Stelle eingesetzt werden, die seiner Qualifikation und seinem Behinderungsgrad entspricht. Mehr geben die Tarifverträge auch aus dem öffentlichen Dienst nicht her, soweit wie ich sie kenne. Also da mal reinschauen. Und von Personalvertretung/Behindertenvertretung beraten lassen.

Ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, das müsste sich auch aus dem Tarifvertrag ergeben. Nach dem Gesetz besteht keiner.

So, jetzt zu der Äußerung des Chefs. Wenn der Arbeitgeber meint, er kann den Betroffenen nicht einsetzen, dann muss er ihm kündigen. Die Formalien einhalten. Einfach sagen, er solle sich mal arbeitslos melden, das läuft natürlich gar nicht. Wichtig ist, dass der Betroffene jetzt keinen taktischen Fehler macht. Nach Ende der Eingliederungsphase geht er ganz normal zum Dienst, bietet seine Arbeitskraft an. Wenn er dann nach Hause geschickt werden sollte, bittet er um eine schriftliche Anweisung, das zu tun. Das wäre jetzt der 1. Schritt.

wirdwerden

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