Stunden pro Monat zu hoch durch den AG angesetzt -- AG fordert Rueckzahlung

30. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Stunden pro Monat zu hoch durch den AG angesetzt -- AG fordert Rueckzahlung

Guten Morgen,

meine Freundin hatte bis vor kurzem einen Minijob auf 75 Std.-Basis. Es gab mit dem Arbeitgeber immer wieder
Reibereien so dass das Arbeitsverhaeltnis nun im Streit auseinander geht.

Zur Situation nun. Sie hatte keine festen Arbeitszeiten sondern kam auf Abruf in den Betrieb. Der AG konnte sie
allerdings selten auch die 75 Stunden im Monat beschaeftigen, so dass sich nun eine Reihe von "Saldo-Stunden"
angesammelt haben. Des Weiteren wurde nie ein klar definierter Arbeitsvertrag aufgesetzt und somit auch keine
Stundenkontenregelung getroffen.

Nun hat der AG von den besagten Monaten Korrekturabrechnungen erstellen lassen und kam so auf einen Saldo
von ueber 2000 Euro, die er androht einzuklagen.

Nun meine Frage, ist das zulaessig? Meines Erachtens liegt hier die Schuld bzw. das Versaeumnis bei dem AG,
denn er haette den Vertrag aendern muessen anstatt einen monatlich wachsenden Saldo zu verursachen.

Ueber eine verstaendliche Erlaeuterung der betreffenden Rechtslage waere ich hier sehr dankbar.

Bis dahin wuensche ich allen zusammen ein ruhiges Wochenende!

Gruss

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Bei Arbeit auf Abruf gelten 10 h/Woche als vereinbart, wenn keine abweichende Regelung getroffen wird: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html Übrigens können 75 h/Monat auch zumindest seit Jahresbeginn gar nicht mehr im Minijob erbracht werden - da wären ja 6 Euro Stundenlohn und damit weit unter dem Mindestlohn.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// ... einen Minijob auf 75 Std.-Basis
Das also/wenigstens ist sicher? Aber etwas Schriftliches gibt es nicht, auf jeden Fall keinen dezidierten Vertrag zur 'Arbeit auf Abruf' , wohl aber anscheinend keine Vereinbarung über Arbeitszeiten.
Ich würde mich wohl auf den Standpunkt stellen, dass der AG in Annahmeverzug ist, also die angebotene und vereinbarte Arbeit und Arbeitszeit nicht abgerufen hat. Seine Rückforderung also ins Leere läuft.
Deine Freundin kann der Forderung m.E. in Ruhe entgegensehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

danke euch beiden fuer die Antworten.
Der Ausdruck "Minijob" war vermutlich der Falsche.

Eine weitere Sache, ausserdem sprach der AG eine Fristlose Kuendigung aus,
weil sie angeblich trotz Aufforderung nicht zur Arbeit erschien. Ich denke dass er
es schwer haben duerfte dieses glaubhaft nachzuweisen, trotzdessen wuerde ich
diese so annehmen, einfach um weiterem Aerger aus dem Weg zu gehen.

Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang
mit dem Arbeitsamt?

Gruss

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Der Ausdruck "Minijob" war vermutlich der Falsche.

Und der korrekte wäre ... ?



Zitat:
Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang
mit dem Arbeitsamt?

Das dürfte dann eine Sperre beim ALG I bedeuten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang mit dem Arbeitsamt? Mit Sicherheit - das gibt eine Sperrfrist (Bundesagentur) bzw. Kürzung (Jobcenter) wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit. "Um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen" wäre eine Klage am Arbeitsgericht folglich sinnvoller als das Hinnehmen einer ungerechtfertigten Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Der Ausdruck "Minijob" war vermutlich der Falsche.
Und der korrekte wäre ... ?


Ich weiss es nicht, eventuell "Midi-Job" ;)

Ich bedanke mich fuer eure Antworten. Wir werden dann wohl einen
Anwalt nehmen und der Kuendigung widersprechen.

Ich wuensche euch ein schoenen Sonntag.

Bis dahin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wir werden dann wohl einen Anwalt nehmen und der Kuendigung widersprechen. Gute Idee - gezahlt werden muß der aber selbst, sofern Ihre Freundin keine Rechtsschutzversicherung hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// ... außerdem sprach der AG eine fristlose Kuendigung aus

"Sprach aus" irritiert mich - ihr wisst schon, dass Kündigungen unbedingt schriftlich erfolgen müssen?? Mündlich zählt nicht. Und gegen eine 'Fristlose' solltest ihr unbedingt vorgehen - die ist nur in recht eng umgrenzten Fällen möglich, d.h. an hohe Hürden gebunden.

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#9
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi

ja, schriftlich hat er schon gekuendigt. Aber wie gesagt, der Grund ist nicht wahr.
Schade, dass sie keine Rechtsschutzversicherung hat. Was wird das wohl kosten, wenn es
zur keiner Verhandlung kommen wird?

Einen schoenen Abend euch!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun müßte man freilich den Lohn kennen, um den Streitwert zu ermitteln. Ich unterstelle jetzt mal 75 h zu 10 Euro, also 750 Euro im Monat. Da betrüge der Streitwert 2.250 Euro (drei Monatslöhne) und die Anwaltskosten 500 Euro plus ca. 100 Euro Umsatzsteuer. Ein Vergleich würde noch mal ca. 200 Euro Anwaltskosten plus 40 Euro Umsatzsteuer verursachen.
Sollte der AG seinerseits auf die 2.000 Euro klagen, entstünden ähnliche Kosten, wenn sich die Freundin von einem RA vertreten läßt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi

Ich bedanke mich bei euch allen. Wir werden heute einen Termin
bei einem Rechtsanwalt nehmen und wir hoffen sehr dass wir das
ohne Verhandlung abschmettern können.

Ich wünsche euch allen einen guten Start in die Woche!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es gibt im Übrigen auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ob diese gewährt wird hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

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