Guten Tag,
ich würde gerne in naher Zukunft ein Unternehmen gründen und wollte mich erkundigen welche Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht vorteilhafter ist?
Hier Daten zum geplanten Unternehmen:
Drei Gründer ( Gründer A 50%) (B und C je 25%)
Erwarteter Umsatz im ersten Jahr 180.000 Euro
Die Kosten belaufen sich auf ca. 40.000 Euro
Was würde hier mehr Sinn ergeben, eine GmbH mit Körperschaftssteuer oder eine GbR mit Einkommensteuer?
Ich bin gespannt auf die Antworten ;-)
Vielen Dank
UG oder GbR?
Notfall oder generelle Fragen?
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Bevor man sich mit der konkreten Rechtsform eines Unternehmens beschäftigt sollte man vielleicht erstmal zwischen den sog. Personengesellschaften und den sogenannten Kapitalgesellschaften unterscheiden...
Wenn es nur um Steuern geht, ist ein Steuerberater sinnvoll.
Da ihr aber aufgrund der geschilderten Aufwands-Ertrags Situation die neuste Killer-App geplant habt, würde ich eher zur Kapitalgesellschaft tendieren, Kapital vorausgesetzt. Nächstes Jahr dann AG und an der Börse notiert. Überbewertet verkaufen und einen Faulen Lenz machen ;-)
P.S. Ein paar mehr Informationen wären hilfreich...
P.P.S. Geh' zum Steuerberater...
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde nächste Woche zum Steuerberater gehen.
Haftungsrisiko hat unsere Anwalt beim durchgehen des Businessplans als sehr gering bezeichnet und eine GbR vorgeschlagen (ich hatte eingentlich die Gründung einer UG geplant).
Eine Killer App wird es nicht ;-)
Geplant ist eine Personalagentur ,diese wird sich auf Mangelberufe spezialisieren.
Die Rekrutierung und Schulung findet im Ausland statt und verursacht deswegen die wirklich sehr geringen Kosten.........
Also ich denke für ein laufendes Geschäft kann man niemanden ernsthaft eine GbR empfehlen.
Was ist denn mit ner GmbH & Co. KG ? Kapitalgesellschaften sind zwar gut in der Haftung, aber bei Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern etwas steif..
Ich würde Dir raten einen Steuerberater auf zu suchen,um alle Details überprüfen zu lassen...
Als äußerst wichtiges Kriterium gegen eine GbR sehe ich die Haftung, welche grade bei vielen Gesellschaftern nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Im Außenverhältnis haftet demzufolge jeder Gesellschafter unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen. Im Innenverhältnis kann unter Umständen ein Regressanspruch gegen Mitgesellschafter bestehen, der aber im Außenverhältnis keine schuldbefreiende Wirkung entfaltet.
Der Steuerberater wird das aber wohl auf dem Plan haben.
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