Usenext mediafinanz Inkasso

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Usenext mediafinanz Inkasso

Guten Tag,
ich habe ein Problem mit Usenext und habe bei meiner Recherche dieses Forum gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen..

Ich habe 2013 die 14 tägige kostenfreie Testphase von Usenext gestartet, nach dieser Testphase wurde mein Konto ohne Hinweise und Informationen AUTOMATISCH 1 Jahr verlängert und es wurden 95,35€ abgezogen, woraufhin ich bei Usenext angerufen habe und sofort telefonisch gekündigt habe (ich wurde nicht aufgeklärt, dass dies nicht Telefonisch geht) der Supporter am Telefon meinte, dass alles gekündigt wurde diese Rechnung dennoch beglichen werden muss, gesagt getan die Rechnung wurde beglichen und ich habe die Sache abgehakt. Nun 2015 (2014 kam überhaupt nichts, weswegen ich dachte, dass alles gekündigt wurde) kam eine weitere Rechnung, woraufhin ich erneut bei Usenext angerufen habe und gefragt habe wieso, weshalb, warum. Der nette Supporter am Telefon meinte nur, dass keine Kündigung reingekommen ist und ich die Rechnung gefälligst begleichen soll (die Sparkasse hat das Geld wieder zurückgebucht) jedoch konnte er nicht sagen wieso 2014 nichts kam.

Nun ist es bereits soweit, dass sich das Inkasso Unternehmen medafinanz einmischt. Angeblich hätte am 03.08. ein Brief kommen sollen der jedoch nie ankam.

Nun ist meine Frage kann man dagegen etwas machen oder muss man diesen Betrag von inzwischen 185,55€ Bezahlen?

Viele Grüße,
techgolem

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun, dass 2014 nichts kam und auch nichts abgebucht wurde, kannst du hoffentlich anhand der Kontoauszüge bestätigen? Schau da ggf. nochmal genauer nach.

Du hast zunächst ein gewaltiges Problem: Deine Kündigung von 2013 ist nicht beweisbar. Das ist leider so bei telefonischen Kündigungen. Hast du noch einen Einzelverbindungsnachweis, also einen Beleg, 2013 da angerufen zu haben? Das wäre schon mal was.

Schwierige Sache. Wenn man irgendwie etwas an der Hand hat (insbesondere den Beweis dort angerufen zu haben), würde ich die Konfrontation suchen. Ich würde A) die anzeigen wegen versuchten Betrugs bzw. das Inkasso wegen Beihilfe zum Betrug und B) deutlich schreiben, dass man die Firma und das Inkasso bei der Polizei angezeigt hat, da man Beweise für die Kündigung in 2013 hat und sie sich gefälligst schleichen sollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Usenext Forderungen sind meiner meinung nach grundsätzlich nicht durchsetzungsfähig
Egal ob zu spät gekündigt oder nicht
In den Urteilsdatenbanken sowie in den Verbraucherplattforen ist nicht ein einziger Hinweis zu finden das Usenext jemals geklagt hätte

Ich würde die Forderung deshalb unter Anheimstellung des rechtsweges schriftlich zurückweisen

In der Regel bekommt man aber trotzdem Inkassopost
Bei MediaFinanz erfolgt oft Telefon Inkasso Einsatz durch Call Agents
MediaFinanz schiebt oft noch ein Anwaltschreiben nach

Einen gerichtlichen Mahnbescheid würde ich vollumfänglich und begründungslos widersprechen



-- Editiert von thehellion am 28.08.2015 12:26

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich habe zwischenzeitlich leider einen neuen Router bekommen weswegen die Logdateien nicht soweit reichen, jedoch kann ich Beweisen, dass 2014 nichts in Rechnung gestellt wurde.

Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich die Drohungen vom Inkasso Unternehmen Ignoriere?

Es wird bereits mit einem Gerichtsverfahren und einem Gerichtsvollzieher gedroht:

Zitat:
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 185,55 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens XYZ auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Diese Mail kam am 27.08.

EDIT: Sollte ich mir diesbezüglich einen Anwalt suchen oder doch lieber Bezahlen, weil ein Anwalt evtl. nichts erreichen wird?

Liebe Grüße

-- Editiert von techgolem am 29.08.2015 11:06

-- Editiert von techgolem am 29.08.2015 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde mich zunächst einmal ans zuständige Aufsichtsgericht wenden mit einer Beschwerde. Tenor der Beschwerde: "Das Inkassobüro gibt deutlich zu verstehen, dass es zwingend auf die Zuarbeit eines zusätzlich einzuschaltenden Anwalts angewiesen ist und es droht mit den Zusatzkosten durch einen Anwalt beispielsweise für das gerichtliche Mahnverfahren. Dadurch weist das Inkasso nach, dass es weder über die gebotene Sachkenntnis, noch über Fachkenntnisse verfügt und somit die Zulassungsvoraussetzungen zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen nicht erfüllt werden. Ich beantrage daher von Amts wegen dem Inkasso die Lizenz zu entziehen."

Zudem würde ich Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Sie drohen mit Schufa-Einträgen und gerichtlichen Mahnverfahren, sowie einer Kostendopplung durch Anwalt-Inkasso-PingPong ohne darauf hinzuweisen, dass beispielsweise ein Bestreiten der Schuld oder ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid möglich ist, dies abzuwenden. Insbesondere der Schufa-Eintrag verkommt so zu einer Drohkulisse um im Regelfall nicht durchsetzbare Kosten zu erpressen.

Ansonsten kann man dir nicht viel raten. Ich persönlich würde etwas bluffen ohne zu lügen. "Wertes Inkasso. Ich habe 2013 unmittelbar nach der Testphase gekündigt. Das kann auch sicher bewiesen werden, daher bevorzuge ich eindeutig die gerichtliche Klärung. Ich werde einem gerichtlichen Mahnbescheid sofort widersprechen, daher ist ihre Mandantin angewiesen, Klage einzureichen. Schon in 2013 war ich über das Abo sehr verwundert, denn darauf hat ihre Mandantin nie ausreichend hingewiesen. Ich stelle daher in Aussicht, ggf. auch Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs gegen Ihre Mandantin zu erstatten, sowie gegen Sie wegen Beihilfe, da Sie sehr genau wissen, dass sie hier einen offensichtlichen Abofallenbetreiber aktiv unterstützen. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten. Beschwerde beim Aufsichtsgericht und Strafanzeige wegen Nötigung wurde bereits gestellt."
Aber wie gesagt: Ich würde das tun. Ich weiß nicht, wie viel Nerven du hast, die Konfrontation hier zu suchen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Frage ist, halt ob sich das wirklich durchsetzt oder ob man es so nur noch schlimmer macht. Kann man einen Anwalt kostenfrei Anfragen wie die hoch die Chancen, sind vor Gericht zu gewinnen? Ich bin leider Knapp bei Kasse, weswegen ich selbst das Inkasso Unternehmen Fragen müsste, ob es per Ratenzahlung ginge.

Wenn die Chancen hoch sind, würde ich eine Konfrontation durchaus wagen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zitat:
Ich habe zwischenzeitlich leider einen neuen Router bekommen weswegen die Logdateien nicht soweit reichen, jedoch kann ich Beweisen, dass 2014 nichts in Rechnung gestellt wurde.

Was kann schlimmstenfalls passieren wenn ich die Drohungen vom Inkasso Unternehmen Ignoriere?

Es wird bereits mit einem Gerichtsverfahren und einem Gerichtsvollzieher gedroht:


Die Drohung ist obligatorisch denn sonst würde ja niemand zahlen
Der neue Router spielt keine Rolle denn es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Gerichtsverfahren stattfinden denn diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig
(Googlen !!)
Die Weitergabe an ein Masseninkassounternehmen wie Media Finanz hat nichts zu sagen
Media Finanz überprüft - wie alle anderen Inkassofirmen auch - grundsätzlich nicht ob eine Forderung rechtmäsig ist oder nicht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich lasse das ganze mal so laufen. Ab wann würdet ihr euch diesbezüglich einen Anwalt suchen?

Nochmal Danke für alle Antworten. :)

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde erst einen Anwalt konsultieren falls nach einem widersprochenen gerichtlichen Mahnbescheid die Klagebegründung auf den Tisch gelegt wird

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie widerspreche ich denn einem gerichtlichen Mahnbescheid? Und kannst du einen Anwalt empfehlen? Ich befürchte, dass es nicht mehr lange dauern wird. Mein Angst ist aktuell nur, dass ich es so nur noch schlimmer mache und dann später auch noch die Gerichtskosten tragen darf.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wie widerspreche ich denn einem gerichtlichen Mahnbescheid?

Wie beim Lotto: man macht das Kreuz da der richtigen Stelle. :)
Dann das Formular noch unterschreiben und an den Absender zurücksenden.



Zitat:
Ich befürchte, dass es nicht mehr lange dauern wird.

Die Abfolge ist in ungefähr so:
Mahnung
letzte Mahnung
dringende Mahnung
letzte dringende Mahnung
allerletzte dringende Mahnung
allerallerletzte dringende Mahnung
allerallerletzte dringende Mahnung, sonst!
letzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
nun aber die letzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
nun aber echt die allerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
nun aber die wirklich allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
wir wissen genau, wo Sie wohnen, wo Ihr Auto steht, wie ihre katze heißt und wenn Sie morgen noch nicht gestorben sind, so mahnen wir morgen und übermorgen auch noch

... es dauert also noch ein bisschen, du bist ja erst bei Stufe 2 ...



Zitat:
Mein Angst ist aktuell nur, dass ich es so nur noch schlimmer mache

Ja, genau das sit der Zweck der ganzen Schreiben.
Einfach durchhalten und nicht verwirren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bekam heute eine weitere E-Mail von Media Finanz

Zitat:
trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die aufgeführten Schulden von Ihnen nicht beglichen. Die Rückstände müssen nunmehr tituliert und zwangsweise durch Pfändung (Lohnpfändung, Konto, Sachen) beigetrieben werden. Ein erwirkter Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig.

Sie können diese Maßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens 358821692 auf das unten angegebene Konto überweisen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 95,35 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR
Rücklastschriftgebühren unseres Mandanten: 9,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 58,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 11,70 EUR

[...]

Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)541 2029-173 zur Verfügung.

Mit verbindlichem Gruß

mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid


Soll ich die Schreiben weiterhin Ignorieren? Und was ist wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Und was ist wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Der kommt erst dann, wenn die einen Titel haben. Wenn du aber dem gerichtlichem Mahnbescheid widersprichst, kriegen die keinen Titel und dann kommt er auch nicht. Natürlich verschweigen die das, weil sie dich ja in Panik versetzen wollen.

Ich habe übrigens in anderem Thema ebenfalls wegen Mediafinanz geschrieben, dass ich zur Polizei gehen würde wegen dieser Formulierung mit den Pfändungen. Strafanzeige wegen Nötigung. Das würde ich hier auch machen. Auch hier der Verweis an die fehlerhafte Formulierung bei Vodafone hinsichtlich Schufa-Einträgen, was auch als Nötigung angesehen wurde.

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#13
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Usenext ist einer der wenigsten Anbieter den ich kenne, der keine Gebühren für ein Lastschrift Storno in Rechnung stellt.

Davon ab, steht es in den AGBs und auf der Seite, wo man die Testmitgliedschaft abschließen kann, das bei Kündigung (hier muß man nur einen Button betätigen) sich das Abo automatsch verlängert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was in AGB hinsichtlich Abos steht, ist schon seit dem ein oder anderen Jährchen vollkommen irrelevant. Ich kenne die Seite nicht, aber auch was in irgendwelchen Fließtexten steht, ist irrelevant. Es muss beispielsweise bei der Preisauszeichnung klar sein, was das kostet und dass es ein Abo ist. Ansonsten sind Verträge hierzu nichtig. Das nur vorweg.

Ansonsten geht es aber darum gar nicht, Andreas. Der Autor hat zähneknirschend die erste Abo-Periode (2013) bezahlt und gekündigt. 2014 wurde nichts eingezogen oder gefordert und nun will man plötzlich für 2015 Geld über ein Inkasso. Wohl auch ohne Rechnung und Mahnung.
Ich schrieb Eingangs schon, dass der Autor ein Beweisproblem zur Kündigung hat (nur mündlich). Aber die Geschichte klingt plausibel, da 2014 nichts gefordert und abgebucht wurde. Meiner Meinung nach als Laie ist die fehlende Forderung 2014 dann ein legitimer Anscheinsbeweis, dass es dann doch diese Kündigung gab.

Sprich: Wir befinden uns hier nicht in der Diskussion ob Abo oder nicht. Wir befinden uns bei diesem Fallbeispiel in der Diskussion ob Kündigung oder nicht.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der kommt erst dann, wenn die einen Titel haben. Wenn du aber dem gerichtlichem Mahnbescheid widersprichst, kriegen die keinen Titel und dann kommt er auch nicht. Natürlich verschweigen die das, weil sie dich ja in Panik versetzen wollen.
Ich habe übrigens in anderem Thema ebenfalls wegen Mediafinanz geschrieben, dass ich zur Polizei gehen würde wegen dieser Formulierung mit den Pfändungen. Strafanzeige wegen Nötigung. Das würde ich hier auch machen. Auch hier der Verweis an die fehlerhafte Formulierung bei Vodafone hinsichtlich Schufa-Einträgen, was auch als Nötigung angesehen wurde.

Kommt so ein Mahnbescheid per Post? Bisher bekam ich von Mediafinanz alles per E-Mail weswegen ich auch etwas verwundert bin.

Was ratet Ihr mir nun zu tun? Bringt es überhaupt etwas Strafanzeige wegen der Formulierung zu stellen?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ein Mahnbescheid kommt per Post und übrigens auch von einem Gericht.
(die letzten 3 Grafiken): http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm

Signatur:

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#17
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

@ mepeisen 
Du hast Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
techgolem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Kurzes Update:

Es kam letzten Monat die "Letzte außergerichtliche Mahnung", ich bin mir immer noch unschlüssig ob und was ich tun soll..

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ignorieren, widersprechen oder zahlen.
Ich persönlich würde einfach nichts tun und es auf eine gerichtliche Klärung ansetzen. Die haben dann vor Gericht einiges zu erklären. Ich schrieb das oben schon. Mehr kann dir hier niemand sagen. Dir kann niemand versprechen, dass du auf jeden Fal damit durchkommst. Persönlich halte ich die Chancen aber für relativ hoch.

Signatur:

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#20
 Von 
fb534038-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Inkassobüros drohen gerne,weißen aber nie drauf hin,das man,wenn man der Foderung widerspricht,das die einen erst garnicht bei der SCHUFA melden dürfen. Melden dürfen die einen eh nur dann,wenn die auch Mitglied bei der SCHUFA sind & das sind nicht alle.
Desweiteren muß der,der Geld will,erstmal alle Kostzen vorstrecken,die sie eventuell nie wieder bekommen.
Sollte es um einen Betrugsversuch seitens der Firma handeln,in diesem Fall mal USENEXT & sie wirklich Klage einreichen,werden die der 2. Fall in der deutschen Rechtsgeschichte sein,der es wagt,als Betrüger sein Opfer zu verklagen. Der erste Fall war ein Kaffeefahrtbetreiber,ob er allerdings bei den überteuerten Waren,die den Straftatbestand des Wuchers erfüllen,was gewinnen konnte,entzieht sich meiner Kenntnis.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@fb534038-30 Der Beitrag ist schon etwas älter, ich glaube nicht dass deine Antwort zu einer Neueinschätzung der Situation führt.

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