Sehr geherte Damen und Herrn,
ich habe eine Frage bezüglich der maximalen und am sinnvollsten ausgeübten Nebentätigkeit eines Studenten im Praxissemster. Leider waren die Auskünfte des Praktikantenamtes und des Studentenwerks sehr unterschiedlich. Daher suche ich Antworten für folgende Situation:
Ein Student hat - da er in dem Semester sehr wenig Vorlesungen hatte - eine 20 Stunden Tätigkeit im elterlichen Betrieb und zusätzlich einen sehr gut bezahlten 450 € - Job.
Er wechselt ins Praxissemester (Pflichtpraktikum aus Studienordnung) mit einer 40 Stunden Woche; die Mithilfe im elterlichen Betrieb (der auch die Krankenkasse- und Pflegeversicherungsabgaben bezahlt, da der Student älter ist und diese selbst bezahlen müsste) ist dringend notwendig.
Wieviele Stunden darf der Student neben den 40 Studen Praktikum pro Woche arbeiten? - Macht es einen Unterschied bezüglich des elterlichen Betriebs?
Könnten beide Jobs mit reduzierten Studen behalten werden?
Gibt es Ausnahmen da es ein befristetes (20 Wochen) und einmaliges Praktikum ist?
Vielleicht können Sie mir die ein oder andere Frage beantworten oder mir verlässliche links zukommen lassen.
Vielen lieben Dank!
Wie darf man neben dem Praxissemester arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wieviele Stunden darf der Student neben den 40 Studen Praktikum pro Woche arbeiten? Null - siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.htmls
Vielen Dank für die Antwort und den Link. Da es sich ja nur um 20 Wochen handelt, dürfte ich dann insgesamt auf 50 Stunden die Woche kommen. Also kann ich 10 Stunden die Woche noch arbeiten. Sehe ich das richtig? - Wie soll man davon leben und Miete zahlen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich korrigiere mich mal selbst: Die 8 Stunden beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Insofern kann man samstags auch noch mal 8 Stunden machen. 50 Stunden müßten auch drin sein - rechnen wir mal: 20 Wochen zu 50 h plus 4 Wochen zu 10 h macht 1040 Stunden und im 24-Wochen-Durchschnitt 43,3 Stunden, womit die 48 h/Woche noch nicht geknackt sind.
Wie soll man davon leben und Miete zahlen? Das ist ja nun keine Frage des Arbeitsrechtes.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten