Lohnabrechung so richtig?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Toschi76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnabrechung so richtig?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ihr mir bei meinem Problem mit der Abrechnung des Job-Tickets auf der Lohnabrechnung helfen könnt....
Vereinbart ist, dass ein Eigenanteil von 50€ des Job-Tickets zu tragen ist.

Ich vermute jedoch, dass mir zu viel bzgl. des Job-Tickets abgezogen wird.

Nachfolgend meine Daten der Lohnabrechnung:
------------------------------------------------------------------
1 Lohn: 3548,5 EUR
20 sonstige Zuzahlungen: 50 EUR
920 Altersvorsorge Zusatzleistung: 23 EUR
925 Kürzung aus Altersvorsorge: -120 EUR
926 Altersvorsorge Barlohnumw.: 120 EUR
2902 Job-Ticket steuerfrei: 70,5 EUR
------------------------------------------------------------------
Gesamtbrutto: 3669 EUR

Nettoentgelt: 1885,17 EUR

Abzüge
------------------------------------------------------------------
2902 Job-Ticket steuerfrei: -70,5 EUR
6008 Eigenanteil Job-Ticket: - 50 EUR
6902 Altersvorsorge Vertrag: -120 EUR
-------------------------------------------------------------------
Abzüge gesamt: - 240,5 EUR

Auszahlungsbetrag: 1644,67 EUR
-------------------------------------------------------------------

Gemäß dem Posten "Abzüge" werden mir insgesamt 120,5 € für das Job-Ticket im Netto abgezogen werden, obwohl mein Eigenanteil bei 50 € liegen sollte. Das kommt mir etwas "spanisch" vor....

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen lieben Dank!!!

VG,
Toschi


-- Editiert von Moderator am 27.07.2015 15:13

-- Thema wurde verschoben am 27.07.2015 15:13

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Kann mir hier jemand helfen? Ja - Ihre Lohnbuchhaltung. Die kann Ihnen vielleicht auch erklären, warum die 50 Euro, die Sie ja nicht kriegen, sondern zahlen, als "Zuzahlung" auf Ihren Bruttolohn gerechnet wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toschi76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Meinen Sie die Position "sonsitige Zuzahlungen" 50 €? Dies basieren auf einer Sondervereinbarung, die ich mit meinem Chef getroffen habe.

Meine Lohnbuchhaltung ist mein Chef - leider.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Tja - da haben Sie ein Problem, denn da bliebe nur die Lohnklage. Und da deren Rückwirkung durch Tarif- und Arbeitsverträge meist beschränkt ist, können Sie dann halt nicht in 3 Jahren, wenn Sie da mal ausscheiden, klagen (jedenfalls nicht für die letzten 3 Jahre rückwirkend), sondern Sie müßten das halt gleich tun. Da das vermutlich ein Kleinbetrieb ist, kann Ihr Chef das dann mit einer Kündigung beantworten...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toschi76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die sonstigen Zuzahlungen sind auch im Arbeitsvertrag enthalten und somit wasserdicht.

Verklagen möchte ich Ihn natürlich nicht - habe zuletzt auch auf einen anderen Fehler hingewiesen und er hat mir alles anstandslos rückwirkend ausgezahlt. Da wusste ich aber auch zu 100 %, dass es falsch ist. Möchte einfach nicht auf Ihn zugehen, ohne irgendetwas "handfestes" zu haben.

Bei dem Posten Job-Ticket, der erst kürzlich hinzu gekommen ist, bin ich mir über die Art und Weise, wie Sie abgerechnet werden total verunsischert......
Im Brutto werden 70,5 € (steuerfrei) für das Job-Ticket dazugezählt und im Netto insgesamt 120,5 € abgezogen.

Vielen Dank!!!!

-- Editiert von Toschi76 am 27.07.2015 15:27

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie können natürlich erstmal einfach Ihren Chef ansprechen auf die Abrechnung. Sie müssen nicht gleich klagen. :)
In den seltensten Fällen wird man gekündigt, nur weil man sich die Lohnabrechnung erklären lassen möchte. Ihre Frage ist doch mehr als berechtigt, 120,- € Abzug für das Jobticket entspricht nicht der Absprache von 50,-€.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Es sind keine 120 Euro Abzug sondern letztendlich 50 Euro Abzug + Steuern.

Die 70,50 Euro (ist das der Preis vom Jobticket oder kostet es 120 Euro?) werden ja oben dazugerechnet und unten abgezogen. Das ist wie beim Firmenwagen, muss wegen der Versteuerung so gemacht werden. Die zahlst du also nicht, nur den auf den Betrag entfallenden Anteil an Steuern und Sozialabgaben.

Richtig wäre die Abrechnung in meinen Augen, wenn das Ticket 120,50 Euro im Monat kostet. 50 Euro zahlst du selbst und 70,50 Euro dein Arbeitgeber, diesen Betrag musst du versteuern. Kostet es aber nur 70,50 Euro, dann stimmt was nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toschi76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Job-Ticket kostet 70,5€ -> wird auch nicht in das steuerpflichtige Brutto einbezogen.

Der Eigenanteil beträgt gem. Vereinbarung 50 €.

Insofern dürften doch auch nur 50€ einbehalten werden, oder sehe ich das falsche?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 70,50€ werden beim Bruttolohn hinzugerechnet und bei den Abzügen wieder abgezogen, ergeben also in Summe 0€. Dein Eigenanteil wird dann ebenfalls abgezogen. In Summe entstehen Dir also Kosten in Höhe von 50€ wie vereinbart. Die Lohnabrechnung ist somit korrekt.

2x Hilfreiche Antwort

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