Mahnung von Wirecard

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Mahnung von Wirecard

Hallo,

vor etwa zwei Jahren habe ich eine mywirecard2go Visa Prepaidkreditkarte an einer Tankstelle gekauft und mich einige Zeit später für die Aufladung Registriert. Dabei habe ich jedoch falsche Daten angegeben, da ich zu der Zeit noch nicht volljährig war (falsches Geburtsdatum und falsche Adresse). Ich musste jedoch meinen richtigen Namen angeben, da ich sonst kein Guthaben hätte aufladen können (Überweisungen werden nur akzeptiert, wenn der Kontoinhaber übereinstimmt).

Ich habe die Karte dann später nicht mehr gebraucht, aber konnte nicht kündigen, weil ich nicht mehr weiß welche Angaben ich bei der Registrierung gemacht habe (ich muss zum Beispiel für die Kündigung das Geburtsdatum angeben und auch die Antwort auf die Sicherheitsfrage kenne ich nicht mehr). Ich habe mir dann gedacht, dass es ja auch nicht schaden kann das Konto einfach weiter bestehen zu lassen, da es sich ja um eine Prepaid Karte handelt.

Heute habe ich jedoch per E-Mail von "Debitorenservice Wirecard Bank AG" eine Mahnung mit folgendem Inhalt bekommen:

Zitat:
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr mywirecard2go Kartenkonto ******* einen negativen Saldo aufweist:

EUR -19,09.

Wir fordern Sie daher auf, Ihr Konto bis spätestens
16.07.2015
auszugleichen.

Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.

Im Falle der Nichtzahlung kündigen wir Ihnen bereits hiermit den in Zahlungsverzug befindlichen Kontovertrag gemäß § 15.2. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Ablauf der oben genannten Frist werden wir die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.

Diese Mahnung ist selbstverständlich gegenstandslos, sollten Sie Ihr Konto zwischenzeitlich ausgeglichen haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihnen eingehen können. Sollten Sie unsere Forderung nicht innerhalb der oben genannten Frist ausgleichen, können Sie jedoch gerne, nach deren Übergabe, mit dem zuständigen Inkassobüro eine Rückzahlungsvereinbarung abstimmen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Debitorenservice der Wirecard Bank AG unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Debitorenservice
Wirecard Bank AG
[...]


Ich vermute, dass der Grund dafür die Gebühren sind, die jedes Jahr für das Zustellen einer neuen Karte anfallen. Aufgrund der falschen Adresse habe ich jedoch nie eine neue Karte erhalten. Ich habe angenommen, dass keine neue Karte zugeschickt wird, wenn nicht genug Guthaben für die Gebühren auf dem Konto vorhanden ist, denn unter Prepaid verstehe ich, dass der Kontostand niemals negativ sein kann.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Komme ich irgendwie daran vorbei, den Betrag zu zahlen? (z.B. weil ich nicht volljährig war, als ich mich registriert habe) Wie kann ich jetzt kündigen? Ich würde ja einfach bezahlen, da ich mich nicht mit Inkasso-Unternehmen und negativen Schufa Einträgen usw. rumschlagen will, aber ich will nicht jedes Jahr wieder Geld dafür bezahlen müssen.

Es ist vielleicht noch wichtig, dass ich nie irgendetwas unterschrieben oder mich ausgewiesen habe o.ä. Der einzige Beweis dafür, dass ich das Konto selbst betrieben habe, ist die Überweisung von meinem Bankkonto zur Aufladung und die angegebene E-Mail-Adresse.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen
Pascal

Post vom Inkassobüro?

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214 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mosestogo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Pascal,

ich habe heute auch diese Mail erhalten, mit identischen Inhalt, bis auf den zu zahlenden Betrag. Ob ich die richtige Adresse angegeben habe, weiß ich nicht mehr. Fakt ist, dass nirgendwo etwas von Beträgen oder ähnlichem steht. Es ist eine Prepaid Karte welche laut Definition nicht ins Minus gehen kann. Ich habe beim Kauf und der Registrierung nichts augenscheinlich erkennbares gesehen, dass wiederkehrende Kosten beinhaltet. Somit ist jegliche Forderung in meinen Augen nichtig. Ich zahle keinen Cent und gehe, wenn nötig, damit zum Anwalt.

Ich gehe davon aus, dass noch mehr Leute dieses Schreiben bekommen haben. Anscheinend braucht die Firma Geld. Die spielen mit der Angst der Leute und hoffen, dass schnell gezahlt wird, ist doch typisch für solch dubiose Firmen.

Grüße
Moses

-- Editiert von Mosestogo am 06.07.2015 17:48

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde erst mal folgendes anfordern:
- Vollmacht im Original
- Forderungsaufstellung im Detail
- Kontoauszug der Kreditkarte der letzten XX Monate/Jahre
- Vertragskopie mit Unterschrift
- Erklärung, warum eine Prepaid-Kreditkarte etwas kosten soll und ins Minus gerutscht sein soll

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Jahresgebühr beläuft sich auf 9,95
Postrückläufer 10 €

http://www.mywirecard.de/visa.html

Die 10 € sind natürlich kaum durchsetzungsfähigg
Dasselbe gilt für die Gebühren des Inkassobüros was man angekündigt hat

Auch wenn das mangels Durchsetzungsfähigleit kaum eingeklagt wird würde ich in den sauren Apfel beisen und die 19 Ocken überweisen



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzi-001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, ich habe genau die identische Mail bekommen, nur das ich 19,89 € zahlen soll.
Ich sehe es auch nicht ein diesen Betrag zu zahlen, da es sich ausschließlich um eine prepaid Karte handelt.
Vermutlich braucht die Firma wirklich Geld und hofft auf Ahnungslose Künden, die Zahlen um ihre Ruhe zu bekommen.
Ich würde mich über Infos freuen, wie es bei euch weiter geht.

Schönen Gruß

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - aber die Kosten werden halt auf der HP expl aufgelistet
(siehe obiger link)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Mir waren die Kosten durchaus bekannt als ich mich angemeldet habe, aber ich habe halt angenommen, dass nichts abgebucht werden kann, wenn kein Guthaben aufgeladen ist, da es sich um eine Prepaid Kreditkarte handelt. Das Geld einfach zu bezahlen würde mein Problem leider auch nicht lösen, da ich dann wahrscheinlich in einem Jahr die gleiche E-Mail nochmal bekommen werde, denn ich weiß wie gesagt nicht, wie ich kündigen kann.

Kann es für mich eigentlich irgendwelche Konsequenzen wegen meiner falschen Angeben bei der Registrierung geben?

Es ist aber interessant, dass heute anscheinend viele Leute diese E-Mail bekommen haben.
Ich werde erst einmal noch ein paar Tage abwarten und schauen, was sich hier im Forum noch ergibt.

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

@ Pascal H
Aufgrund der Fälschung vertragserheblicher Daten würde ich den offenen Saldo auszugleichen und dann per Einschreiben eine Adressänderung mitteilen und 3-4 Monate später dann per Einschreiben kündigen.

Ansonsten würde ich erst mal anfragen wie sich der nagetive Saldo zusammensetzt.
Jahresgebühr + 1,50 EUR für Mahung & Zinsen wären akzeptabel.



Zitat:
Vermutlich braucht die Firma wirklich Geld und hofft auf Ahnungslose Künden, die Zahlen um ihre Ruhe zu bekommen.

Wie kommt man eigentlich darauf, das man vertragliche Vereinbarungen "wegen keine Lust mehr" einfach ohne Kündigung nicht einhalten muss?

Und was heißt die "Firma brauche Geld" und "ahnungslose Kunden"?
Zum einen stehen ihr die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu und die ahnungslosigkeit kann der Kunde durch schlichtes lesen der vertragliche Vereinbarungen beseitigen. Macht man das nicht , dann ist das schlicht der berühmt-berüchtigte Faktor "selbst schuld".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go418355-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bekam auch diese E-Mail, bin aber bereit jetzt 20€ zu zahlen. Ich habe die KK vor geschätzten 3 Jahren gekauft, und jetzt soll ich auf einmal bezahlen? Ich habe auch davor noch nie etwas bezahlen müssen.

8x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mosestogo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat:

Wie kommt man eigentlich darauf, das man vertragliche Vereinbarungen "wegen keine Lust mehr" einfach ohne Kündigung nicht einhalten muss?
Und was heißt die "Firma brauche Geld" und "ahnungslose Kunden"?
Zum einen stehen ihr die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu und die ahnungslosigkeit kann der Kunde durch schlichtes lesen der vertragliche Vereinbarungen beseitigen. Macht man das nicht , dann ist das schlicht der berühmt-berüchtigte Faktor "selbst schuld".


Versteckte Kosten wurden schon in vielen Prozessen als unwirksam betrachtet. Des Weiteren gibt es im Hinblick auf dem Begriff Prepaid eine klare Rechtsprechung z.B. bezüglich Prepaid-Telefonkarten. Pre-Paid: Die Definition steckt bereits im Wort und davon kann der Kunde auch ausgehen. Wenn hier Prepaid drauf steht und Postpaid drin ist, dann wird jedes Gericht dies auch feststellen. Google mal Rechtssprechung Prepaid.

Mit "keiner Lust" hat dies nichts zu tun. Dieses Unternehmen reagiert nicht auf Kündigungsschreiben und hat für mich bisher im Prinzip keine Leistung erbracht.

Ob die Preise vor 3 Jahren auch schon so "offensichtlich" waren, bezweifele ich. Diese Webseiten sind womöglich erst entstanden um dieses, offensichtlich mehrfach verschickte, Schreiben zu untermauern. Warum habe ich nicht schon nach einem Jahr die Information erhalten? Warum kriege ich eine Email und keine Postsendung? Warum sind die Einzelheiten nicht aufgeführt?

Eine seriöse Institution geht anders vor.

Grüße
Moses

10x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich werde wahrscheinlich nicht daran vorbei kommen, zuzugeben, dass ich falsche Angaben gemacht habe, da ich das Geburtsdatum angeben muss, wenn ich kündigen will (und nicht mehr weiß, welches ich angegeben habe). Welche Konsequenzen kann ich schlimmstenfalls erwarten?

Ansonsten werde ich das Geld jetzt einfach bezahlen

Viele Grüße

-- Editiert von Pascal H am 09.07.2015 16:48

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Welche Konsequenzen kann ich schlimmstenfalls erwarten?

20 Jahre Zwangseinweisung im Musikantenstadl :grins:
Im ernst : gar keine Konsequenzen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Dann ist deiner Meinung nach also auch der Vorschlag von Harry van Sell unnötig?

Zitat:
Aufgrund der Fälschung vertragserheblicher Daten würde ich den offenen Saldo auszugleichen und dann per Einschreiben eine Adressänderung mitteilen und 3-4 Monate später dann per Einschreiben kündigen.


Ich kann die Sache also einfach aufklären, das Geld überweisen und dann ist es erledigt?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat:
Wir fordern Sie daher auf, Ihr Konto bis spätestens
16.07.2015
auszugleichen.

Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.

Im Falle der Nichtzahlung kündigen wir Ihnen bereits hiermit den in Zahlungsverzug befindlichen


Am 17.07.2015 21€ zahlen und es müsste für immer erledigt sein.
Die Mail aber UNBEDINGT aufheben, darin kündigen nämlich die selber!!!

6x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist ja kein Schaden entstanden
Abgesehen davon warst Du bei Vertragsabschluß minderjährig

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Slenderman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Selbe Situation hier. War damals 14, jetzt 17. Hab ihnen per E-Mail geschrieben, dass ich keine Möglichkeit besitze einzuzahlen, und das meine letzte Transaktion vor 3 Jahren war. Was muss man befürchten?

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DaBenny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 15x hilfreich)

Hey Leute,

habe heute auch die Mail bekommen. Da dieser Topic ja schon vor mehr als 2 Wochen entstanden ist wollte ich fragen wie sich hier die anderen Betroffenen Leute bisher verhalten haben.
Da ich sowohl Karte als auch Login-Daten vergessen habe, kann ich mich aktuell nicht in das System des mywirecard2go Systems einloggen.

11x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe bezahlt und dann per E-Mail gekündigt. Das ging doch einfacher als man mir vorher gesagt hatte. Ich musste nur den Namen, die Aufladenummer, die Handynummer und die Kontonummer angeben und etwa eine Woche später bekam ich per E-Mail eine Kündigungsbestätigung

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DaBenny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay, danke schon mal für deine Antwort :)

Was mache ich denn wenn ich weder die Karte noch besitze als auch meine Login-Daten noch kenne?
Habe da gestern Abend eine Mail hingeschrieben ob die Möglichkeit besteht den Betrag anderweitig auszugleichen (sprich Überweisung etc.).

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bezahlt

Und nicht mehr weiter hinterfragt, wo die Gebühren plötzlich herkommen?
Nun gut.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Ich habe bezahlt
Und nicht mehr weiter hinterfragt, wo die Gebühren plötzlich herkommen?
Nun gut.


Das sind die Gebühren, die jährlich anfallen. Die Frage ist, ob die rechtens sind. Könnte dazu Hilfestellung gebrauchen: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=489873

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mosestogo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich kann es leider auch nicht verstehen, wie man das Geld dort einfach überweist. Wie ich schon anfangs geschrieben habe, wird hier die Angst der Leute geschürt. Jeder der bezahlt geht dieser höchst unseriösen Firma auf dem Leim.

Es wurde nicht offenkundig angezeigt welche Gebühren anfallen. Des Weiteren ist eine Prepaidkarte per Definition nicht negativ zu belasten. Ich bin der festen Überzeugung, dass mir/uns hier jedes Gericht Recht geben wird.

Und wenn die Firma es darauf anlegen möchte, gerne.

7x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Toggle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe auch vor ~2 Jahren bei einer Tankstelle eine Prepaid-Kreditkarte gekauft.
Leider war auch mir nicht klar, dass dabei jährliche Gebühren entstehen. War damals auch definitv nicht ersichtlich.
Leider kann ich das nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen. Die Webseite hat sich auch deutlich verändert seitdem.
Dass plötzlich Gebühren und Kosten prominent auf der Webseite auftauchen... darüber darf sich jeder selbst ein Bild machen.

Habe exakt den gleichen Wisch bekommen wie Pascal H.
Scheint also eine größer ausgerollte Aktion gewesen zu sein.

Selbstverständlich habe ich nicht gezahlt. Sondern zunächst einmal den Vertrag formal gekündigt und eine Rechnung der erbrachten Leistungen eingefordert.
Habe leider bisher beides nicht erhalten.

In der Antwort der Wirecard Bank AG wurde mir erneut (wenn auch subtil) mit Inkasso/Anwälten gedroht.
Die Antwort sieht für mich aus wie ein Standardschreiben. Auf meine Anfragen ist nicht eingegangen worden.

Ich werde solange nicht bezahlen, bis ich wenigstens eine genau Angabe erhalten, wie der von mir geforderte Betrag (~20€) sich zusammensetzt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich auch auf mein erneutes Anfragen keine weiteren Auskünfte bekommen werde.
Wahrscheinlich wird mir demnächst ein netter Anwaltsbrief ins Haus flattern. Sicher mit zusätzlichen Anwaltsgebühren und Ähnlichem Druckmittel.
Damit werde ich dann natürlich direkt zu meinem Anwalt gehen, das ists mir Wert. Diese fragwürdigen Geschäftsgebaren werde ich nicht unterstützen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

VG,
Toggle

5x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mosestogo
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 48x hilfreich)

Hi Toggle,

komisch, auf Mails antworten Sie meistens, allerdings auch mit, meiner Meinung nach, Standardschreiben. Ich kann bis dato nur sagen, dass ich bisher nichts bekommen habe. Die initiale Mail kam am 06.07.2015.

Ich denke da kommt nichts und wenn dann werde ich das definitiv bis zum Ende durchziehen, von mir aus vor Gericht.

Grüße
Moses

4x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es ist aber ein Unterschied, ob man wegen der Besonderheit "anonyme VISA" nicht ganz auf gerichtliche Maßnahmen wegen Erfolglosigkeit verzichtet (vergl. Anmerkung thehellion) oder ob die Forderung an sich nicht korrekt ist. Aus meiner Sicht ist das Angebot über andere Argumentationen eher angreifbar als über "Prepaid", was nicht mit anderen Angeboten wie beim Handy vergleichbar ist. Letztendlich hat man einen Vertrag geschlossen und der gilt auch, wenn man sich die Produktbeschreibung und Vertragsbedingungen nicht durchgelesen hat.
Die Button-Argumentation schlägt fehl, da das nicht für Finanzprodukte gilt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
machti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
bei mir war es genauso gewesen...ungefähr im Juli eine E-Mail mit Mahnbetrag von 17,90 € bekommen.
Die hab ich leider gelöscht, weil ich sie für Spam gehalten habe. Wie kann auch schon auf Prepaid-Karten die man nicht benutzt ein Fehlbetrag auflaufen ???
Heute kam dann doch tatsächlich ein Inkasso-Schreiben der wohl in der Branche (lt. Google) gut bekannten Anwaltskanzlei***************** :-(
Die Kosten belaufen sich nun mit Bearbeitungskosten und Anwaltsgebühren auf 53,60 €
Anbei sind sogar Informationen zu der Forderung, Allerdings abgesehen vom Zeitpunkt des Erwerbs der Karte (vor ca. 2 Jahren) sind es nur sehr allgemeine Hinweise.
Ich bin mir leider auch nicht mehr sicher, wann ich die Karte gekauft habe...
Wenn ich versuche mich Online einzuloggen sagt man mir immer, dass mein Benutzername nicht existiert, obwohl ich mir die Daten notiert hatte.
Auch kurios : die angegebene Nummer des Kartenreferenzkontos stimmt nicht mit der Nummer auf meiner Karte überein.

Was soll ich tun ?

Grüße
Frank

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auch kurios : die angegebene Nummer des Kartenreferenzkontos stimmt nicht mit der Nummer auf meiner Karte überein.

An diesem Punkt würde ich Strafanzeige wegen (gewerblichen) Betrugs erstatten. Einmal mehr wegen den angeblich kostenlosen Prepaid-Karten, die nun doch was kosten sollen und weil die Nummer nicht stimmt, daher scheint die Forderung am Ende wohl frei erfunden zu sein. :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von machti):
die angegebene Nummer des Kartenreferenzkontos stimmt nicht mit der Nummer auf meiner Karte überein.

Muß die das? Nein, denn es ist eine Kontonr. und keine Kartennr.

Mich wundert überhaupt die Verfolgung solcher Forderungen, denn bei anonym gekauften Prepaids kann der Käufer am Hindukusch sitzen und den Namen von Max Schmitt aus Bonn nutzen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch bei mir ist jetzt eine Zahlungsaufforderung per Brief angekommen.

Ich habe in meinem Email-Postfach eine alte Mail mit einer Zahlungsaufforderung von 19,53€ der mywirecard gefunden, die im Spam gelandet ist und auch von mir ignoriert wurde:


"wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr mywirecard2go Kartenkonto XXXXXX einen negativen Saldo aufweist:

EUR -19,53.

Wir fordern Sie daher auf, Ihr Konto bis spätestens
16.07.2015
auszugleichen.

Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.

Im Falle der Nichtzahlung kündigen wir Ihnen bereits hiermit den in Zahlungsverzug befindlichen Kontovertrag gemäß § 15.2. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Ablauf der oben genannten Frist werden wir die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.

Diese Mahnung ist selbstverständlich gegenstandslos, sollten Sie Ihr Konto zwischenzeitlich ausgeglichen haben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihnen eingehen können. Sollten Sie unsere Forderung nicht innerhalb der oben genannten Frist ausgleichen, können Sie jedoch gerne, nach deren Übergabe, mit dem zuständigen Inkassobüro eine Rückzahlungsvereinbarung abstimmen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Debitorenservice der Wirecard Bank AG unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung."

Im Anhang befindet sich ein kleiner "Infozettel" mit folgendem Inhalt:

"1. Wie kann es sein, dass ich auf einem Guthabenkonto/ -karte einen Sollsaldo
führen kann?
Ein Sollsaldo auf Prepaidkarten kann im Zuge von abgebuchten Gebühren, nicht
abgeschlossenen (Sofort-) Überweisungen und nicht autorisierten Abbuchungen
entstehen. Abbuchungen und Kontoaufladungen werden stets im Konto
dargestellt und sind jederzeit für Sie einsehbar. Es liegt daher in der
Verantwortung des Kunden, rechtzeitig auf vermeintliche Fehlbuchungen zu
reagieren, bzw. Kontobewegungen im Generellen regelmäßig zu überprüfen.
2. Es ist nirgendwo bei Ihnen vermerkt, dass für das Konto/ die Karte Gebühren
erhoben werden.
Bitte finden Sie die Gebührenordnung auf unserer Webseite. Diese kann dort
jederzeit eingesehen werden. Klicken Sie hierfür bitte auf den folgenden Link:
http://www.mywirecard.de/visa.html (Details -> Gebühren). Die Gebühren wurden
ebenso von Ihnen mit Abschluss der Registrierung akzeptiert.
3. Wie kann ich das Konto ausgleichen?
Die Überweisungsdaten (IBAN und BIC) können Sie in Ihrem Konto unter ʺGeld
einzahlenʺ und ʺGeld einzahlen per Überweisungʺ einsehen.
Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben, können Sie sich Ihre IBAN
ebenso durch den IBAN-Rechner erstellen lassen. Gehen Sie hierfür bitte auf:
http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html und geben dort Ihre, in der Mahnung
aufgeführte, Kontonummer sowie die BLZ der Wirecard (512 308 00) an.
Natürlich können Sie sich bei Fragen hierzu ebenso an unser Serviceteam des
Debitorenmanagements wenden.
Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.
4. Ich nutze das Konto nicht mehr, ich möchte es kündigen. Wie muss ich
vorgehen?
Sofern Sie Ihr Konto bereits ausgeglichen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail
mit Ihrem Kündigungswunsch inkl. der Angabe Ihres vollständigen Namens an das
Serviceteam des Debitorenmanagements. Bitte beachten Sie, dass Ihre EMailadresse
der, Ihrer im Konto hinterlegten E-Mailadresse, entsprechen muss."

Jetzt ist ein Schreiben der anscheinend einschlägig bekannten Kanzlei (?) Auer_Witte_Thiel eingetroffen und ich soll eine Hauptforderung von 29,48€ (anstelle der vorher gemahnten 19,53€) plus Bearbeitungs und Anwaltskosten bezahlen. Insgesamt 87,68€.

Ich habe ebenfalls meine damalige Anmeldebestätigung gefunden; dort ist der Vertrag angehängt.

Dort gibt es den folgenden Absatz zu Entgelten:


"3. Entgelte und Limite

3.1. Erhebung und Höhe der Entgelte

Die Bank ist berechtigt, vom Nutzer für die von ihm nach diesem Vertrag („Wallet-
Vertrag") erbrachten Leistungen Entgelte zu berechnen.

Die Bank wird keine Entgelte für Leistungen berechnen, wenn und soweit sie kraft Gesetzes

oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht zur kostenlosen Erbringung dieser Leistungen

verpflichtet ist oder diese allein im eigenen Interesse der Bank vornimmt. Insbesondere wird

die Bank für die Erfüllung gesetzlicher Nebenpflichten im Zusammenhang mit der Erbrin-
gung von Zahlungsdiensten nach den §§ 675f ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB") nur

dann ein angemessenes und an den tatsächlichen Kosten der Bank orientiertes Entgelt berech-
nen, wenn und soweit dies gesetzlich zugelassen ist.

Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Limitverzeichnis der Bank (vgl. Anlage

zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer 1.3). Die Bank erhebt insbesondere nach Maßgabe des

Preis- und Limitverzeichnisses Entgelte für die Aufladung und für die Sperre des Wallets so-
wie für Fremdwährungstransaktionen, Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Wallets mit

Aussendung einer neuen Wallet Card und Auszahlungen von Guthaben aus dem Wallet bei

Vertragsbeendigung. Ferner ist die Bank berechtigt, ein Entgelt gemäß dem Preis- und Limit-
verzeichnis für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung einer Transaktion sowie für

Wiederbeschaffungen von Transaktionsbeträgen, die infolge einer fehlerhaften Angabe einer

Kundenkennung durch den Nutzer fehlgeleitet wurden (vgl. Ziffer 14.2 (4)), zu erheben.

3.2. Änderung von Entgelten

Die Bank kann die in vorstehender Ziffer 3.1. in Bezug genommenen bzw. die im Preis- und

Limitverzeichnis aufgeführten Entgelte oder Limite – gebunden an den Umfang des Anstiegs

oder der Verringerung ihrer eigenen Kosten – nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerli-
chen Gesetzbuches) ändern oder neu festsetzen. Im Übrigen gilt Ziffer 16."

Die erwähnte Anlage zu dem Wallet-Vertrag habe ich jedoch nie gesehen oder per Mail erhalten - Absatz 1.3 lautet wie folgt:

"1.3. Nutzungslimits

Bei Transaktionen mit dem Wallet ohne Einsatz einer Wallet Card kann der Nutzer gemäß

den jeweils geltenden Limits nach dem Preis- und Limitverzeichnis pro Einzeltransaktion nur

bis zu einem maximalen Transaktionslimit verfügen. Das aktuelle Preis- und Limitverzeichnis

der Bank ist im Internet unter www.mywirecard.com abruf- und einsehbar.

Bei Transaktionen mit Einsatz der Wallet Card gelten die im Preis- und Limitverzeichnis aus-
gewiesenen Tageslimite als maximale tägliche Ausgabebeträge."

Das heißt, ich habe keine Einsicht mehr darüber, welchem Preis- und Limitverzeichnis ich damals mit diesem Vertrag angeblich zugestimmt habe.


Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Eine leise Stimme flüstert mir zu, mir den ganzen Stress nicht zu geben, die 87,68€ als Lehrgeld einfach zu zahlen und mich nie wieder mit solchen dubiosen Firmen einzulassen.

Ich bitte hier um Rat, wie ich Einspruch erheben soll (als erster Schritt bevor ich meinen Anwalt kontaktiere, mal sehen wie die Kanzlei reagiert). Gibt es einen "Vordruck" dafür?

Ich denke, wenn ich der Kanzlei schreibe, dann würde ich auch die bereits erwähnten Dinge anfordern:

- Vollmacht im Original
- Forderungsaufstellung im Detail
- Kontoauszug der Kreditkarte der letzten XX Monate/Jahre
- Vertragskopie mit Unterschrift
- Erklärung, warum eine Prepaid-Kreditkarte etwas kosten soll und ins Minus gerutscht sein soll

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. :(


-- Editiert von etsch am 22.11.2015 13:44

11x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Shaly
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Zusammen,

dann Reihe ich mich mal in die Liste mit ein :)

Auch ich habe heute ein Schreiben dieser dubiosen Rea-Kanzlei bekommen. Witzig sind wohl dieser völlig unterschiedlichen Gebühren die ich hier lese. Bei mir sind es in allem

Hauptforderung: € 19,26
Bearbeitungskosten: € 10,00
Anwaltsgebühren: € 25,00

Gesamt: € 54,96

Wie die wohl auf diese unterschiedlichen Summen kommen?

Auf der Rückseite des Schreibens steht dann, das ich die Card wohl im Mai 2013 erworben hab. Dies ist möglich, ist schon eine ganze Weile her.

Allerdings habe ich nie eine Überweisung vom Konto aus getätigt, sondern nur die Karte auf der Tankstelle aufgeladen.

Eine neue Karte habe ich auch nie erhalten.

Zum Zeitpunkt der Kaufes war die Karte definitiv ohne weitere Gebühren. Man bezahlte schließlich zum einen die Karte und dann noch den Euro beim aufladen.

Das angegebene Kartenreferenzkonto stimmt mit keiner Nummer auf der eigentlichen Karte überein.

Im übrigen besitze ich zwei solcher Karten ( brauchte in einem Monat einmal ein etwas höheres Kartenlimit auf die schnelle und hatte noch eine gekauft), allerdings ist davon nur eine Karte registriert. Welche weiß ich nicht mal mehr. Da die Registrierung keine Verpflichtung ist, können auch nur registrierte Kunden angeschrieben werden.

Dies Widerspricht ja an sich schon, das weitere Kosten entstehen könnten.

Ich bin genauso der Meinung, das dies eine typische Abzock-Methode ist.

Der Hinweis am Schluss mit: Wir sind Vertragspartner der Schufa Holding.... soll auch nur Angst und Unsicherheit vermitteln, damit schnell bezahlt wird.


Den Vertrag kündigen muss man ja nicht, im letzten Absatz steht ja:

Aus Gründen allerhöchster Vorsorge kündigen wir namens und in Vollmacht der Mandantin hiermit den mit Ihnen bestehenden Kartenvertrag fristlos aus wichtigem Grund. ( Original angetippt... ja es ist wirklich nicht ein Komma in dem Satz, dies spricht schon von der Professionalität)

Ich denke ich werde mal nen Einschreiben schicken... in etwa so:


Sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss Ihnen wohl ein Fehler unterlaufen sein.

Da ich nie eine Karte mit dem Referenzkonto: ..... besessen habe und auch keinerlei Mahnungen bisher bei mir eingegangen sind, wird hier wohl ein Fehler vorliegen.

Bitte löschen Sie meine Daten aus Ihrem System oder weisen Sie mir Gegenteiliges nach.

Vielen Dank.

Mfg
Bla bla


Mal schauen was dann kommt. Der nächste Weg ist bei mir dann wohl eher nicht zum Anwalt sondern zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Im Netz gibt es ja mittlerweile genug Betrogene und abkassiert haben die sicherlich schon eine Menge. Echt traurig.

Signatur:

Rechtschreibfehler, fehlende und falsch gesetzte Kommas sind vollkommen beabsichtigt und dienen zur

10x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
etsch
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 25x hilfreich)

Hey Shaly,

hast du dich für die Wiederaufladefunktion online angemeldet, oder wie haben die deine persönlichen Daten bekommen?

Ich überlege, morgen oder übermorgen einen kurzen Beratungs-Termin bei der Verbraucherzentrale zu machen.

Leider ist dein Fall noch ein wenig anders; bei mir gab es eine Mahnung (per E-Mail???) und da ich mit meinem Girokonto Guthaben überwiesen habe, wird es wahrscheinlich denen möglich sein, mir nachzuweisen, dass ich das Konto auch besitze (ich nehme an, die Karten- und Kontonummer sind nicht dasselbe).

Übrigens zu dem Passus: "Aus Gründen allerhöchster Vorsorge kündigen wir namens und in Vollmacht der Mandantin hiermit den mit Ihnen bestehenden Kartenvertrag fristlos aus wichtigem Grund."

Ich habe Bedenken, dass ich von denen trotzdem weiter belästigt werde (selbst wenn ich die Mahngebühr zahlen sollte). Gibt es da jemanden, der da mehr weiß?

VG

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