Post vom Inkassobüro. Forderung unmittelbar an Gläubiger zahlen oder nicht?

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Post vom Inkassobüro. Forderung unmittelbar an Gläubiger zahlen oder nicht?

Wenn man mal davon ausgeht, dass die Forderung eines IB gerechtfertigt ist, wie wendet man trotzdem all diese sog. "überflüssigen Kosten" die einem das IB in Rechnung stellt am besten ab? Zahlt man dann am besten zweckgebunden an das IB (also nur das nötigste und kürzt notfalls auch) oder weist man die Forderung gegenüber dem IB als ungerechtfertigt zurück und zahlt stattdessen die HF zzgl. Mahnkosten an den Gläubiger? Nicht das die Zahlung an den Gläubiger nachher nicht zählt und man darf doppelt zahlen.

-- Editier von Nugget am 03.07.2015 12:08

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde logischerweise An den Gläubiger zahlen

Der Gläubiger ist ja der Forderungsinhaber
An den Inkassoladen wurde lediglich der Forderungseinzug abgetreten

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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