Krankschreibung / Dienständerung

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
go418116-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankschreibung / Dienständerung

Liebes Forum,

zu meinem Fall:

Ich bin am Mittwoch erkrankt bis einschließlich Dienstag. Der Dienstplan fuer die kommende Woche stand schon fest. Nachtdienst Montag u. Dienstag. Ausgang Mittwoch u. Donnerstag.

Nun wurden meine Ausgänge auf meine Nachtdienste verlegt und somit habe ich keine mehr zu Verfügung.

Ist das rechtens?!

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe

-- Editiert von Moderator am 03.07.2015 11:30

-- Thema wurde verschoben am 03.07.2015 11:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

1. Frage: was hat das mit Sozialrecht zu tun?

2. Frage: Das

Zitat:
Nun wurden meine Ausgänge auf meine Nachtdienste verlegt

bedeutet jetz was genau?
Aüsgänge kenne ich nur von Gebäuden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go418116-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Beitrag wurde verschoben, sorry...

Ausgang - Frei

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, muss der AG dem AN das Entgelt zahlen, das der AN bei planmäßigem Einsatz ohne AU erhalten hätte. Sprich die wegen AU nicht durchgeführten Nachtschichten sind zu zahlen. Da können dann nicht einfach freie Tage drauf gelegt werden mit der Folge, dass die Zeit nicht gezahlt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Dienstpläne, wenn sie erst einmal 'veröffentlicht' sind (Aushang odere wie immer), dürfen nicht ohne weiteres zum Nachteil des AN verändert werden, hier also 'frei' zu schreiben, wo zuvor Arbeitspflicht bestand.. Dir bleibt nur der Protest und ggf. der Gang vor das Arbeitsgericht.

1x Hilfreiche Antwort

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