Liebes Forum,
zu meinem Fall:
Ich bin am Mittwoch erkrankt bis einschließlich Dienstag. Der Dienstplan fuer die kommende Woche stand schon fest. Nachtdienst Montag u. Dienstag. Ausgang Mittwoch u. Donnerstag.
Nun wurden meine Ausgänge auf meine Nachtdienste verlegt und somit habe ich keine mehr zu Verfügung.
Ist das rechtens?!
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe
-- Editiert von Moderator am 03.07.2015 11:30
-- Thema wurde verschoben am 03.07.2015 11:30
Krankschreibung / Dienständerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Frage: was hat das mit Sozialrecht zu tun?
2. Frage: Das
Zitat:Nun wurden meine Ausgänge auf meine Nachtdienste verlegt
bedeutet jetz was genau?
Aüsgänge kenne ich nur von Gebäuden ...
Beitrag wurde verschoben, sorry...
Ausgang - Frei
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Bei einer Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, muss der AG dem AN das Entgelt zahlen, das der AN bei planmäßigem Einsatz ohne AU erhalten hätte. Sprich die wegen AU nicht durchgeführten Nachtschichten sind zu zahlen. Da können dann nicht einfach freie Tage drauf gelegt werden mit der Folge, dass die Zeit nicht gezahlt wird.
Dienstpläne, wenn sie erst einmal 'veröffentlicht' sind (Aushang odere wie immer), dürfen nicht ohne weiteres zum Nachteil des AN verändert werden, hier also 'frei' zu schreiben, wo zuvor Arbeitspflicht bestand.. Dir bleibt nur der Protest und ggf. der Gang vor das Arbeitsgericht.
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