Inkasso - 2 Tage Frist/Nicht zugestellte Mahnung

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
oehlson
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso - 2 Tage Frist/Nicht zugestellte Mahnung

Guten Tag liebes 123recht Forum,

gestern, am 02.07.2015, habe ich ein Inkasso Brief bekommen, weil ich eine Rechnung nicht bezahlt habe.
Folgendes stand in dem Brief drinne (Jegliche Namen, sowie Firmen werde ich nicht nennen):

Sie haben kostenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen. Ihre Anmeldedaten sowie Ihre E-Mail Adresse wurden von unserer Mandantschaft erfasst.

Trotz Fälligkeit und trotz Mahnung seitens unserer Auftraggeberin haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe von € 39,80 zzgl. Mahngebühren i.H.v. € 15,00 nicht bezahlt.

Wir bitten Sie daher, diesen Betrag sowie die bei uns angefallene Gebühren i.H.v. € 40,50, insgesamt also € 95,30 unter Verwendung des anhängenden Überweisungsformulars bis zum 0.4.07.2015 zu überweisen. Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.


Die Ursprüngliche Zahlung hätte, soweit ich weiß, am am 18.06.2015 erfolgen müssen.
Ich habe diese Mahnung, die dort in dem Brief erwähnt wurde, nie erhalten, weshalb ich natürlich dessen Kosten nicht tragen werde.

Ich habe bereits an die Firma, mit der ich den Vertrag abgeschlossen habe, Kontakt aufgenommen und eine Antwort erhalten:

Guten Tag,

am 18.12.2014 haben Sie sich als Kunde
angemeldet oder Ihr Zugang hat sich um den gebuchten
Zeitraum laut AGB verlängert. Sie beauftragten uns,
den fälligen Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto abzubuchen:

"Ihre Bankverbindung ist uns bekannt, und wird hier aus
Sicherheitsgründen nicht genannt"

Leider wurde unsere Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst.

Wir bitten Sie nun den fälligen Betrag zzgl. der angefallenen
Stornokosten innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

Rechnungsbetrag: 39,80 EURO
Stornokosten: 15,00 EURO
Gesamt: 54,80 EURO


Bitte beachten Sie, daß wir nach Ablauf der 7 Tage
OHNE WEITERE MAHNUNG EIN INKASSOBÜRO
mit der Wahrnehmung unserer Forderung beauftragen werden,
damit würden Ihnen weitere nicht unerhebliche
KOSTEN ENTSTEHEN !


Nun bin ich mir überhaupt nicht sicher, wie meine rechtliche Lage in dieser Situation aussieht.
Was von all dem muss ich nun hinnehmen und bezahlen und was nicht?

Ich danke im Voraus schonmal für die Hilfe.

Falls Sie weitere Informationen brauchen, ich stehe Ihnen da gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die eigentliche Hauptforderung 39,80 unstrittig oder nicht ?
Ist es zu einem Lastschriftrücklläufer gekommen ?

Um was für eine Art Forderung handelt es sich ?

An Bankstrorngebühren wären gem neustem Urteil LG Potsdam 2 O 173/13 :
maximal 3,65 zu zahlen

Inkassokosten maximal 13,5o
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oehlson
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Hauptforderung von 39,80 ist unstrittig.
Das Problem ist, dass ich letzten Monat nicht ganz aufgepasst habe und deshalb mein Konto nicht gedeckt war. Deshalb hat meine Bank das Geld zurück überweisen lassen.
Ich finde es halt vorallem sehr heftig, dass ich nur 2 Tage Zeit haben soll, um den Forderungen des Inkasso Unternehmens nachzukommen. Vorallem verlangen die, dass ich Mahngebühren zahle, für eine Mahnung, die nie angekommen ist.
Gerade deshalb, kann es doch gar nicht richtig sein, dass ich so viel zahlen muss.

Auch denke ich, dass 2 Tage schon aus dem Grund zu wenig sind, weil man gar keine Möglichkeit hat, solche Fehler zu klären.

3x Hilfreiche Antwort

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