Liebe Forumsmitglieder,
wie ihr vielleicht aus meinem letztem Beitrag wisst, gab es bei mir auf der Arbeit die letzten Monate über einige Probleme, die mich inzwischen veranlasst haben, zu Mitte Juli zu kündigen.
Nun argumentiert mein Arbeitgeber, dass ich zu viel Urlaub genommen habe und dass mir dieser vom letzten Gehalt abgezogen werden soll. Mir erschien dies erstmal auch rechtens, allerdings bin ich inzwischen auf ähnliche Fragen im Internet gestoßen, in denen behauptet wird, dass ein Arbeitgeber bereits vergüteten Urlaub nicht zurückfordern oder vom Gehalt abziehen kann, sofern der Angestellte bereits 6 Monate in der Firma angestellt ist und in der 2. Jahreshälfte kündigt.
Mein Arbeitgeber argumentiert, dass es in der Firma kein Urlaubsgeld gebe (ich hatte hier den Wortlaut Urlaubsendgeld benutzt, was meines Wissens nach auch die korrekte Bezeichnung ist?) und dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden sollen, daher werde der bereits genommene Urlaub nicht vergütet.
Ich hatte den Arbeitgeber vor ein paar Monaten bereits nach unbezahltem Urlaub gefragt, da ich umzugsbedingt viele Urlaubstage nehmen musste. Mir wurde gesagt, dass man keinen unbezahlten Urlaub nehmen darf solange man noch Recht auf bezahlen Urlaub hat. Auch hier habe ich meine Zweifel bez. der Richtigkeit.
2014 habe ich bereits 3 Urlaubstage "zu viel" genommen, die laut Rechnung des Arbeitgebers noch vom der neuen Anzahl an Urlaubstagen für 2015 abgezogen werden müssen.
Was ist nun richtig? Ich bin von diesem Arbeitgeber einiges gewohnt, daher ist die Vertrauensbasis inziwschen nicht existent.
Danke vorab für jegliche Unterstützung und liebe Grüße!
Kündigung: Arbeitgeber will zu viel genommenen Urlaub vom letzten Gehalt abziehen
2. Juli 2015
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Frage vom 2. Juli 2015 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung: Arbeitgeber will zu viel genommenen Urlaub vom letzten Gehalt abziehen
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#1
Antwort vom 2. Juli 2015 | 14:26
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zuviel-gewaehrter-Urlaub,-gekuendigt,-Ausgleich-mit-Ueberstunden---f265879.html
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