Hallo,
zum Thema "Schaden bei einem Mietwagen auf einer Dienstreise" habe ich jetzt schon viel gefunden und letztendlich scheint ja alles gesetzlich geregelt.
Nun fordert mein Arbeitgeber die Mitarbeiter auf mehrseitige Vereinbarung zu unterschreiben. Da findet sich unter anderem folgendes:
Bei einem Schaden im Rahmen einer Dienstreise haftet der Arbeitnehmer vollumfänglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verursacht der Arbeitnehmer den Schaden fahrlässig, bestimmt sich der Haftungsumfang nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Grad des Verschuldens.
[...]
--> also auch wenn nur leichte oder gar keine Fahrlässigkeit vorliegt, hat er die Möglichkeit mich zahlen zu lassen?
Der Arbeitnehmer haftet nicht, soweit ein Versicherer für den Schaden aufkommt und nicht auf den Arbeitgeber Rückgriff genommen wird.
[...]
--> meine Versicherung soll also in erster Linie zahlen (und meine Beiträge gehen hoch).
Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhge von zurzeit XXX,- Euro pro Schadensfall. Von dieser trägt im Schadensfall der Arbeitnehmer einen Betrag i.H. des anteiligen Arbeitnehmer-Selbstbehalt von zurzeit 80,-.
--> also egal was die Umstände des Schadens sind, pauschal bleiben immer mindest. 80,- Euro bei mir hängen
Sollte man sowas unterschreiben oder sich auf die "Hinterbeine stellen" ?
Schaden beim Mietwagen auf einer Dienstreise
2. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juli 2015 | 10:45
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Schaden beim Mietwagen auf einer Dienstreise
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2015 | 11:00
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
Zitat:Verursacht der Arbeitnehmer den Schaden fahrlässig
[...]
also auch wenn nur leichte oder gar keine Fahrlässigkeit vorliegt
Zumindest der Teil sollte sich doch von selbst beantworten.
Zitat:Sollte man sowas unterschreiben
Zwingen kann dein AG dich zu gar nichts. Welche nicht justiziablen Konsequenzen das dann hat (keine Dienstreisen = keine höhere Verantwortung = keine Beförderung etc.), kann dir natürlich niemand vorhersagen.
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