Kündigung in Probezeit - Wie wird bereits genommener Urlaub abgerechnet?

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
poppy1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung in Probezeit - Wie wird bereits genommener Urlaub abgerechnet?

Hallo,

ich möchte gerne bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen. Dort befinde ich mich noch in der Probzeit, der 4. Monat fängt jetzt an.

Ich hatte aushandeln können, dass ich bereits langfristig geplanten Urlaub trotz Probezeit nehmen darf, d. h. ich habe bereits 13 Tage Urlaub gewährt bekommen, anteilig stehen mir jedoch pro Monat nur 2,3 Tage Urlaub zu (Urlaubsanspruch pro Jahr 28 Tage). Das bedeutet, wenn ich z. B. nach 4 Monaten gehen würde, hätte ich ein Anrecht auf 9,3 Tage Urlaub und ich hätte 3,7 Tage "zuviel" bekommen.

Wie würde das nun angerechnet werden? Werden mir die 3,7 Tage vom Gehalt abgezogen oder wie sollte das geregelt werden?

Danke schon mal für eine Info hierzu.

Gruß
poppy1978

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Werden mir die 3,7 Tage vom Gehalt abgezogen Ja. Allerdings gibt es keine Tages-Bruchteile - es werden Ihnen also 4 Tage Urlaub abgezogen, denn aufgerundet wird erst ab 0,5 Tagen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
poppy1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist das nicht Pech des Arbeitgebers, wenn er mir in der Probezeit zuviel Urlaub gewährt...?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein. Dazu gibt es eine gesetzliche Regelung: §5Bundesurlaubsgesetz.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
poppy1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Da steht aber:

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt NICHT zurückgefordert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und was steht unter Buchstabe c?:

Zitat:
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
poppy1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... ;)

1x Hilfreiche Antwort

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