Verleih von Sportzubehör / Anmeldung / Wie vorgehen?

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
hannover1337
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)
Verleih von Sportzubehör / Anmeldung / Wie vorgehen?

Hallo Leute,

bin absoluter Neuling hier und habe ein paar Fragen. Ich habe mir letzte Woche vier Fitness Armbänder angeschafft, welche ich nun jeweils immer 5-14 Tage verleihen möchte. Bevor ich hiermit jedoch beginne möchte ich den theoretischen Rahmen abklären. Ich bin Beamter und habe für den "Nebenjob" eine Anzeigepflicht, das ist mir klar. Doch wie sieht es mit dem folgenden aus:

1. Finanzamt? Steuern?
2. Gewerbe?
3. Mit Rechnung verleihen?

Wie funktioniert sowas? Denke die monatlichen Einnahmen liegen bei maximal 250€.

Danke für jegliche Hilfe

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

1. Steuern fallen beim Verleihen ja mangels Umsatz nicht an.

2. Brauchst du, sobald du gewerblich handelst, sprich in irgendeiner Form Geld umsetzen möchtest. Also wenn du die Fitnessarmbänder z.B. vermietest.

3. Ist ein Widerspruch, da eine Leihe unentgeltlich geschieht.

Da du aber von Einnahmen ausgehst, denke ich, dass du die Armbänder eher vermieten möchtest. Dazu ist selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Und das Einkommen ist vom Grundsatz her auch zu versteuern.

Alles weitere kannst du bei einem entsprechendem Gründerseminar bei z.B. der IHK lernen.

Spezifisch könnten dann noch ein paar Besonderheiten auftreten, so z.B. die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hannover1337
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
1. Steuern fallen beim Verleihen ja mangels Umsatz nicht an.
2. Brauchst du, sobald du gewerblich handelst, sprich in irgendeiner Form Geld umsetzen möchtest. Also wenn du die Fitnessarmbänder z.B. vermietest.
3. Ist ein Widerspruch, da eine Leihe unentgeltlich geschieht.
Da du aber von Einnahmen ausgehst, denke ich, dass du die Armbänder eher vermieten möchtest. Dazu ist selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Und das Einkommen ist vom Grundsatz her auch zu versteuern.
Alles weitere kannst du bei einem entsprechendem Gründerseminar bei z.B. der IHK lernen.
Spezifisch könnten dann noch ein paar Besonderheiten auftreten, so z.B. die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Habe mich wohl undeutlich ausgedrückt. Meine natürlich vermieten. Für 35€ die Woche beispielsweise. Kostet die Gewerbeanmeldung was?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Kostet die Gewerbeanmeldung was?


Selbstverständlich!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde empfehlen hier einen dieser Gründerkurse zu besuchen, die die IHKs anbieten.
Kosten wenig und bringen viel.



Die Mietverträge sollte man auch durch einen Anwalt prüfen lassen, damit man nicht in die AGB Falle fällt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Steuern? Von der Umsatzsteuer sind Sie als Kleinunternehmer befreit. Einkommensteuer ist selbstverständlich zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

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