Hallo,
was ist wenn die Eintragung zum Geschäftsführerwechsel der UG nicht bezahlt wurde bei der Justizkasse. Die Justizkasse schickt eine Mahnung an den neuen GF. Da die Firma in der zwischenzeit den Auftrag und Zweck verloren hat un insolvenz anmeldet ist hier die Frage wie steht es da mit dem neuen GF.
1. Ist er dann mit im Boot oder nicht?
2. sollte er auf die Mahnung der Justizkasse hin die Eintragungsgebühr entrichten aus seiner Privattasche.
Vielen Dank
-- Editier von Scooter2 am 24.06.2015 08:24
Eintragung vom Notar über Geschäftsführerwechsel der UG nicht bezahlt bei der Justizkasse
24. Juni 2015
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Frage vom 24. Juni 2015 | 08:08
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Eintragung vom Notar über Geschäftsführerwechsel der UG nicht bezahlt bei der Justizkasse
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#1
Antwort vom 24. Juni 2015 | 11:36
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
1. da er GF der UG ist und die UG die Rechnung zahlen muss, ja
2. wenn die UG zahlungsunfähig ist, nur weil sie ihre Rechnung bei der Justizkasse nicht begleichen kann, wird es vermutlich eine durchgreifende Haftung auf den GF geben. Daher wäre es vermutlich clever, diese Kosten direkt zu übernehmen, bevor noch weitere Kosten dazu kommen.
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