Abmahnung - Artikeltitel Handy Etui Leder, in Beschreibung Kunstleder + TPU

12. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Abmahnung - Artikeltitel Handy Etui Leder, in Beschreibung Kunstleder + TPU

Hallo zusammen,

ein Mitbewerber hat mich per Mail (kein Anwalt bis jetzt) abgemahnt und fordert Schadensersatz in Höhe von 551,- EUR.
Genauer Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
ich bin der Betreiber des Groß- und Einzelhandels-Shops xyz. Ebenfalls verkaufen wir
Handyzubehörteile, wie beispielsweise Leder Hüllen. Daher stehen wir im direkten Wettbewerb
mit Ihnen. Wir mussten feststellen, dass Sie mit einer irreführenden Artikelbeschreibung /
Artikelbezeichnung bei der im Anhang befindlichen Produkten zuwider dem Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG ) handeln.
Da Sie durch diese Handlung einen Rechtsverstoß begangen haben, mahnen wir Sie hiermit ab.
Gleichzeitig machen wir unsere Unterlassungsansprüche geltend und fordere Sie auf, die
Artikelbezeichnungen / Artikelbezeichnung umgehend zu korrigieren und ein solches Verhalten
künftig zu unterlassen. Den Rückversand der im Anhang befindlichen Unterlassungserklärung
erwarte ich bis zum 15.06.2015 um 12.00 Uhr in digitaler Form (E-Mail). Zudem stehen uns
nach § 9 UWG Schadensersatzansprüche zu. Diese machen wir hiermit in einer Höhe von
551,00 Euro inklusive MwSt. geltend. Das gilt nur für einen Artikel / Inserat. Wir wollen es
erstmals bei diesem, einen Artikel belassen.
Für den Eingang der Schadensersatzzahlung haben wir uns den 16.06.2015 vorgemerkt. Sollten
Sie unserem Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung nicht annehmen und unseren
Aufforderungen nicht in vollem Umfang fristgerecht nachkommen, werden wir rechtliche Schritte
gegen Sie einleiten.
Wir bitten Sie um eine schnelle Rückmeldung, da wir nach Ablauf der Frist den Fall an unseren
Fachanwalt weiterleiten werden.


Mit freundlichen Grüßen
xyz,, 12. Juni 2015"

Er gibt aktuell 3 Artikel als Beispiel an, wobei natürlich noch mehr Artikel in meinem Sortiment derart auf diversen Plattformen stehen.

"In der Artikelbezeichnung wird
geworben mit dem Wort „Leder"
Es geht erst in der
Artikelbeschreibung hervor dass,
das Material aus Kunstleder / PU
Leder besteht
(wird als "Leder" beworben)"

Die Artikelbezeichnung ist in etwa so
"LEDER FLIP TASCHE ETUI HÜLLE
CASE COVER SCHUTZHÜLLE" in der eigentlichen Beschreibung wird dann aber deutlich gemacht, dass es sich um Kunstleder + TPU handelt.

Nachfolgend noch die Formulierung der Unterlassungserklärung:

"Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Name, Vorname
Straße
PLZ, Wohnort
mich
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz, aber gleichwohl rechtsverbindlich -
gegenüber xyz UG (haftungsbeschränkt), Str. xxx, 11111 Sonstwas
- im Folgenden dem Unterlassungsgläubiger -
es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es ab sofort zu unterlassen, irreführende Artikelbeschreibungen / Artikelbezeichnungen der aufgeführten Artikel auf dem Handelsmarkt eBay und anderen Internetplattformen, zu nutzen.
Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig abgegeben.
Ort, Datum
Unterschrift"

Wie sollte ich in diesem Fall vorgehen ? Lohnt es sich in diesem Fall überhaupt meinen Anwalt einzuschalten oder habe ich eh keine Chance und Zahle lieber die 551,- EUR und bearbeite alle meine Artikel bis 16.06.2015 (was ein wenig schwierig werden dürfte, da viele) ? Der Verkäufer behauptet direkter Mitbewerber zu sein, verkauft aber seit Monaten nicht mehr bei eBay.

Viele Grüsse,
Litengo

-- Editier von Litengo am 12.06.2015 08:26

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29 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es ist eine verbreitete Unsitte, Kunstleder mit "Leder" zu bewerben. Daß es verbreitet ist, bedeutet aber nicht, daß es zulässig ist.

Zitat:
Der Verkäufer behauptet direkter Mitbewerber zu sein, verkauft aber seit Monaten nicht mehr bei eBay.


Ob er bei eBay (oder überhaupt online) verkauft, ist irrelevant. Er wäre auch ein Mitbewerber, wenn er nur einen Lederwarenladen an der Ecke hat.

Ob es sich lohnt, prüfen zu lassen, ob der Abmahner überhaupt im behaupteten Geschäft aktiv ist, ist fraglich - das Kostenrisiko im Vergleich zur angestrebten Ersparnis (551 EUR) ist doch recht hoch.

Ob die verlangte UE inhaltlich sinnvoll ist, sollte man evtl. einen Anwalt prüfen lassen. Generell entspricht sie dem "neuen Hamburger Brauch", man könnte allenfalls fragen, ob "es ab sofort zu unterlassen, irreführende Artikelbeschreibungen / Artikelbezeichnungen der aufgeführten Artikel auf dem Handelsmarkt eBay und anderen Internetplattformen, zu nutzen" zu weit gefaßt ist und man nicht lieber nur verspricht (bzw. versprechen muß), keine Kunstlederwaren mehr mit "Leder" zu bewerben.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Also ich finde, dass er den Schaden erstmal beweisen sollte, einen Anwalt hat er ja nicht beauftragt, dich abzumahnen.

Gib eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und bestreite den Schaden, dann wird er sich wohl schwer tun, auch nur einen Euro von dir fordern zu können...


Etwas ausführlicher:
Wenn du die Unterlassungserklärung fristgerecht abgibst (ich würde hier auch nur ganz konkret angeben, dass keine Kunstlederwaren mehr als Leder angeboten werden), dann können deswegen keine Anwaltskosten mehr geltend gemacht werden, weil ja noch keiner beauftragt wurde. Schadensersatz gibts nur wenn ein Schaden entstanden ist, das sehe ich hier absolut nicht.
Einfach mal so irgendetwas verlangen finde ich schon hart an der Grenze zur Nötigung (vor allem bei der vom Händler gewählten Formulierung). Ich würde hier bestreiten, dass ein Schaden entstanden ist und den Händler darauf hinweisen, dass er den gefälligst zu beweisen hat.
Wenn dann was kommt würde ich dem widersprechen, außer es ist substantiiert, wenn nichts mehr kommt hat sich die Sache erledigt.
Falls nichts mehr kommt und er vor Gericht geht würde ich dann sofort anerkennen, falls er den Schaden dann auf einmal doch beweisen kann. Dann muss der Händler die Gerichtskosten und die Anwaltskosten tragen.


Selbstverständlich müssen die Angebote korrigiert werden und du solltest das dann in Zukunft auch so handhaben wie due das in der Unterlassungserklärung angegeben hast.
Wobei noch wichtig ist, dass der Händler die Unterlassungserklrung für deren Wirksamkeit noch explizit annehmen müsste, sofern sie sich deutlich von der von ihm geforderten unterscheidet. (Andernfalls hat er dann kein Recht mehr, die Vertragsstrafe einzufordern wenn du dich trotzdem nicht daran hältst.)

Falls sich die Unterlassungserklärung zwar von der von ihm geforderten unterscheidet, aber alle Verstöße abdeckt und die Wiederholungsgefahr beseitigt, der Händler aber nicht damit zufrieden ist und vor Gericht geht, dann muss er wieder alle Kosten tragen...


Wenn dir das zu riskant ist, dann mach das was der Händler von dir will...



Ach ja, es wundert mich, dass der Händler eine Unterlassungserklärung vorgibt, die dem Text nach eine vorbeugende ist und normalerweise auf Initiative vom Störer selbst abgegeben wird.

-- Editiert von 3,141592653 am 12.06.2015 11:37

5x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ich hab nochmal drüber nachgedacht und mir sind noch ein paar Gedanken gekommen. Ich find das immer unseriöser was der Händler da macht.

Warum will der die Mehrwertsteuer, die steht ihm als Händler garnicht zu.
Ich würde mich nicht wundern, wenn der angebliche Händler nichtmal zur Vertretung bevollmächtigt ist.

Was ich machen würde (in der Reihenfolge!):

1) Angebote SOFORT ändern.
1') In Zukunft auch keine irreführenden Angebote mehr ins Netz stellen (oder offline anbieten).
2) Modifizierte Unterlassungserklärung schicken.

Zitat:
es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es ab sofort zu unterlassen, Kunstlederwaren im Internet als Lederwaren zu bewerben.

Gleichzeitig die Beauftragung eines Anwaltes zurückweisen, da damit die Wiederholungsgefahr erledigt ist.
3) Ihn auffordern, eine Vollmacht vorzulegen (falls er nicht offensichtlich für das Geschäft spricht.).
4) Ihm sagen, dass kein Schaden entstanden ist und wenn er anderer Meinung ist soll er das doch bitte beweisen und mitteilen, außerdem fällt keine Mehrwertsteuer an (was die Sume sowieso schon auf 463,03€ drücken würde :P )
5) Optional würde ich vielleicht 50€ anbieten, damit er den Mund hält.
Das würde ich aber so formulieren:
Zitat:
Da Ihnen kein Schaden entstanden ist biete ich rein aus gutem Willen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 50€ an um die Sache endgültig abzuschließen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit diesem Angebot einverstanden sind.




Ich hab nämlich so den Verdacht, dass der nur auf schnelle Kohle aus ist, sich mit der Sache offensichtlich nicht so recht auskennt und einfach mal probiert wie weit er kommt...
Vielleicht könnte man auch 100€ anbieten, mehr würde ich aber nicht machen.


-- Editiert von 3,141592653 am 12.06.2015 12:13

5x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Händler sind umsatzsteuerabzugsberechtigt, vor allem bei Schadensersatz dürfen die keine Mehrwertsteuer nehmen.


Ich muss meinen vorherigen Post alledings nochmal ergänzen:

Natürlich gehört in die Unterlassungserklärung jeder Verstoß rein (möglicherweise wissen wir hier ja nicht von allen Verstößen etwas).
Wenn es viele verschiedene Artikel sind würde ich die Summe vielleicht auf 150-250€ nach oben korrigieren.
Dann würde ich aber im Punkt 5 erwähnen, dass es vollständig und endgültig für alle Artikel gemeint ist.

Insgesamt würde ich mich absichern, dass der nicht für jeden Artikel einzeln daherkommt und was haben will.
Das sollte auch in der Unterlassungserklärung klar sein, dass das für alle gemeint ist.
Dem Händler würde ich das auch ganz klar mitteilen.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich vermute auch, dass er nur auf die schnelle Kohle aus ist. Es ist ein türkischer junger Mann Baujahr 1996, welcher im Fussball A-Jugend spielt und Tischtennis in einer 3. Kreisliga und denke, dass er gar nicht weiß, was passieren kann, wenn er sein Geschäft rein auf Abmahnungen aufbaut (gehe ich mal davon aus). Einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich bereits einmal bei einer Abmahnung bzgl. Widerrufserklärung, bei der behauptet wurde, dass diese falsch (da alt) sei. Am Ende war es alles nur heiße Luft und mein Anwalt hat 200,- EUR für eine modifizierte Unterlassungserklärung verlangt. Ich hätte aber auch rein theoretisch gegen den Abmahner vorgehen können, wäre aber in der Beweispflicht gewesen, dass das Abmahnen mit eine Haupteinnahmequelle gewesen sei.

1. Frage: Würde ich meinen Anwalt beauftragen Ihn auf Unterlassung abzumahnen, da es sich hierbei um Schutzgelderpressung handelt, ist bei der UG da Haftungsbeschränkt nur bis 500,- EUR etwas von diesem zu holen oder wie würde es aussehen mit den Anwaltskosten ? Diese vervielfachen sich ja gerne schnell. Was wäre wenn mein Anwalt (wenn es zur Klage kommt) 5000,- EUR verlangt ? Würde ich dann die 4500,- EUR verlieren, da er max. 500,- EUR bezahlen "kann" durch die UG ?

2. Frage: Darf ich seinen Namen samt Firmenanschrift hier im Forum angeben, damit andere Verkäufer vor diesem Treiben gewarnt sind und gleich die Möglichkeit haben sich im Netz über dessen Methoden zu informieren ? (Dies würde ich erst am Ende machen)

Ich würde Ihn evtl. erstmal anschreiben und mitteilen, dass ich um Fristverlängerung bzgl. Unterlassungserklärung, als auch Angebotsänderung bitte, da ich auch meinen Anwalt aktuell nicht erreichen kann oder besser gar nicht anschreiben ?

In jedem Fall werde ich so schnell wie möglich die Angebote bearbeiten.

Viele Grüsse,
Litengo

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hast Du den Verstoß der falschen Kennzeichnung denn begangen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Händler sind umsatzsteuerabzugsberechtigt, vor allem bei Schadensersatz dürfen die keine Mehrwertsteuer nehmen.


Ob der Abmahner nun "551 EUR" (ohne MwSt) oder "551 EUR inkl. MwSt." verlangt, bleibt sich doch im Ergebnis gleich.
Ich habe bei Abmahnungen noch nie gesehen, daß MwSt ausgewiesen wurde. Spricht hier eher für den Laienabmahner.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

der Artikeltitel ist "Handy Etui Leder Tasche Hülle für xyz".
Unter "Artikelmerkmale" und in der Artikelbeschreibung wird aber immer deutlich gekennzeichnet, um welche Art Leder, in diesem Fall Kunstleder, es sich handelt.

Wie ist es mit "Darf ich seinen Namen samt Firmenanschrift hier im Forum angeben, damit andere Verkäufer vor diesem Treiben gewarnt sind und gleich die Möglichkeit haben sich im Netz über dessen Methoden zu informieren ? (Dies würde ich erst am Ende machen)" ?

Viele Grüsse,
Litengo


-- Editiert von Litengo am 12.06.2015 20:11

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Hallo Harry van Sell,
der Artikeltitel ist "Handy Etui Leder Tasche Hülle für xyz".
Unter "Artikelmerkmale" und in der Artikelbeschreibung wird aber immer deutlich gekennzeichnet, um welche Art Leder, in diesem Fall Kunstleder, es sich handelt.


Klingt nach einem ziemlichen Patt.

Kunstleder ist KEIN Leder und darf auch nicht als solches beworben werden, aber die "Abmahnung" hat so ihre Tücken.

Änder einfach deine Beschreibungen wahrheitsgemäss auf "Plastikhülle"und freue Dich, dass Dich nicht eine 100%ige Abmahnung erwischt hat.


P.S.
Ich würde gerne mal wissen,warum Leute immer panisch um sich beissen, nur wenn sie bei einer Schweinerei erwischt werden.

-- Editiert von Minniemaus am 12.06.2015 20:31

3x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
und fordere Sie auf, die Artikelbezeichnungen / Artikelbezeichnung umgehend zu korrigieren


Vom Gesetz nicht gedeckt: ein konkret betroffener Konkurrent kann kein aktives Tun einfordern/einklagen, sondern stets nur die Unterlassung genau beschriebener Handlungen verlangen.

Zitat (von Litengo):
Zudem stehen uns nach § 9 UWG Schadensersatzansprüche zu.


Weil aber die Verwendung der Angabe "Leder" ( statt Kunstleder ) dem Konkurrenten keinen Schaden zugefügt hat ( dessen Beseitihgungskosten ersetzt verlangt werden könnten), und weil ihm aus der Bewerbung mit "Leder" kein Gewinn entgangen ist, den er als Schaden ersetzt verlangen könnte, ist seine Schadensersatz-Forderung unbegründet u.damit hinfällig.

Zitat:
Wie sollte ich in diesem Fall vorgehen ?


Es könnte Klage auf Feststellung erholben werden, daß dem Unternehmer der behauptete Anspruch auf Zahlung von 551€ NICHT zusteht ( Negative Feststellungsklage ).

Außerdem sollten sämtliche Angebote mit unzutreffender Titel-Beschreibung sofort (vorzeitig) beendet werden.

Wenn der Konkurrent weiterhin irgendwo anders in derselben Branche tätig wäre ( und damit klagebefugt ), sollte überlegt werden, ob ein Unterlassungsversprechen abgegeben wird.

rk

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo rk,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Mittlerweile haben sich zwei weitere Verkäufer bei mir gemeldet, bei dem der Abmahner dieselbe Abmahnung verschickt hat. Wir stimmen uns gerade über die weitere Vorgehensweise ab, "schön" das ich nicht der einzigste "Täter" bin.

Ich würde mich freuen, wenn sich weitere Abgemahnte bei mir melden, um evtl. tatsächlich gemeinsam eine negative Feststellungsklage einzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen,
Litengo

3x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von flottegabi):
Gemeinsam geht nicht und gegen was willst du eine negative Feststellungsklage ?
Du hast doch Plastik als Leder bezeichnet ?!?


Dann halt alleine.

Ansonsten, wenn man keine Ahnung hat, einfach am besten mal nichts schreiben @flootegabi. Die negative Feststellungsklage dient dazu festzustellen, ob die Abmahnung überhaupt formal korrekt ist, welche Sie anscheinend eben nicht ist, da der Abmahner
ein aktives Tun einfordert und nicht allein auf Unterlassung der Handlung verlangt. Des Weiteren soll über diese geprüft werden, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, welcher wohl auch in diesem Fall nicht vorhanden sein kann, da der Abmahner nichts mehr auf eBay verkauft, noch sonstigen Plattformen und nur auf die schnelle Kohle aus ist.

Es geht hier auch nicht um Schuld/Unschuld, sondern einzigst und allein darum wie man sich nun am besten Verteidigt, um anderen Verkäufern die Möglichkeit für die Zukunft zu geben nicht denselben Fehler oder noch eine größere Dummheit durch Unterzeichnung der Vorformulierten, zu allgemein gefassten Abmahnung zu begehen und so einen immensen Schaden für sich in Zukunft anzurichten. Dieses Forum soll eine erste Abschätzung der Rechtslage geben und andere Mitglieder auf den aktuellsten Stand bringen. Außerdem soll hier die Frage geklärt werden, wie der gelagerte Fall taktisch Klug gewonnen werden kann, ohne gleich dem Abmahner Hunderte Euro in den Rachen zu stecken, welcher sich nur an anderen aus niederen Beweggründen bereichern möchte.

Ich bitte daher darum, hier sich rein auf das Thema zu beschränken, Fragen zu beantworten und nicht mit dem Zeigefinger auf einen zu zeigen, von wegen "Du böser Verkäufer hast was falsch gemacht. Ab in die Ecke und schäm Dich". Weder auf mich, noch die beiden anderen Händler die sich bei mir gemeldet und dieselbe Abmahnung bekommen haben (und vermutlich noch mehr).

Viele Grüsse,
Litengo

-- Editiert von Litengo am 13.06.2015 11:19

4x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Evala_Lontongosa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 25x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank an Litengo für den Beitrag und alle anderen für die Antworten.

Unser Unternehmen hat die gleiche Abmahnung erhalten und wir sind mit Litengo in Kontakt. Zur Prüfung des Sachverhalts haben wir uns bereits von Anwälten beraten lassen.

Fazit der Anwälte nach Prüfung des Falls
Abmahnung ist nicht formkorrekt, Schadensersatzanspruch ist nicht rechtens und Unterlassungserklärung so nicht zu akzeptieren.

Nächste Schritte
Wir geben dem Abmahner bis Montag 16:00 Zeit um seine Abmahnung zurückzuziehen. Danach gehen wir per Anwalt gegen ihn vor und verlangen Schadensersatz der Anwaltskosten. Eventuell sieht er über das Wochenende ein, dass er einen Fehler gemacht hat. Beim Schadensersatz schützt ihn die UG nicht, da er die Abmahnung in seinem Namen ausgesprochen hat. Er haftet also mit vollem UG Kapital (eventuell deutlich höher als 500€) und mit Privatvermögen.

Zum Hintergrund
1. Die Ware ist in den Angeboten klar als Kunstleder deklariert und auch bei einer Suche auf den Plattformen wird sie nur unter Kunstleder angezeigt. Den Titel mit "Leder" zu bewerben ist trotzdem nicht korrekt, jedoch wird hier nicht von einer "Vorsätzlichen Irreführung" gesprochen. Präzedenzfälle liegen vor und hier wurde dem Abmahner nur Recht gegeben, wenn auch das Material als Leder deklariert wurde oder eine klare Deklaration nur im "Kleingedruckten" stattfand. Bekanntester Präzedenzfäll ist die "Textilleder-Abmahnung" der Lederindustrie.
2. Der Schadensersatzanspruch ist hier nicht gegeben, bzw. wird sehr schwer zu beweisen sein.
3. Die Abmahnung und die Unterlassungserklärung zeigen mehrere Formfehler auf und sind so nicht zu akzeptieren
4. Es ist hier von einer Massenabmahnung auszugehen, die ohne Recht, da kein Wettbewerbsverhältnis, ausgesprochen wird. Es scheint hier nur darum zu gehen, möglichst schnell Geld zu verdienen und mit den Unterlassungserklärungen für die Zukunft vorzusorgen

Wir sind gerne gewillt die möglichen Anwaltskosten vorzuschiessen und dann vom Abmahner einzuklagen.

Beste Grüsse,
Evala

8x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Evala_Lontongosa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Fall liegt bereits einer bekannten Abmahnanwaltskanzlei vor:
https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik.html


Im Nachtrag noch einige interessante Informationen zu Missbräuchlichen Abmahnungen und den Folgen für die Abmahner:

1. Nach den 2013 vom Bundestag beschlossenen neuen Regelungen zur Abmahnung wird klar definiert, dass ein Missbrauch durch Abmahner i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und nach bisher ergangenen Urteilen vor liegt wenn eine der unten genannten Fakten eintritt. Alle drei sollten hier zutreffen:
- wenn der Abgemahnte geringe Umsätze erzielt und keine Gefahr für Abmahnenden darstellt, d.h. das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien nur geringfügig ist.
- wenn systematisch und/ oder massenhaft durch den Abmahnenden vorgegangen wird; v.a. wenn die Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum ausgesprochen werden.
- wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast er-heblich erhöht, obwohl eine streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/28/gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken/

2. "In seinem Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09 , hat es entschieden, dass bereits fünf Abmahnungen rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG sein können" - es liegen bereits fünf bekannte Fälle vor:
http://www.kanzlei-loos.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht/aktuelles-im-bereich-wettbewerbsrecht/abmahnung-rechtsmissbraeuchlich/

3. Abmahner haften persönlich, selbst wenn sie über eine UG/GmbH abmahnen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/08/12/massenabmahner-und-ihre-anwalte-haften-personlich/

9x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Faelschlich_Abgemahnter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch wir haben die "nette" Drohung erhalten. Nach Absprache mit Fachanwalt sind wir uns sicher, dass der Abmahner nicht im Recht ist. Mal ganz davon abgesehen, dass die Abmahnung als solche nicht korrekt ist, vertreiben wir in den angemahnten Aktionen nur Ware mit Hauptanteil Leder und es stand dann wohl irgendwo im Artikeltext Kunstleder ... also ist er eh nicht im Recht.

Die ganze Sache gewinnt an Spannung, nach etwas Suche auf eBay... dann wird ersichtlich, dass seine Firma selber noch bis vor wenigen Monaten Kunstleder Artikel als Leder Ware auf eBay angepriesen hat. Jetzt wird es wohl erst mal eine professionelle Schadensersatzforderung mit Unterlassungserklärung vom Anwalt geben.

Für alle, die bereits am Wochenende angenommen hatten, dass er nur aufs schnelle Geld aus war und es sich um eine Massenabmahnung ohne Wettbewerbsrechtliche Grundlage handelt, sind das sicherlich interessante Fakten... sieht so aus, als ob er selbst abgemahnt wurde, dann seine Händler Aktivität gegen Abmahnungen eingetauscht hat.

Unter diesen Umständen wird der Herr wohl kaum einen Anwalt finden, der diesen Fall übernimmt.

6x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Unter diesen Umständen wird der Herr wohl kaum einen Anwalt finden, der diesen Fall übernimmt.


Klar wird er das. Anwälte verdienen ja auch bei aussichtslosen Fällen ihr Honorar. ;) Und sogar Mörder und Kinderschänder finden Anwälte.

4x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sunny0155
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
auch ich habe die Abmahnung erhalen :(

6x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Evala_Lontongosa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo sunny0155,

bitte wenden Sie sich schnellst möglichst an einen Fachanwalt, auch falls Sie bereits gezahlt/unterschrieben haben. Die Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden und auch der Schadensersatz ist, soweit momentan ersichtlich, völlig unbegründet.

Es sind bereits mehrere Fachanwälte mit dem Thema vertraut und bereiten Gegenmassnahmen und Schadensersatzforderungen vor. Nach momentanen Stand hat der Abmahner völlig unberechtigt und inkorrekt abgemahnt. Der Abmahngrund ist unzulässig, es scheint kein Wettbewerbsverhältnis zu bestehen, die Abmahnung/e-Mails sind wie Erpressung formuliert und er scheint nur aufs schnelle Geld aus zu sein. Folglich wird er vor Gericht kaum eine Chance haben.

Folgender Anwalt ist bereits im Detail mit dem Fall betreut und vertritt einige Händler - nach jetzigem Stand kann von einer Massenabmahnung ausgegangen werden. Bitte wenden Sie sich an diesen, oder einen anderen Fachanwalt:
https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik.html

Beste Grüsse

4x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Evala_Lontongosa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 25x hilfreich)

Egal wie unrechtmässig die Abmahnung ist, so sollte trotzdem ein Anwalt eingeschaltet werden. Die Frist ohne Antwort verstreichen zu lassen, würde dem Abmahner einen Grund zur Klage geben.

Korrekt, ich gehe auch davon aus, dass das UG Kapital schnell weg ist - immerhin sind inzwischen mind. 3 Fachanwälte an dem Fall:
https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik.html
http://www.kanzlei-schuster.de/2015/06/abmahnung-bagxnet-ug-furkan-celik-wegen-irrefuehrender-artikelbeschreibung/
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.ch/2015/06/wettbewerbsrecht-wieder-einmal-macht.html

Ob die Händler hier soweit gehen und den Abmahner als Geschäftsführer noch persönlich haften lassen, hängt sicherlich davon ab, ob er alle Forderungen sofort fallen lässt, oder ob er sich einfach nicht mehr meldet. Auf Letzteres werden sich die Händler nicht einlassen und die UG schütz ihn in so einem Fall sicherlich nicht vor Geschäftsführer-Haftung.

4x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Am Ende geht er insolvent. Bei dem ist nicht viel zu holen. Vor wenigen Monat vermutlich selbst abgemahnt, versucht er jetzt auf "legale" Art und Weise seinen Verlust wieder reinzuholen und zusätzlich ein wenig schnelles Geld zu machen. Er denkt sogar er sei 100%ig im Recht und das Gesetz würde Ihn in diesem Fall schützen, aber das stimmt so nicht. Zum einen ist es eine unberechtigte Abmahnung voller Formfehler.

1. Er hat zwar in dem Sinn Recht, dass im Artikeltitel kein Leder stehen sollte. Es gibt hierzu bereits einen Präzedenzfall, indem das Gericht klar gestellt hat, dass es an sich nicht ganz richtig ist im Titel Leder zu schreiben und erst in den Artikelmerkmalen/-beschreibung Kunstleder, hier aber keine Täuschungsabsicht besteht und der Verbraucher deutlich genug darauf hingewiesen wird, dass es sich um Kunstleder handelt. Stünde das nicht drin, wäre es natürlich berechtigt.
2. Die gesetzte Frist ist viel zu kurz. Damit versucht der Gegner nur Druck auszuüben.
3. Man hat die Pflicht als Händler zu reagieren. Reagiert man nicht und es kommt zum Prozess, zahlt man die Anwaltskosten die bis dahin entstanden sind, selbst wenn man recht erhält.
4. Er droht damit es einem Fachanwalt zu übergeben. Würde er dies nun tun, zahlt er den Anwalt aus eigener Tasche, da er bereits abgemahnt hat und damit nur unnötige Kosten verursacht. Wird er also so nicht machen.
5. Den Schadensersatz kann er nicht beweisen, da er nicht mehr auf eBay noch sonstwo online verkauft. Von daher sind die 551,- EUR vermutlich die Summe die er selbst damals an den abmahnenden Anwalt seines Mitbewerbers zahlen musste, als er in seinen Auktionen Kunstledertaschen als ECHT LEDER Taschen verkauft hat. Er hat also selber höchstwahrscheinlich "Dreck am Stecken" und keinerlei Ambitionen auf ehrliche Art und Weise sein Ladengeschäft auf eBay weiterzuführen. Evtl. hat er sogar jetzt bereits eben Schulden und versucht diese auf andere Abzuwälzen.
6. Die Unterlassungserklärung muss/sollte nicht unterschrieben werden. In dieser wird das ganze so formuliert, dass selbst bei dem kleinsten Fehler den man beim Einstellen macht, eine Vertragsstrafe riskiert. Wie hoch diese ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Man kann (wenn man dem Gegner was auf die Hand geben will) , eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn man ausschließen kann, dass man nicht in Zukunft Kunstleder als Leder beschreibt, da aber nicht wirklich von einem gravierenden Fehlverhalten auszugehen ist, würde ich dies nicht machen. Einzelfallbetrachtung ist hier aber entscheidend.

Selbst Schadensersatz vom Gegner zu verlangen, ist vermutlich sinnlos. Die Gerichte haben hier oftmals nur 20,- EUR zugesprochen, wohingegen natürlich die Anwaltskosten in erster Instanz schon mal nicht ohne wären (knapp 450,- EUR) und im Falle einer Gerichtsverhandlung schnell sich aufschaukeln würden auf ca. 2000,- EUR. Ich vermute, dass bereits 1-2 Händler reichen würden, um Ihn in die Insolvenz zu treiben.

Sollte der Herr so weitermachen und keiner geht gegen Ihn vor, wäre das natürlich nicht gut. Ich bitte daher alle hier die von dem Herrn abgemahnt wurden, sich bei mir zu melden, damit ich eine Liste (auch in Zukunft erstellen kann), um zu sehen, wer, wann, wie abgemahnt wurde und sollte er nicht damit aufhören gegen Ihn vorzugehen.

Ich hoffe sehr, dass niemand gezahlt hat, falls doch, sollte man sich umgehend anwaltlich Beraten lassen, vor allem auch, hätte man die Unterlassungserklärung unterschrieben.

Viele Grüsse,
Litengo

4x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
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Wie erwartet hat der Abmahner keine weiteren Schritte eingeleitet, da für diesen ein erhebliches Prozessrisiko besteht. Mein Anwalt hat mich sehr gut beraten und beruhigt hier nichts falsches gemacht zu haben. Als nächstes werde ich dem Abmahner die Kostennote meines Anwaltes weiterleiten und von diesem für seine haltlose Forderung Schadensersatz fordern, zumindest dafür, dass er die mir die Kosten für die nötige Rechtsberatung bezahlt.

-- Editiert von Litengo am 18.07.2015 14:45

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