Pfändung ohne Titel

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)
Pfändung ohne Titel

Hallo,guten Abend

Mein deutsch ist wahrscheinlich nicht perfekt,sorry dafür.

Folgendes Problem :
Vor 3 Tagen( 17.5.2015) würde mein Konto von der Firma Kanzlei Wagner Pauls Kalb gepfändet.

ich habe kein einziges Brief,Mahnschreiben,Vollstreckungsbescheid usw. bekommen von niemanden. Mein bank hat mir auch nix zugesandt.
Habe diese Kanzlei angerufen und habe nachgefragt , es wurde mir gesagt dass ich eine Zalando Rechnung nicht bezahlt habe ,die Rechn. ist vom April 2014, dadurch wurde die Inkassofirma Sirius beauftragt,und die Inkasso hat schließlich die Kanzlei beauftragt meine Konto zu pfänden.

Ich habe Zalando angerufen,die Rechnung wurde tatsächlich spät bezahlt ,diese inkassoFirma wurde beauftragt das Geld zu holen. Ich habe den Betrag auch bezahlt damals,habe aber an die Zalando bezahlt,nicht an die Inkasso Firma.

Und jetzt fast 1 Jahr später wurde mein Konto gepfändet,ohne Brief ohne nix....
Übrigens ,ich bestelle regelmäßig von zalando,und habe absolut kein Problem bis jetzt gehabt.

Was kann ich machen?????????????
HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke !

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34 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal hast du rund 4 Wochen Zeit, dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Damit steht dir pro Monat wenigstens der Pfändungsfreibetrag zur Verfügung (mindestens rund 1000€, bei Kindern bzw. Unterhaltspflicht entsprechend mehr).
Wieviel verdienst du monatlich?

Ansonsten gilt es Sachaufklärung zu betreiben. Das heißt: Wie kam der Titel zustande, in dessen Namen gepfändet wird. Auch ist wichtig, ob es eine sogenannte Vorpfändung ist oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Lass dir von deiner Bank die Unterlagen, die sie zugestellt bekommen hat, in Kopie aushändigen und dann prüfe alles sorgfältig bzw. frage ggf. nochmal nach. Wichtig: Prüfe, ob die Adresse auf dem Vollstreckungstitel, den die Bank vorliegen haben müsste, wirklich korrekt ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke "mepeisen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das riecht nach einer illegalen Vorpfaendung. Das ist strafbar.
Haben Sie bereits ein Schreiben von der Anwaltskanzlei erhalten?

Hilfsweise würde ich so schnell wie möglich beim Mahngericht (welches den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat) Widerspruch/Einspruch erheben und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

Ein P-Konto würde ich erst einmal nicht beantragen, da dadurch die Schufa stark gedrückt wird.

Ohne einen Titel darf die Bank aber kein Geld an die Anwaltskanzlei zahlen, d.h. bei einer illegalen Vorpfaendung geht kein Geld verloren.

-- Editiert von vundaal76 am 27.05.2015 21:53

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antwort,

Ich habe ein Titel jetzt,kam am 23.5.2015 an,1 Woche später als die Pfändung. Finde seltsam ...
1. Zalando hat mir bestätigt dass ich keine offene Rechnung habe. Sagt mir aber gleichzeitig ,es ist wahrscheinlich dass ich eine offene Rechnung bei Sirius Inkasso habe,weil die damals beauftragt geworden sind.Und weil dieses nicht bezahlt ist habe ich jetzt ein Konto pfändung.
2. Sirius Inkasso sagt mir,dass ich eine NICHT BEZAHLTE RECHNUNG BEI ZALANDO HABE. (wohlgemerkt ,die reden nicht über eine unbezahlte Sirius Rechnung)
3. Wagner Pauls Kalb Kanzlei sagt mir das gleiche ,UNBEZAHLTE RECHN: BEI ZALANDO.

Der Titel wurde am 03.12.2014 erstellt, antragsteller ist Zalando SE.

Ich habe schon Einspruch erhoben.

FRAGE:
Bin ich blöd wenn ich die ganze Situation nicht verstehe???
WARUM HABE ICH BIS JETZT KEIN EINZIGES BRIEF( Rechnung,Mahnung etc.) BEKOMMEN?????????
Ich bin eine alleinerziehende Mutter,arbeite vollzeit und musste jetzt unsere 1 wöchige Urlaub absagen,wegen diese Sache!
Ich wollte in diesem Urlaub nur mit Kind zusammen sein,ohne Arbeit,ohne Stress.
ICH WEIß NICHT MEHR;WAS KANN ICH NOCH MACHEN??? ANWALT???

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt ist die Wichtigste Frage: Wo kommt der Titel her, ohne dass du etwas davon mitbekommen hast.

Hast du die Adresse auf dem "Vollstreckungsbescheid" mit der deinen kontrolliert? Stimmt das überein?
Wenn ja, wäre der nächste Schritt, sich bei dem ausstellenden Gericht zu erkundigen und Akteneinsicht zu fordern.

Ansonsten erst noch dreimal durchschnaufen. Hast du dein Konto in ein P-Konto umgewandelt? Hast du der Bank mitgeteilt, dass du ein Kind hast (wegen dem Freibetrag)? Wie viel verdienst du (siehe Google, pfändungsfreibetrag)?

Zitat:
ANWALT???

Das kommt drauf an, ob es Ansatzpunkte gibt, dagegen vorzugehen oder nicht. Wenn der Titel in der Welt ist, wenn er auf die richtige Adresse lautet und laut Gerichtakten erfolgreich zugestellt ist, dann kann man dagegen eigentlich gar nicht vorgehen.

Es sei denn, du könntest beispielsweise beweisen, dass der Briefträger das alles weggeworfen hat, statt dir in den Briefkasten zu stecken...

Natürlich kannst du jederzeit zu einem Anwalt gehen. Der kann auch bei der Sachaufklärung helfen. Aber wenn am Ende nichts rauskommt, bezahlst du deinen Anwalt ebenfalls noch zusätzlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe heute ein mail bekommen von Zalando SE. Die Bezahlung ist aufgetaucht!






"Guten Tag Frau ...

mein Name ist *********** und ich kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.

Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Ihre Zahlung in Höhe von 285,94 EUR erhalten haben. Die Umbuchung der Inkassogebühren nimmt leider noch ein wenig Zeit in Anspruch.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße aus Berlin
************
"

FRAGE:
Soll ich mich damit zufrieden geben?
Es ist etwas extrem schief gegangen, ich kann es nicht akzeptieren dass die mein Konto gepfändet haben nach 1 Jahr!!!!
Kann ich rechtlich irgendwie gegen Zalando oder die Inkasso Firma vorgehen????

Danke euch!

-- Editiert von Moderator am 29.05.2015 16:15

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann ich rechtlich irgendwie gegen Zalando oder die Inkasso Firma vorgehen????

Mindestens kannst du verlangen, dass sie deiner Bank schriftlich mitteilen, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat und dass die Bank sämtliche negativen Auswirkungen auf deine Bonität rückgängig machen soll.

Stellt sich aber immer noch die Frage, was da passiert ist und wieso du vorher nichts mitbekommen hast.

Kannst du das, was du am 23.5.2015 bekommen hast, mal einscannen und hier verlinken? Vorher bitte alle personenbezogenen Daten und Aktenzeichen mit einem Grafikprogramm entfernen.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

wie kann ich hier ein Dokument verlinken???? ich schaffe es nicht...Hilfe!
wie formuliire ich einen Brief an die Zalando? ich möchte wissen wieso die Umbuchung an die Inkasso firma nicht passiert ist?

Was passiert mit dem Schaden, den sie mir verursacht haben??????

danke

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Was passiert mit dem Schaden, den sie mir verursacht haben??????


Welcher bezifferbarer Schaden ist entstanden?

Wurde denn beim Mahngericht bereits eine Auskunft beantragt, wie und wo der Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurden?

Wenn die Antwort vorliegt, können wir ggf. etwas dazu sagen, wer den bezifferbaren Schaden zu ersetzen hat.

Zitat:
Ich habe schon Einspruch erhoben.


Wo, beim Mahngericht?

Zitat:
habe heute ein mail bekommen von Zalando SE. Die Bezahlung ist aufgetaucht!


Wurde denn das Konto schein freigegeben? Ich vermute mal, dass das noch nicht geschehen ist.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Welcher bezifferbarer Schaden ist entstanden?

Zitat:


Miete,Betreuungs Kosten, Fahrschein Abo, Telefon rechnungen usw. die ich nicht bezahlen konnte.

Ich habe schon Einspruch erhoben.
Zitat:


Beim Amtsgericht welche mir die Pfändung und Überweisungs Beschluss gesendet hat .
Mein Konto ist noch nicht freigegeben worden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
wie kann ich hier ein Dokument verlinken???? ich schaffe es nicht...Hilfe!

Du lädst es bei einer externen Quelle hoch. Da gibt es einige freie Hoster, um Bilder auszutauschen. Und hier kopierst du einfach den Link dann rein.

Zitat:
wie formuliire ich einen Brief an die Zalando?

Ich würde mich vorläufig weiterhin an das Inkasso halten. Ich würde es so formulieren: "Wertes Inkasso. Hiermit fordere ich Sie auf, binnen 7 Tagen A) meine Bank, die XXXXX, zu informieren, dass die Pfändung ein Versehen war und sie zurückgezogen ist, sowie dass meine Bank bitte sämtliche negativen Auswirkungen auf meine Bonität wieder zu korrigieren hat, B) die Pfändung beim Amtsgericht ABC zurückzuziehen, C) mir den entwerteten Titel auszuhändigen, D) etwaige Auskunftei Einträge löschen zu lassen und ebenfalls meine Bonität dort wieder korrigieren zu lassen. Sollten Sie sich weigern oder sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, sowie Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung prüfen lassen. Diskussionen werde ich nicht führen. Fristverlängerungen gewähre ich nicht.
Ich behalte mir Schadensersatzforderung, die mir durch die widerrechtliche Kontosperre entstanden sind ausdrücklich vor."

-- Editiert von mepeisen am 01.06.2015 10:56

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke Mepeisen!!

Kann ich trotzdem von Zalando der brieflicher Verkehr verlangen?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Übrigens, die Kanzlei Wagner Pauls Kalb muss das Konto nicht freigeben.
Die Kanzlei kann verlangen, dass der Kaufpreis ein zweites Mal gezahlt wird.

Die erste Zahlung ist nämlich präkludiert, d.h. die Käuferin hätte dem Mahnbescheid widersprechen müssen.

Zitat:
Beim Amtsgericht welche mir die Pfändung und Überweisungs Beschluss gesendet hat .


Normalerweise muss der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Mahngericht erfolgen.

Zitat:
Kann ich trotzdem von Zalando der brieflicher Verkehr verlangen?


Wie bitte?

noch einmal meine Frage:
Zitat:
Wurde denn beim Mahngericht bereits eine Auskunft beantragt, wie und wo der Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurden?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Verlangen kann man viel. Wenn der Fall schon beim Inkasso liegt, dann sollte man es auch dort verlangen. Zalando wird eventuell einfach schreiben "Wenden Sie sich ans Inkasso". Dann hat man etwas Zeit verplempert.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Kanzlei kann verlangen, dass der Kaufpreis ein zweites Mal gezahlt wird.

Sie wird damit aber nicht weit kommen, wenn dann in Konsequenz grober Rechtsmissbrauch festgestellt werden würde und dann alles zurückgezahlt werden müsste. Also rein rechtlich kann eine böswillige Kanzlei sich erst mal zurücklehnen und den TE zappeln lassen, wenn sie bereit ist, am Ende die Konsequenzen daraus zu tragen.

Es sei denn, der Titel selbst ist sowieso angreifbar wegen falscher Adresse. Denn Terez schrieb schon, dass er nicht mal Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid bisher bekam. Nehmen wir mal an, er wirft keine Briefe weg oder lügt, ist das also jedenfalls mal merkwürdig, wie die an einen Titel kommen. Nimmt man nun dazu, dass der TE eigentlich davor bezahlt hatte und die Zahlung erst verschwand und dann plötzlich auftauchte, bleibt ein ziemliches Geschmäckle...


-- Editiert von mepeisen am 01.06.2015 13:15

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4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe gerade Brief bekommen von WPK Kanzlei . Es ist eine Kopie des Vollstreckungsbescheides von 16.10.2014. Es ist ein betrag von 285,94 (inklusive Mahnkosten und Inkassokosten und Zinsen).
Ich habe dieses auch bezahlt damals,am 28.10.2014. Die Überweisung ging an Zalando.
Deswegen schreibt mir Zalando auch:
" Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Ihre Zahlung in Höhe von 285,94 EUR erhalten haben. Die Umbuchung der Inkassogebühren nimmt leider noch ein wenig Zeit in Anspruch."

Ich habe bestimmt ein fehler gemacht,hätte an die Prozessbevollmächtigte (WPK Kanzlei) zahlen müssen.

Warum hat keiner von beiden (Kanzlei und Zalando) bist jetzt gemeldet??
Ich vermute dass Zalando die Inkasso kosten nicht überwiesen hat an die kanzlei. Eine überzahlung hat mir auch nicht ausgezahlt. Für diese Rechnung wurde ein Betrag von 128,57 € verbucht bei Zalando. Es heisst eine Differenz von 157,37 ist irgendwo verschwunden......

Ich hoffe ihr versteht mein anliegen!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bestimmt ein fehler gemacht,hätte an die Prozessbevollmächtigte (WPK Kanzlei) zahlen müssen.

Nein. Das hast du nicht. Die Leistung an den Gläubiger selbst ist schuldbefreiend, solange keine Abtretung angezeigt wurde.

Der Fall ist also nochmal leicht anders. Du hast damals durchaus einen MB und VB erhalten, aber du hast den VB selbst komplett überwiesen.

Wenn du sogar den VB überwiesen hast, dann MUSS die Kanzlei das ganze aufheben. Ansonsten kannst du mit einstweiliger Verfügung und Vollstreckungsabwehrklage reagieren. Also: Mach dort schriftlich Druck, dass die sofort die Pfändung zurückziehen und sofort gegenüber deiner Bank erklären, dass die Pfändung ein Versehen war.

Wie sich Zalando mit der Kanzlei einigt, kann dir zu 100% egal sein. Du hast deine Pflicht (Zahlung) getan.

-- Editiert von mepeisen am 01.06.2015 15:29

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

ich habe versucht Kontakt aufnehmen mit der Kanzlei,die lassen mich nicht ausreden ,überascht mich aber nicht. Ich schreibe noch ein Brief heute fertig.

Ich gehe morgen Früh zum Amtsgericht,und suche mir ein Rechtspfleger (oder wie die heissen) dort,und lasse mir mein Kontopfändung aufheben.
Danke und ich werde weiter über den Fall berichten.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und lasse mir mein Kontopfändung aufheben.

Das wird so nicht unbedingt klappen. Ggf. wirst du allerdings darauf verwiesen, dass du mit Hilfe eines Anwalts (ggf. Beratungsschein, also alle Unterlagen über Verdienst usw. mitnehmen) und einer einstweiligen Verfügung, sowie einer Vollstreckungsabwehrklage zum Erfolg kommst.

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#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie passen diese beiden Aussagen zusammen?

Zitat:
. Es ist eine Kopie des Vollstreckungsbescheides von 16.10.2014. Es ist ein betrag von 285,94 (inklusive Mahnkosten und Inkassokosten und Zinsen).
Ich habe dieses auch bezahlt damals,am 28.10.2014.


Zitat:
ich habe kein einziges Brief,Mahnschreiben,Vollstreckungsbescheid usw. bekommen von niemanden.


Woher wussten Sie denn, wie hoch der Betrag (inkl. Mahnkosten, Inkassokosten, Zinsen) ist, wenn Sie kein einziges Mahnschreiben erhalten haben?

Übrigens, wenn die Zahlung nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids erfolgte, dann darf die Hauptforderung seitens Zalando kein zweites Mal verlangt werden. Dagegen wehrt man sich mit einer Vollstreckungsabwehrklage.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie passen diese beiden Aussagen zusammen?

Passt natürlich nicht zusammen.
Bei so etwas frage ich nicht nach. Wenn die Geschichte ausgedacht ist, passen auch unsere Antworten halt nicht.

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#22
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe seit Oktober nix mehr gehört, so meinte ich als ich geschrieben habe dass ich kein Brief bekam... Für mich war damals ,Oktober 2014 ,die Sache erledigt,als ich die Überweisung gemacht habe.
Das ist was ich nicht verstehe,wieso passiert sowas nach 7-8 Monaten??!!
Als ich heute eine Kopie des VB gesehen habe wusste sofort,was die sache ist und war meine überaschung umso größer.
Als ich geschrieben habe dass ich kein Brief usw. bekamm ,meinte ich diese Zeitraum von Oktober 2014 bis Heute.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

es ist keine ausgedachte geschichte,es ist die Wahrheit.
Ich entschuldige mich nochmal wenn mein Deutsch oft nicht genug gut ist mich richtig zu formulieren.
Danke für eure Hilfe sehr!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In dem Mahnschreiben (vor Oktober 2014) und im Vollstreckungsbescheid stehen bestimmt nicht die gleichen Beiträge.
Die Kosten für Mahnbescheid etc. kommen noch hinzu.

Ihre Geschichte ist sehr unglaubwürdig. Sie verstricken sich in Widersprüche bzw. geben hier unpräzise Antworten.
So kann Ihnen niemand helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
stehen bestimmt nicht die gleichen Beiträge

Das Inkasso kriegt nur eine Pauschale. Es ist durchaus normal, dass da die MB-Beträge = VB-Beträge sind.

Wie dem auch sei. Es nützt nichts. Die Antwort haben wir gegeben, Terez. Wenn das nachweisbar bezahlt ist und die Gegenseite sich derart anstellt (was wiederum durchaus glaubwürdig ist, denn diese Massen-Inkassos wollen nie hören, dass sie Fehler machen, die sind in eigenen Augen stets unfehlbar), dann weißt du, wie du dich wehren kannst. Ich würde dazu die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Mach was draus.

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Kosten für Mahnbescheid etc. kommen noch hinzu.

Hast Du schon mal einen Mahnbescheid gesehen? Die Kosten für den Bescheid selber werden automatisch aufgeschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hast Du schon mal einen Mahnbescheid gesehen? Die Kosten für den Bescheid selber werden automatisch aufgeschlagen

Zumindest für die Beantragung des VB gibt es für Anwälte noch einmal eine weitere RVG-Gebühr, die auch nicht schon auf dem MB drauf steht. Das nur mal so nebenbei.
Für Inkassos wie gesagt aber nicht, die kriegen insgesamt für das gesamte Verfahren nur 25€ Pauschale

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#28
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich war beim Amtsgericht, es wurde mir eine vorläufige Einstellung bewilligt,heißt der Betrag wird nicht ausgezahlt an dem Gläubiger. Der Rechtspfleger sagt,ich hätte damals die entwertete Titel aushändigen müssen,und weil das nicht passiert ist, ist die Sache quasi nicht beendet,und diese kANZLEI Pfändet dann das Konto.
Ich muss jetzt abwarten was passiert. Ich komme noch nicht an mein Geld :sad: :sad: und habe keine Ahnung wie ich meine Miete,Betreuung usw. zahlen werde. :sad:

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Terez
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 24x hilfreich)

Ein Mahnbescheid habe nicht gesehen( ich erinnere mich nicht daran,habe leider nix aufgehoben), ich erinnere mich nur an die Vollstreckungsbescheid (Oktober 2014) und das habe ich rechtzeitig auch bezahlt!!

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich war beim Amtsgericht, es wurde mir eine vorläufige Einstellung bewilligt,heißt der Betrag wird nicht ausgezahlt an dem Gläubiger

Und deine Bank wurde informiert? Du hast vom Rechtspfleger einen Beschluss bekommen, den du deiner Bank ausgehändigt hast?

Wie der Rechtspfleger sagt, hast du dir damals den Titel nicht aushändigen lassen. Klar, wenn man das auch nicht weiß.... Natürlich ist das, was die Kanzlei macht, extrem böswillig. Aber es ist erst einmal nicht total verkehrt. Alles andere wurden oben gesagt.

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