Guten Tag!
Angenommen ich würde eine Frau einstellen, um regelmäßig Sex mit mir zu haben - ist so etwas rechtlich möglich? Oder wäre so ein Vertrag nichtig, weil er gegen die "guten Sitten" verstößt?
Es ginge dabei nicht um Prostitution, Dritte wären nicht beteiligt. Es geht jetzt auch nicht um die Frage, ob das moralisch verwerflich ist, o. ä. Nur um die Frage, ob das rechtlich in Ordnung ist.
Vielen Dank!
Sex als vertragliche Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da war doch was ..... heißt so ein Vertrag nicht 'Ehe' oder so???
Aber auch da ist es mit der Pflicht zum Verkehr wohl eher Essig, oder?
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Zitat:Aber auch da ist es mit der Pflicht zum Verkehr wohl eher Essig, oder?
Nö.
Die Haltung des BGH (IV ZR 239/65 ) ist immer noch unwidersprochen:
https://openjur.de/u/270402.html
http://www.kanzlei-blaufelder.com/sex-als-eheliche-pflicht/
Nur mit der Einklagbarkeit sieht es schlecht aus:
§120(3) FamFG
Ich enthalte mich mal der moralischen Aspekte.
Allerdings folgende Frage an alle: wenn es arbeitsrechtlich nicht gehen soll (weil ja der Sex nicht einklagbar sein soll), was ist dann mit der Pornobranche und den Filmchen? Wenn die Darsteller einen Vertrag unterzeichnen und dann doch kein Bock haben?
Zitat:Wenn die Darsteller einen Vertrag unterzeichnen und dann doch kein Bock haben?
Da ist die Schauspielerische Leistung Gegenstand des Vertrages.
"Kein Bock" wäre also Arbeitsverweigerung.
Wenn die Nudel nicht "al dente" wird, dann wäre das gesundheitliche Einschränkung.
So richtig vorstellen kann ich mir das noch nicht, dass der Vertrag nichtig wäre. Prostitution - also Sex gegen Geld - gilt ja allgemein nicht mehr als sittenwidrig. Von daher...
Wahrscheinlich wäre die Liestungserbrigung nicht einklagbar (wie beim Prostitutionsgesetz), wohl aber die Bezahlung.
Wenn die Leistungserbringung nicht einklagbar ist, stellt sich die Frage des Schadensersatzes bei Leistungsverweigerung.
Wie misst man dann den Schaden?
Analog Deckungskauf?
Und jetzt?
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