Ewiger Zeitarbeiter?

20. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fairbanks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ewiger Zeitarbeiter?

Hallo Zusammen, ich arbeite seit ca. 5 Jahren in einer Firma, die sich ein Großteils ihres Personals über Zeitarbeitsfirmen holt. Einer von diesen Zeitarbeitern bin ich. Ununterbrochene Tätigkeit in der gleichen Entleiherfirma. Nun trug es sich zu, dass die Entleiherfirma beschlossen hat einen Teil der Zeitarbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Es wurde eine interen Stellenausschreibung verfasst, mit der detailierten Anforderungen. Alle diese Anforderungen erfülle ich zu 100 Prozent. Natürlich können nicht alle Zeitarbeiter übernommen werden, aber man siebte gleich in einem sogenannten 1. Auswahlverfahren unbequeme und schwerbehinderte Mitarbeiter aus. Darunter auch mich, Durch einen Unfall in der Kindheit habe ich einen GdB von 60. diese Erkrankung hindert mich allerdings nicht meine Arbeit ordentlich auszuführen, hat aber zur Folge, dass ich vielleicht einmal öfter fehle als andere. In der Stellenausschreibung stand, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Wenn ich den Job nicht schon so lange machen würde, es nie klagen über meine Arbeit gibt, dann frage ich mich, warum ich bereits im Vorfeld ausgesiebt wurde. Meint Ihr, ich hätte eine Chance, wenn ich um die Teilnahme am Bewerbeverfahren kämpfen würde. Dazu gesagt werden muss, dass die Entleiherfirma dem Öffentlichen Dienst einer süddeutschen Großstadt angehört und ich denke, gerade deshalb ist es besonders schäbig, weil sich ja gerade der ÖD immer auf die Fahne schreibt besonders verantwortungsbewußt zu sein und auch behinderten eine Chance zu geben. vielen Dank bereits jetzt. VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es müßte einen oder mehrere Schwerbehindertenbeauftragte geben, das ist im ÖD zumindest die Regel. Der sollte hinzugezogen werden. Wenn es eine Personalvertretung oder einen Betriebsrat gibt, sollte diese/r auch kontaktiert werden.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

.. es könnte in der Tat eine Diskriminierung wegen einer Behinderung vorliegen. Allerdings kann man sich darüber nicht den Arbeitsplatz erstreiten, wohl aber eine Abfindung.

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#3
 Von 
fairbanks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

es gibt sowohl einen personalrat, als auch eine schwerbehinderenvertretung. Ich weiß nicht, nach welchen Kriterien diese Vorauswahl getroffen wurde, denn eigentlich erfülle ich ja alle Vorraussetzungen für eine Bewerbung. es ist eben nur auffällig, dass ich nicht der einizige schwerbehinderte bin, der gar nicht erst eingeladen wird. ich gehe davon aus, dass die Schwerbehindertenvertretung bei dieser Vorauswahl mit dabei war, aber ich weiß es nicht genau. sollte ich mich in mein schicksal fügen oder es auf eine eskalation ankommen lassen und fragen?

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Eine Nachfrage beim PR und der SBV ist doch noch keine Eskalaltion.

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