Mündliche Arbeitszeitkürzung

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb414838-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mündliche Arbeitszeitkürzung

Hallo,
Ich habe ein drastisches Problem mit meinem Arbeitgeber und hoffe hier ein paar Antworten beziehungsweise Tipps zu finden.

Der Fall:
Nach einer Woche Krankheit kann ich an meinem Arbeitsplatz zurück und wunderte mich darüber dass meine Kollegen nicht vor Ort waren. Eine halbe Stunde später kamen meine Kollegen und erzählte mir das unser Chef unsere Arbeitszeit um eine halbe Stunde gekürzt hat (täglich).

Wir sind ein Unternehmen mit 23 Mitarbeitern und diese Änderung betrifft nach meiner Auskunft alle Mitarbeiter.

Da mein Arbeitgeber mich nicht persönlich auf diesen Sachverhalt angesprochen hat ging ich am nächsten Tag wieder regulär zur Arbeit. An diesem Morgen kam er zu mir ins Büro und fragte mich salopp ob denn meine Kollegen nicht mit mir sprechen würden? Ich antwortete ihm das ich solch eine wichtige Auskunft von ihm direkt erwartet.
Daraufhin erklärte er mir, dass es dem Unternehmen aus Gründen weggebrochener Aufträge momentan schlechter ging und wir aus diesem Grund eine neue Regelarbeitszeit hätten.

Ich machte ihn auf unseren gemeinsamen Arbeitsvertrag (40 Stundenwoche/8 Stunden täglich) aufmerksam und bat ihn im Falle einer tatsächlichen Änderung um eine schriftliche Mitteilung beziehungsweise einen Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung. Daraufhin wurde er recht ausfallend und drohte mir mit Kündigung.

Kann mein Arbeitgeber von einen auf den anderen Tag die Arbeitszeit verändern? Oder gibt es feste Fristen an die er sich halten muss?

Ich ignoriere nun seine Anweisung und arbeite täglich meine 8 Stunden bis ich etwas schriftliches von ihm in der Hand habe.

Wir sind alle etwas ratlos, zumal wir auch bis dato schon äußerst schlecht bezahlt waren.

Ich hoffe sehr auf eine gute Information beziehungsweise Ratschläge zum Thema.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von Moderator am 20.05.2015 01:01

-- Thema wurde verschoben am 20.05.2015 01:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Schlecht bezahlt und schlecht informiert, oder wie?
Ein Vertrag ist eine zweiseitige Angelegenheit und kann folglich nicht einseitig geändert werden. Da nützt auch nichts Schriftliches, es sei denn, AN erklärt sich stillschweigend damit einverstanden.
Wohl kann der Chef euch 'ne Stunde früher nach Hause schicken und euch die Zeit schenken, aber eben auf seine Kosten und nicht auf eure (nennt sich dann freistellen von der Arbeitspflicht).
Kündigen kann dir dein Chef, aber kaum mit dem Argument, dass du auf deinem Recht bestehst.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb414838-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Beiträge! Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen, welcher mir erläutert hat, dass es meinem Arbeitgeber nicht möglich ist ohne Änderungsfrist mein Einkommen beziehungsweise meine Arbeitszeit abzuändern.

Mir ist klar dass ein Arbeitsvertrag ein beiderseitige Vertrag ist, jedoch war mir bisher nicht bewusst welche Fristen mein Arbeitgeber einzuhalten hat.

Tatsächlich bleibt mir so nur die Suche nach einem neuen Arbeitgeber.

Vielen Dank für die Kommentare.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Auch mit Frist kann der AG einseitig nur über eine Änderungskündigung die zu vergütende Arbeitszeit ändern. Gegen diese Änderungskündigung kann sich der AN wehren, wenn er mag.

Wenn sich beide Seiten einig sind, dann geht das natürlich von jetzt auf gleich also Änderungsvertrag.


Zitat (von flottegabi):
Natürlich ist es so das er bei 23 * 1/2 Stunde, ca 3 Mitarbeiterlöhne spart.


Kauf Dir mal einen neuen Taschenrechner, Deiner ist scheinbar kaputt gegangen.

1x Hilfreiche Antwort

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