Aus ca. 31€ werden 118€... (CCS Inkasso)

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Doofi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus ca. 31€ werden 118€... (CCS Inkasso)

Guten Abend zusammen mir ist folgendes passiert:

Ich habe am 23.2.15 eingekauft für 31,31€. Dummerweise habe ich vorher nicht darauf geachtet und das Konto war nicht gedeckt (nicht mein Hauptkonto). Dumm. Mein Fehler. Passiert.

Jetzt kommt aber noch hinzu, dass ich das nicht bemerkt habe (ehrlich gesagt gucke ich selten auf meine Kontoauszüge).

Heute erreichte mich ein Brief der CCS Inkasso mit folgender Kostenaufstellung:

1. Hauptforderung 31,31 € (klarer Fall, wird weder bestritten noch irgendwie verweigert)
2. Bankrücklastschriftskosten 16,50 € (recht hoch aber Banken sind ja bekanntlich gierig, kann ich auch noch mit leben)
3. Adressermittlungskosten: 10,00 € (geht auch noch, ne Auskunft beim Meldeamt kostet 5,xx €)
4. Bearbeitungsgebühr der Ingenico Payment Service GmbH 6,98 € (Was bitte haben die damit zu tun? Das Schreiben kam von CCS Inkasso)
5. Geschäftsgebühr (§§ 280, 286, BNR, NR. 2300 VV RVG) 45,00 € (Was zum Henker ist das und warum is das so hoch?)
6. Auslagen (§§ 280, 286, BNR, N. 7002 VV RVG) 9,00 € (scheint mir etwas hoch für Porto, ggf ein bis zwei Telefonate und ein Blatt DIN A4 Standart 80g/qm plus Briefumschlag)

Macht Gesamtkosten von 118,79 €. Zahlbar bis 20.05.2015 (sprich morgen). Recht utopisch.

Sind die Forderungen so wirklich rechtens? Keine Frage ich hab das versaut und will ja auch meine Rechnung bezahlen aber doch nicht gleich das 4-fache des ursprünglichen Rechnungsbetrages.

Kann mir da vielleicht jemand nen Rat geben?

Gruß und vielen Dank

Dennis

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Na, mindestens die Geschäftsgebühr dürfte nicht durchsetzungsfähig sein. Das RVG ist übrigens das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und darin, in der Anlage 1, steht "Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags." Die Gerichte sehen diese Gebühr in Inkassosachen regelmäßig als nicht gerechtfertigt an. Punkt 1 und 2 dürften zu zahlen sein, Punkt 3 evtl. auch - zum Rest müssen die anderen Kollegen hier mal was sagen (außer Punkt 5 - den hatten wir ja schon gestrichen).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Rechtens ja aber kaum in dieser Höhe durchsetzungsfähig
Gem neusten Urteil (LG Potsdam) sind maximal 3,65 pro Lastschriftstorno zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
Gemäß Kanzlei Schickner maximal 13,50 an Inkassogebühren bei Forderungen bis 500 €
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(linke Spalte)
Viele Gerichte streichen Inkassogebühren auch komplett
http://inkassokosten.wordpress.com/

Wie bist Du mental drauf ?


-- Editiert von thehellion am 19.05.2015 23:09

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Doofi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätz zu einem (berechtigten) Streit bereit. Danke euch schonmal für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ingenico Payment Service GmbH

Es handelte sich um eine ec Zahlung mit pin oder mit Unterschrift ?
Wen gibt der Inkassoladen als Forderungsinhaber / Auftraggeber an ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Doofi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
Ingenico Payment Service GmbH
Es handelte sich um eine ec Zahlung mit pin oder mit Unterschrift ?
Wen gibt der Inkassoladen als Forderungsinhaber / Auftraggeber an ?


War eine Zahlung per Unterschrift.

Forderungsinhaber ist der Laden in dem ich eingekauft habe. CCS wurde nur mit "der überfälligen Forderung beauftragt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ingencio ist die Firma, die die Abwicklung der EC-Kartenzahlung macht. Es kann sein, dass bei Rückläufern von denen eine Gebühr an den Händler abgerechnet wird. Da ich mit PIN arbeite, hatte ich noch keinen Rückläufer.
Ich würde an deiner Stelle die Hauptforderung (31,31 €), Rücklastschriftkosten (3,65 €), Adressermittlung (10,- €), Ingencio-Gebühr (6,98 €) und Auslagen (2,50 €) - zusammen also 53,44 € - direkt an den Händler zahlen. Dabei im Betreff das auch so aufführen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Doofi1983
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Ingencio ist die Firma, die die Abwicklung der EC-Kartenzahlung macht. Es kann sein, dass bei Rückläufern von denen eine Gebühr an den Händler abgerechnet wird. Da ich mit PIN arbeite, hatte ich noch keinen Rückläufer.
Ich würde an deiner Stelle die Hauptforderung (31,31 €), Rücklastschriftkosten (3,65 €), Adressermittlung (10,- €), Ingencio-Gebühr (6,98 €) und Auslagen (2,50 €) - zusammen also 53,44 € - direkt an den Händler zahlen. Dabei im Betreff das auch so aufführen.
Gruß
Shihaya


Ok ich habe das jetzt mal exakt so gemacht. Noch irgendeine andere Reaktion (auch in Richtung CCS bevor ich wieder Post bekomme mit einer noch höheren Gesamtsumme)?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Balalaika
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 24x hilfreich)

Doofi1983 was kam letzendlich bei raus?
Ich habe grad einen ähnlichen Fall.
Ich gab blöderweise meine Karte von meinem alten Konto hin. Da das Konto nicht mehr existiert konnte logischerweise nicht abgebucht werden und aus 44 Euro wurden dank CCS Inkasso 120,00 Euro!
Zahlen soll ich bis 06.09.2015, sehe aber davon ab die ganze Summe zu bezahlen.
Grüße

24x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen