Inkassogebühren höher als angeblicher Streitfall. Was sollte ich tun?

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)
Inkassogebühren höher als angeblicher Streitfall. Was sollte ich tun?

Hallo,
ich habe heute ein sehr unerfreuliches Schreiben eines Inkassobüros erhalten.


Es ist das erste mal, dass ich es mit einem Inkassobüro zu tun habe.
Wie sich der Streitwert von 55,54€ zusammensetzt, ist mir ebenso schleierhaft.

Fakt ist, dass zwei Monatsgebühren in Höhe von 9,95€ nicht von meinem Konto abgebucht werden konnten. Ich erhielt dazu jedoch nie! eine schriftliche Mahnung bzw. eine Zahlungserinnerung. Aus diesem Grund ist es mir auch erst heute nach Durchsicht der Unterlagen aufgefallen. Ich wurde von dem Unternehmen, dem ich 19,90€ ( 55,54€???) schulde, zu keiner zeit angemahnt.

Heute dann der Hammer.
Das Inkassogebüro möchte den Streitwert in Höhe von 55,54€ plus folgende Gebühren überwiesen haben:

Grundforderung 55,54€
Inkassogebühren 54,00€
Inkassoauslagen 10,80€
=120,34€

Das bedeutet, dass die Inkassogebühren 64,80€ betragen. Die Grundforderung 55,54€.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas rechtens ist, da ich auch ohnehin keine Zahlungsaufforderung auf dem Postweg, geschweige denn per Email erhalten habe.
Wie kann es sein, dass die Inkassogebühren höher veranschlagt werden dürfen als die Grundforderung.

Wie sollte ich nun vorgehen?
Wäre sehr, sehr dankbar für Hilfen.

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich erhielt dazu jedoch nie! eine schriftliche Mahnung bzw. eine Zahlungserinnerung

Streng genommen muss man das nicht. Rücklastschriften werden oft mit Zahlungsverweigerungen gleichgestellt und da kann eine Mahnung unterbleiben.

Ob ein geschäftserfahrener Gläubiger trotzdem die Hilfe eines Inkassos braucht, kann man bezweifeln.

Ich würde die beiden Grundgebühren schon mal bezahlen, sowie jeweils 5€ Rücklastschriftgebühren. Zweckgebunden an den Gläubiger. Das Inkasso würde ich anschreiben "Wertes Inkassobüro. Ich kann ihre Forderung absolut nicht nachvollziehen. Wie setzt sich das alles zusammen? Ich vermisse zudem sämtliche Informationen nach §11a RDG . Sie wollen mir auch eine Vollmacht im Original vorlegen. Einstweilen weise ich die Forderung vollumfänglich zurück."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn 2 mal 9,95 nicht abgebucht worden sind dann komme ich bei dern HF auf rund 20 €

Gem neusten Urteil ( LG Potsdam (Urt. v. 05.09.2013, Az. 2 O 173/13 ).wären maximal inkl mahnkosten 3,65 € pro LS Storno zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
http://inkassokosten.wordpress.com/
Hier würde ICH großzügig aufrunden und 30 € zweckgebunden ( HF € 19,90 / € 10,10 Verzugskosten RLS Gebührendirekt an den GL (nicht Inkasso) überweisen und gegenüber dem Inkasso die Forderung anschließend schriftlich unter Anheimstellung des Klageweges schriftlich zurückweisen
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Mental trotzdem auf Bettelbriefe einstellen

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Es ist so, dass ich den Anbieter bereits im November 2014 über meine neue Emailadresse informiert habe. Ich habe dennoch niemals eine Antwort erhalten.

Heute erhielt ich folgende Antwort des GL:

...Sie wurden jedoch nachweislich nach Verbuchung der von Ihnen verursachten Rücklastschriften nachweislich über den Zahlungsrückstand in Kenntnis gesetzt.
Jedoch erfolgt diese Benachrichtigung selbstverständlich an die von Ihnen bei uns registrierte E-Mail Adresse.
Es wäre daher hilfreich, wenn Sie diese entsprechend auf Eingänge überprüfen.
Dort finden Sie sicherlich unsere Nachrichten.

Nachdem Sie auf die Benachrichtigungen bezüglich der verbuchten Rücklastschriften vom 12.03.2015 und 13.05.2015 nicht reagierten, wurde die Forderung zwecks des vorgerichtlichen Mahnlaufs an das Inkassounternehmen Mediafinanz abgetreten.
Auch diesbezüglich wurden Sie über die verifizierte E-Mail selbstverständlich informiert.

Ich habe keinen Zugang mehr zu diesem Emailkonto, daher schrieb ich auch im November 2014 eine Email an den Kundenservice. Wie gesagt, diese Email blieb unbeantwortet.
Dementsprechend sind Mahnungen verschickt worden. Aufgrund der Nichtbeachtung meiner Email seitens des GL, konnte ich diese nicht empfangen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wurde die Forderung zwecks des vorgerichtlichen Mahnlaufs an das Inkassounternehmen Mediafinanz abgetreten.

Das heißt, dass das Inkasso die Forderung aufgekauft hat. Dann wird es in eigenem Namen tätig und darf keine Inkassogebühren mehr fordern. Wie wäre es, Beschwerde beim Aufsichtsgericht einzureichen und dort anzugeben, dass das Inkasso systematischen Betrug begeht, indem es Forderungen aufkauft und aber weiterhin behauptet, es werde lediglich beauftragt, statt richtig zu sagen, dass es in eigenem Namen tätig ist?

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#5
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:wurde die Forderung zwecks des vorgerichtlichen Mahnlaufs an das Inkassounternehmen Mediafinanz abgetreten.
Das heißt, dass das Inkasso die Forderung aufgekauft hat. Dann wird es in eigenem Namen tätig und darf keine Inkassogebühren mehr fordern. Wie wäre es, Beschwerde beim Aufsichtsgericht einzureichen und dort anzugeben, dass das Inkasso systematischen Betrug begeht, indem es Forderungen aufkauft und aber weiterhin behauptet, es werde lediglich beauftragt, statt richtig zu sagen, dass es in eigenem Namen tätig ist?


Vielen Dank für diesen Hinweis.
Wie bereits erwähnt, ich kenne die Handlungsweisen der Inkassobüros nicht und mir wäre diese Formulierung so nicht aufgefallen. Vielen lieben Dank dafür.
Ich möchte dennoch vorsichtshalber noch einmal erläutern, wer was geschrieben hat. Mittlerweile habe ich auch per Email nochmals Kontakt mit dem GL aufgenommen.

1. Gestern erhielt ich ein Schreiben der Mediafinanz.
Wortwörtlich schreibt das Inkassobüro:
Sehr geehrter Herr/Frau...,
wir wurden am 15.05.2015 von der Firma XYZ mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus Vertrag über Dienstleistungen, Rechung vom 12.03.2015...

2. Ich schrieb eine Email an den GL. Dieser antwortete mir wortwörtlich wie oben beschrieben.
[ Nachdem Sie auf die Benachrichtigungen bezüglich der verbuchten Rücklastschriften vom 12.03.2015 und 13.05.2015 nicht reagierten, wurde die Forderung zwecks des vorgerichtlichen Mahnlaufs an das Inkassounternehmen Mediafinanz abgetreten.]

3. Ich wiederum antwortete auf diese Email und schilderte erneut, dass ich dem Anbieter bereits im November 2014 meine neue Emailadresse mitgeteilt hatte.

4. Die Antwort kam auch kurze Zeit später.
Der Sachverhalt wurde Ihnen wiederholt deutlich erläutert.
Wir können leider nichts mehr für Sie tun.
Wenden Sie sich bezüglich der Zahlungsmodalitäten ausschließlich an Mediafinanz .
Vielen Dank.

Ich denke, dass ich auf dem direkten Weg mit dem GL leider nicht mehr weiterkomme.

Wenn ich also von Mediafinanz betrogen werde, wie sollte ich nun vorgehen?

Nochmals, vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Wäre es sinnvoll, sich direkt an Mediafinanz zu wenden und dem Bescheid in vollem Umfang zu widersprechen? Als Begründung angeben, dass es sich laut dem GL um eine Abtretung handelt und das Forderungsschreiben somit als gegenstandlos zu betrachten ist?
Außerdem würde ich Mediafinanz mitteilen, dass ich das Aufsichtsgericht informieren werde?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gegenstandslos ist es ja nicht und verschwinden tut die Forderung auch nicht. Wenn der Gläubiger nichts mehr zu tun haben will mit dem Ganzen, zahle halt ans Inkassobüro. Das, was nachvollziehbar ist (siehe thehellions Angabe, also rund 30€). Wichtig: Zweckgebunden, also im Verwendungszweck "Nur HF + Rücklastschrift + Briefporto".

Dem Inkasso würde ich dann schreiben: "Wertes Inkassobüro. Die Hauptforderung ist für mich nicht nachvollziehbar und falsch. Entgegen ihrer Behauptung haben Sie offensichtlich die Forderung des Gläubigers aufgekauft. In so einem Fall erbringen Sie keine Inkassodienstleistung und dürfen keine Inkassogebühren verlangen. Gerne kann ich hier Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen, dass sie vorsätzlich falsche Angaben machen und Ihnen die Lizenz zu entziehen ist."

Das ist, was ich tun würde.

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#8
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Gut, vielen Dank für die Formulierungshilfe und die Einschätzung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat:
wir wurden am 15.05.2015 von der Firma XYZ mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus Vertrag über Dienstleistungen, Rechung vom 12.03.2015...

in der email war das nicht klar ausgedrückt (...wurde die Forderung zwecks des vorgerichtlichen Mahnlaufs an das Inkassounternehmen Mediafinanz abgetreten...)


Der Gläubiger ist also erwartungsgemäs immer noch der selbe :)
Ich würde das Inkasso Schreiben ignorieren und 30 € zweckgebunden ,wie oben erwähnt , an diesen Gläubiger überweisen
Wieder hier melden wenn Media Finanz reagiert

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe es nun dennoch so formuliert, wie von mepeisen vorgeschlagen. Nur die Sache mit dem Lizenzentzug habe ich weggelassen.
Es ist nicht mein Problem, wenn eine Formulierung seitens des GL fehlerhaft ist.
Ich habe Mediafinanz auch eine Kopie der Email zukommen lassen, um für Transparenz zu sorgen.
Ich habe dies gestern Nachmittag an die angegebene Emailadresse gesendet und fügte hinzu, dass ich bei Nichtbeachtung dasselbe Schreiben auf dem Postweg via Rückschein aufgeben werde.

Letztendlich bleibt immer noch zu klären, wie die Grundforderung zustande gekommen ist (55,54€). Außerdem ist noch unklar, wer nun der GL ist.
Ich warte jetzt auf eine Antwort von Mediafinanz.
Ich habe vom GL sogar schriftlich mitgeteilt bekommen, dass sie dafür nicht mehr zuständig sind.

-- Editiert von onlinenutzer1987 am 21.05.2015 14:18

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe bis zum heutigen Tag keine Antwort von Mediafinanz erhalten.
Ich hatte das Schreiben per E-mail auf den Weg gebracht.
Weil ich bisher keine Antwort erhalten habe (weder per Email noch per Post werde ich morgen das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zur Post bringen. Das hatte ich auch in meiner Email formuliert.

Ich habe noch drei Fragen hierzu:

1. Wie lange sollte ich auf eine Antwort seitens Mediafinanz warten? 14 Tage?

2. Wie sollte ich vorgehen, falls Mediafinanz meine Anfrage ignoriert und mir stattdessen eine zweite Mahnung sendet? Der Zahltermin ist ohnehin ein Witz (10 Tage, sprich der 25.05.15, heute). Das Schreiben erhielt ich ohnehin eine Woche später. Trotzdem, wie sollte ich in diesem Fall vorgehen?

3. Falls ich die Grundforderung nun einfach an den alten/gleichen (?) Gläubiger einfach überweise. Dies würde ich übrigens am liebsten machen, damit ich den Mist endlich erledigt habe.
Welche Probleme könnten noch auf mich zukommen?
Ich habe vom ehemaligen oder gleichen Gläubiger die Nachricht erhalten, dass sie dafür nicht mehr zuständig seien!
Gäbe es da einen Konflikt? Ich meine, ich überweise die Grundforderung mit zusätzlichen Gebühren (wie oben dankbarerweise aufgelistet) auf das Konto.
Sollte das Geld dann wieder zurückgebucht werden, wäre das dann "Annahmeverzug"?


Vielen Dank!



-- Editiert von onlinenutzer1987 am 25.05.2015 14:28

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Das Schreiben ist ja nur vorbeugend gedacht. Ebenso das Einschreiben. Wenn sie auf das Einschreiben dann auch nicht reagieren, ist es so. Deswegen muss man nicht hektisch werden.

2) Ignorieren. Solange keine gerichtliche Post kommt, passiert nichts.

3) Das wurde ja auch vorgeschlagen. Die unstrittigen und nachvollziehbaren gebühren an den Gläubiger selbst zweckgebunden überweisen.

Zitat:
Ich habe vom ehemaligen oder gleichen Gläubiger die Nachricht erhalten, dass sie dafür nicht mehr zuständig seien!

Solange nicht ausdrücklich geschrieben wird, dass die Forderung verkauft wurde, kann man problemlos an den alten Gläubiger schuldbefreiend zahlen.
Zitat:
Sollte das Geld dann wieder zurückgebucht werden, wäre das dann "Annahmeverzug"?

Korrekt.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Cool bleiben - Media Finanz ist ein typisches Masseninkassobüro
30 bis 50 Tausend Briefe in der Woche ist obligatorisch

Da sitzen Call Agents und keine Volljuristen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mediafinanz2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo onlinenutzer1987,
über das Kontaktformular oder unsere Service-Rufnummer haben Sie die Möglichkeit,
unmittelbar mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei Fragen rund um die von uns übermittelte
Forderung sind wir auf diesem Weg jederzeit für Sie erreichbar, um Ihnen bei der Klärung
Ihrer Probleme behilflich zu sein. Im Bemühen, Forderungen für Sie transparent
darzustellen und unsere Prozesse zu optimieren, liegt es uns, der mediafinanz AG, stets
daran, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten und uns in einem persönlichen
Gespräch Ihrer Fragen anzunehmen.


-- Editiert von Mediafinanz2015 am 27.05.2015 16:45

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schön, dass ihr wieder Imagepflege betreibt. Aber wie so oft: Wenn ihr von Anfang an korrekt und seriös arbeiten würdet, hätten wir keine Foren mit solchen Einträgen, so ihr euch Forderungen lustig ausdenkt.

Signatur:

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Immer wieder die selben Bausteinstandartantworten :grins:

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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