Haushaltsfachkraft

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
Haushaltsfachkraft

Hallo zusammen,
nachdem ich jahrelang unbeanstandet als Haushaltsfachkraft gearbeitet habe und diese Arbeit auch selbständig erledigen durfte, wird meine Tätigkeit seit einigen Monaten immer stärker reglementiert.
Alle Arbeiten, die über Putzarbeit und Wäsche waschen hinausgehen (z.B. Einkaufen usw.) wurden gestrichen.
Dafür muss ich nun jeden Handgriff, den ich gemacht habe aufschreiben. Ausserdem bekomme ich morgens eine Liste mit zusätzlich auszuführenden Arbeiten.
Ich versuche, diese Liste abzuarbeiten, werde aber regelmässig damit nicht fertig, da der Arbeitsaufwand schon vorher ziemlich hoch war.
Auch kommt es jetzt vor, dass ich z.B. Fenster putzen soll, dies auch gründlich erledige, aber am nächsten Tag kommt die schriftliche Anweisung, diese Tätigkeit noch einmal auszuführen.
Für mich als erfahrene Fachkraft ist das irgendwie demütigend und ich fühle mich schikaniert.
Angeblich ist mein AG aber sehr zufrieden mit mir!
Seither war ich nie krank, aber in der Zwischenzeit geht es mir gesundheitlich sehr schlecht und ich merke, dass ich so nicht weitermachen kann.
Leider bin ich schon 61, mir fehlen nur noch 8 Monate für die Rente mit 63. Es ist also nicht sehr sinnvoll, jetzt noch einen anderen Job zu beginnen.
Meine Frage nun: darf sich mein AG mit gegenüber so verhalten? ich wurde laut Arbeitsvertrag als Haushaltsfachkraft eingestellt und nun bin ich nur noch Putzfrau.
Was darf er und was nicht, wo kann ich mich wehren?
Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.

Danke für Antworten!
remedios123

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mal ganz platt formuliert: auch als Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung hat man nicht den Anspruch darauf, ständig in der ganzen Palette seiner Fähigkeiten eingesetzt zu werden. Ein Beispiel aus einem anderen Gebiet: Rechtspfleger haben eine unglaublich vielseitige Ausbildung/Studium. Gleichwohl kann es hinterher in der Praxis passieren, dass man lediglich Formulare über Bewilligung von Beratungshilfe überprüft. Das ist völlig legal.

Putzen ist nun mal der wesentliche Bestandteil der Tätigkeit einer Haushaltsfachkraft. Deshalb vermag ich hier kein arbeitsrechtliches Problem zu sehen. Und genug Arbeit ist ja offensichtlich da.

Ein ganz anderes Problem ist das mit dem doppelt putzen von Fenstern. Aber, da könnte doch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen. Und das würde ich ganz schnell suchen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was passiert, wenn ich den stark vergrösserten Arbeitsaufwand fast täglich nicht schaffe? Wir hatten schon ein Gespräch, danach wurde es noch schlimmer. Ich bin wirklich ratlos, mir hat der Job dort viel Spass gemacht ,entsprechend habe ich mich auch stark engagiert und das Verhältnis war sehr gut. Ich glaube nicht, dass ich die wahren Gründe erfahren werde.Schade!

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Seither war ich nie krank, aber in der Zwischenzeit geht es mir gesundheitlich sehr schlecht und ich merke, dass ich so nicht weitermachen kann.


Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit!! Wenn es Ihnen nicht gut geht, lassen Sie sich krank schreiben.
Wenn man sich schwach fühlt ist auch jeder Widerstand noch anstrengender. Passen Sie in erster Linie auf sich auf.
Wenn Sie die Arbeit nicht schaffen, weil Sie immer mehr erledigen müssen, dann teilen Sie dies mit.
Gibt es eine Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit als Haushaltsfachkraft?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Ich habe keine Darstellung typischer Tätigkeiten für eine Haushaltsfachkraft gefunden - im Zweifel müsstest du dich an den Ausbildungskanon halten. Aber darüber hinaus könnte betriebliche Übung infrage kommen, wenn du bestimmte Tätigkeiten seit Jahren gemacht hast.
Als erstes wäre also zu prüfen, ob deine Aufgaben und die zusätzlichen tatsächlich zu deinem Aufgabengebiet gehören, damit du sie ggf. auch ablehnen kannst. Putzen mag ein wesentlicher Teil sein - doch auf Putzfrau reduzieren lassen musst du dich nicht, scheint mir.
Die ganz entscheidende Frage aber: wie sehr magst du kämpfen? Deine Reklamation hat ja offenbar nichts genützt, aber vielleicht würde ein Brief vom Anwalt andere Beachtung finden. Stress eingeschlossen. Die Überlegung ist ja nicht wirklich von der Hand zu weisen, dass dein AG dir das Arbeiten vermiest, damit du über Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachdenkst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Blaubär: die Haushaltsfachkraft ist letztlich eine "aufgestockte" Putzfrau. Ausbildung 1/2 Jahr, zumindest in meinem Land. Ausbildungsinhalt ist im wesentlichen, die Arbeit richtig zu organisieren, in der richtigen Reihenfolge zu putzen ("wie schaffe ich in drei Stunden einen 4-Personenhaushalt sauber zu bekommen"), welche Mittel sind für was sinnvoll, was ist überflüssig. Auch streifenfreies Fensterputzen gehört dazu. Sie wird also vertragsgerecht eingesetzt.

Eine ganz andere Frage ist, wie man ihr den Aufgabenbereich rüberbringt. Oder das, was sie wann tun soll. Da gibt es nun verschiedene Optionen, da bewegen wir uns hin in den Bereich der Spekulation. Etwa: Produktivität muss nachgehalten werden, oder aber wir haben einen neuen Chef, der das eben so macht, oder, sie hat sich vorher zunehmend verzettelt, oder, oder, oder. Nur, dass sich Tätigkeiten im Laufe der Zeit verändern, innerhalb des Arbeitsbereichs, das ist doch wohl klar. Dass auch eine andere Gewichtung kommen kann.

Und noch was ganz klar: wenn man krank ist, dann ist man krank. Dann bleibt man zu Hause.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Eine 61-Jährige rauszu-bossen (ist ja kein mobbing sondern bossing) ist schon extrem zum :kotz:
Einen Betriebsrat gibt es nicht? Ein solcher könnte helfen. wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Irgendwie sind ja die Lippenbekenntnisse (Sehr zufrieden...) und die Aufgabenumstellung und der Umgang mit Ihnen widersprüchlich.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ob sie raus gemobbt wird, das wissen wir doch gar nicht. Sie ist nach wie vor in ihrem Bereich tätig, für den sie eingestellt wurde.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@wirdwerden, wenn du die Frage nochmal genau liest wirst auch du feststellen, dass sich die Arbeit von Remedios123 sehr geändert hat und Remedios dies, der Beschreibung nach, nicht zu Unrecht als hohe Belastung erlebt.
Dann greift für mich kein: Sie arbeitet doch das, wofür sie eingestellt wurde. Sie arbeitet jetzt völlig anders und unter viel mehr Druck. Das zählt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo an alle, die mir so nett geantwortet haben!
Ich meine auch, dass einen Grund für dieses seltsame, widersprüchliche Verhalten geben muss. Noch vor ein paar Wochen wurde ich gefragt, wann ich denn voraussichtlich in Rente gehen würde, damit ich dann gegf. jemanden Neues einarbeiten könnte. Mein AG meinte, ich könnte doch bestimmt bis 73 arbeiten, so fit wie ich wäre!
Ich habe dann keine verbindliche Auskunft gegeben und gesagt, dass es ja auch von meinem gesundheitlichen Zustand in den nächsten Jahren abhängen würde.
Was hat sich in der letztenZeit geändert auf Seiten meines AG?
Seine LG ist mit ins Haus eingezogen und vor 6 Monaten kam ein Baby (darf ich sowas überhaupt schreiben??)
Meine Mutter hatte einen Herzinfarkt und ich musste notfallmässig , aber mit Erlaubnis des AG meinen Arbeitsplatz verlassen.
(Seither benötigt meine Mutter Hilfe, dies ist aber geregelt, da sich Vormittags eine Nachbarin kümmert.)
Ich habe , als ich so überstürzt gehen musste, vergessen einen Rolladen zu schließen und einen bitterbösen Anruf erhalten. Die Alarmanlage war aber aktiviert.
Also verzettelt habe ich mich bestimmt nicht, denn ich habe immer alles fertig gemacht und wäre durch Verzetteln jeden Tag 2 Stunden länger am Arbeitsplatz gewesen, Überstunden wurden nur bei Anordnung bezahlt.
Mein Aufgabengebiet:
300qm Haus , Garten, Gartenhaus, Balkon, Doppelgarage, 2 grosse Hofeinfahrten.
1 Büro mit Küche und Sanitärbereich
1 Vierzimmerwohnung in einem anderen Ort
Wäsche (mind. 3 Masch. täglich) mit Bügeln und wegräumen . Bettenbeziehen 2 wö.,
Einkauf mit Getränkemarkt, Reinigung und Apotheke (ist jetzt weggefallen)
Anspruch: wöchentlich alles saugen und wischen, in OP Sauberkeit, dh. nirgends!! darf noch ein Stäubchen sein,alles muss innen und aussen blitzblank sein (auch Spülmaschine, Backofen, Kühlschrank, Abfalleimer,Schränke Zimmerpflanzen, Terrassenmöbel Rolläden, alle Reinigungsgeräte usw.) kann hier gar nicht alles aufzählen.
Arbeitszeit 5 Std. täglich und ja, ich weiss schon, dass das eben die Aufgaben einer Haushaltskraft sind, das ist ok, nur ist es eben in dieser Zeit nicht zu schaffen, wenn dann noch zusätzliche Anweisungen kommen.
Sorry, hab wohl zuviel geschrieben.
LG Remedios

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

"Verzetteln" hab ich nicht böse gemeint. Das passiert jedem mal, der viel arbeitet und eine Fülle von Aufgaben zu erfüllen hat.

Ich sehe das ganze sehr locker. Das, was von Dir erwartet wird, das ist in Deinem vertraglichen Rahmen drinnen. Damit meine ich die Art der Arbeit. Und, das was in den 5 Stunden zu schaffen ist, das schaffst Du halt. Das, was nicht zu schaffen ist, das kannst Du eben nicht erledigen, basta.

@ altona: die Arbeit hat sich inhaltlich doch nicht sehr geändert. Sie muss einiges wie etwa einkaufen nicht mehr machen. Was bei der Fülle der verbliebenen Aufgaben doch sinnvoll ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo wirdwerden,
danke für Deine Antwort, ich denke, Du hast recht und so wollte ich das auch von jetzt an machen.
Nur habe ich jetzt das Problem, dass mich mein AG nicht arbeiten lässt. (siehe meinen Beitrag "Zwangsurlaub") d.h. ich bekomme Sonntagabends vor einer Woche perSMS die Aufforderung Urlaub zunehmen. Ebenso heute Pfingstmontagabend die Aufforderung, morgen Urlaub zu nehmen!
??????
LG
Remedios

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,
dann noch einen weiteren Urlaubstag per SMS.
Und heute eine Kündigung ohne Begründung!
Ok, ist wohl auch besser so. Ich bin examinierte Krankenschwester und werde mir in meinem Beruf wieder eine neue Stelle suchen.
Danke für die vielen hilfreichen Antworten, das hat mir schon sehr geholfen!
LG Remedios

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