Zwangsurlaub?

19. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
Zwangsurlaub?

Hallo zusammen,
darf mich mein Arbeitgeber nach einer 14 tägigen Krankschreibung , nach der ich mich ordentlich für den Montag zurückgemeldet hatte, am Sonntag abend per SMS für eine Woche in den Urlaub schicken?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
remedios123

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)


Nein, der Urlaub ist auf Antrag des AN zu gewähren, es sei denn, es stehen dienstliche oder soz. Belange anderer AN dem entgegen.

Was ist die Begründung des AG?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Es wurde keine Begründung angegeben.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die willkürliche Gewährung von Urlaub, der nicht beantragt wurde, ist nicht zulässig.
Auch nicht, wenn es irgendwelche dienstlichen oder sozialen Belange anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen gibt. Die sind nämlich nur im Bezug auf die Gewährung von Urlaub, der vom Arbeitnehmer beantragt wurde, zu berücksichtigen. Oder bei der Gewährung von Betriebsurlaub. Aber hier liegt ja nichts davon vor, deshalb darf der AG Sie nicht einfach in Urlaub schicken. Erst recht nicht per SMS.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Man sollte also ganz normal arbeiten gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich konnte leider nicht normal arbeiten gehen, weil ich nach meiner Krankmeldung den Schlüssel abgeben musste und ich deswegen meinen Arbeitsplatz nicht betreten konnte. Da ist nämlich niemand zuhause wenn ich morgens komme.
Wäre das dann der berühmte Annahmeverzug des AG gewesen?
LG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Genau der ist es.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,
gerade bekam ich wieder eine SMS von meinem AG, dass ich morgen Urlaub zu nehmen hätte.
Am Mitwoch soll ich dann ins Büro kommen.
Ich habe versucht, ihn anzurufen aber er geht nicht an das Telefon. Ich habe ihm jetzt auch eine SMS gesendet und ihn um eine Begründung für den fortgesetztenZwangsurlaub gebeten. Aber es war mir schon klar, dass ich keine Antwort bekommen würde.Meinem AG geht es nur darum, mich fertig zu ,machen, dies wird nun immer offensichtlicher. Bitte auch meinen Beitrag "Haushaltsfachkraft" lesen.
So habe ich jetzt nur noch 9 Urlaubstage für das restliche Jahr.
Ich denke, mein AG will mich loswerden,leider weiss ich nicht warum.
Danke schonmal für Antworten!
LG
Remedios

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe jetzt doch eine Antwort bekommen:
Er dürfe 60 % meines Urlaubs festlegen und weil das so wäre müsse ich jetzt auch noch am Mittwoch Urlaub machen. Per SMS um 21 Uhr!!
Darf er das wirklich so kurzfristig, heute ist Montagabend und Dienstag und Mittwoch soll ich in Urlaub um dann abzuwarten, was er mir am Donnerstag mitzuteilen hat? Ist Urlaub nicht dazu da sich zu erholen? Wie soll das denn gehen, wenn ich von Tag zu Tag Urlaub nehmen muss?
Hat mein AG keine Fürsorgepflicht?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat (von Remedios123):
Er dürfe 60 % meines Urlaubs festlegen

Eine gesetzliche Grundlage kann Ihnen der Arbeitgeber auch nennen? Wo steht das?

Und weiterhin darf er das nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das ist natürlich totaler Quatsch. Wenn im Arbeitsvertrag nichts steht, dann läuft das so nicht. Ich hab eine Ahnung, wo die Idee herkommt. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die festlegen, wieviel Urlaub im Arbeitsvertrag festgelegt sein dürfen (die berühmten Werksferien). Aber so, wie sich Dein Arbeitgeber das vorstellt, so geht das nicht.

Deinem anderen Thread entnehme ich, dass Du Angst vor dem Gespräch morgen hast. Musst Du nicht. Zum Schikanieren gehören zwei, einer, der schikaniert und einer, der es zulässt. Und Du lässt es nicht zu. Mach Dir eines klar: der Job, den Du ausfüllen kannst, die Leute sind begehrt. Selbst wenn Du arbeitslos wirst. Aufgrund Deines Alters hast Du einen Anspruch auf 2 Jahre ALG I (oder hat sich da wieder was geändert?). Du gründest dann nebenberuflich einen Betrieb, und bietest Deine Dienste auf dem Markt an. Wetten, dass das funktioniert? Denn in so einem Fall schaut keiner auf das Alter, im Gegenteil, man hat doch gerne erfahrene Kräfte im Haushalt.

Also, keine Panik. Hast Du überhaupt nicht nötig. Nur, bitte, unterschreibe morgen nichts. Lass Dich gegebenenfalls kündigen. Vielleicht springt da ja dann noch eine gute Abfindung im Kündigungsschutzverfahren raus.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Biller123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch ich danke für de Infos hierzu. Das ist immer gut zu Wissen :) .

Danke,

Biller123

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
ich habe gerade die durch einen Boten eingeworfene Kündigung zum 30.6.15 erhalten. Keine Begründung!
So viel ich weiss, muss ein AG eine Kündigung begründen.
Was kann ich jetzt noch tun?
Ich glaube allerdings nicht, dass ich dort noch weiterarbeiten könnte, das Vertrauen ist zerstört.
Danke für alle gutgemeinten Antworten, ich finde es toll, dass es Menschen gibt, die ihre Zeit dafür opfern anderen Menschen zu helfen.
LG Remedios

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nein, eine Kündigung muss nicht begründet werden. Bist Du bis zum Ende der Arbeitszeit freigestellt? Wieviele Mitarbeiter hat der Arbeitgeber?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, ja, ich bin freigestellt.
Ich weiss nicht, wieviele Mitarbeiter Mein AG hat. Das sind sehr viele rumänische Saisonarbeiter, er hat eine Gärtnerei. Ausser mir gibt es noch eine Festangestellte, die ich kenne. Aber sonst ??
Warum fragst Du?
Ich war heute schon beim Arbeitsamt.
LG remedios

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Remedios123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
nun habe ich noch eine wichtige Frage:
Dieser von Tag zu Tag verordnete Urlaub hat nun dazu geführt, dass ich 8 Tage über meinem Urlaubsanspruch für das gearbeitete halbe Jahr liege.
Ich befürchte nun, dass mir mein AG dafür ca. 400 Euro vom Gehalt abziehen wird.
Hier wurde ja angesprochen, dass mein AG das so nicht machen darf und er sich im Annahmeverzug befindet, was mir auch vom Anwalt des Bundesministeriums so bestätigt wurde.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Abwarten (und innerlich weiter unter Stress stehen)
oder vorsorglich gleich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen?
Ich fand es auch interessant, dass ich dort beim Arbeitsamt gleich eine Telefonnummer für Rechstsberatung und die Adresse vom Arbeitsgericht bekommen habe.
Was bedeutet eigentlich Freistellung? Ich muss nicht arbeiten, aber bekomme ich trotzdem Gehalt?Seltsam.
LG und DANKE
Remedios123


1x Hilfreiche Antwort

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