Hallo liebes Forum,
ich hoffe ich habe den richtigen Bereich für meine Frage gewählt.
Ich habe in Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses an einem Lehrgang teilgenommen durch dessen Abschluss die Tätigkeit erst ausgeführt werden darf.Den Lehrgang habe ich nun abgeschlossen. Zur Arbeitsaufnahme kommt es nun aber nicht, da ich vorher gekündigt habe. Den theoretischen (schulischen Teil) der Ausbildung habe ich selbst finanziert. Für den praktischen Teil der Ausbildung gibt es die Angehängte Zusatzvereinbarung.
Ich habe zum 30.09. gekündigt (hätte auch vorher nicht angefangen zu arbeiten). In der Vereinbarung ist für den Fall meiner Kündigung festgelegt, dass ich die praktischen Ausbildungskosten zurückzahlen muss.
Meine Fragen:
1. Wann muss ich den Betrag zurückzahlen? In der Vereinbarung ist kein Datum festgelegt.
2. Muss ich überhaupt zurückzahlen? Dem Arbeitgeber sind (meiner Meinung nach) praktisch keine Kosten entstanden. Im Rahmen der Ausbildung habe ich einen Mitarbeiter meines AG begleitet, der mir natürlich einiges erklärt hat. Später habe ich den Mitarbeiter in seiner Arbeit unterstützt. Eine Ausbildungsvergütung gab es nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Voraus.
[link=][/link]
Rückzahlung "praktische Ausbildungskosten"
18. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2015 | 09:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückzahlung "praktische Ausbildungskosten"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Mai 2015 | 12:51
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Vorab in groß:
http://abload.de/img/20150518_091645viyop.jpg
1.) Sofort
2.) Ja, wenn die Rückzahlungsbedingungen erfüllt sind (imho sind sie das nicht)
-- Editiert von radfahrer999 am 18.05.2015 13:00
#2
Antwort vom 18. Mai 2015 | 12:54
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ich habe den Lind nicht so öffnen können, dass die Vereinbarung zu lesen wäre. Also Blindflug.
Generell: Ein Forderung muss natürlich belegt werden. Wenn dem AG 'praktisch' keine Kosten entstanden sind, wird er also auch nichts zurückfordern können.
Wann eine evtl. Zahlung fällig ist, ist dann freilich eine Frage. Wenn der Betrag einen nicht überfordert, würde ich auf 'bei Fälligkeit' plädieren; bei einer höheren Summe ... Verhandlungssache.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2015 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatVorab in groß: :
http://abload.de/img/20150518_091645viyop.jpg
1.) Sofort
2.) Ja, wenn die Rückzahlungsbedingungen erfüllt sind (imho sind sie das nicht)
-- Editiert von radfahrer999 am 18.05.2015 13:00
Danke für die Antwort und fürs Einfügen des richtigen Links.
Warum sind die Rückzahlungsbedingungen deiner Meinung nach nicht erfüllt?
#4
Antwort vom 21. Mai 2015 | 11:30
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatWarum sind die Rückzahlungsbedingungen deiner Meinung nach nicht erfüllt? :
Aus deinem Post entnehme ich, dass du gekündigt hast, bevor der Arbeitgeber etwas bezahlt hat. Wenn er nichts bezahlt hat, kann er nichts zurückverlangen.
#5
Antwort vom 21. Mai 2015 | 13:34
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatAus deinem Post entnehme ich, dass du gekündigt hast, bevor der Arbeitgeber etwas bezahlt hat. Wenn er nichts bezahlt hat, kann er nichts zurückverlangen. :
Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn
Zitat:Den Lehrgang habe ich nun abgeschlossen
besagt ja daß der TE am kompletten Lehrgang teilgenommen hat und dementsprechend natürlich die Kosten des AG angefallen sind. Daher dürfe die Rückzahlungspflicht gegeben sein.
-- Editiert von Osmos am 21.05.2015 13:35
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten