Rückzahlung "praktische Ausbildungskosten"

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
blablupp74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückzahlung "praktische Ausbildungskosten"

Hallo liebes Forum,

ich hoffe ich habe den richtigen Bereich für meine Frage gewählt.

Ich habe in Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses an einem Lehrgang teilgenommen durch dessen Abschluss die Tätigkeit erst ausgeführt werden darf.Den Lehrgang habe ich nun abgeschlossen. Zur Arbeitsaufnahme kommt es nun aber nicht, da ich vorher gekündigt habe. Den theoretischen (schulischen Teil) der Ausbildung habe ich selbst finanziert. Für den praktischen Teil der Ausbildung gibt es die Angehängte Zusatzvereinbarung.
Ich habe zum 30.09. gekündigt (hätte auch vorher nicht angefangen zu arbeiten). In der Vereinbarung ist für den Fall meiner Kündigung festgelegt, dass ich die praktischen Ausbildungskosten zurückzahlen muss.
Meine Fragen:
1. Wann muss ich den Betrag zurückzahlen? In der Vereinbarung ist kein Datum festgelegt.
2. Muss ich überhaupt zurückzahlen? Dem Arbeitgeber sind (meiner Meinung nach) praktisch keine Kosten entstanden. Im Rahmen der Ausbildung habe ich einen Mitarbeiter meines AG begleitet, der mir natürlich einiges erklärt hat. Später habe ich den Mitarbeiter in seiner Arbeit unterstützt. Eine Ausbildungsvergütung gab es nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich habe den Lind nicht so öffnen können, dass die Vereinbarung zu lesen wäre. Also Blindflug.
Generell: Ein Forderung muss natürlich belegt werden. Wenn dem AG 'praktisch' keine Kosten entstanden sind, wird er also auch nichts zurückfordern können.
Wann eine evtl. Zahlung fällig ist, ist dann freilich eine Frage. Wenn der Betrag einen nicht überfordert, würde ich auf 'bei Fälligkeit' plädieren; bei einer höheren Summe ... Verhandlungssache.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blablupp74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Vorab in groß:
http://abload.de/img/20150518_091645viyop.jpg
1.) Sofort
2.) Ja, wenn die Rückzahlungsbedingungen erfüllt sind (imho sind sie das nicht)

-- Editiert von radfahrer999 am 18.05.2015 13:00


Danke für die Antwort und fürs Einfügen des richtigen Links.

Warum sind die Rückzahlungsbedingungen deiner Meinung nach nicht erfüllt?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von blablupp74):
Warum sind die Rückzahlungsbedingungen deiner Meinung nach nicht erfüllt?

Aus deinem Post entnehme ich, dass du gekündigt hast, bevor der Arbeitgeber etwas bezahlt hat. Wenn er nichts bezahlt hat, kann er nichts zurückverlangen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Aus deinem Post entnehme ich, dass du gekündigt hast, bevor der Arbeitgeber etwas bezahlt hat. Wenn er nichts bezahlt hat, kann er nichts zurückverlangen.

Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, denn

Zitat:
Den Lehrgang habe ich nun abgeschlossen

besagt ja daß der TE am kompletten Lehrgang teilgenommen hat und dementsprechend natürlich die Kosten des AG angefallen sind. Daher dürfe die Rückzahlungspflicht gegeben sein.

-- Editiert von Osmos am 21.05.2015 13:35

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