Inkasso Brief und Fragen, sowie Geschädigte UGV Inkasso Dinner 4 Dogs Rechtsanwälte Wehnert und koll

25. April 2015 Thema abonnieren
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Fragender40
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Frischling
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Inkasso Brief und Fragen, sowie Geschädigte UGV Inkasso Dinner 4 Dogs Rechtsanwälte Wehnert und koll

Hallo an alle. Wie ich mitbekommen habe aus zahlreichen Suchen, hat sich hier schon der ein oder andere mit dem Thema "Wehnert und Kollege" Harthausen (nun mit neuem Namen, Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach) auseinander gesetzt. Neben dubiosen Seiten wie dem "Inkasso Marktplatz" bin ich auf so ziemlich interessantes zu dem Thema gestossen. Leider waren viele Beiträge nicht aufgeschlüsselt dahingehend, was nun aus den Forderungen wurde.

Daher möchte ich erneut fragen. Ich sollte erwähnen, ich genieße bereits Anwaltliche Unterstützung zu solchen Themen. Allerdings möchte ich dieses Mal alles richtig machen, und denen einen Schuß vor den Bug geben.

Streitobjekt:
1x Paket von "Dinner 4 Dogs" der Gedanke daran, jemals bei dieser Firma etwas bezogen zu haben, treibt mich zur Weißglut! Allerdings - ist es hier wie folgt:

Angeblich wäre eine Rechnung von 59 Euro nicht beglichen (dies zu der Zeit als ich das Abo kündigte)
Eine Rechnung direkt von Dinner 4 Dogs habe ich jedoch nie erhalten.
Auch keine Mahnung.
Statt dessen schrieb mir ein ominöses Inkasso Büro ( *** ) - mit der Begründung, das wäre nun 300 oder 400 Euro wert.
Damals steckte ich in unwegbarkeiten finanzieller Natur, die geradezu existensiell waren, somit hat mich das wenig interessiert, die Kosten hielt ich jedoch für - utopisch -

Nachdem ich - gar nicht - reagiert hatte, war dann einige Zeit Ruhe. Später tauchten die dann wieder auf. Nun weiß ich eins nicht. Ich bin in einen Offenbarungseid geraten (das ist ne Weile her) und habe damals noch im Hinterkopf, das unter anderem auch eine "Forderung der Dinner 4 Dogs" daran mitschuld war. Die habe ich ja an sich nicht anerkannt, wenn ich nen Offenbarungseid abgebe. Daher habe ich denen niemals gesagt: "okay ich zahle".

Nun will ich diese Sache endlich mal beenden, denn es geht mir auf den Zeiger.
Geändert haben sich nun folgende Dinge:
1. - ich habe einen fähigen Rechtsanwalt an meiner Seite, der mich vertritt in solchen Sachen (hole hier aber dennoch Rat ein, ist nie falsch)

2. - kann ich der Forderung nicht folgen, das ist das unfeine an der Geschichte.

Tatsächlich wäre aus dem Jahr 2007 ein Wert von 59 Euro in Frage.
Ich habe damals Dinner 4 Dogs angeschrieben, und habe ihnen angeboten, 100 Euro zu bezahlen, damit die Sache aus der Welt ist, den Tonfall der Antwort wollt Ihr gar nicht wissen. Übersetzt: "das ist jetzt Sache des *** Inkasso, das interessiert uns nicht".

Nun bin ich dafür bekannt, bei Betrug und solchen Machenschaften, ungeheuer nachtragend zu sein, und dagegen bis aufs Messer anzufechten. Ich vergesse so etwas auch nach erledigter Sachlage nicht....

Die wollen nun einen Betrag von 1082,17 Euro haben, und schrieben mir so in etwa: "wenn ich jetzt nicht bis zum 5.5. gefälligst endlich zahle, würden die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten".

Nun ja -

Ich habe mich jetzt für folgendes Schreiben entschieden (das hab ich noch nicht - ist ja mitten in der Nacht - mit meinem Anwalt durchgesprochen, und erst mal in Rohform gesetzt) dazu hätte ich nun gern Euren Rat, ob das "zu heavy" ist.

EBENFALLS,
suche ich geschädigte der Firma Dinner 4 Dogs
*** inkasso
Wehnert und Kollege
und auch unter dem neuem Namen Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach

immer her mit Euch - denn - das wird noch witzig.

Je nachdem was sich ergibt, werde ich von den unten aufgeführten Maßnahmen, dann mal auch Gebrauch machen. Vorrangig ist mir wichtig (und das absolut klar) Dinner 4 Dogs, den *** + Wehnert und Kollege Zettel so massiv anzuhängen, das jeder auch nur beim Gedanken daran, bei denen was zu kaufen, vorher vom Hochhaus springt....
Ergo:
ich will die todmachen, ganz konkret! Mit legalen Wegen, ohne irgendwelche Kriminellen Machenschaften, nur auf Basis ihrer Handlungsweise. Und wie heißt es so schön ? Es braucht Jahre einen Ruf aufzubauen, nur Minuten ihn zu vernichten.
Wir werden dazu - jedes - Medium im Sinne einer Wahrheitsgetreuen Berichterstattung beschreiten, und meine Möglichkeiten sind recht breit gefächert. Damit das auch brav im Gedächtnis aller Tierliebhaber bleibt, wird diese Sache natürlich pronto wiederholt, wir wollen ja für eingängige Werbung sorgen, gell. Allerdings muß sich erst herausstellen, ob solch eine Forderung gerechtfertigt ist - denn ohne Handhabe, werde ich auch nicht handeln. Das wäre Rufmord, und den begehe ich nicht.

Das mal dazu.

Anbei mal mein Brief, ich freue mich auf Anregungen und Kritiken.

An:
Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach
(vormals Wehnert & Kollege / Harthausen)
Modenbachstrasse 1
67376 Harthausen.

Ort, den

Betr.: Ihr Zeichen: (habe ich angegeben)

FKH GbR
Modenbachstrasse 1
67376 Harthausen

Sehr geehrte Damen und Herren (und Kollegen),

zuerst mal herzlichen Glückwunsch zum neuem Unternehmensnamen. Ich hätte da ein paar Bitten an Sie, bevor wir dazu kämen, uns näher auszutauschen.

Bitte übersenden Sie mir folgende Unterlagen:
- Vollmacht im Original (des Auftraggebers, d.h. des ursprünglichem)
- Titelkopie (bitte ebenfalls beifügen)
- Zustellnachweis des Titels (wäre sehr nett, gehört nämlich dazu)
- Forderungsaufstellung
Diese bitte umfassend aufgeschlüsselt, damit wir feststellen können, wie sich aus eigentlich 59 Euro, hier ein Betrag von 1082,17 Euro zu Ihren Unterlagen ergeben kann, dies scheint mir etwas hoch berechnet / bemessen. Vielleicht ist Ihnen ja auch nur ein Fehler unterlaufen, so wie oftmals zuvor.

Ebenfalls (damit wir mal Nägel mit Köpfen kriegen hier) bitte ich um folgende Unterlagen:

1. – Zustellungsbestätigung des angeblichen Paketes von Dinner 4 Dogs. Dies bitte mit Empfängersignatur.
2. – Zustellungsbestätigung, der von Dinner 4 Dogs dann ordnungsgemäß gestellten Rechnung, die ebenfalls bis heute niemals auftauchte.

Für die Zusendung dieser Unterlagen, setze ich Ihnen hiermit eine Frist, diese bis zum spätestens
06.05.2014 zuzustellen! Diese Frist ist nicht verhandelbar!
Ich danke schon mal im Voraus.

Diese Unterlagen übersenden Sie bitte an:

(meine Adresse)

Oder alternativ gleich an:

(Adresse Anwalt)

(das ist diese Anwaltskanzlei, die für Abmahnungen und diverses anderes so einen üblen Ruf bei ihren Gegnern genießt, da die wirklich was draufhaben, ich überzeuge Sie sehr gern davon).

Der Verlauf wäre dann der folgende:
1. – ich würde mit Herrn (Anwalt), erst mal Ihre Forderung in Gänze eingehend prüfen. (darum bitte ich Sie hierzu um GENAUE und ÜBERSICHTLICHE sowie EINDEUTIGE Auflistung, gesetzlich konformer Kosten und Zinsen, danke.)
2. – würden wir uns – so dies angemessen ist, dann über einen Vergleich unterhalten.

Sollten sich Ungereimtheiten in der Forderungsaufstellung ergeben, Sie nicht im Stande sein, diese Unterlagen beizubringen, oder sich irgendwelche anderen Merkwürdigkeiten, oder auch weitere direkte Drohungen Ihrerseits, auch der gewählten Wortwahl entsprechend ergeben, würden wir dann den Rechtsweg beschreiten.

Ich überlasse es Ihren treuen Händen, wohin Sie die Unterlagen bitte schicken, es ist mir egal, Herr (Anwalt) kontaktiert mich genauso gern wenn sie da sind, wie ich ihn. Gegen überzogene Inkassokosten, Wucherzinsen und unrechtmäßige Forderungen, ist er mir stets ein treuer, starker Partner. Eine Vollmacht über die Rechtsvertretung meiner Person, liegt Herrn Rechtsanwalt ... vor.

Ich freue mich auf Ihr Schreiben, und verbleibe mit freundlichem Gruß,
Meinereiner


PS: Sollten wir hier auf Ungereimtheiten stoßen, werden diese ohne weitere Probleme sofort zur Anzeige gebracht. Die Vorgehensweisen Ihrer Unternehmen, sowie auch Dinner 4 Dogs, über eine „Nichteinbarkeit" zu in meinen Augen Bagatellen, werden dazu zur komplettem Anteilnahme selbstverständlich dem gesamtem Internet, in sämtlichen wichtigen Portalen kenntlich gemacht, und zur Verfügung gestellt. Ich freue mich auf Ihr Schreiben. Ebenfalls werde ich mit Hilfe durch Herrn (Anwalt), selbstverständlich unverzüglich die Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen, und eine Klage bewirken, so auch nur der geringste Grund vorliegt. Ich darf Ihnen garantieren, das ich jeglichen mir zur Verfügung stehenden Rechtsweg absolut ausschöpfen werde.

Zu Ihrer und meiner Feststellung:
Von einem seriösen Unternehmen, darf man von einer Rechnung, die dem Kunden zugestellt wird, genauso ausgehen wie von einer Mahnung. Übertriebene und vollkommen weltfremde Inkassoforderungen sind diesbezüglich oftmals nur einhergehend mit der Prämisse „Angst". Da ich zur damaligen Zeit, weder die Kraft noch den Nerv hatte, mich damit weiterhin auseinander zu setzen, was Sie da teils angreifendes, Drohendes und ähnliches in Ihren Briefen formulierten, habe ich einer „Zustimmung zu einer Zahlung", niemals beigepflichtet. Das bedeutet also auch, das ich die von Ihnen aufgerufene Summe in keinem Fall als angemessen oder für den Gegenwert angemessen empfinde, und daher – absolut und vollkommen – bis zur Zusendung Ihrer Unterlagen, und Absprache mit meinem Anwalt wiederspreche! Ein Konto können Sie mir nicht pfänden, ich habe keins. Eigentlich bin ich ziemlich krank zur Zeit, aber wissen Sie was ? An Aufgaben wächst der Mensch. Wieso sollte ich mich dem Schreckgespenst „Wehnert und Kollege", „*** Inkasso" nicht stellen. Machen wir, dann legen wir mal los.

Ich freue mich dann auf Ihre Zusendung.

PS.: Nach dem Ruf den Ihr Unternehmen genießt, sowie auch den bisher zahlreichen verlorenen Urteilen, wie sich ohne Probleme aus einfachen Recherchen ergibt, ist es wohl verständlich das es mir eine Ehre ist, diese zu ergänzen. Diesem Umstand bietet auch der Hilfeschrei: „Inkasso Marktplatz" keinen Einhalt, den ich durchaus zur Kenntnis genommen habe. Eine nette Idee übrigens, nur so wenig glaubhaft, wenn sich der Marktplatz nur mit einem Inkasso, und widersprüchlich gegen alle anderen Erfahrungen demonstriert.

Ebenfalls werde ich dieses selbstverständlich publizieren, sowie den gesamten Verfahrensverlauf. Ich kann einer Summe von mehr als 1000 Euro, aus einem Betrag von 59 Euro – in keiner Weise folgen! Ihre bisherige Kontaktaufnahme, war genauso dubios, wie Ihre Callcenter und Telefonistinnen, und ihr Tonfall. Ich gehe daher davon aus, dass ich es hier mit einem Irrtum zu tun habe. Dies tue ich im Gutglauben, und fordere Sie daher auf, mir die entsprechenden Unterlagen zuzustellen! Sollten sich rechtswidrige Grundlagen hierbei herausstellen, werde ich auch nicht davor zurückschrecken, dies offiziell, nach meinen (sehr umfassenden) Möglichkeiten, auch medienteschnich Publik zu machen.
(das verspreche ich Ihnen natürlich, und auf mein Wort ist Verlass…)
Damit wir dann das Kraut richtig fett kriegen, holen wir alle Tierfreunde ins Boot, denn solche Nachrichten verbreiten sich sehr schnell – wie ein Lauffeuer – und natürlich auch Dieter, vielleicht kennen Sie Ihn, aus XTra 3. Ich verspreche Ihnen, das wird für Dinner 4 Dogs genau so empfindsam, wie der Rechtsweg für Sie unter diesen Umständen!

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink doch mal die letzte Forderungsaufstellung
(Namen und Anschrft abdecken)

Wieviel ist tituliert ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Neben dubiosen Seiten wie dem "Inkasso Marktplatz"

Dubios ist da dran nichts. Die wird von diesen Leuten selbst betrieben und natürlich weisen die da alle Vorwürfe zurück und tun so, als seien sie die ehrlichsten Menschen der Welt.

Zitat:
die Kosten hielt ich jedoch für - utopisch -

Sind sie auch. Selbst im günstigsten Fall werden aus 59€ niemals 300 bis 400€. So viele Inkassogebühren gibt es nicht.

Zusammengefasst heißt es: Es gibt einen Vollstreckungstitel gegen dich. Das heißt, du hast Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide von Gerichten ignoriert, richtig?

Das Schreiben ist viel zu ausführlich. Einfach nur die Unterlagen anfordern und sonst nichts.
- Abtretungsurkunde der Dinner Food dingens an ***, Vollmacht im Original, Titelkopie, Zustellnachweis des Titels, Detaillierte Forderungsaufstellung.

Ich würde dann die weiteren Unterlagen abwarten. Im übrigen würde ich die lediglich vorwarnen "Da wir bereits wissen, dass sie unzulässige Gebühren einfordern, warnen wir Sie hiermit vor: Sollten Sie unbedachte Vollstreckungsversuche unternehmen, wird ohne Vorankündigung gegen Sie Strafanzeige wegen schweren Betrugs und schwerer Nötigung ergehen, sowie Vollstreckungsabwehrklage."

Wichtig ist erst mal die Situation um den Titel zu klären. wie der zustande kommt ohne dass du davon weißt. Danach kann man alles Weitere klären.

-- Editiert von mepeisen am 25.04.2015 09:39

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid existiert, brauchen die Gläubiger(vertreter) keine Rechnungen oder Mahnungen mehr vorzulegen.

Einen Zustellnachweis des Vollstreckungsbescheids haben Gläubiger(vertreter) auch nicht vorliegen. Wann der Vollstreckungsbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde ist im Vollstreckungsbescheid abgedruckt. Der Gläubiger(vertreter) bekommt den Vollstreckungsbescheid ohnehin erst dann vom Mahngericht ausgehändigt, wenn diesem von der Deutschen Post per Zustellungsurkunde die Zustellung des Mahnbescheids bestätigt wurde.

Wenn er diese Zustellurkunde vorlegen müsste, was ich stark bezweifel, dann müsste der Gläubiger(vertreter) die Zustellurkunde erst beim Mahngericht anfordern. In diesem Fall könnte die Frist 06.05. knapp bemessen sein.

-- Editiert von Inkassosachbearbeiter am 27.04.2015 07:09

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Link kommt die Tage, liege seit Samstag flach :( Fieber, fühle mich wie ... lassen wir das.

Vielen Dank erst mal, ich schreibe so schnell ich kann zurück.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sobald man die VB-Kopie hat und damit das Aktenzeichen würde ich im übrigen auf jeden fall einmal beim Mahngericht Akteneinsicht beantragen bzw. eine Aktenkopie. Bei den ***-Leuten ist da schon häufiger Dubioses passiert.

Signatur:

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Kurzum (ist ja auch immer etwas individuell)

Habe mit meinem Anwalt telefoniert zu dem Thema. Er meint:
1. - die Forderung ist bar jeder Logik und Vernunft, also deutlich zu hoch
2. - aus 59 Euro kann nicht so ein Betrag erwachsen, das entspricht Wucher
3. - Unterlagen anfordern

und er meinte ganz konkret:
auf Grund der Umstände und ähnlichem, biete ihnen 60 Euro an, in 3 Raten
nein, 50, in 5 Raten
nein, 5 euro pro Monat für 10 Monate.

nun werden wir also umformulieren, und denen das so schicken. Es ist zu erwarten, das die
im Anschluß natürlich kochen vor Wut. Wäre schon mal ein guter Anfang.
Ich halte Euch auf dem laufenden darüber (und komme hoffentlich bald wieder auf die Beine,
fühle mich wie durchgewalkt, nicht schön).

-- Editiert von Fragender40 am 27.04.2015 10:08

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kleiner Tipp bzw. nicht dass dein Anwalt einen Fehler macht: Zuerst die Unterlagen anfordern und erst wenn man die hat, erst dann in zweitem Brief Angebote machen.

Sag deinem Anwalt ruhig, dass du dich informiert hast und dass dieses Inkasso eines der ganz üblen Sorte ist.

Als Stichwörter für deinen Anwalt:
- Die machen gerne Titelumschreibungen von erfundenen Personen auf jemanden, der nicht bei 3 auf die Bäume ist,
- Die machen gerne Vorpfändungen, obwohl die keinen Titel haben.
- Die machen auf gerne bei GV-Vollstreckungen folgendes: Sie fordern vom GV trotz Bezahlung, dass er den Titel nicht rausrücken soll. Mit Ziel, dann ein paar Jahre später nochmal alles einzufordern.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Jo. Update.

also die Unterlagen sind jetzt da.
Zur Damaligen Zeit war ich absolut durch den Wind.

oben steht "Schuldanerkenntnis" 208 Euro
ist mir eher unlogsich ich würde nicht nach wenigen Wochen / monaten,
von einem Inkasso 200 Euro anerkennen wenn die grundschuld knapp 60 waren.
Aber - das ist ungeklärt derzeit.

die Forderungsaufstellung von denen erstreckt sich (auch im Detail) über 1086 Euro.
Da sind mehrere Gebühren verankert usw.

habe das nun erst mal meinem Anwalt übergebe.
Selbst bei 200 Euro, sind mir 1000 deutlich zu hoch, das ist eher unlogisch.
mehr fruchtbares kann ich im Moment noch nicht beitragen.

mit ausnahme von einem:
die sind schlimmer als eine Zecke, wenn man sich die Aufstellung mal anschaut,
dann ist das ein derart agressives vorgehen - habe ich noch nirgens erlebt
udn ich habe aus den Rückliegenden schulden alles getilgt, nur das nicht
darum will ich das eigentlich vom tisch

aber nicht für über 1000 euro
no way.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die Aufstellung mal einscannen und verlinken? Personenbezogene Daten und Aktenzeichen zuvor mit Grafikprogramm entfernen. Mich würde das mal interessieren.

Das "Schuldeingeständnis" ist wirklich von dir? Das ist deine Unterschrift?
Gibt es denn neben dem Schuldeingeständnis einen Vollstreckungstitel oder gibt es nur das Schuldeingeständnis?

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

In der Regel dienen 'Schuldanerkenntnisse' dazu, erhöhte Nebenforderungen einzutreiben, welche man gerichtlich gar nicht durchsetzen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Uff , mit der einscannerrei hab ich s nicht so ganz :(
das muss ja dann auf irgend nen Image Hoster usw. -

habs hier als PDF, sind nun 7 Seiten
will das aber auch nich als PDF hochladen hm

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Okay, hier die neusten News:
Also :
angeblich liegt ein Schuldanerkenntnis über 200 Euro vor ( das ist noch nich nachgewiesen, muss ich erst noch mit m anwalt auskasbern)

mein Anwalt meint:
Adressermittlung (kosten) iss okay
aber die erheben u.A. "Kontoführungsgebühren",
einer der entscheidenden Punkte ( Als "KF" verbucht ) enthält unter anderem über 300 Euro Posten,
die auch verzinst werden.

Die schuldet man aber nicht , da ein Konto nicht eingerichtet und schon gar nicht Gebührenwürdig ist.
Ergo:
ich muss mit meinem ANwalt nun die ganze aufstellung auseinandernehmen.
Halte Euch auf dem laufenden darüber.

http://fs1.directupload.net/images/150515/bkpvmnr3.jpg

hier seht ihr das mal, die 665 Euro "KF" gebühr, sind also d.h. unangebracht.
Das ist ja auch nur ein "winziger" teil der summe *hust*

es kommt also eine "reale" Restschuld von ~300 Euro raus
entscheident ist aber auch, ob das Schuldanerkenntnis daliegt.
Das würde ich auch gern mal sehen

für mehr war in dem Stress heute noch keine Zeit.
Ergo: das wo die 665 Euro stehe, berechnet sich über 5!!! Seiten auf. Da sind unmassen solcher Gebühren
wie hier z.B. die 39.95 oder so drin enthalten.

Kurz gesagt: das ist nciht mal "falsch", es ist "nicht stimmig" und "nicht rechtens".
Darum machen die auch so "brutal" Druck, damit sie ihre Kosten bezahlt bekommen damit man "Angst" hat.
Ich kann wirklich (derzeitiger Stand) JEDEM nur zu einem Anwalt raten! Absolut.
Aber net im Alleingang - das bringt wenig - mit Anwalt kriegt Ihr ganz anders Gehör.

Beispiel: aus meiner damaligen Verschuldung (heute schon lange beglichen, wie eigentlich alles, nur das hier ist übrig weil ich das nie eingesehen habe) stammte u.A. auch Telekom -. 800 Euro, real warn es 120 Euro
n anderes Inkasso, wollte 865 Euro
real zu kriegen hätten sie 280 gehabt
geeinigt haben wir uns auf 160-

aber das geht nur mit Anwalt, ohne den seit Ihr im Hintertreffen, oder seit selbst n halber Anwalt.

HIER habt Ihr mal noch den rotzfrechsten Eintrag:

http://fs2.directupload.net/images/150515/gfbqarp2.jpg

wie gesagt, diese Kosten stehen denen gar nicht zu. Das macht einen Großteil der Aufrechnung aus...
ob die ein unterschrienbenes Schuldanerkenntnis haben, ist auch fraglich, das will ich erst ma sehen.
Ich schliesse es nicht mal aus, ich war damals absolut durch den Wind, ist ja klar bei dem was alles
rundum los war - aber - normal unterschreibe ich kein "Schuldanerkenntnis" bei einem Inkasso, das tu
ich eigentlich nie.
noch dazu von 200 Euro, wenn die Ware 59 Wert war.

-- Editiert von Fragender40 am 15.05.2015 13:12

-- Editiert von Fragender40 am 15.05.2015 13:14

-- Editiert von Fragender40 am 15.05.2015 13:20

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
"Kontoführungsgebühren",

Ist natürlich Blödsinn. Streichen.

Ich würde hier gegen das Inkasso Strafanzeige wegen schwerer Nötigung und gewerblichen Betrugs erstatten. Die wissen, dass sie ausschließlich Gebühren nach dem RVG abrechnen dürfen und doch fordern sie mit erheblicher Drohkulisse Forderungen ein, die frei erfunden sind (Kontoführungskosten).

Zitat:
das will ich erst ma sehen

Ich dachte, das hättest du mittlerweile gesehen. Nochmal die Frage: Haben die dir wenigstens den Vollstreckungstitel in Kopie vorgelegt?

Gegen das Schuldeingeständnis, so es denn nicht notariell beglaubigt wurde und so daraus kein Titel erwachsen ist, kann man normalerweise durchaus auch im Nachhinein noch vorgehen.

Davon abgesehen: Soweit es deinen Anwalt interessiert: Es gab sogar schon Titel dieser Truppe, die im Nachhinein aufgehoben wurden, weil die das angebliche Schuldeingeständnis nicht präsentieren konnten und weil das Gericht am Ende des Tages auf groben Rechtsmissbrauch befand. Die Argumentation hier ist schwierig, ohne Anwalt nicht zu empfehlen und selbst dann heißt es nicht, dass das bei dir klappen würde.
Eine negative Feststellungsklage auf die Kontoführungskosten sollte natürlich trotzdem einiges an Wirkung haben.

Signatur:

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#14
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Jo. Ich warte jetzt mal in Ruhe was mein Anwalt da insgesamt dazu sagt.
Auf jeden Fall filtert sich hier in jedr Richtung eine Lösung raus, also keine Panik - ich - hab das unter Kontrolle
ich spring da auch aus keinem Fenster.

Siehe eingangspost: mir geht es darum, Dinner 4 Dogs, und auch der *** Inkasso gewaltig den Beisskorb anzulegen.
Um nicht zu sagen - das hier auszufechten !!!

ergo:
mein Anwalt ist bekannt, und gefürchtet :D
und PS - er kost mich nicht mal was, bin sein Administrator, habe ihm schon oft den Hintern gerettet
was meinst Du wie gern und beflissen der etwas für mich tut :D
Ausserdem ist er einer meiner besten Freunde...
und wie gesagt
... in der Geschäftswelt gefürchtet, der hat schon härtere Fische geangelt...
darum halt ich den Namen auch anonym.
( zur Zeit )
die solln erst aufwachen wenn sie s übertreiben :)

ACH SO: ja nen Titel in Kopie haben sie mir mitgeschickt - der macht mir auch keinen Kopfschmerz.

-- Editiert von Fragender40 am 15.05.2015 14:47

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und der Titel lautet auf deine Adresse (also da wo du damals gewohnt hast)und vom Mahngericht wurde Akteneinsicht gefordert?

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Akteneinsicht können doch nur wir beantragen, oder sehe ich das falsch ?

ja, die Adresse stimmt, naja, das ist ja auch kein großes Ding

witzig daran ist, der Sitz der Firma (dinner 4 Dogs) -"nur das beste für ihren hund"...
"Heuchelheim" lol.

nicht übel spricht der Dübel. Das passt, nach denen ihrem Verhalten, würde ich mal sagen,
mindestens so gut wie "Harthausen" zu Wehnert und Kollege (mir hat übrigens nie einer erklärt,
wer der Kollege ist, aber lassen wir die Ironie mal ..)

Und die haben sich nicht mal bedankt, das ich zur Namensänderung und den neuen Einrichtungsgegenständen gratuliert habe.

also - ich warte jetzt mal, ich habe von denen nochmaligst die "Schuldanerkenntnis" eingefordert, mit Unterschrift.
Die werde ich dann auch ggf. durch Akteneinsicht prüfen lassen (weil auf dem Bescheid steht ja nix davon oder liege ich da falsch )

im übrigem:
selbst wenn ich ein Schuldanerkenntnis von 200 Euro unterschrieben hätte oder habe
rechtfertigt das keine Nebenkosten dieser Form - das ist utopisch, dazu gibt es auch keine Anerkenntnis meiner Seite
- nirgendwo -
die grundlegende stelle ich bereits in frage, die will ich erst ma sehen.
Für normal bin ich nicht so geistig Delangiert, einem dem ich angebliche 59 Euro schulde (rechnung fehlt ja bis heute noch) einen Schuldschein über 200 auszuschreiben....

-- Editiert von Fragender40 am 15.05.2015 16:39

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Akteneinsicht können doch nur wir beantragen, oder sehe ich das falsch ?

Ja, oder auch euer Anwalt.
Und ich würde das auf jeden Fall mal machen. Selbst wenn der VB auf eurer Adresse lautet, muss das nichts heißen. Das Inkasso dort mauschelt viel. Die lassen auch gerne mal mit fadenscheinigen Begründungen Titel umschreiben, die nicht zustellbar waren.
Beantrage die Akteneinsicht beim Mahngericht schon einmal parallel zu allem.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

UPDATE:

Nach ANforderung des Schuldanerkenntnisses, erhielt ich heute einen Brief.
Darin wird ersucht, mit mir bis zum 6.6. eine verinbare Reglung zu finden.
das klingt ja schon erst mal ganz anders als: "Zahlen sie gefälligst oder wir werden"

Davon abgesehen, lagen diesem Brief folgende Dinge bei:
1. - Vollstreckungsbeschluss
2. - Kostenaufstellung

also: es ist zu deutsch gesagt, nochmal der gleiche Brief wie ich ihn vorher erhalten habe
nur auf neuem Papier,
Schuldanerkenntnis
vollmacht des Gläubigers fehlen immer noch.

meine Antwort geht nun die Tage wie folgt in die Post:

Da mir nicht erinnerlich ist ein Schuldanerkenntnis unterschrieben zu haben,
und Sie bisang ein solches trotz mehrfacher Aufforderung auch nicht vorlegen
müßte ich damit davon ausgehen das mangels Existenz eines Schuldanerkenntnisses der Titel durch Ihre Mandantschaft erschlichen wurde.

Um dies letztlich aufzuklären wäre ich andernfalls gehalten in so weit Strafanzeige zu erstatten, (Verdacht auf Prozessbetrug).

(noch nicht rechtschreibkorregiert, ist erst mal nur die Notizform )

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wieviel ist tituliert ?
Im ersten Post schreibst Du was von einer EV ?
Von wann ist die ?
Gab es in dieser Sache schon mal Vollstreckungsversuche ?

-- Editiert von alucard2005 am 28.05.2015 11:52

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich will die sache aus der Welt haben, die geht mir auf den Sack.

daher gab es schon mal Vollstreckungsversuche.
Aber:
die Titulierung läuft auf 208 Euro zzgl. 68 Euro GV / Gerichtsgebühren.
( zumindest steht das so im Vollstreckungsbescheid, der dürfte aber ohne Shculdanerkenntnis auch recht
mager sein ).

-- Editiert von Fragender40 am 28.05.2015 14:26

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Warum sollte der ohne Schuldanerkenntnis mager sein? Wenn ein Vollstreckungsbescheid da ist, dann kann der Gläubiger diesen Betrag zzgl. nicht verjährter Zinsen einfach pfänden lassen. Es ist schlichtweg egal, ob Du das anerkennst oder nicht, bezüglich des dort vermerkten Betrages ist der Zug abgefahren. Außer es findet sich noch irgendein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, bspw. die Zustellung an eine falsche Adresse.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
bspw. die Zustellung an eine falsche Adresse.

Oder eine begangene Straftat. Was bei diesem Firmenkomplex ja nicht so unwahrscheinlich ist.
Nur muss man das erst mal nachweisen.

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Nun ja

vielleicht basiert ja (so wie es auch draufsteht ) die Summe von 208 Euro, in diesem Vollstreckungsbescheid,
auf einem Schuldanerkenntnis ?
und das - ist im Moment noch nicht bei mir eingetroffen.
Wir fassen also zusammen:

ich soll angeblich 208 Euro Schulden -anerkannt- haben.
Daran kann ich mich aber nicht erinnern (ich schließe das nicht mal aus, ich war damals wirklich durch den Wind,
aber erinnern kann ich mich daran nicht).
Nun bat ich um das Schuldanerkenntnis icl. Unterschrift, und bekomme das gleiche SChreiben wieder wie
vorher - exact identisch - ohne Schuldanerkenntnis.
Auch die vollmacht des Auftraggebers fehlt.

somit ist also Akteneinsicht schon mal unumgänglich
ausserdem schreibe ich denen nun erneut, das ich das Schuldanerkenntnis sehen will.
LASSE ICH MICH NÄMLICH AUF IRGEND EINE FORM VON EINIGUNG
oder Angebot ein

ist s ein Schuldanerkenntnis.
Normal müsste aber der vollstreckbare Betrag, bei 56 Euro + Zinsen liegen
nicht bei 208 Euro
der ist nämlich in der Kostenaufstellung, auch gar nicht benannt...

Zitat:
Es ist schlichtweg egal, ob Du das anerkennst oder nicht, bezüglich des dort vermerkten Betrages ist der Zug abgefahren. Außer es findet sich noch irgendein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, bspw. die Zustellung an eine falsche Adresse.


Nee, es ist eigentlich nicht egal. Der Punkt ist: wenn das Schuldanerkenntnis direkt im Titel steht
( ich zitiere. 208 Euro aus Schuldanerkenntnis vom 26.06.2006)
und aber gar kein Schuldanerkenntnis existiert
dann dürfte es schwer sein, die Grundlage für den Titel zu halten.
Denn tatsächlich, beläuft sich die "SCHULD" ja auf 56 Euro.

die Frage ist also:
hab ich unterschrieben, ja oder nein..
WEnn nicht - dann Klage.

-- Editiert von Fragender40 am 29.05.2015 04:06

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Endversion meines Anschreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2015.

Ich habe von Ihnen die Kostenaufstellung doch bereits erhalten? Diese hatten sie mir schon
zugesendet.

Ich bitte Sie nochmalig um Zusendung der FOLGENDEN Unterlagen:

Schuldanerkenntnis meiner Person, bitte mit Unterschrift.
Vollmacht des Auftraggebers mit Unterschrift (wie bereits erwünscht).

Da mir nicht erinnerlich ist ein Schuldanerkenntnis unterschrieben zu haben,
und Sie bislang ein solches trotz mehrfacher Aufforderung auch nicht vorlegen
müsste ich damit davon ausgehen das mangels Existenz eines Schuldanerkenntnisses der Titel durch Ihre Mandantschaft erschlichen wurde.

Um dies letztlich aufzuklären wäre ich andernfalls gehalten in so weit Strafanzeige zu erstatten, (Verdacht auf Prozessbetrug).


Na da bin ich nun mal gespannt, das ging Freitag in die post.

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

So.
UPDATE:
die haben nun zurückgeantwortet. Bei gelegen hat:
1x Zahlugnsaufstellung (das hatte ich ja schon geschrieben)
1x dann nach 2. Aufforderung, "Schuldanerkenntnis" von 2006. Für mich ists glaubhaft, ist 100% meine Unterschrift. Ich kann mich zwar nicht mehr dran erinnern - aber ist okay -

Nun lautet unsere Antwort wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Übersendung der Forderungsaufstellung sowie des Schuldanerkenntnisses über 169,26 Euro zzgl. 37,50 Rechtsverfolgungskosten. Zwar kann ich dieses Anerkenntnis nicht mehr nachvollziehen und mich auch hieran nicht erinnern, wäre jedoch bereit, zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag von 200,00 in monatlichen Raten á maximal 10,0 Euro auszugleichen, wenn mit Eingang der letzten Rate sämtliche weiteren Forderungen erledigt sind, ds heisst auf weitere Forderungen verzichtet wird.

Ich weise darauf hin, das ich bereits meinte Vermögenslosigkeit dokumentiert habe und auch in der Vergangenheit durch das Finanzamt gestellte Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurden.

Betreffend Ihrer Forderungsaufstellung darf ich mir erlauben anzumerken, das die Inkassogebühren nach Titulierung ohnehin nicht durchsetzbar und vollstreckungsfähig sind. Diese sind daher aus Ihrer Forderungsaufstellung ebenso zu entnehmen, wie die nachfolgenden von Ihnen aufgeschlagenen Kontoführungskosten. Diese Kontoführungskosten sind zwar gegebenenfalls von Ihrem Mandanten zu erstatten, nicht jedoch gegenüber den Schuldner beitreibbar, wobei ich mir erlaube, auf die Urteile des AG Dortmund vom 23.03.1995 – 125 C 1278 / 95 - , auf den Beschluss des AG Fürth vom 09.10.2007 – 1 M 6672 / 07 – zu verweisen. Insoweit ist auch nicht recht verständlich, auch wenn gegebenenfalls geringfügige Zinsen angefallen sind, das aus einem Forderungsbetrag von knapp über 200 Euro zwischenzeitlich aufgrund doppelter Inansatzbringung von Kosten ein Betrag von über 1080 Euro entstanden sein sollen.

Zudem sind die Kosten betreffend der ZV - Maßnahmen bislang nicht ersichtlich und nachgewiesen.

In Anbetracht dessen wäre ich bereit, die Hauptforderung zuzüglich eines pauschalen Zinsbetrages in Höhe des oben genannten Betrages zu tilgen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesem Vorschlag näher treten wollen, andernfalls darf ich auf die Aussichtslosigkeit der Vollstreckung verweisen.



Ihrer kurzen Rückäußerung entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

-- Editiert von Fragender40 am 17.06.2015 12:15

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hmmm. Du bist dir sicher, dass das echt ist? Nichts, wo die Unterschrift reinkopiert wurde?
Stellt sich nach wie vor noch die Frage, wie sie zu dem Titel gekommen sind ohne dass du es mitbekommen hast.
Ich würde den obigen Brief so nicht abschicken.
Natürlich kann man es mit einem Vergleich versuchen, das loszuwerden. Gegen schriftliche Unterlagen anzugehen ist immer schwer bis unmöglich, je nach Situation.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Du hast Recht und Unrecht zugleich.

In der Tat müsste man nun:
Akteneinsicht beantragen,
das ganze nachverfolgen,
sich ewig rumstreiten

ich seh das so:
das ist nun seit 6 Jahren offen.
Ich bin der Meinung, die gehen mir mit ihrer Penetranz so dermassen auf den (verzeihung, ich will das hart ausdrücken) Sack
das ich das weg haben will.

also biete ich das denen so an.
An den 10 Euro ist bissel was überlegtes dran.
Unterschrieben wird sonst überhaupt nix.

Sind sie nicht einverstanden, gibt es gar nichts.
Ich könnte das anders handhaben, aber ich will meine Ruhe vor diesen Verbrechern - zumindest erst mal mit der
Zahlung -

wenn ich diese habe, gehe ich an die Firma Dinner 4 Dogs ran,
und werde ihre Geschäftsgebaren
und alles weitere offenlegen!

Das auch in Bezug auf Unterlagen usw.
Darum suche ich nach wie vor immer noch geschädigte!
Wer also etwas hört, oder wenn hier etwas auftaucht

BITTE an diesen beitrag vermitteln!
ich bin mit denen NOCH LANGE NICHT FERTIG!
Dafür das sie mir DIESE LEUTE auf den Hals gehetzt haben

wird noch definitiv ein Nachspiel kommen

EIN BITTERBÖSES
WAS ICH DINNER 4 DOGS NICHT VOM TELLER WISCHT!!!!!!

( Allerdings ein rechtlcih legitimes! Ich greife d.h nicht zu unrechtmässgen Mitteln,
aber wie gesagt

mit DENEN

BIN ICH

NOCH LANG

NICHT FERTIG

in mir brennt ein unsägliches VERLANGEN NACH RACHE!



-- Editiert von Fragender40 am 17.06.2015 16:21

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Rechtlich hast du nur nichts, was du dran ändern kannst. Wenn es einen Titel auf deine Adresse gibt und ein Schuldanerkenntnis mit deiner Unterschrift. Da kannst du auch im Nachhinein nichts mehr rütteln, wenn du jetzt schon keinen Ansatz findest.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Da wäre ich noch nicht so ganz sicher.

Die sind echt die Härte !!!
Lest Euch mal die Antwort auf mein obiges Schreiben durch
das ist der Knaller!

Die denken echt ich bin so benagelt im Kopp, und unterschreibe denen das ?
haben die irgendwo den Schuß nicht gehört oder wie ?


*****
Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 17.06.2015 machen wir Ihnen namens und in vollmacht
unserer Mandantin folgendes Vergleichsangebot
Die Forderung zum .......... wird auf 1086,17 festgeschrieben
Sie tilgen diesen betrag in monatlichen Raten zu je 100 Euro. Die erste Rate ist bis zum 15.07.2015 zu zahlen.
Die Folgeraten jewails bis zum 15. des Monats.
Bleibt eine Rate 14 tage aus so wird der gesamte vergleich hinfällig, mit der Folge das die ursprüngliche Forderung
wieder in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig wird.
Mit der Annahme dieses Vergleiches verzichten Sie ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung.
Damit der Vergleich wirksam wird bitten wir um Rücksendung der von Ihnen unterschriebenen 2Ausfertigung des
Schreibens bis spätestens 14.07.2015
mit freundlichenG rüßen

***

Nun seit Ihr dran.

1. - die Firma Dinner vor Dogs, ist wohl der letzte Abzockhaufen, denn immerhin stecken die ja alle unter einer Decke

davon abgesehen
2. - dads kann doch wohl nich sein! Die WISSEN GENAU das ein RIESIGER TEIL ihrer Forderungen
NCIHT RECHTSKRÄFTIG IST!

klar isses "Dummfang" - ist mir klar.
Allerdings-> so nicht

ich unterschreibe das natürlich nicht.
mein Anwalt ist bereits informiert.

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Fragender40
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 52x hilfreich)

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 291 Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

1.
für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.
für die Gewährung eines Kredits,
3.
für eine sonstige Leistung oder
4.
für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.
die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.
sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

da gehts erst mal los. Muß ich natürlich noch mit meinem Anwalt alles besprechen.
Aber - ich weiss das ist ein "VergleichsANGEBOT" ergo -

mittlerweile sieht das anders aus

einen GV würde ich zurückweisen, mit Verweis auf Wucher und den Titel über 169 Euro
so leicht kommen die an mich nicht mehr ran!

Und wer vor denen Zittert:
DAS HIER - ist ein EINWANDFREIER BETRUGSVERSUCH!


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

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