Schönen guten Tag,
Nachdem ich mir meinen Knöchel verstaucht habe, habe ich am nächsten Morgen telefonisch die erste Schicht im Laden (kl. Textil Geschäft, 4 angestellte im Wechsel) in dem ich als Verkäuferin tätig bin angerufen um mich krank zu melden, danach habe ich auch meiner Bezirksleiterin bescheid gegeben.
Nun winkt mir meine Filialleiterin mit einer Abmahnung, da ich ihr auch noch persönlich hätte hinterher telefonieren müssen um mich krank zu melden?!
Ist das rechtens? Muss ich mich bei 3 Personen krank melden?
P.s. ich denke, dass dies Schikane seitens meiner Filialleiterin ist, da ich ihren Führungsstil bei meiner Bezirksleiterin angezweifelt habe.... Möchte mir dennoch sicher sein, dass mein Verhalten korrekt war und ich mir nichts vorzuwerfen habe....
in meinem Arbeitsvertrag steht diesbezüglich lediglich
"die Rechte und Pflichten der Parteien für den Fall der Arbeitsverhinderung im krankheitsfall ergeben sich aus den gesetzlichen Rechtsvorschriften."
Abmahnung trotz krank meldung und attest
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Man hat sich normalerweise beim Vorgesetzten krank zu melden, nicht bei Kollegen. Wer nun Dein Vorgesetzter ist, das kann ich nicht abschätzen.
wirdwerden
Zitat:Muss ich mich bei 3 Personen krank melden?
Nö, nur bei der einen richtigen. Was die Bezirksleitung mit Krankmeldungen in einer Filiale zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Mal dumm gesagt, der kranke Beamte ruft auch nicht Frau Merkel an.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatZitat:Muss ich mich bei 3 Personen krank melden? :
Nö, nur bei der einen richtigen. Was die Bezirksleitung mit Krankmeldungen in einer Filiale zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Mal dumm gesagt, der kranke Beamte ruft auch nicht Frau Merkel an.
Wir müssen der Bezirksleitung melden das wir krank sind und das Attest per Whatsapp schicken....
deswegen meine Frage, wenn ich schon im Laden anrufe (wo auch meine Filialleiterin hätte SEIN KÖNNEN) und ich verpflichtet bin der Bezirksleitung alles vorab zu berichten, wem soll ich noch bescheid geben?
Ich arbeite erst 6 Monate für das Unternehmen und wusste nur davon der BL bescheid zu geben.... Im Laden anzurufen hat sich mir selber erschlossen...
Kann ich also trotzdem eine Abmahnung bekommen?
-- Editiert von uschii am 20.04.2015 15:49
Eine Abmahnung kann der AG immer schreiben. Es fragt sich halt nur, ob sie einer gerichtlichen Prüfung stand halten würde.
Letzten Endes fragt sich dann aber aus rein taktischen Gründen, ob man die Abmahnung überhaupt gesondert angreifen will.
Hinsichtlich der Krankmeldung hast du dir m.E. nichts vorzuwerfen; der Wortlaut im Vertrag ist eine Sache - die Praxis im Betrieb eine andere. 'Hinterhertelefonieren' ist eher nicht angesagt.
Freilich bedeutet eine Abmahnung auch immer eine Kränkung; aber erst einmal ist es nur ein Knurren, dass deine FL nicht mit dir einverstanden ist - vielleicht spürt sie auch, dass du sie nicht akzeptierst.
Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht. Eine Filialleiterin sollte während ihrer Arbeitszeit zu 90 % in der Filiale zu finden sein. Wenn nicht sollte dort bekannt sein, wo sie ist. Da weder das eine noch das andere zutraf, kann man davon ausgehen, dass sie frei hatte. Du hast dich also sowohl an dem Ort, an dem sie die Nachricht am schnellsten erhalten konnte, sowie gemäß Vorschrift bei der Bezirksleiterin krank gemeldet.
Wäre ich an deiner Stelle und würde eine Abmahnung bekommen, stände ich wahrscheinlich mit dieser Abmahnung sofort bei der Bezirksleiterin, denn das wirft noch viel größere Fragen nach dem Führungsstil auf.
Du scheinst bei einer Kette zu arbeiten und dort sind Filialleiter auch nur ganz kleine Lichter, die mitunter sehr schnell ausgetauscht werden können.
Wenn die Filialleiterin knurrt, kann man auch einmal zurück knurren.
Gruß
Shihaya
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten