Neumeyer Rechtsanwälte VB aus 2011 - jetzt Schreiben erhalten

20. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)
Neumeyer Rechtsanwälte VB aus 2011 - jetzt Schreiben erhalten

Hallo zusammen,

ich hab durch jugendliche Dummheit LEIDER einige Zeit das Thema Schulden immer vor mich hergeschoben.
Innerhalb der letzten 1,5 Jahre hab ich alles abbezahlt, so dass auch in meiner Schufa nur noch 3 erledigte Einträge vorhanden sind. Hab mich schon gefreut - endlich geschafft!

Am Freitag bekam ich an meine alte Adresse adressiert (bin zwischenzeitlich umgezogen) ein Schreiben, dass für einen Vollstreckungsbescheid aus 2011 über 2.000 € offen sind und wenn ich nicht reagiere wird das ganze per Lohnpfändung oder per Gerichtsvollzieher eingetrieben.

Ich finde es etwas seltsam, dass in den letzten 1,5 Jahre kein Schreiben kam! Vor allem bei einem Vollstreckungsbescheid!

Meine Frage: Wie kann ich jetzt hier reagieren? Ich würde eine Ratenzahlung vereinbarung möchte aber auf keinen Fall das die Forderung in die Schufa eingetragen wird! GV und Lohnpfändung möchte ich natürlich auch abwenden.

Außerdem möchte ich gerne prüfen ob noch mehr schlummert! Kann ich da die Amtsgerichte anschreiben oder welche möglichkeiten hab ich da?

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich jetzt hier reagieren?

Du weißt, worum es inhaltlich geht oder eher nicht?
"Werte Anwälte. Sie wollen mir unverzüglich zur Prüfung der Forderung vorlegen: Vollmacht im Original, Titelkopie, Zustellnachweis des Titels, detaillierte Forderungsaufstellung (ohne verjährte Teile)."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Eigentlich nicht! Es kann sein, dass es hier mal einen Bescheid gab. Aber ich weis es leider nicht mehr...
Ich hab von damals leider überhaupt keine Übersicht.

Wenn es einen Titel gibt zahl ich das natürlich! Ich hab nur angst, dass es jetzt wieder einen neuen Schufaeintrag gibt und ich wieder am Anfang bin -.-

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fordere doch erst mal die Infos an. Textvorschlag für ein Einschreiben hast du oben ja schon.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

4 Wochen später...
Schreiben hab ich am 20.04.2015 per Einschreiben geschickt. Kam auch an.
Seitens Neumeyer kam KEINE Reaktion. Weder auf mein Schreiben, noch ein neuer Brief...

Irgendwie finde ich das seltsam... Soll ich mich nochmal an Neumeyer wenden oder eher Füße still halten?

VG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn es einen Titel gibt, dann ist der 30 Jahre gültig und sie können irgendwann wieder damit ankommen. Wenn es keinen gibt, dann ist es verjährt. Von daher würde ich doch deutlich darauf drängen, die Sache voranzubringen.

Ich vermute übrigens, dass "Verzicht auf Schufa-Eintrag" und "Ratenzahlung" eher nicht klappen wird. Wenn Du den Betrag auf einen Schlag zahlen könntest, dann schon eher.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Dankeschön für die Info!
Dann klemm ich mich nochmal dahinter...

Mich wundert es nur, dass sie bis jetzt noch keinen Schufa-Eintrag veranlasst haben.
Normalerweiße sind Inkassobüro's da ja sehr schnell damit...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Universum Inkasso und deren RA Neumeyer sind seit den Entlassungen nicht die Schnellsten bei der Bearbeitung. Daher kam ggf noch keine Post. Außerdem ist deren Archiv ausgelagert und die müssen die Titelkopie erst anfordern.
Dass die letzten 1,5-2 Jahre kein Schreiben kam ist dort auch normal, weil uneinbringliche Forderungen 2 Jahre auf WV liegen.
Bzgl. des Schufa Eintrages kommt es auf den Ursprungsgläubiger an. Nicht alles wird der Schufa gemeldet.
Willst du schneller Bescheid könntet du tel. nachfragen. Du könntest es aber auch lassen und warten bis die sich melden.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):

Willst du schneller Bescheid könntet du tel. nachfragen. Du könntest es aber auch lassen und warten bis die sich melden.


Das hab ich bereits. Dort hieß es man darf mir keine telefonische Auskunft geben. Ich muss mich schriftlich an sie wenden.

Ich warte jetzt einfach mal ab. Mein Pfändungsschutzkonto lass ich vorsichtshalber nochmal bestehen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Seit wann werden tel. keine Auskünfte dort gemacht. Das war zu meiner Zeit anders dort.

Dann warte einfach ab, irgendwann werden die sich melden.

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