Maschinenüberwachungssystem erlaubt?

17. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
D83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maschinenüberwachungssystem erlaubt?

Hallo,
In meiner Firma wurde ein Maschinendatenerfassungssystem an den Maschinen installiert, dadurch fühle ich mich indirekt permanent überwacht. Ich habe den BR befragt, der wiederum möchte sich hierbei (wie leider bei vielen Dingen) nicht einschalten und belässt es dabei. Es wird jeder Stillstand, jede Laufzeit, jede Rüstzeit, einfach alles überwacht. Dadurch fühle ich mich stark unter Druck gesetzt. Ist es überhaupt erlaubt so ein System zu führen bzw. Was kann ich tun damit ich nicht mehr damit Arbeiten muss. Es beeinflusst definitiv meine Arbeitsleistung zum negativen.
Danke vorab für die Hilfe

-- Editiert von Moderator am 17.04.2015 18:23

-- Thema wurde verschoben am 17.04.2015 18:23

-- Editiert von Moderator am 20.04.2015 10:20

-- Thema wurde verschoben am 20.04.2015 10:20

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wäre unter Arbeitsrecht besser angesiedelt gewesen. Aber egal. Ich versuch es mal:

Hier hängt es davon ab WAS überwacht wird. Es ist normal, das man Maschinen(!!!) kontrolliert und überwacht zum Zwecke der Produktionssteuerung, wegen Störungen und natürlich zwecks Optimierungen. Sind die Daten zur Leistungskontrolel des Arbeitsnehmers geeignet und werden vielleicht sogar dafür ausgewertet, dann hat der BR entsprechende Rechte nach BetrVG. Schwierig aber, wenn er diese nicht nutzen will oder ihm es egal ist. Vielleicht hilft auch die Gewerkschaft?
Selbst kann man auch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens einschalten, sofern wirklich personenbezogene Daten anfallen sollten. Der ist manchmal sogar sensibler al der BR.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Sofern das Maschinenüberwachungssystem bestimmungsgemäß eingesetzt wird, wird man nichts dagegen machen können. Dann entstehen nämlich gar keine Daten zur Leistungskontrolle des Arbeitsnehmers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Es wird jeder Stillstand, jede Laufzeit, jede Rüstzeit, einfach alles überwacht.


Es wird wohl kaum irgendwo eine Maschine in der Produktion laufen, auf die das nicht zutrifft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

So ist es, das sind völlig normale Erhebungen um einen möglichst effektiven Einsatz der Maschine herbeiführen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ergänzender Hinweis zu #2 und #3: Selbst wenn die Überwachung primär der Maschine gilt, ist damit ebenfalls eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Bediener möglich. Daher hat der Betriebsrat in jedem Fall ein Mitspracherecht, und das eigentlich sogar vor Einführung dieses Systems.

Wenn euer BR allerdings auf dieses Recht verzichtet, habt ihr leider Pech gehabt. Wählt euch nach Ablauf der aktuellen Amtszeit einen anderen BR. Und in der Zwischenzeit sprecht das Problem in der nächsten Betriebsversammlung mit dem Betriebsrat an. Dann wird man sehen wie sie sich winden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
D83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mir ist schon klar das die Firma effizienter arbeiten möchte und das dokumentiert werden muss was wie lange läuft usw. Bisher haben wir das auch selbst dokumentiert und auch unsere zeitlichen Vorgaben gehabt. Ich fühle mich hierbei einfach nur zu sehr beobachtet und unter Druck gesetzt. Meine Vorgaben habe ich auch stets eingehalten, nur finde ich diese Methoden etwas übertrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Nun, die wollen halt die Kosten des Arbeitsplatzes miminieren.
Veringerung der Ausfallzeiten, vorbeugende Wartung, festlegen optimaler Wartungsfenster, etc.

Oder anders formuliert: Sicherung des Arbeitsplatzes durch optimierte Kostenstruktur.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen