Bad Homburger Inkasso

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Bad Homburger Inkasso

Hallo liebe Experten, ich hoffe dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt: Ich war 9 Jahre Kundin bei einer Sparkasse. Dazu hatte ich einen Dispo, den ich ab September letzten Jahres mit monatlich 100,00 EUR zurückgezahlt habe. Der Dispo betrug 2.500 EUR und bis Ende Dezember lag der Dispo dann bei 2.100 EUR. Da dann die Rate für den Januar 2015 nicht bis zum 5. pünktlich angekommen ist, wurde die fehlende Rate auf den Dispostand von 2.100 EUR draufgeschlagen, der Dispo lag dann bei 2.200 EUR. Als dann noch ein Schreiben kam, ich habe den Dispo überzogen, obwohl es hier um eine fehlende Rate ging, bin ich dann zur Bank und wollte den Sachverhalt klären. Bin ziemlich unwirsch behandelt worden und dass wäre alles rechtens. Wenn ich doch einen Dispo zurückführe, dann gehe ich doch nicht an den nächsten Bankautomaten und ziehe mir 100 EUR, um den Dispo wieder auszureizen. Die Bank bleibt dabei, dass ich 100 EUR abgehoben habe, was jedoch nicht stimmt, sondern es ging hier um die Rate für den Monat Januar, die mit einem Tag Verspätung auf dem besagten Konto einging. Daraufhin habe ich mich dann an die Hauptstelle der Sparkasse gewandt, wo mir gesagt wurde, am wird den Vorgang prüfen und dann wieder auf mich zukommen. Doch statt dass die Hauptstelle den Vorgang prüft, wurde der Vorgang an eine andere für mich nicht zuständige Zweigstelle weitergegeben, die sagte ebenfalls dass alles seine Richtigkeit hat. Dies war dann im März und der Dispo stieg dann auf 2.300 EUR an und die Bank kündigte mir einfach das Konto. Gestern bekam ich dann ein Schreiben des Bad Homburger Inkassos mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau XX,

die vorgenannte Gläubigerin hat uns die nachstehend fällige und unbestrittende Forderung zum Einzug übergeben, da Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.

Aktuelle Übersicht der offenen Forderung:
Übergebene Hauptforderung 2.336,98 EUR
Kosten d. Gläubigers 0,00 EUR
*Verzugszinsen d. Gläubigers bis 2.4.15 6,23 EUR
Kosten bisherige Ermittlungen 0,00 EUR
Inkassokosten gem. 1,3 Geschäftsgebühr gem. 310,95 EUR
§ 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG aus
Gegenstandswert 2.336,98 EUR
Auslagenpauschale nach § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m Nr. 23,80 EUR
7002 VV RVG
Einigungsgebühr gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr.
1000 VV RVG 0,00 EUR
Gesamtbetrag 2.677,96 EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 22.4.2015, unter Angabe des Geschäftszeichens auf unser oben genanntes Konto oder senden Sie den beigefügten Zahlungsvorschlag innerhalb der oben genannten Frist zurück.

Wir möchten weitere kostenintensive Maßnahmen vermeiden und erwarten Ihren Lösungsvorschlag!

Das Schreiben ist vom 02.04.2015 und ist gestern mit Zahlungsvorschlag und Schuldanerkenntnis bei mir eingetrudelt. Bank und IB behaupten es liegt eine Überziehung des Bankkontos vor, was in meinen Augen nicht stimmt. Mit der Bank habe ich im September letzten Jahres vereinbart, den Dispo in Raten zurückzuzahlen. Darüber gibt es auch einen Vertrag mit der Bank. Mir ging es darum, zu klären, warum der Dispo wieder erhöht wird, wenn eine Rate mit einem Tag Verspätung einging und der Dispo nicht bei 2.100 EUR stehen bleibt, die Bank nicht auf meine Frage eingeht und es für mich jetzt so aussieht, dass ich nur 163,02 EUR als Rate gezahlt habe (in den Augen der Bank), ich habe bereits 400,00 EUR an Raten gezahlt. Wie soll ich am besten auf dieses Schreiben reagieren und vor allem kann ich nicht mal eben so einen Betrag von 2.677,96 EUR aus dem Ärmel schütteln. Eine Vollmacht lag dem Schreiben nicht bei und unterschrieben oder gar Ansprechpartner fehlt auch.

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorgeschichte: http://www.123recht.net/Dispokredit-__f481738.html

1. Ist es sowieso totaler Blödsinn, ein Inkassobüro zu engagieren, wenn die Bank bereits von Zahlungsproblemen weiß.

2. Hast du die kompletten Kontoauszüge seit September vorliegen?

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ja die Kontoauszüge habe ich vorliegen. Nein Zahlungsprobleme hatte ich nicht.

-- Editiert von Biened32 am 12.04.2015 21:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schon mal dran gedacht den Ombudsmann einzuschalten ?

Durch die Kontokündigung ist Dein score nun im grottigen Bereich (Eintrag : Konto in Abwicklung)
Frage : Bestehen noch andere Schulden ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich wollte die Sache einvernehmlich Regeln, vielleicht hilft hier noch der Ombudsmann. An wen muss ich mich wenden? Was ist zu dem IB und den Gebühren zu sagen? An einer einvernehmlichen Lösung war ich interessiert, da sich die Bank jedoch so querstellt, Bank hat mich abgebügelt. Weitere Schulden bestehen nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

https://bankenverband.de/ombudsmann/
https://www.sparkasse.de/s_finanzgruppe/schlichtungsstelle/

Vorteil : Kostenlos und die Gegenseite muß expl Stellung nehmen
Meistens gibts eine Kulanzregelung

Zitat:
Was ist zu dem IB und den Gebühren zu sagen?

Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich - dadurch hast Du gute Chancen das die gebühren fallen gelassen werden

-- Editiert von thehellion am 12.04.2015 23:05

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Wie kann ich dem IB am besten Antworten. Es gibt ja die Forderung der Bank, jedoch nicht in der Höhe. Kann nur in Raten zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Noch eine Frage : Das Inkasso gibt sich nicht als neuer Forderungsinhaber aus ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Forderung wurde an das IB zum Einzug übergeben. So steht im IB-Brief vom 02.04.2015. Den habe ich samt Gebühren noch mit in meinem ersten Beitrag gepostet. Vollmacht liegt keine vor.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich persönlich halte es für keine schlechte Idee den Ombudsmann einzuschalten
Was hälst Du davon ?

Dann wäre es sinnvoll den Inkassoladen darüber schriftlich nachweisbar in Kenntnis zu setzen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nein Zahlungsprobleme hatte ich nicht.

Doch, die hattest du, sonst hättest du den Dispo problemlos auf einen Schlag zurückzahlen können.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Im übrigen verweigere ich jegliches Inkassoverfahren. Ich habe meinerseits den Ombudsmann kontaktiert, da ihre Mandantin groben Unfug anrichtet. Ich werde ausschließlich mit Ihrer Mandantin direkt sprechen oder mit dem Ombudsmann, nicht mit Ihnen. Hinsichtlich ihrer Kosten wenden Sie sich vereinbarungsgemäß an Ihre Mandantin."

Dem Ombudsmann würde ich schildern, dass hier völlig absurde Forderungen gestellt werden bzw. nicht nachvollziehbare Abrechnungen. Obwohl du bereits über 400€ bezahlt hast, behauptet die Bank, es seien erst 163€ gezahlt worden.

Zitat:
Ja die Kontoauszüge habe ich vorliegen.

Kannst du die einmal einstellen hier? Anonymisiert, also alle Kontonummern und personenbezogenen Daten entfernen. Mir geht's nur mal darum, ob man irgendwie nachvollziehen kann, wie die Bank auf diese falschen Beträge kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe ein kleines Einkommen und da kann ich nicht auf einen Schlag 2.500 EUR aufbringen. Ich kann nachweisen, dass ich 400 EUR auf das damalige Girokonto überwiesen habe, durch Überweisungsträger. Kontoauszüge von der Sparkasse habe ich im Januar angefordert, bekomme ich aber nicht. Ich werde die Forderung beim IB bestreiten, denn diese stimmt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kontoauszüge von der Sparkasse habe ich im Januar angefordert, bekomme ich aber nicht.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Das auch ruhig so dem Ombudsmann schicken, dass Kontoauszüge verweigert werden. Die Bank möge doch bitte mal erklären, wieso sie sich merkwürdig verrechnen, das ans Inkasso abgeben und Kontoauszüge verweigern, auf denen man womöglich erkennt, dass sie sich verrechnet haben.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Schlichtungsstelle der Sparkasse habe ich angeschrieben und sämtliche Unterlagen mitgeschickt, die den Fall betreffen, ebenfalls auch das Schreiben des IB und meine Antwortmail an das IB. Dem IB habe ich mitgeteilt, dass ich die Schlichtungsstelle anrufen werde, die Gebühren, die von mir verlangt werden, angezweifelt habe und der Forderung vollumfänglich widersprochen. Der Schlichtungsstelle habe ich mitgeteilt, dass mir die Kontoauszüge verweigert werden.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also nun erst mal gedulden. Ich bin mal gespannt, wie das dann hier ausgeht. Berichte mal.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Mach ich!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Schlichtungsstelle hat sich gemeldet und mitgeteilt, dass die übersandten Unterlagen an die Schlichtungsstelle nach Düsseldorf geschickt werden. Auch das IB hat sich gemeldet und mitgeteilt, dass die Angelegenheit überprüft wird und man sich mit der Auftraggeberin in Verbindung setzt. Eine Vollmacht, dass die Bank das IB beauftragt hat , war nicht dabei.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Vollmacht, dass die Bank das IB beauftragt hat , war nicht dabei.

Hast du sie angefordert? Wenn ja, dann würde ich eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken, dass die ohne Vollmacht unterwegs sind bzw. die Vorlage der Vollmacht verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ja ich habe das IB zur Vorlage der Vollmacht aufgefordert. Habe noch die Vermutung, dass die erstmal abwarten, was die Schlichtungsstelle macht bzw. entscheidet.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Beschwerde kannst Du immer noch nachschieben
Ich würde erst mal abwarten

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, nicht dass die die Vollmacht in 4 Wochen nachschieben und dann der Grund der Beschwerde wegfällt. Die sollen doch ruhig mal ins Schwitzen kommen finde ich :-)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich nehme mal an das die fehlende Vollmacht nicht der Hauptgrund für die Beschwerde war

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Was glaubst Du, warum das IB die Vollmacht nicht vorlegt? Ich warte erstmal ab bis die Schlichtungsstelle entschieden hat und melde mich dann wieder.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

So heute habe ich von der s consit, die für das Bad Homburger Inkasso arbeitet, die Mitteilung bekommen, dass eine Einmeldung an die Schufa derzeit noch nicht erfolgt ist. Dieser Datenschutzbeauftragte lehnt mein Begehren auf Löschung in den anderen Auskunftsteien wie folgt ab:

Sehr geehrte Frau XX,

als externer Datenschutzbeauftragter der Bad Homburger Inkasso GmbH komme ich zurück auf mein Schreiben vom 20.04.2015. Ihrer Bitte entsprechend übersende ich Ihnen hiermit die mit Ihrer Email vom 02.04.2015 erbetenen Informationen.

Die in Rede stehende Forderung war ursprünglich eine Forderung der Sparkasse (Forderung aus gekündigtem Girokonto, Restforderung 2.336,98 EUR, Kündigungssaldo vom 09.03.2015), die an die Bad Homburger Inkasso GmbH abgetreten wurde. Im Zuge der Forderungsabtretung im Rahmen des Inkassos sind die zugrunde liegenden Daten und Unterlagen (u.a. Schriftverkehr) von der ursprünglichen Gläubigerin rechtskonform an die BHI weitergegeben worden. Die Daten werden ausschließlich und nur zweckgebunden zur Beitreibung der ausstehenden Forderung verwendet. Dies ist nach § 11 BDSG zulässig und rechtmäßig.

Folgende Daten sind zu Ihrer Person sind in den Systemen der Bad Homburger Inkasso GmbH ordnungsgemäß gespeichert:

-Name, Vorname
-Geburtsdatum
Anschrift/Adresse
-Telefonnummer
-interne Ordnungs- und Verarbeitungsnummern der BHI
-interner Bearbeitungsstatus
-Haupts- und Restforderungen, Kosten, Zinsen nach Grund und Höhe (Stand per 07.05.2015: insgesamt 2.687,43 EUR
-Historischer Verlauf Kosten, Zinsen und geleistete Zahlungen(Forderungsberechnung)
-zwischen Ihnen und der BHI geführten Korrespondenz, gescannte Unterlagen
-interne Vermerke und Belege zu der zwischen Ihnen und der BHI geführten Korrespondenz (Vermerkliste)
-Korrespondenz mit der ursprünglichen Gläubigerin Sparkasse, gescannte Unterlagen

Empfänger der Daten sind zunächst interne Stellen der BHI. Daneben können Daten ggfs. an Dritte übermittelt werden, soweit dies für die Beitreibung der offenen Forderung nochtwendig wird(z. B. Rechtsanwälte, Gerichte) und diese im Auftrag der BHI tätig werden.

An weitere Dritte gibt die BHI Daten nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (Bsp. Finanzbehörden) oder aufgrund einer gesetzlichen Legitimation (Bsp. Anschriftenermittlung, Auskunfteien) weiter.

Die BHI als reines Inkassounternehmen ist keine Stelle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert. Weder erstellt noch übermittelt sie Scorewerte. Entsprechend ist bzgl. der Ziffern 2 und 3 Ihrer Anfrage eine Fehlanzeige zu beauskunften.

Ihren Einwand bzgl. des Bestandes der Hauptforderung haben wir zur Kenntnis genommen. Eine Einmeldung an die Schufa ist derzeit noch nicht erfolgt und wurde entsprechend der Regelungen des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG gestoppt. An dieser Stelle sei aber insbesondere darauf hingewiesen, dass ggfs. aufgrund anderer Tatbestände, insbesondere nach gerichtlicher Feststellung der Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 1 BDSG , eine Meldung in der Zukunft erfolgen könnte.

Ihrem Begehren auf Löschung der in Frage stehenden Daten kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht nachgekommen werden. Ebenfalls kann Ihrem Widerspruch zur Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht stattgegeben werden. Wie eingangs bereits angesprochen, erfolgte die Datenweitergabe hier im Rahmen der Forderungsabtretung zur Inkassoabwicklung. Dies ist gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG i.V.m. § 11 BDSG zulässig und stößt nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 27.02.2007, Az. XI ZR 195/05 ) nicht auf datenschutzrechtliche Hinderungsgründe. Bestätigt wurde diese Ansicht auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007, Az. 1 BvR 1025/07 ), das in einer Forderungsabtretung keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erkennt. Entsprechend ist eine Forderungsabtretung möglich. Die im Wege der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG erfolgte Datenweitergabe ist folglich auch zulässig, sodass hier mithin ein rechtliche Grundlage für die Datenweitergabe von Seiten der Sparkasse wie auch die Datenhaltung bei der ausführenden BHI besteht, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Sollte sich im weiteren Verlaufe des Verfahrens zeigen, dass die Daten ggf. unrichtig sind, werden diese entsprechend geändert. Gleiches gilt für Fragen zur Löschung von Daten, solange die Unzulässigkeit der Speicherung (§35 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ) nicht nachgewiesen ist.

Das Schreiben der s consit habe ich wortwörtlich übernommen und die Bad Homburger habe ich am 13.04.2015 angeschrieben und nicht am 02.04.2015. Von der Bad Homburger habe ich am 12.04.2015 das Schreiben vom 02.04.2015 erhalten. Wie soll ich nun auf das Schreiben der s consit reagieren? Von der Schlichtungsstelle habe ich noch nichts gehört, denen aber auch das Schreiben des IB mitgeschickt.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Schreiben des IB habe ich am 12.04.2015 erhalten. Vom IB habe ich nichts gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Schreiben das IB habe ich am 11.04.2015 erhalten.

Zitat (von Biened32):
Das Schreiben des IB habe ich am 12.04.2015 erhalten. Vom IB habe ich nichts gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ist nur die Antwort eines Inkasso MA ;)
Schon Nachricht vom Ombudsmann erhalten ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Nein, vom Ombudsmann habe ich noch nichts gehört. Das Schreiben ist von einem externen Datenschutzbeauftragten der s consit , die für die Bad Homburger Inkasso arbeitet, als sogenannte externe Datenschutzbeauftragte.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde die Schlichtungsstelle abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Wie soll ich nun auf das Schreiben der s consit reagieren?

Gar nicht. Das ist nicht angreifbar. Das sind bekannte DS-Outsourcing-Spezialisten. Ich kenne zwar das hingesandte Schreiben nicht, aber ich glaube kaum, das man dort einen sinnvollen Hebel ansetzen kann. Es quält auch nicht das Inkasso und ist damit zwecklos. Ich hoffe aber, das die Daten wie
-Name, Vorname
-Geburtsdatum
Anschrift/Adresse
-Telefonnummer
in vollständiger Form enthalten sind? Nur dann ist die Auskunft ok.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Daten sind korrekt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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