Inkasso von Euro Treuhand Inkasso ( ETI)

23. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)
Inkasso von Euro Treuhand Inkasso ( ETI)

Hallo

Ich habe ein Schreiben von der Euro-Treuhand-Inkasso bekommen.

Gegenstand ist eine Nicht bezahlte Rechnung in Höhe von 20,86 €.

Hab es voll verpeilt.

Nun sag ich mal so. Ich habs verbockt, dann zahl ich auch das Inkasso. Soweit so gut. Aber nun soll ich laut deren Aufschlüsselung 217,97 € zahlen und ich verstehe deren Zusammenstellung beim besten Willen nicht.

Die Kosten setzen sich laut deren Aussage wie folgt zusammen (Ich nutze dafür genau die Bezeichnungen, die auch auf der Zusammenstellung stehen. Teilweise kann ich die auch nicht entschlüsseln):

----------------------------------------------------
Hauptforderung verz. 20,86
Nebenforderung 10,00
NMad-Mahnung 1 81,00
Hauptforderung unverz. (Inkassok.) 0,11

Summe 136,97

zzgl. der Kostenrechnung

Gebühren/Inkassokosten 81,00
----------------------------------------------------

Joa, was ich nicht verstehe, sind die doppelt aufgezählten Inkassokosten bzw. 1 Mal der Posten NMAD-Mahnung 1 und unten dran nochmal extra Gebühren/Inkassokosten.

Weiterhin stört mich die Höhe der Inkassogebühr. Nen 0815 Inkassorechner spuckt mir bei 20,86 € Forderung 58,50 als Inkassogebühren aus.

Könnt ihr mich aufklären inwieweit hier eine Abzocke vorliegt und inwieweit ich mich verhalten kann?

Wie gesagt, ich habe kein Problem damit eine Inkassogebühr zu tragen (habe ja schließlich den Mist selbst verzapft), jedoch muss sie mir schlüssig und in korrekter Höhe aufgeführt sein und nicht auf so nem Fresszettel, wie er es nämlich war.

Gerne kann ich die Daten noch scannen und zur Verfügung stellen, wenn es drauf ankommt.

Danke schon mal im Voraus für die Antworten.

-----------------
""

-- Editiert Daimonion am 23.08.2014 00:15

-- Editiert Daimonion am 23.08.2014 00:16

-- Editiert Daimonion am 23.08.2014 00:16

-- Editiert von Moderator am 11.10.2014 22:20

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahngebühren sind nur bis maximal 2,50€ erlaubt (Ersatz für Briefporto u.ä.)

Zinsen ggf. mittels www.basiszins.de/zinsrechner prüfen.

Ich würde aufgerundet 25€ an den Gläubiger überweisen (nicht ans Inkasso) und im Verwendungszweck ein "Nur HF, Zinsen, Briefporto" ergänzen.

Und dann würde ich ans Aufsichtsgericht des Inkassos eine Beschwerde schicken (kostet nichts). Wegen vorsätzlichem Verstoß gegen das RVG durch doppelte Berechnung der "Inkassokosten" und durch ausdrücklichen verstoß gegen §4 Absatz 5 RDGEG (Kosten nur für 100 Mahnungen desselben Gläubigers im selben Zeitraum). Ich würde beim Aufsichtsgericht beantragen, dem Inkasso deswegen die Lizenz zu entziehen, weil es aufgrund der vorsätzlichen Gesetzesverstöße keine Befähigung aufweist, solch eine Dienstleistung zu erbringen und weil es den rechtsfrieden massiv stört.

Davon ab: Dem Inkasso nur den berühmten Dreizeiler schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

Danke für deine Antwort.

Aus der Formulierung schließe ich mal das die Forderungen seitens des Inkasso völlig überzogen sind und auch nicht richtig dargestellt sind.

In den Rechnungen die ich vom Gläubiger habe, wurden nie Mahngebühren erhoben, die Rechnungen bzw. Erinnerungen kamen nur per EMail als PDF.

Nun ist es ja so, dass die Forderung an sich berechtigt ist. Wenn ich mich jetzt dem Gläubiger den Betrag überweise (Rechnung, Mahnkosten 2,50 + Zinsen), dem Inkasso den Dreizeiler schicke und das dann auf sich beruhen lasse (das Schreiben an das Aufsichtsgericht ist ja prinzipiell mal getrennt davon) kann es mir doch noch passieren, dass das Inkasso diese Forderung einklagt?

Da die Forderung im Grundsatz berechtigt ist, und ich keinen Bock auf Stress habe, möchte ich auch nichts tun, was sich im Anschluss ewig hinzieht.

Gruß und Danke

-----------------
""

-- Editiert Daimonion am 23.08.2014 10:59

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das die Gebühren nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig wären ist kein Geheimnis

Ich würde ebenfalls 25 € zweckgebunden ( nur hauptforderung ) an den Gläubiger (nicht Inkassobüro) überweisen

Zweckgebunden : Nur Hauptforderung

Unabhängig davon arbeitet die Eurotreuhand für den Auftraggeber lt HP kostenlos ;)
Was für einen Verzugsschaden will derAuftraggeber da einfordern

Zwar wird es keine klage expl wg angebl vorgerichtlicher Inkassogebühren geben - Stell Dich mental trotzdem auf weitere böse Briefe ein

Am Besten Du gehst vor wie hier beschrieben :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

(Rechtsprechung und Urteile Runterscrollen)

Schläft irgendwann ein
Eine Klage halte ich für ausgeschlossen



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 23.08.2014 11:51

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

In den letzten Jahren habe ich einige anwaltliche Schreiben hinter mir von Dingen die ich vielleicht hätte nicht tun sollen. In einigen Fällen bin ich auf deren Forderung eingegangen in anderen Fällen habe ich auf die 3-jahrige Verjährung gehofft. Alle Fälle sind spätestens kurz vor Ablauf der Frist zu meinem Verhängnis geworden und ich habe einen mehr oder weniger größeren Betrag den Leuten in den Rachen geworfen um ihnen diesen zu Stopfen.

Ich sehe hier zwar keine direkte Verbindung zu dem aktuellen Fall, da dieser völlig andere Gründe hat, habe aber keinen Bock aus irgendwelchen Unachtsamkeiten in 3 Jahren wieder dazustehen und mehr zu zahlen.

Und wie gesagt. Dass ich vergessen habe die ursprüngliche Rechnung zu zahlen will ich nicht bestreiten.

Wenn ich dem Gläubiger das Geld direkt überweise, dann ist doch die Sache seitens des Inkasso trotzdem noch nicht ausgestanden oder? Wie sieht denn da die Sachlage aus? Inwieweit kann mir das Inkasso dann noch drohen? Ist das dann rechtens?
Ich finde eine Überweisung von pauschal 25 Euro ein wenig zu plump. Da sollte doch zumindest mit dem Gläubiger direkt eine konkrete Summe vereinbart werden, die dann auch schriftlich festgehalten wird oder?

Zu viele Fragen noch um mich bei der direkten Einigung mit dem Gläubiger sicher zu fühlen.

Grüße
Daimonion

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Gläubiger hat sich ganz grundsätzlich an die Schadensminderungspflicht zu halten. §254 BGB besagt im Prinzip: Das, was sinnvoll ist und notwendig, muss der Schuldner bezahlen, denn das hat der Schuldner an Schaden angerichtet. Das aber, was der Gläubiger an Schaden erst anrichtet, muss er auch selbst bezahlen.

Der Gläubiger kann nun einen Hollywood-Star engagieren, damit der im Hubschrauber in deinem Garten landet und die Mahnung persönlich übergibt. Bezahlen musst du das aber nicht. Briefpost wäre günstiger gewesen, deswegen kriegt der Gläubiger trotz Hollywood-Star nur 2,50€.

Beim Inkasso ist die Mahnung exakt genauso. Im Massengeschäft (großes Unternehmen, hunderte Mahnungen im Monat) wird das Inkasso nie beauftragt, Rechtsberatung zu leisten. Es wird auch nie deinen Fall individuell angucken. Es schreibt nur völlig automatisiert den dritten oder vierten Mahnbrief. Das ist rechtlicher Unsinn, denn die erste Mahnung setzt dich in Verzug, es geht nicht mehr. Was aber das Wichtigste ist: Das Inkasso macht nichts, was irgendwie Sinn ergibt. Damit entsteht aber auch kein ernstzunehmender Schaden. Der Gläubiger hätte das Inkasso ja nicht beauftragen müssen. Der Gläubiger könnt sich gut genug selbst aus, um Mahnungen zu verschicken und der Gläubiger kennt auch die Rechtslage.

Ergo: Wieso sollte der Schuldner hier Inkassogebühren bezahlen?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Erläuterung. Damit kann ich ruhiger schlafen!

Dann mache ich mal die Briefe fertig.

Grüße
Daimonion



-- Editiert Daimonion am 24.08.2014 10:35

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

quote:
Hauptforderung verz. 20,86
Nebenforderung 10,00
NMad-Mahnung 1 81,00
Hauptforderung unverz. (Inkassok.) 0,11

Summe 136,97

zzgl. der Kostenrechnung

Gebühren/Inkassokosten 81,00


Schwer vorstellbar das da ein Schuldner nicht herausfindet das diese Gebühren nicht durchsetzungsfähig sind

quote:
Ich finde eine Überweisung von pauschal 25 Euro ein wenig zu plump. Da sollte doch zumindest mit dem Gläubiger direkt eine konkrete Summe vereinbart werden, die dann auch schriftlich festgehalten wird oder?


Nein ! Eine Vereinbarung ist nicht nötig
Zahl die 25 € an den Gläubiger direkt und gut ist




-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

So, hallo

Ich wollte mal den aktuellen Stand mitteilen.

Nachdem ich am 25.08.14 eine Einwurfeinschreiben mit der Ablehung der Forderung (Schön nach Vorlage) dem Inkasso zugesendet hatte, kam auch schön nach 2,5 Wochen eine Antwort mit den, ich zitiere: "angeforderten Unterlagen".

Interessant, denn ich hab gar keine Unterlagen angefordert. ;)

Weiterhin wurde die Forderung auf 218,02 € erhöht, die ich nun bis zum 21.09.2014 zahlen sollte. Gut, die ERhöhung sind natürlich die Zinsen, die da laut Inkasso noch weiterlaufen.

Auf dieses Schreiben hab ich dann mangels Zeit und weil ich es nicht einsehe, nicht reagiert.

Am 01.10.2014 flatterte dann die 1. Mahnung ins Haus.

Mit den Worten, ich zitiere: "leider haben Sie auf unsere Zahlungsaufforderung bezüglich der Forderung von fotopost24 Fotoservice nicht reagiert bzw. dieser nicht schlüssig widersprochen. Die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist ist nun verstrichen."

Die Forderung beläuft sich nun auf 230,07 (12 € Auslagen, also Mahngebühren)....

Ganz schön dreist.

Nun stell ich mir die Frage. Weiter die Füße ruhig halten, oder nochmal schreiben?

Ich hab meinen Widerspruch zwar mit einem Postzustellungsauftrag versendet, und habe auch eine Rechnung dafür, aber die Post hat mir keine Rückantwort gesendet. (ich habe es über eine Online Frankierung gemacht.) Hab die Post dahingehend auch nochmal angeschrieben.

Wie seht ihr das? Taktik des Inkasso, oder ist da wirklich was untergegangen?

Grüße
Daimonion

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das sind doch alles vollautomatisierte Briefe des Inkassos. Du hast einmalig geschrieben, danach kann man erst mal abwarten, ob die jemals klagen. Ganz grundsätzlich kriegen die die doppelte Inkassogebühr sowieso nicht begründet. Insofern würde ich mir da erst mal gar keine weiteren Gedanken machen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

klar.

Mittlerweile denke ich auch dass eine Klage für die viel mehr Probleme bereiten sollte, als für mich.

Na ja schauen wir mal wie das weiter geht. :)

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun stell ich mir die Frage. Weiter die Füße ruhig halten, oder nochmal schreiben? <hr size=1 noshade>

1. Nerven behalten
2. Nerven behalten
3. man braucht keine Brieffrundschaft mit dem Inkasso aufzubauen
:grins:



quote:<hr size=1 noshade>Ich hab meinen Widerspruch zwar mit einem Postzustellungsauftrag versendet, <hr size=1 noshade>

Ein Postzustellungsauftrag steht Privatpersonen nicht dirkt offen, nur über Umwege (Behörde, Gerichtsvollzieher)
Online Frankierung ist dabei auch nicht möglich.

Mit was hast Du es denn jetzt tatsächlich versendet?

Einschreiben kannst Du hier online verfolgen:
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du brauchst nicht bei jedem Brief den die Euro-Treuhand-Inkasso schreibt die Forderung zurückzuweisen

Einmal reicht aus



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 11.10.2014 22:19

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Also versendet habe ich es mit einer Internetmarke die als Postzustellungsauftrag ausgewiesen wurde.

Blöderweise habe ich dabei aber den Fehler gemacht und den Brief einfach in den Briefkasten geworfen. So kann es sein, dass er nicht getrackt wurde und somit nicht erfasst wurde und ich somit keinen Sendungsstatus habe.

Ergo, ich kann mir nicht sicher sein, dass der Brief je angekommen ist und das wir die ETI sicherlich auch so sagen. ^^

Was meint ihr. Soll ich unter den Umständen noch 1 Schreiben aufsetzen und sicherstellen, dass dieses dann auch wirklich ankommt?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schieb halt nochmal bezugnehmend auf das verschickte Schreiben ein Fax bzw mail nach

Ansonsten : Der Euro Treuhand Inkassoladen ist nur ein Inkassoladen und keine Behörde

Wenn die 25 zweckgebunden an den Gl überwiesen wurden bist Du aus dem Schneider

Reagieren must Du eigentlich erst falls Du einen gerichtlichn Mahnbescheid erhalten solltest







-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Okay, danke für die Hinweise.

Ich werde weiter berichten... :)

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Catgirl222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wie ging es weiter ? Bitte unbedingt berichten

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

Aktueller Stand ist, dass ich Ende Oktober nochmal ein Schreiben an die werte Firma geschickt habe. Dieses mal mit einem echten Einschreibenformular von der Post und seitdem ist Ruhe. ;)

Ich will mal den Abend nicht vor dem Tag loben, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass sie aufgeben werden.

Grüße
Daimonion

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eine Klage halte ich für ausgeschlossen

Sie auch mein post vom 23.08.2014 11:48

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

Sehe ich mittlerweile ähnlich. Sollte sich dennoch was tun, so werde ich hier weiter berichten, denke aber das die Sache durch ist.

Danke an alle für die Hilfe!

-- Editiert Daimonion am 06.01.2015 02:02

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Daimonion
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 22x hilfreich)

So, ich mache hier nochmal einen aktuellen Statusbericht, nachdem ich den Thread für einen Arbeitskollegen, der aktuell ein ähnliches Problem hat, wieder ausgegraben habe.

ETI hat sich nicht mehr bei mir gemeldet!

Signatur:

Grüße
Daimonion

4x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Daimonion):
ETI hat sich nicht mehr bei mir gemeldet!


Ist ja auch klar, denn jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf und da macht sich ETI lieber auf die Suche nach diesem Dummen anstelle mit Dir weiter Zeit zu verschwenden und Kosten zu produzieren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen