Inkassogebühren aus 16,80 werden 120,45

28. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkassogebühren aus 16,80 werden 120,45

Hallo.

Meine Frau hat im Internet für 16,80 Euro etwas bestellt und auch bekommen. Die Rechnung kam per Mail die beiden Mahnungen wohl auch. Leider liest meine Frau keine Mails und so kam jetzt nach zwei Monaten ein Brief von BID Inkasso.
Hauptforderung 16,80
5 % Zinsen 0,10
Mahnspesen des Gläubigers 20,00
Gebühren udn Auslagen 83,55
Insgesamt 120,45 Euro!!!

Daraufhin hat meine Frau direkt die letzt Mahnung mit 42,01 Euro beglichen und das Inkassounternehmen angerufen und denen mitgeteilt, dass bereits überwiesen wurden. Die sagten nur, dass sie eine Zahlungsbestätigung einreichen solle.

Was soll ich jetzt machen. Den Rest auch noch bezahlen? Die Zahlungsbestätigung hinschicken? Oder einfach laufen lassen, da sie sowieso nicht einklagen werden?

Für einen Ratschlag wären wir sehr dankbar.

lg
Marco

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Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum sind die Mahngebühren mit 20 € so hoch ?

Lastschriftrückläufer ?

Die Inkassogebühren kannst Du knicken weil

http://inkassokosten.wordpress.com/

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#2
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

NEIN, kein Rückläufer. Und wenn ich den Dekoladen anrufe, wo meine Frau die Ware bestellt hat, dann legt die Claudia dort immer sofort auf !?

Also habe ich schon zuviel bezahlt :(

Muss ich das dem Inkassounternehmen noch mitteilen? Oder einfach laufen lassen?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH hätte bezahlt :

Die unstrittige HF von 16,40
plus pauschal 5 € für Mahngebühren und Zinsen
Zweckgebunden direkt an den Händler und gut ist

Mit Deinen bereits überwiesenen rund 25 € an Mahnkosten ist der Händler allerallerbestens bedient




Ich würde empfehlen gegenüber dem Inkassobüro die Forderung selbstbewußt schriftlich zurückzuweisen so wie hier beschrieben http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

und mich mental trotzdem auf einige Bettelbriefe einstellen

Eine Klage expl wg den Restgebühren ist so unwahrscheinlich wie die heiligsprechung von Ozzy Osbourne


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 29.06.2014 11:56

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit den 20€ sind die bereits sehr gut bedient. Bei eMail-Mahnungen fallen quasi keine Mahngebühren an. Insofern würde ich gar nichts tun bzw. so vorgehen, wie thehellion empfiehlt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ohje... jetzt wird uns doch ein wenig mulmig.

Nach noch einem Schreiben vom Inkasso lag heute ein Brief von einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. Die adieren dort zu den restlichen 78,34 noch mal zinsen von 0,13 und Geschäftsgebühr in Höhe von 32,13 Euro. Gesamtforderung jetzt also 110,60 Euro.

"Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserer Mandantin zur Klageerhebung raten."

Sollte ich da jetzt einen Brief zur Anwaltskanzlei schicken oder einfach ruhig bleiben?

lg
Marco



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Angst. Kostendopplung durch Inkasso und Anwälte in der gleichen Angelegenheit ist sowieso verboten.

Wenn du bereits einmal beim Inkassobüro widersprochen hast, dann belasse es dabei. Wenn du dich bisher nicht gemeldet hast, dann einmalig einen Dreizeiler: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Die verbotene Kostendopplung bringe ich gerne bei den zuständigen Stellen (Anwaltskammer, Aufsichtsgericht) zur Anzeige."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ohje... jetzt wird uns doch ein wenig mulmig.


Ist nichts besonderes wenn das Inkasso ein Schreiben der Vertragskanzlei nachschiebt

Forderung wurde schon schriftlich zurückgewiesen ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, bisher habe noch nichts geschrieben. Also dann werde ich morgen mal wie mepeisen beschrieben hat einen Brief verfasssen.

Vielen Dank euch beiden. Dann kann ich ja doch ruhig schlafen heute nacht :)

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#9
 Von 
MarcoVreden
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

schon wieder ein Brief von der Anwaltskanzlei aus Coburg.

Sehr geehrte Frau ...

auf diverse Schreiben haben sie nicht reagiert. [...]

Unsere Mandantschaft verzichtet auf den Rest der Forderung, wenn Sie bis zum 07.08.14 einen Betrag von EUR 65,00 auf o. g. Bankverbindung zahlen.

Gesamtforderung 110,62 Euro... die versuchen noch mal die Hälfte zu erbetteln.

Muss ich noch mal reagieren? Ich habe per E-Mail, Fax und Post bereits wie beschrieben reagiert.

lg
Marco

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Muss ich noch mal reagieren?

Das sind doch nur Bausteinbriefe, um dich zu verunsichern. Einmal widersprechen reicht. Brieffreundschaften braucht man nicht mit denen eingehen. Die wissen natürlich ganz genau, dass du sie kontaktiert hast...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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