Bundeszentralregister - Beschäftigung im Ö. Dienst

26. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
dr.caligari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeszentralregister - Beschäftigung im Ö. Dienst

Hallo allerseits,

meine Frage: Beim Surfen bin ich auf Stellenangebote des BND gestoßen - nicht, daß ich da unbedingt hinwollte;), aber das, worum es geht, gilt ja sicher auch für andere Bereiche des Öff. Dienstes. Verlangt wird dort nämlich bei Bewerbungen das Ausfüllen eines Personalfragebogens, in den auch einzutragen ist: "Schwebt oder schwebte gegen Sie ein Straf-/ Ermittlungsverfahren?"

Nun wurde gegen mich vor ca. 6 Jahren (damals 18 Jahre alt) mal ein Verfahren wegen Ladendiebstahls eröffnet, aber eingestellt (äußerst geringer Wert). Im Führungszeugnis taucht und tauchte das also gar nicht auf, selbst im behördlichen nicht, so viel ich weiß. Die Frage ist natürlich, ob sich Behörden doch noch irgendwie Zugang zu einer solchen Information, sofern es sie noch gibt, verschaffen können. Auf der Webseite des BZR wird ja darauf hingewiesen, daß staatliche Institutionen zu gewissen Zwecken (und die Einstellung von Mitarbeitern zählt sicher dazu) einen wie auch immer gearteten erweiterten Zugang zu den dortigen Daten haben. Weiterhin ist dort zu lesen, daß man mögliche Einträge, die sich zwar nicht im normalen Führungszeugnis finden, solchen Behörden gegenüber dennoch nicht verschweigen darf - allerdings: sofern die Frist zur Löschung noch nicht verstrichen ist.

Also die Frage: Muß man einem öffentlichen Arbeitgeber gegenüber einen solchen Tatbestand dennoch unter allen Umständen mitteilen, oder kann man sich auch hier auf ein Recht berufen, solche Dinge (eingestelltes Verfahren, lange zurückliegend) zu verschweigen? Und ist damit zu rechnen, daß das dennoch sofort herauskommt - werden also für gewisse Zwecke Daten dieser Art dennoch irgendwo "auf ewig" gespeichert, oder eher nicht?

Für eine Antwort sehr dankbar wäre
Simon

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Simon.

Der BND fragt da wohl etwas genauer nach als andere Arbeitgeber. Näml. nach Ermittlungsverfahren. Andere AG fragen meißt nur nach Vorstrafen.

Du kannst Dich immer dann als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn Dein FZ keinen Eintrag entält.

Verfahrenseinstellungen werden auch nicht im BZR gespeichert. Also, wenn Du z.B. im Strafvollzug (das ist eine Behörde, die Auskunft aus dem BZR bekommt) arbeiten wollen würdest, könntest Du auch "verneinen"

Deine Verfahrenseinstellung ist im justizinternen Verfahrensregister gspeichert, auf daß jedoch nur die Justiz zum Zweke der Strafzumessung bei neuen Strafverfahren Zugang hat.
(Oder vielleicht auch -inoffiziell- BND, VS, MAD;) )

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Gandalf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie sieht die Sache den aus, wenn man sich für den öffentlichen Dienst bewirbt und eine Jugendstrafe (6 Monate auf 2 Jahre Bewährung), die, da es 1995 zum Urteilsspruch gekommen ist sämtlichen Tilgungsfristen gerecht werden sollte und sogar aus dem Bundeszentralregister gelöscht sein sollte?

Kurz gesagt ist meine Frage:
Wenn im Bundeszentralregister durch Tilgung keine Einträge mehr vorhanden sind, ist es dann möglich einen Beruf im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer) zu bekleiden oder werden die Einträge gar nicht wirklich entfernt?

Für Antworten und Tipps bin ich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kurz geantwortet :) :

Wenn im Bundeszentralregister durch Tilgung keine Einträge mehr vorhanden sind, ist es dann möglich einen Beruf im öffentlichen Dienst (z.B. Lehrer) zu bekleiden?

JA

oder werden die Einträge gar nicht wirklich entfernt?

DOCH




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gandalf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bob,

...wirklich sehr schnelle Antwort -dafür hättest Du eigentlich einen Eintrag ins Bundeszentralregister verdient :) -
vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

dafür hättest Du eigentlich einen Eintrag ins Bundeszentralregister verdient


Nee, besser nicht ;)

Gern geschehen

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Dann wäre Bob wohl schon mehrmals vorbestraft und bei 997 Antworten/Beträgen im Gefängnis wegen wiederholter Straffälligkeit :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

*lol* nicht schlecht, BOBO :)


...und da würde ich wohl meiner Lebtag nicht wieder rauskommen ;) (zumindest nicht wenn ich nen www.-Zugang hätte um in Rechtsforen zu schreiben ;) )

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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