Tochter 16,5 will ausziehen

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
kingsindian
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter 16,5 will ausziehen

Hallo,

ich habe momentan ziemliche Probleme mit meiner Tochter (beklaut mich, lügt in einer Tour und vieles mehr)

Nun hat sie mir heute offenbart, dass sie beim Jugendamt war und ausziehen will.

Sie ist momentan in der Ausbildung und verdient selber 540 Euro im Monat. Von meinem Ex bekommt sie 120 Euro Unterhalt im Monat.

Nun frage ich mich wie das rechtlich aussieht. Kann sie mit Hilfe des JA einfach so ausziehen, da sie es wie sie schildert zu Hause nicht aushält (es gab nie körperliche Gewalt oder sonstige Dinge)?

Wenn sie nun ausziehen würde, müsste ich dann für sie Unterhalt zahlen?

Ich bin schon seit Jahren neu verheiratet und habe noch zwei jüngere Kinder (12,11). Momentan bin ich Hausfrau. Ich suche zwar schon seit Jahren eine Arbeit, finde aber keine da ich chron. krank bin mit 40% Behinderung.

Kann sie wegen Unterhalt verlangen, dass ich jede Arbeit annehme, trotzt gesundheitlicher Schwierigkeiten?

Bin momentan etwas von der Rolle..

LG
KI

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bitte wieder entspannen, so einfach wie Ihre Tochter sich das vorstellt, ist es nicht.
Und das Jugendamt befürwortet auch nur im seltenen Ausnahmefall Auszüge von Minderjährigen in eine eigene Wohnung. Mit 16,5 Jahren ist eine Wohngruppe das übliche Angebot des Jugendamts, aber auch nur, wenn es den Eindruck hat, es geht auf keinen Fall mehr zuhause. Die Hürde ist hoch. In dem Alter haben ja viele Jugendliche Probleme mit ihren Eltern, ist halt die Ablösungsphase. Da werden dann erstmal Gespräche mit allen Beteiligten beim Jugendamt geführt und eine gemeinsame Lösung gesucht. Wenn Sie keinen Auszug wollen, findet auch keiner statt. Dann müßte Ihre Tochter schon vor Gericht klagen, weil das Jugendamt das auch nicht zu entscheiden hat.


quote:
Kann sie wegen Unterhalt verlangen, dass ich jede Arbeit annehme, trotzt gesundheitlicher Schwierigkeiten?

Verlangen kann sie, was sie will. Das hat aber definitiv keine Folgen für Sie.

-- Editiert altona01 am 29.01.2014 23:27

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Solange die Elters das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind haben, bestimmen die Eltern auch, wo das Kind wohnt. Gegen den Willen der Eltern ist ein Wohnungswechsel nur mit richterlicher Entscheidung möglich.

Also, Ihr entscheidet, wie es weiter geht. Und Wohnheimplätze sind rar und teuer. Schon deshalb wird das Jugendamt einen solchen Umzug schon aus Kostengründen auch mit Einverständnis der Eltern nur organisieren und unterstützen, wenn das wirklich erforderlich ist. Typische pubertäre Reaktionen wie hier reichen da nicht aus.

Lasst Euch nicht das Zepter aus der Hand nehmen! Ihr entscheidet, was für das Kind angebracht ist.

wirdwerden



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kingsindian
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal für eure Antworten!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich kann meinen Vorrednern nur in vollem Umfang zustimmen. Ein Auszug gegen den Willen der Sorgeberechtigten läuft nur in ganz besonderen Fällen. Hätte der Gesetzgeber es für richtig gehalten, dass eine 16-jährige ihren Wohnort selbst bestimmt, so stünde dies im Gesetz. Anspruch auf Unterhalt hat deine Tochter nicht, ihre Ausbildungsvergütung zzgl. Kindergeld decken ihren Bedarf.
Ich für meinen Teil würde der jungen Dame den Zahn ganz schnell ziehen, eine Rücksprache mit dem JA wäre sinnvoll, die Sachbearbeiter müssen evtl. Maßnahmen ohnehin mit den Sorgeberechtigten absprechen. Solange die junge Dame nicht volljährig ist bestimmst grundsätzlich du wo sie wohnt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Mhh, ich will wieder mal ein paar alternative Gedanken anschließen!

Klar geht es hier um Ablösung vom den Eltern. Der Wunsch endlich auf eigenen Beinen zu stehen. Und da können Kinder so biestig werden, dass man sie am liebsten an die Wand knallen möchte.

Aber natürlich sollte man seine Kinder gerade in dieser Phase nicht allein lassen. Sie wissen es nicht und sie werden es sich nie eingestehen: aber jetzt brauchen sie verständnisvolle Eltern mehr als je zuvor!

Rechtlich ist das klar: das Kind kann nicht so einfach ausziehen. Nur wenn man das so postuliert, dann wird man den Widerspruchsgeist herausfordern. Dann ziehen die Kinder halt zu einer Freundin oder einem Freund (im besten Fall einem, der es GUT mit ihnen meint!) Und dann? Dann kann man die Göre mit der Polizei nach Hause holen ... bis es den Beamten zu dumm wird. Und dann? Na, dann hat das Balg seinen Kopf durchgesetzt. Keine gute Idee also sich auf einen SOLCHEN Schlagabtausch einzulassen ...

Da ist es doch besser, das Mädel locker auflaufen zu lassen: Ohne Zustimmung der Eltern wird sie keine Wohnung mieten können. Zu teuer. Nicht genügend Einkommen. In Frage kommt doch nur ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Warum sollte sie das nicht machen dürfen? Da fallen keine großen Kosten an (natürlich muss sie ihre Ausbildungsvergütung und das Kindergeld einsetzen) ... und schon glaubt das Mädel an den Weihnachtsmann, weil ihre Eltern so super großzügig und verständnisvoll sind. *grins*

Natürlich ist das nicht ohne Hintergedanken. Denn jetzt lernt das Mädel, was es heißt auf eigenen Beinen zu stehen. Da muss die Wohnung sauber gehalten werden, das muss die Küche aufgeräumt werden, Klamotten waschen sich nicht von allein ... das Essen macht sich nicht von allein, der Kühlschrankt bleibt leer und wecken tut einen auch keiner. Und schon ist Luft aus der Sache draußen! Das Mädel hat was gelernt. Und das Verhältnis zu den Eltern kann sich wieder entspannen!

Diese Situation hat nur vordergründig eine rechtliche Dimension. Die wahre Dimension liegt wie so oft in der Interaktion ... und da kann man leicht gravierende Fehler machen, wenn man sich nur an den Buchstaben der Gesetze orientiert!

Es kommt nämlich darauf an, das Verhältnis Eltern-Kind über die Pubertät hinweg ins Erwachsenenalter zu retten! Und davon steht nun mal nix im BGB! *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 30.01.2014 14:36

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
aus erzieherischer Sicht hat Marcus in Teilen Recht, allerdings gebe ich zu bedenken, dass in manchen Phasen dieses Alters (ich begleite mittlerweile mein drittes Kind hier durch und weiß wovon ich rede) der Verstand leider aussetzt. Die Tochter einfach machen und auflaufen zu lasen halte ich je nach Umfeld in das sie gerät für fahrlässig bis höchst gefährlich. Ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern auch im Erwachsenenalter erhält man keinesfalls durch machen lasen, sondern durch klare Grenzsetzung, die man stets begründen kann. Wenn die Kids nämlich alt genug sind dies zu würdigen, werden sie so etwas wie Dankbarkeit empfinden.
Gruß
Andreas

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du hast ja vollkommen Recht, amako! Es gibt in solchen Fällen keine einfachen Patentrezepte! Und jeder Fall liegt anders ...

Mir ging es (wieder einmal) einfach darum, darauf hinzuweisen, dass es hier nicht um rein rechtliche Fragen geht. Sondern, dass man hier genau hinsehen muss, WELCHEN Rat man gibt.

Die Antwort, dass ein minderjähriges Kind, seinen Aufenthalt ohne richterliche Anordnung nicht so einfach selbst bestimmen kann, ist rechtlich vollkommnen in Ordnung.

Aber die Antwort greift zu kurz! Denn sie kann dazu führen, dass die betroffenen Eltern daraus völlig falsche Entscheidungen ableiten!

Und deshalb habe ich eine alternative Sicht der Dinge eingestellt. Ob die in diesem Fall nun angemessen ist oder nicht, das müssen und können nur die Eltern selbst wissen!


-- Editiert Marcus2009 am 30.01.2014 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich denke, dass eben auch viele Eltern hier um Rat fragen, weil ihnen die rechtliche Situation nicht bewusst ist, sonst würden sie nämlich eines der Foren für Erziehungsprobleme aufsuchen. Da müssen nur Begriffe wie Jugendamt fallen und sie denken, das Recht ist nicht auf ihrer Seite, dass dieses Amt überhaupt nicht entscheidet wo das Kind unter normalen Umständen (und so sehe ich die Situation hier) lebt wissen viele Menschen nicht. Wenn ich weiß wie meine rechtliche Situation ist, dann kann ich nun einmal viel sicherer agieren, als wenn ich aus Unwissenheit glaube morgen käme das JA vorbei und hilft meiner Tochter beim behördlich angeordneten Umzug.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kingsindian
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt hat sich auch noch keiner vom JA bei mir gemeldet. Weiß natürlich nicht wie lange bei denen die Vorlaufzeit ist. Hoffe halt irgendwie diese schwere Zeit gut über die Bühne zu bekommen und hoffe am Ende noch ein paar Nerven übrig zu haben :augenroll:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

So isses! Ich muss einfach zwingend wissen, wie die Rechtslage ist. Das ist praktisch die Bodenplatte, auf der ich ein Haus aufbauen kann. Wie dieses Haus dann gestaltet wird, das ist eine ganz andere Sache. Und gerade bei Kindern in schwierigem Alter ist es doch so, dass sie eben diese Sicherheit der Eltern spüren müssen. Denn wenn sie das Gefühl haben, die Eltern sind unsicher, dann ist doch schon alles verloren.

Dem Himmel sei Dank hatte ich mit meinen beiden da wenig Probleme. Mag daran liegen, dass ich immer gearbeitet habe, dass ich deshalb von klein auf gewisse "Mitarbeit/Mitgestaltung" des familiären Lebens erwartete. Und diese Haltung war ohne Rumeiern oder sonst was. Ich habe meine Entscheidungen erklärt, es gab keine endlosen Diskussionen, und gut wars.

Klare Haltung und Wissen um Rechte und Pflichten das sind m.E. quasi die Korsettstangen für ein gutes Zusammenleben mehrerer Generationen.

wirdwerden

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das JA wird höchstwahrscheinlich auch nicht tätig werden. Wie weiter oben schon gesagt wurde, sind Plätze in pädagogisch betreuten WG rar und teuer. Die braucht das JA für die wirklich schweren Fälle und nicht für bockige Gören (entschuldige den Ausdruck). Vielleicht handelt es sich auch nur um einen Bluff des Töchterleins. Frag sie einmal konkret nach der zuständigen Sachbearbeiterin, weil du gern mit der persönlich sprechen möchtest, könnte sein, dass sie dann ins Schwimmen gerät.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Pubertät eine schwierige Phase sowohl für Eltern, Kinder und sonstige Betroffene darstellt. Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, das klare Grenzziehung und unerschütterliche Geduld der sicherste Weg zum "Erfolg" ist. Meine erwachsenen Kinder (schon Ende 20 und damit wieder weitestgehend bei Verstand :grins: ) sind heute der Überzeugung, dass dieser Weg ihnen gut getan hat. Meine Tochter, die heute so alt ist wie deine erkennt dies zumindest in klaren Momenten auch. Habe noch ein Nesthäkchen von 7, also noch mal das gleiche vor mir, aber ich weiß aus Erfahrung, dass Beharrlichkeit und Geduld eine ideale Paarung für nervenschonendes (wenn es so was in dieser Phase überhaupt gibt) Familienleben ist.
Gruß
Andreas

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