Mein Ex will mich fertig machen :(

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
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(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Mein Ex will mich fertig machen :(

Hallo, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Möchte es aber so kurz wie möglich zusammen fassen da es sonst zu lang wird. Ich bin seit paar Monaten von meinem Ex getrennt, haben eine gemeinsame Tochter und bin im 8. Monat schwanger von ihm. Mein Ex ist bzw war heroinabhängig, und immer wieder auf Therapien oder im Gefängnis. Oktober 2013 habe ich ihn angezeigt wegen häuslicher Gewalt und Nötigung zur Abtreibung. Seitdem flattern wirklich ununterbrochen Vorladungen der Polizei ein ... Anzeige von seiner Mutter, Tante, diversen Freundinnen von meinem Ex wegen Beleidigung (aus Rache) ... es war jetzt ca. 1-2 Monate Ruhe. Habe aber vor kurzem durch meine Rechtsanwältin Unterhalt geltend gemacht und das Jugendamt hat ihn angeschrieben wegen vorgeburtlicher Vaterschaftsfeststellung. Dies sieht er wieder als "Schlag" von mir an und jetzt bekam ich heute wieder eine Vorladung der Polizei wegen Bedrohung angeblich am 28.07.13. Wem oder mit was ich gedroht haben soll stand nicht dabei. Die Polizei hatte mich das letzte mal schon so extrem zur Sau gemacht das da keine Ruhe herrscht und immer wieder Anzeigen auflaufen :( .. Seine Mutter usw. hatten immer über ein Wordpad Dokument irgendwas ausgedruckt was ich über Facebook geschrieben haben soll, was aber nicht stimmte... Eine Anzeige wurde schon wegen nicht öffentliches Interesse eingestellt und bei der Anzeige von seiner Mutter durfte ich 200€ Auflage zahlen obwohl ich das gar nicht geschrieben hatte!!!! :( ich bin fix und fertig weil ich genau weiß was Freitag wieder auf mich zukommt das eine seiner Freundinnen oder sonstigen Kumpanen was auf sein Word Dokument schreibt, ausdruckt und mir die Schuld in die Schuhe schiebt. Ich weiß das sich mein Ex dadurch massiv an mir rächen möchte wegen seinen zwei Anzeigen, er ist schließlich vorbestraft und hat evtl doch mehr zu befürchten. Aber er ruiniert mich finanziell total damit. Ich möchte doch einfach nur meine Ruhe haben mehr nicht. Er kümmert sich eh nicht um die Kinder und will auch anscheinend nichts von ihnen wissen. Was soll ich nur machen? Kann man da direkt an die Staatsanwaltschaft schreiben? die werden sich bestimmt auch denken was ich für ein Mensch bin wenn dauernd Anzeigen gegen mich kommen! und womöglich lande ich noch im Gefängnis. Einen Rechtsanwalt für Strafrecht kann ich mir nicht leisten. und warum für etwas bezahlen wenn man nichts getan hat. Es ist für mich einfach sehr belastend das jemand so einfach eine Anzeige machen kann und dann einfach sagt ich hätte ihm das geschrieben.
Wer kann mir Rat geben? Ich überlege schon die zwei Anzeigen gegen meinen Ex zurück zu ziehen da ich seitdem nur fertig gemacht werde ... die Polizei kann nichts machen.

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22 Antworten
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#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Guten Tag,

es ist natürlich total nachvollziehbar, dass Sie enttäuscht und verzweifelt sind.


Dennoch habe ich leider das Gefühl, dass Sie hier ohne Anwalt nicht sehr weit kommen. Dieser könnte womöglich alle Indizien und Beweise zusammentragen und die "Anzeigewellen" des Ex als falsche Verdächtigungen entlarven und zu einem brachialen juristischen Gegenschlag ausholen.

Daher kann ich Ihnen nur raten sich beim für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein. Dieser kostet Sie maximal EUR 10,00 und dann kann ein Anwalt sich mal Überblick verschaffen und die Erfolgschancen für Sie abschätzen.

Alleine ohne anwaltliche Hilfe sehe ich aber in Ihrem Fall schwarz. Schließlich ist der Ex ja schon einmal mit seiner Masche durchgekommen, in dem Sie zahlen mussten.


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute


PP

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#2
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo, danke für die antwort... leider ist der Ex ja nur "indirekt" daran beteiligt... sobald ein Verfahren eingestellt wurde z.b. das von seiner freundin, kam die nächste Anzeige von seiner Mutter, wurde gegen Auflage eingestellt, und jetzt die nächste Anzeige von wahrscheinlich einem anderen Bekannten.. es sind halt immer unterschiedliche Personen... und dann noch zu beweisen das mein Ex dahinter steckt und diese leute auf mich hetzt, das kann ich eben nicht... würde ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft was bringen? Ich möchte einfach nur meine Ruhe haben. Ich habe solche Angst das wieder eine Geldstrafe kommt und dieses mal höher... die 200 euro haben schon sehr weh getan... ich muss jeden Monat schauen das ich mit meinem Kind um die Runden komme.

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#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

quote:
würde ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft was bringen?


Nein, davon ist schwer abzuraten selbst so ein Schreiben ohne Rechtsbeistand zu schreiben. Dadurch könnten Sie sich nur noch mehr in den Mist manövrieren. Vor allem, was wollen Sie denen schreiben? "Bitte lassen Sie mich in Ruhe, weil mein Ex ist so böse und zeigt mich dauernd an" dürfte sehr wenig nützen und eher noch im blödsten Fall eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung einbringen.

quote:
Ich habe solche Angst das wieder eine Geldstrafe kommt und dieses mal höher... die 200 euro haben schon sehr weh getan...


Wie erwähnt: Besorgen Sie sich am zuständen Amtsgericht einen Beratungsschein und gehen Sie damit zu einem oder einer Anwältin. Ohne Rechtsbeistand sehe ich in Ihrem Fall, nicht böse gemeint, mangels Fachkenntnissen und Komplexität keine Chance im Alleingang da etwas zu bewirken.


Wir kennen die Aktenlage kein Bisschen und daher kann Ihnen hier keiner sagen was Sie am Besten machen sollten. Das kann hier nur jemand mit juristischer Fachkunde der die Aktenlage kennt (Anwalt).

Grüße
PP

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#4
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ja stimmt käme bestimmt blöd... aber bei der beweisaufnahme sagte die polizei das is sache für die staatsanwaltschaft deswegen dachte ich diese schreibt mich vorher an um sich beweise zu holen bevor damals der beschluss kam Einstellung gegen Auflage...

muss ich am Freitag bei der Vorladung erscheinen bei der Polizei?

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#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)


quote:
muss ich am Freitag bei der Vorladung erscheinen bei der Polizei?


Nein. Und davon rate ich Ihnen auch ab ohne Rechtsbeistand dort zu erscheinen. Das wäre genau so eine schlechte Idee, wie der Staatsanwaltschaft einen Brief zu schreiben.


Bitte gehen Sie morgen zum Amtsgericht und holen Sie sich einen Beratungsschein und dann am Besten auch noch morgen gleich zu einem Anwalt mit diesem Beratungsschein. Nur der kann Ihnen hier weiterhelfen.

Sind Sie denn berufstätig oder beziehen Sie Sozialleistungen? In Falle, dass Sie Sozialleistungen beziehen bekommen Sie den Beratungsschein in aller Regel ohne Probleme.


Grüße
PP


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#6
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

muss ich denn zum anwalt? ich habe angst das der mich nachher mehr kostet falls es nicht bei einer beratung bleibt?! kriegt man den schein wirklich so schnell? wo muss ich da genau hin und bekommt man den auch bei Strafrecht? kenne mich da nicht so aus...

auch denk ich mir, das es irgendwie komisch wirkt wenn ich mir einen anwalt nehme obwohl ich doch "unschuldig" bin?

habe für diesen monat noch elterngeld bekommen und ab feb. wahrscheinlich alg II...

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#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)


quote:
muss ich denn zum anwalt? ich habe angst das der mich nachher mehr kostet falls es nicht bei einer beratung bleibt?!


Ein Anwalt kann Ihnen sagen ob Sie eine Chance haben freigesprochen zu werden oder nicht. Und wenn Sie freigesprochen werden kostet Sie der Anwalt gar nichts. Den zahlt dann die Staatskasse. Alleine ohne Anwalt werden Sie jedoch das Gericht im Fall einer Verhandlung nur schwer von Ihrer Unschuld überzeugen können bzw. die entsprechenden rechtliche Mittel gegen Zahlungsauflagen o. Ä. einlegen können.


quote:
kriegt man den schein wirklich so schnell? wo muss ich da genau hin


Ja, dieser wird in der Regel sehr schnell ausgestellt. Meines Wissens direkt vor Ort.
Sie müssen zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dort einfach am Empfang im Amtsgericht sagen Sie, Sie benötigen einen Beratungsschein. Bitte nehmen Sie auch Ihren Elterngeldbescheid mit und sofern schon Unterlagen zu ALG II vorhanden sind diese auch.

quote:
auch denk ich mir, das es irgendwie komisch wirkt wenn ich mir einen anwalt nehme obwohl ich doch "unschuldig" bin?


Im Sinne des Strafrechts sind Sie aktuell eine beschuldigte Person gegen die der Verdacht einer Straftat besteht. Nun gilt es Ihre Unschuld zu beweisen und keine juristischen Fehler zu machen. Diese kann man aber i. d. R. nur mit einem Anwalt vermeiden.


Grüße
PP

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Den Schein gibt es bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Aber im Strafrecht halt nur für eine reine Erstberatung. Alles darüber hinaus ist kostenpflichtig. Mit ALG II bescheid bekommt man den Schein ohne Probleme

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#9
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ok also ist dieser weg dann besser, als einfach die aussage zu verweigern und abwarten was passiert? muss ehrlich sagen das ich absolut keine lust mehr auf den ganzen stress habe... weil ich auch immer meine tochter mit rum tragen muss und das im 8. monat das ist körperlich sehr belastend zudem ich noch andere sachen zu erledigen habe. ich will einfach nur ruhe :(
aber wenn das verfahren eingestellt wird muss ich ja trotzdem zahlen, der anwalt verteidigt mich ja schließlich damit das verfahren eingestellt wird? verstehen sie was ich meine?...

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#10
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ALG II Bescheid habe ich noch nicht weil die Bearbeitung wahrscheinlich länger dauert. Nur Bescheid von Elterngeld.

Habe gerade etwas gegoogelt und gelesen das bei Beratungshilfe im Strafrecht der Rechtsanwalt keine Akteneinsicht bekommt... da ich ja auch nicht weiß was mir vorgeworfen wird kann ich ihm dann auch nix dazu sagen?

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#11
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

quote:
aber wenn das verfahren eingestellt wird muss ich ja trotzdem zahlen, der anwalt verteidigt mich ja schließlich damit das verfahren eingestellt wird? verstehen sie was ich meine?...


Das Ziel hier ist, dass Sie wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden. Dann haben Sie absolut keine Kosten zu tragen und kann man Ihrem Ex das Ganze sogar nachweisen wie Sie es beschrieben haben, kann er sich sehr warm anziehen.

Es ist nicht Ziel, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage wegen Geringfügigkeit durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Hiergegen kann man auch Widerspruch einlegen und muss nicht sofort zahlen, wenn es die Staatsanwaltschaft sagt.


quote:
Habe gerade etwas gegoogelt und gelesen das bei Beratungshilfe im Strafrecht der Rechtsanwalt keine Akteneinsicht bekommt... da ich ja auch nicht weiß was mir vorgeworfen wird kann ich ihm dann auch nix dazu sagen?


Es geht bei dem Beratungsschein auch nur um eine Erstberatung in der Sie dem Anwalt den Sachverhalt schildern und er dann Ihnen rechtlichen Rat geben kann was sinnvoll ist und was nicht.

Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, dann können Sie auch einen Anwalt nehmen. Denn wenn tatsächlich an den Vorwürfen absolut nichts dran ist dürfte Ihr Anwalt die größte Freude daran haben die Anklage und die von Ihnen erwähnten "gefälschten Beweise" auseinanderzunehmen.
Werden Sie freigesprochen trägt die Staatskasse alle Kosten, auch Ihren Anwalt.
Nur ohne Anwalt sehe ich für Sie nicht den Hauch einer Chance.

quote:
ich will einfach nur ruhe


Wenn Sie Ruhe haben wollen müssen Sie sich wehren. Nur alleine ohne Rechtsbeistand werden Sie keine Chance haben sich zu wehren.

Natürlich besteht das Risiko, dass man Sie schuldig spricht, aber warum sollten Sie nicht alles menschenmögliche versuchen zu beweisen, dass Sie unschuldig sind, wenn Sie selbst wissen, dass Sie nichts getan haben. Und selbst im Falle eines Schuldspruchs gibt es noch Mittel im Bedarfsfall.
Aber wenn Sie nie probieren sich zu wehren, wird es immer so weiter gehen und Sie und Ihr Sohn werden der Spielball Ihres Ex-Freundes bleiben.


Zitat:
ALG II Bescheid habe ich noch nicht weil die Bearbeitung wahrscheinlich länger dauert. Nur Bescheid von Elterngeld.


Dann nehmen Sie diesen mit und schildern vor Ort, das Sie ab nächsten Monat ALG II beziehen.


Grüße
PP

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-- Editiert PP9325 am 21.01.2014 22:53

-- Editiert PP9325 am 21.01.2014 22:55

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#12
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

das problem ist das ich ihm nichts schildern kann wegen der bedrohung, ich weiß nicht gegen wen oder was ich gesagt/geschrieben haben soll ... oder meinten sie das ich den kompletten sachverhalt mal schildern soll? der wird mich ja dann auslachen da das ja sozusagen familienstreitereien sind oder? das jugendamt hatte mir da damals zu einer konfliktlösung bei der caritas geraten nachdem ich denen das alles erzählt hatte.... jedoch is sowas immer auf freiwilliger basis und mein ex will lieber krieg als frieden.

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#13
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)


quote:
oder meinten sie das ich den kompletten sachverhalt mal schildern soll?


Ja, Sie sollten dem Anwalt den ganzen Sachverhalt schildern. Dann kann er Ihnen juristische Wege vorschlagen dagegen vorzugehen.

quote:
das problem ist das ich ihm nichts schildern kann wegen der bedrohung, ich weiß nicht gegen wen oder was ich gesagt/geschrieben haben soll


Das ist nicht so schlimm. Sie sagen dem Anwalt einfach, dass Ihr Ex nun wieder eine Anzeige erstattet hat und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Am besten die Vorladung mitnehmen.

quote:
der wird mich ja dann auslachen da das ja sozusagen familienstreitereien sind oder?


Nein, das wird der Anwalt defintiv nicht. Denn das hier ist Ihren Schilderungen zu Folge keine "Familienstreitigkeit" mehr, sondern Ihr Ex-Freund und diejenigen, die er angestiftet hat, begehen hier erhebliche Straftaten um Sie in Misskredit zu bringen und fertig zu machen. Das sind absolut keine Kavaliersdelikte mehr die als Kleinigkeit abgetan werden könnnen und es auch nicht werden.

quote:
das jugendamt hatte mir da damals zu einer konfliktlösung bei der caritas geraten nachdem ich denen das alles erzählt hatte.... jedoch is sowas immer auf freiwilliger basis und mein ex will lieber krieg als frieden.


Wenn Sie Frieden wollen und nur Ihr Ex-Freund hier Krieg möchte ist das noch ein Grund mehr sich zur Wehr zu setzen und diesen Krieg ein für alle mal zu beenden.

Wenn Sie sich nichts zu vorzuwerfen haben sehe ich hier gute Chancen für Sie. Denn meistens siegt am Ende dann doch die Gerechtigkeit.

Bspw. lässt es sich auch sehr leicht nachweisen, wenn Chatverläufe gefälscht wurden oder gar nicht von Ihrem PC verschickt wurden, denn diese kann das Gericht begutachten und auch im Ernstfall bei begründetem Verdacht den PC der Mutter oder Ihres Ex-Freundes sicherstellen und untersuchen lassen beispielsweise.

Ihren Schilderungen nach sehe ich mehr als genug Angriffsfläche auf solche Beweismittel.

Grüße
PP

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ja ich hoffe es... ich hatte damals dem richter alles geschrieben er solle bitte einzelverbindungsnachweise anfordern oder sogenannte Screenshots am PC... hat nichts gebracht...

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Dafür ist eben ein Anwalt da. Sein Job ist es die Beweise zu Ihren Gunsten zu präsentieren und evnentuell auch eigene Beweise mit einem gewissen Überrschungseffekt, wie z.B. Einzelverbindungsnacheweise oder auch Gutachten beizubringen die sogar Verfahren wenden können und auf die sich Zeugen und Anklage nicht vorbereiten haben können.

Alleine ist man da eben sehr verloren. Wenn man, wie Sie selbst zugeben, sich in dem Gebiet nicht auskennt, wie soll man dann gegen einen Staatsanwalt mit Jurastudium und überdurchschnittlich gutem Staatsexamen nur den Hauch einer Chance haben? Richtig, man hat sogut wie gar keine Chance bei einem solchen Sachverhalt.

Da ist ein Anwalt unerlässlich.


Grüße
PP

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-- Editiert PP9325 am 21.01.2014 23:39

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#16
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ok. wird der staatsanwalt auch berücksichtigen das die anzeige ein halbes jahr später gemacht wurde?

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#17
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

quote:
ok. wird der staatsanwalt auch berücksichtigen das die anzeige ein halbes jahr später gemacht wurde?


Es ist egal, was der Staatsanwalt denkt oder berücksichtigt.

Es ist wichtig den Richter zu überzeugen. Denn dieser spricht das Urteil und kein anderer. Was der Richter sagt zählt. Andere können sagen was sie wollen.

Der Staatsanwalt kann im Grunde genommen, genauso wie Ihr Anwalt nur Anträge stellen in der Hauptverhandlung.

Der Staatsanwalt hat in seinem Namen nicht umsonst auch "Anwalt" stehen. Er ist vereinfacht gesagt wie Ihr Anwalt auch nur ein Anwalt, der eben auf der Seite der Anklage steht.

Grüße
PP

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

achso... das wusste ich nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Also morgen auf zum Amtsgericht, Beratungsschein abholen und dann ab zum Anwalt.

Beim Amtsgericht können Sie auch einen Anwaltsliste verlangen bzw. dort Einsicht nehmen und sich jemanden Aussuchen.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg und alles Gute.

Sie schaffen das. Tuen Sie es auch für Ihr Kind. Wer kämpft wird auch meist dafür belohnt.

Und wenn irgendetwas Unklar sein sollte, können Sie ja auch hier jederzeit nachfragen.

Grüße
PP

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-- Editiert PP9325 am 21.01.2014 23:53

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Er ist vereinfacht gesagt wie Ihr Anwalt auch nur ein Anwalt, der eben auf der Seite der Anklage steht.


Das ist etwas irreführend. Selbstverständlich hat der Staatsanwalt auch entlastende Beweise zu berücksichtigen. Er steht nicht so weit "auf der Seite der Anklage", daß er nur die Interessen einer Anklage verfolgen darf.
Hingegen darf der Anwalt eines Angeklagten oder einer Zivilrechtspartei die Sache im für seine Partei besten Licht darstellen, sofern er dafür - im Zivilrechtsfall - nicht lügen muß. Er darf also auch auf Freispruch wegen Unschuld plädieren, wenn sein Mandant ihm die Schuld gestanden hat. Umgekehrt darf der StA aber nicht auf Schuldspruch plädieren, wenn er eindeutige Beweise für die Unschuld hat.

-- Editiert TheCat am 22.01.2014 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo, also bin dabei und habe schon einen Anwalt gefunden. Leider ist er erst nachmittags erreichbar, aber habe meine Sachlage schon per E-Mail geschildert und die Vorladung der Polizei auch per Mail an ihn geschickt. Lt. Rechtsanwaltsgehilfin wird der Termin bei der Polizei abgesagt, ist wohl gang und gäbe bei sowas?...
noch eine Frage, habe ja jetzt einen Anwalt für Strafrecht, kann dieser mich auch verteidigen wegen den Anzeigen gegen meinen Ex Nötigung u. häusliche Gewalt? Oder verteidigt so jemand nur Leute die straffällig geworden sind?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)


quote:
Lt. Rechtsanwaltsgehilfin wird der Termin bei der Polizei abgesagt, ist wohl gang und gäbe bei sowas?...


Genau. Das ist absolut richtig so, da sich der Anwalt erst einmal einen Überblick über die Aktenlage verschaffen muss.
quote:
hallo, also bin dabei und habe schon einen Anwalt gefunden


Super. Damit haben Sie auf jeden Fall einen ersten wichtigen und richtigen Schritt gemacht.

quote:
noch eine Frage, habe ja jetzt einen Anwalt für Strafrecht, kann dieser mich auch verteidigen wegen den Anzeigen gegen meinen Ex Nötigung u. häusliche Gewalt? Oder verteidigt so jemand nur Leute die straffällig geworden sind?


Nein, auch ein Anwalt für Strafrecht kann sowohl Parteien vertreten wenn diese Beschuldigte sind als auch welche die Strafanzeige erstatten wollen.


Grüße
PP

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