Schulden - ich will zahlen, kann aber nicht - wie komm ich da wieder raus?

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ironist
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden - ich will zahlen, kann aber nicht - wie komm ich da wieder raus?

Hallo,

ich habe aus einer alten Selbständigkeit und wg. Kaufsucht 9000€ Schulden bei Privatpersonen, Banken und Firmen.

4000€ davon habe ich bei meinem Chef, das heißt die baue ich durch Überstunden ab.

2000€ sind Dispo bei 2 Banken.

2500€ Schulden bei Firmen.


Ich möchte diesen Firmen ihr Geld zahlen, Heisst: Ich möchte keine Privatinsolvenzanmelden, jedoch kann ich nicht. Vor allem nicht auf einen Schlag.

Ich bin Auszubildender und verdiene monatlich netto 350€. Hinzu kommen 300€ mtl. von meiner Mutter Kindergeld + Unterhalt.

Heisst: Ich habe 650€. -350€ Miete, -50€ Fahrtkosten (Nahverkehr), -50€ Abzahlung an Sparkasse, -50€ Abzahlung an Citibank => 200€

Von 200€ muss ich mein Leben in den restlichen Hinsichten finanzieren.

Nun habe ich das Problem, dass ich Briefe von den Firmen bzw. deren Anwälten erhalten habe, mit der Drohung zur Zwangsvollstreckung usw.

Bei mir ist jedoch nichs zu holen. Die Frage ist jetzt:

Was tue ich am besten um aus diesem Loch herauszukommen?

> Geld für einen freien Schuldnerberater habe ich nicht.
> 3 Monate Wartezeit bei der staatl. Schuldnerberatung kann ich auch nicht überbrücken.

Ich bin mir bewusst, dass ich diese Schulden verursacht habe und möchte deswegen auch alles bis auf den letzten Cent zahlen. Die Frage ist halt nur: Wann.

Gibt es eine Möglichkeit die Firmen dazu zu bringen kollektiv zu warten, so dass ich von klein nach groß die Firmen abzahle, ohne dass Zinsen + evtl. Anwaltskosten, Gerichtskosten auf mich zukommen?



Viele viele Fragen. Für mich ist alles unklar momentan.


Ich weiß nur eins: Ich will dieses Problem lösen, irgendwie.



Liebe Grüße
und danke
Sascha

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12 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

biete Ratenzahlung an! 20 EUR im Monat etc.

Und bete das es nie zu einer EV kommt, bzw. die Banken dir den Dispo kündigen, dann hast du noch mehr Probleme.


<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=90">

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

schaut man sich die finanzen an fällt doch eigentlich mehr oder weniger sofort auf, dass die mietzahlung überdimensional ist - sie verschlingt rund 54% des einkommens in der einkommenskategorie dürften 40% angemessen sein. vielleicht gibt es die möglichkeit durch umzug evtl. in eine WG hier zu sparen. das kommt aber natürlich auf den regionalen mietspiegel an. ich denke hier ließen sich 90 eur sparen die hier sicherlich weniger weh tun als die anderswo herzunehmen.

dafür halte ich (über)leben mit 200,- eur schon fast nicht mehr für möglich - es liegt zudem nochmals deutlich unter hartz iv (selbst wenn man strom berücksichtigt). die 90 eur sollten daher hier für lebensmittel, kleidungskosten und freizeit (auch das muss mal sein) aufgewandt werden.

die schulden bei deinem chef tilgen sich ja derzeit ohne finanziellen aufwand, so daß diese zumindest am portemonaie nicht weiter drücken.

bei banken und firmen sind die schulden etwa gleich hoch. ich würde daher empfehlen die raten bei den banken auf je 25 eur runter zu schrauben und im gegenzug die 50 eur an die firmen zahlen. schon alleine um teuere gerichtsvollzieherbesuche und weitere anwaltskosten zu vermeiden.

letztlich bleibt aber die frage ob es denn tatsächlich 4.500 eur sind. aller erfahrung nach werden die beträge unterschätzt - sortieren sich doch einmal die letzten schreiben der jeweiligen gläubiger und addieren sie. die eingangs erwähnten schulden bei privatpersonen tauchen später nicht mehr auf.

die möglichkeit einer umschuldung dürften bei ihnen auch nicht gegeben sein - es sei denn sie bekämen privat den kredit zur auslösung bei banken sieht die lage eher hoffnungslos aus.

wenn sie die höhe ihrer schulden genau ermittelt haben denken sie nochmal über eine vebraucherinsolvenz (dürfte trotz schulden aus selbstständigkeit hier machbar sein) nach - sie können ihre schulden bei ihrem chef ja ehrenhalber trotzdem abarbeiten - um die citibank soll es nicht schade sein. sollte es bei den derzeitigen zahlen bleiben dürfte eine privatinsolvenz sich allerdings vermutklich nicht lohnen - es kommt allerdings darauf an, wie ihre berufliche perspektive nach beendigung der ausbildung aussieht.

im übrigen steht ihnen auch mehr zu: von ihrem nettoeinkommen dürfen sie 90 eur berufbsbedingte aufwendungen abziehen. die differenz zu 640 eur ist dann unterhaltsbedarf (380 eur incl. kdg) - so dass sie dann 730 eur zur verfügung hätten. ob diese beträage allerdings praktisch von ihren eltern 'zu holen' sind werden sie selbst besser beurteilen können.


-- Editiert von luda am 23.08.2005 12:07:15

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#3
 Von 
Ironist
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

fangen wir mal oben an:

Ich wohne in München und bin 20 Jahre alt und wohne schon in einer WG. Hier etwas günstigeres zu bekommen grenzt an die Unmöglichkeit. Und wenn ich etwas finden würde hätte ich kein Geld für Kaution/Provision/Umzug. Also fällt dies auf kd. Fall aus. In den 350€ Miete sind Strom + Wasserkosten inklusiv, sowie Telefongrundgebühr + Internet.

Ich glaube, dass ich mit den 4000€ sehr gut liege, da ich ca. 3000€ geschätzt habe und noch 1000€ als Puffer für Fehlschätzungen addiert habe.


Was ist denn jetzt eigentlich der Unterschied für mich zwischen einer Privatinsolvenz und einer EV?

Liebe Grüße
und danke
Sascha

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

münchen ist natürlich der denkbar ungünstigste ort zum leben (zumindest was die mieten angeht) - daher wird sich da wohl wirklich nichts mehr machen lassen.

der unterschied zwischen der e.V. und verbracherinsolvenz lässt sich grob so skizzieren:

zur abgabe der e.V. sind sie im falle von gerichtsvollzieherbesuchen ohne zahlungsmöglichkeit und antrag des gläubigers verpflichtet - weigern sie sich ergeht haftbefehl. sie müssen ein verzeichnis ihres vermögens abgeben welches beim amtsgericht verwahrt wird und von jedem der ein berechtiges interesse nachweist eingesehen werden kann - hinzu kommt ein entsprechender schufa eintrag. zumeist erfolgen sodann kontopfändungen woraufhin viele banken die geschäftsbeziehungen kündigen.

bei der verbracherinsolvenz findet auf ihr betreiben statt (fremdanträge sind möglich werden aber praktisch so gut wie nie gestellt) bekommen sie einen insolvenzverwalter zugeteilt an den sie 7 jahre lang (oder bis alles gezahlt ist) alle pfändbaren einkünfte abgeben (derzeit als 0 eur) die beträge werden an die gläubiger dann quotiert ausgeschüttet. nach 7 jahren noch offene beträge werden ihnen bei ordnungsgemäßer führung erlassen und restschuldbefreiung ausgesprochen. sollten sie also z.B. im anschluss an ihre ausbildung ein studium beginnen wollen werden sie nicht einen cent zahlen müssen da sie die gesamte laufzeit unter den pfändungsfreigrenzen bleiben - diese beträgt derzeit netto 989,99 eur.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ironist
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nun habe ich noch eine Frage: Wo kann ich diese Verbraucherinsolvenz initiieren?

Liebe Grüße
und danke
Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie benötigen dazu zunächst eine bescheinigung über einen gescheiterten aussergerichtlichen schuldenbereinigungsplan. diesen können sie durch eine schuldnerberatung oder durch einen anwalt bekommen. der zweitere ist sicherlich der schnellere weg müsste aber um
keine weiteren gebühren enstehen zu lassen über beratungshilfe abgerechnet werden - das bieten viele anwälte an. einfach einmal telefonisch nachfragen.

allerdings gibt es auch einen nachteil: die verfahrenskosten für das insolvenzverfahren bei gericht werden zunächst nur gestundet - müssen also - wenn geld da ist - später gezahlt werden. wie hoch diese sind hängt von vermögen, schulden und aufwand ab eine genau zahl kann ich ihnen daher nicht sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Da du in der Ausbildung bist, kannst du beim Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe beantragen (BAB). Um dort mehr zu bekommen, sollte deine Mutter dir den Unterhalt aber nicht überweisen sondern bar geben, denn der wird als Einkommen angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ironist
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo du,

laut Arbeitsamt verdiene ich für BAB zu viel. Das war der Stand als meine Mutter mir das Geld noch bar gab. Jetzt krieg ichs als Überweisung, damit die Banken eine Sicherheit haben.

Liebe Grüße
und danke
Sascha

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

hallo, ich hab es versucht und geschafft um stundung zu bitten, das hat funtioniert. einfach mal schriftlich bei den gläubigern anfrage und um aufschub bitten. hatte eine genaue aufstellung meines einkommens und meiner ausgaben beigelegt.
n versuch ist es wert. wenn dann gar nix geht, dann versuch die privatinsolvenz, da bist du nach 7 jahren schuldenfrei wenn du dich sogenannt wohlwollend verhältst. du bist jung und solltest alles tun um die e.v. zu vermeiden. das würd heissen, nur mit schwierigkeiten ein konto( auch wenn banken verpflichtet sind, sie lehnen oft ab), du kriegst keine verträge und mit wohnung wird es auch schwierig...30 jahre lang!
gruß sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wieso 30 Jahre lang? Die EV verfällt nach 3 Jahren

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dalia
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich finde eine Verbraucherinsolvenz ist in so einer Situation immer noch das Beste! Geh zu einem Schuldnerberaterverein der von der Stadt finanziert wird (bsp. AWO, Caritas, Familienverband,...). Die Beratung und die Mandatschaften sind dann für Dich kostenlos. Die beraten dich auch ausführlich über die Privatinsolvenz. Ausserdem: Die Gerichtskosten für die Privatinsolvenz werden mit dem, was während der Insolvenz von dem Pfändbaren Teil Deines Gehalts einbehalten wird, finanziert. Das heißt, es kostet Dich nichts extra. Ein guter Bekannter hat kürzlich Privatinsolvenz angemeldet.

Und finanziell geht es während dieser Wohlverhaltensperiode gar nicht so schlecht - die Pfändungsfreigrenzen sind eigentlich ganz schön hoch im Vergleich zu dem, was einem übrig bleibt, wenn man ständig überall Raten zahlen muß.

Außerdem: Wenn Du monatlich 20 Euro an Deinen Kredit überweist - damit hast Du ja nicht mal die monatlichen Zinsen abgeglichen!!! Da zahlst Du Dich ewig dumm und dämlich, und die Schulden wachsen trotzdem weiter!!! Überleg Dir das...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Muffi111
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke man sollte hier etwas weiter blicken, da die Schuldensumme eigentlich nicht viel Geld ist, ausser man ist eben in der Ausbildung. In deinem Fall würd ich das anders anpacken, ruf alle an denen Du Geld schuldest, vereinbare einen Termin und nimm dorthin deine Unterlagen betreffend Deiner Ausbildung mit. Zeig denen auf dass Du zahlungswillig bist, aber nun mal in Ausbildung stehst, und gewillt bist nach Ausbildungsende in grösseren Raten zahlen kannst sofern du natürlich einen Arbeitsplatz bekommst. Für Deine Gläubiger ist es allemal besser, erst spät als gar nicht das Geld zu bekommen. Lass duchblicken, dass Du die Privatinsolvenz in Anspruch nimmst, sofern sie versuchen den Hebel anzusetzen. Sie können sich an einer Hand abrechnen, dass dann nix zu holen ist und sie kein Geld sehen. Wenn das nicht funktioniert kannst immer noch die Privatinsolvenz in Anspruch nehmen.

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