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VOB § 13 Gewährleistung: 2 oder 4 Jahre ?????

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VOB § 13 Gewährleistung: 2 oder 4 Jahre ?????

VOB § 13 Gewährleistung: 2 oder 4 Jahre ?

Hallo Zusammen - Ich habe da mal eine Frage.....

§ 13 Abs. 4 (1): ....für die Mängelanspruche....für Bauwerke 4 Jahre , ....für Arbeiten an einem Grundstück 2 Jahre....

Wie ist hier die Unterscheidung ? Was sind Arbeiten an einem Grundstück ????

Ich habe ein bestehendes MFH wo jetzt umfangreiche Arbeiten (Reparaturen) stattfinden. Diese Arbeiten fallen nicht mehr unter die damalige Gewährleistung.

Über welchen Zeitraum (2 oder 4 J.) kann ich bei nachstehenden neuen Arbeiten nun Ansprüche geltend machen ????????

2 vorhandene Terrassen komplett neu wegen damaligen Fusch, Außenisolierung neu etc. Arbeiten in der Wohnung wegen Schimmelbildung.

Herzlichen Dank für eure Hilfe !

Lieben Gruß – k.e.



von Hamster111 am 30.07.2005 15:20
Status: Frischling (7 Beiträge)
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