Inkassogebühren beharrlich eingefordert

17. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Callosa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkassogebühren beharrlich eingefordert

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe die Rechnung eines Online-Shops nicht rechtzeitig beglichen. Daraufhin habe ich nicht von dem Shop selber, sondern von der KLARNA zwei Mahnungen erhalten. Die Posteingänge fanden statt während ich im Urlaub war und unmittelbar nach dem Urlaub zog ich um, war also keine sehr übersichtliche Zeit, so dass es unnötig zu weiterm Verzug der Zahlung kam. Mein Versäumnis, ich weiß, also bitte keine Kommentare diesbezüglich.

Nun habe ich die Hauptschuld zzgl Mahngebühr beglichen und an die Klarna überwiesen. Dabei überschritt ich jedoch den angemahnten Zahlungszeitraum (Umzugschaos - meine Schuld, ich weiß).

Tags drauf erhielt ich von IDENT Inkasso eine Zahlungsaufforderung (Hauptschuld + Mahngebühr + Inkassogebühr). Ich schrieb eine Mail an das Inkassobüro mit dem Hinweis und einem Scan des Überweisungsbelegs, dass die Zahlungsaufforderung hinfällig sei, da ich die Rechnung nachweislich bereits beglichen habe. Ident Inkasso besteht jedoch auf die Zahlung der Inkassogebühren und droht mit rechtlichen Schritten, sollte ich der Forderung nicht fristgerecht nachkommen. Es geht nur um 29 €. Das Geld ist also nicht der Punkt. Es geht ums Prinzip!

Meine Frage nun: Ist das überhaupt alles rechtens? Der Posteingang erfolgte nach der Abbuchung von meinem Konto. Das Schreiben müsste somit doch seine Gültigkeit verloren haben?

Des weiteren ist mir aufgefallen: KLARNA und IDENT haben diesselbe Postanschrift in Deutschland und sogar Konten bei derselben Bank. Beide Unternehmen haben den Hauptsitz in Stockholm. Seltsamer Zufall, oder?
Ich kann mir vor diesem Hintergrund nicht vorstellen, dass die Forderungen des Inkassobüros überhaupt rechtens sind. Sehr dubios alles....

Was kann/soll ich tun?

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Meine Frage nun: Ist das überhaupt alles rechtens?

Ja und nein. Du warst im Verzug und musst Verzugsschaden bezahlen. Mit den Mahngebühren hast du Verzugsschäden bereits bezahlt.

Inkassogebühren sind strittig. Üblicherweise werden die aber nicht eingeklagt, denn das Inkasso selbst darf gar nicht klagen. Klagen darf nur der ursprüngliche Gläubiger, weil ihm ja ein Schaden entstehen würde. Es gibt aber viele Hürden (inklusive der Ungewissheit, wie es vor Gericht ausgeht) als dass geklagt werden würde.

Briefkasten nicht unbeobachtet lassen, denn manchmal kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid dem man einfach widerspricht (dabei sind Fristen zu beachten). Kommt es zur Klage ggf. einen eigenen Anwalt hinzuziehen. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass geklagt wird.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Callosa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

@mepeisen: Vielen Dank für die Auskunft! Das mit dem Mahnbescheid hatte ich bereits anderweitig gelesen, dennoch Danke für den Hinweis.

Ich habe heute morgen noch einmal an Ident eine Mail geschrieben, dass ich mich bei einem Juristen habe beraten lassen und dass ihm zufolge die Inkassogebühren rechtswidrig einzuordnen seien und ich deshalb nicht zahlen werde. Bisher habe ich auf alle Mails immer direkt eine Antwort bekommen, auf diese jedoch nicht. Jetzt warte ich mal ab.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Inkasso Branche

Rechtens ja aber nicht durchsetzungsfähig

Die vorgerichtlichen Gebühren des ext Inkassobüros (Ident) werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingeklagt :

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Abgesehen davon ist Klarna selbst ein Abrechnungsdienstleister welcher keinerlei Hilfe eines ext Finanzdienstleisters benötigt ;)

Ich würde die Forderung schriftlich wie im Link empfohlen zurückweisen

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Callosa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

@thehellion: Tausend Dank! Werde meiner Mail von gestern (die inhaltlich in etwa dem entsprach, was in dem Link vorgeschlagen wird) noch einen Brief nachschicken.

"Abgesehen davon ist Klarna selbst ein Abrechnungsdienstleister welcher keinerlei Hilfe eines ext Finanzdienstleisters benötigt" - nicht nur das. Es scheint sich um zwei zusammengehörige Unternehmen zu handeln, was mit Sicherheit nur durch eine Rechtslücke möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
silbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Callosa,
mich würde interessieren, wie es ausgegangen ist, da ich einen ganz ähnlichen Fall habe:
Ich habe Ende November vor meiner Abreise nach Indien (wo ich bis März bleiben werde)
einen Elektronik-Artikel bei einem Online-Händler gekauft, Rechnung über Klarna.
Irgendwie war ich der Meinung, ich hätte die Rechnung sofort bezahlt, habe es aber tatsächlich in dem ganzen Abreisestress vergessen, wie ich auf meinem Konto nachvollziehen konnte.
Nun bekomme ich auf eine Mail von Ident Inkasso, wo ich statt den ursprünglichen 62 Euro Warenwert plötzlich 103 Euro zahlen soll. Es ist aber nicht mal dert Artikel oder die Zusammensetzung der Summe aufgeführt.
Ich habe nun nur den ursprünglichen Betrag überwiesen, weitere Zahlungen lehne ich ab, da ich mich über diese Praktiken ärgere (was ich dem Inkasso und Klarna auch mitteilte).
Eine kleine Zahlungserinnerung per Email wäre das Mindeste gewesen und es hätte gar keine Probleme gegeben.
Inzwischen habe ich den Freund kontaktiert der zuhause meine Post sammelt (aber nicht öffnet) und tatsächlich kamen schon 2 Mahnungen von Klarna mit je 4,95 Eur Mahngebühren (was Wucher ist) und ein Schreiben vom Inkasso, dessen Gebühren auch überhöht sind.
Nun bin ich etwas ratlos, ob ich doch noch zumindest teilweise Mahngebühren zusätzlich zahlen soll, die geforderte Höhe ist sicher nicht gerechtfertigt und hätte damit keine Chancen vor Gericht.
Daher interessiert es mich natürlich sehr, ob bei dir noch weitere Forderungen kamen oder ob es im Sand verlief?
Bin für jeden Rat/Hilfe dankbar!

Silbe

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Es verläuft im Sande da klarna ein Onlinebezahldienst ist und identinkasso zu klarna gehört

An mahngebuehren wären pro schreiben maximal 2.50 zu zahlen.

Die zahlung erfolgte an klarna?



-- Editiert von alucard2005 am 03.02.2016 17:24

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
silbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die schnelle antwort, ja, ich habe die ursprüngliche hauptforderung an klarna überwiesen,
sollte ich also vielleicht noch 5 euro mahngebühren überweisen?
das inkasso lässt aber nicht locker, die haben mir jetzt nochmal gemailt:
"…wir werden in unseren Unterlagen vermerken, dass Sie einen Teilbetrag für die Forderung… inzwischen angewiesen haben. Klarna wird diesen umgehend an uns weiterleiten.
Über den restlichen Betrag, der nicht von Ihnen beglichen wird, wird das Mahnverfahren gegen Sie fortgeführt…"

auf einer anderen seite wurde in einem ähnlichen fall vom anwalt geraten, man soll gebühren in angemessener höhe überweisen (also weniger) dann hätte man am ehesten chancen, dass es eingestellt wird.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Inkassogebuehren-rechtmae%C3%9Fig-oder-nicht---f272489.html

bist du sicher, dass es im sande verläuft, kennst du jemanden wo es so ausging?

danke nochmal!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du solltest noch die Mahngebühren für die zugesendeten Mahnbriefe und die angefallenen Zinsen überweisen. Dies im Verwendungszweck der ÜW klar ausweisen.

Ich würde beim Inkasso einmalig per Einwurfeinschreiben (nicht per Email) der Forderung widersprechen. Im dem Brief auch darauf hinweisen, dass die erfolgten Zahlungen auf die Hauptforderung, die Mahngebühren und Zinsen anzurechnen sind. Weitere Briefe vom Inkasso ignorieren bzw. hier nochmals melden. Falls irgendwann ein Mahnbescheid kommt, diesem fristgemäß widersprechen und an das zuständige Gericht zurücksenden. Den Briefkasten beobachten bzw. beobachten lassen.

-- Editiert von hausfrau66 am 03.02.2016 17:51

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
silbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo, das problem ist nur, dass ich in indien bin (noch 1 monat) und von hier aus kein einschreiben schicken kann
und auch die post, die ich zuhause bekommen habe, nicht einsehen kann…

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

War selbst vor 3 Wochen in Chembur/Mumbay :)

Die Inkassodienste von Klarna (Ident,Seghorn oder coeo) kann mann getrost in der Pfeife rauchen

Machs per email , jeweils an Inkasso UND Klarna

z.b

Sehr geehrtes Inkasso / Klarna Team,
Betrifft Rechnungsnummer xy
Die von mir am xx.xx getätigte Überweisung von xx € ist explicit zur Verrechnung mit der Hauptforderung zu verrechnen
Sind Sie mit der von mir vorgegebenen Verrechnung nicht einverstanden erwarte ich gem BGB § 367 .2 umgehende Rücküberweisung.
Ich habe aus Kulanzgründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, 5 € zweckgebunden für möglicherweise entstandene Verzugskosten überwiesen
Ich werde keine Inkassogebühren zahlen.
Weitere Schreiben Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragsanwälte ändern nichts an diesen Sachverhalt
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich dehalb vollumfänglich widersprechen
Ich werde in Zukunft auf Geschäfte mit Ihrem Auftraggeber xy (Name der Firma) verzichten
Ich untersage ausdrücklich die Kontaktaufnahme per telefon



Zitat:
bist du sicher, dass es im sande verläuft, kennst du jemanden wo es so ausging?

Ich bin mir sehr sicher
In den urteilsdatenbanken sowie in den einschlägigen Verbraucherplattforen ist kein einziger (!) Hinweis auf eine durchgezogene Klage izu finden



-- Editiert von thehellion am 03.02.2016 22:09

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

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