Ordnungsgeld nach Versäumniss als Zeuge

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
123Florian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungsgeld nach Versäumniss als Zeuge

Guten Tag,

ich hatte am Montag eine Verhandlung, zu der ich als Zeuge geladen war verpasst. Eigenes Verschulden und kam über eine Stunde zu spät, so dass ich nicht mehr aussagen konnte.

Inzwischen habe ich einen Ordnungsgeldbescheid bekommen, in dem 50,- euro angesetzt sind und steht, dass ich die Kosten für diesen Termin zu tragen habe. Am Dienstag habe ich schon ein Entschuldigungsschreiben verfasst, allerdings wurde der Bescheid schon am Montag ausgestellt.

Meine Fragen:
1) Kann der Richter den Bescheid nachträglich zurückrufen?

2) Wo muss ich das Ordnungsgeld zahlen?

3) In welchen Dimensionen werden sich normal die Kosten für diesen Termin (2h, 3 Zeugen incl. mir, ein Gutachter vom TÜV) abspielen. Ich mache mir da keine Vorstellungen. Welche Kosten muss ich tragen? Auch Richter und Anwälte der Parteien?

Vielen Dank, 123Florian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

zu 1.

Ja er kann.
liegt aber in seinem Ermessen

zu 2.

Sollte bei dem Beshluss beisetehen.
Im Zweifel auf das Konto der Gerichtskasse unter Angabe des Aktenzeichens

zu 3.
Geht es um ein Straf- oder ein Zivilverfahren?
Im Zivilverfahren dürften eigentlich (ausser evtl Fahrtkosten der Anwälte) keine Kosten entstehen.
Im Strafverfahren wirds da schon teurer.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
123Florian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht leider nichts dabei. Nur die 50,- Euro und dass ich die Kosten tragen muss. Wie hoch diese sind, wird ebenfalls nicht angegeben. Heißt das, dass keine entstanden sind?

Ob es ein Straf- od. Zivilverfahren ist, kann ich nicht beurteilen, ich habe noch viel weniger Ahnung, als ein Laie. Meine Versicherung will den von mir verursachten Schaden (Auffahrunfall) nicht wie gefordert bezahlen und jetzt hat die Gegenpartei wohl geklagt. Es heißt immer nur Anhörung und findet im Amtsgericht statt.
Ist das ein Zivilprozess?


Noch eine weitere Frage: Bekomme ich einen Eintrag in mein Führungszeugniss wegen dem Versäumniss?

Vielen Dank
123Florian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie bekommen vom zuständigen Rechtspfleger eine Zahlungsaufforderung, aus der sich ergibt, wieviel Sie wohin zahlen müssen. 50,00 € ist übrigens recht günstig. Zu den Kosten gehören alle Kosten, die durch Ihr Nicht-Erscheinen angefallen sind. Nehmen wir mal ein Strafverfahren. Wenn der Termin komplett aufgehoben werden musste, sitzen Sie auf den Gesamtkosten für diesen Tag. Wenn nur ein Fortsetzungstermin erforderlich wird, nur auf den dadurch entstandenen Kosten, wozu natürlich auch Rechtsanwälte und Gutachter gehören, die ja sonst nicht hätten nochmal erscheinen müssen.
O-Gelder werden nur aufgehoben, wenn der Zeuge eine Entschuldigung beibringt. Damit ist nicht gemeint, dass er vor Gericht zu Kreuze kriechen soll, sondern dass er darlegt, weshalb ihm ein Erscheinen nicht möglich war (Verhandlungsunfähigkeit oder dergl.). Das dürfte natürlich schwierig werden, wenn der Zeuge so knapp danach nun doch noch den Weg gefunden hat, aber Sie sagen ja selbst, dass es eigenes Verschulden war.
Wenn Sie wissen, wieviele Zeugen und Gutachter geladen waren müssten Sie doch eigentlich auch wissen, ob es ein zivil- oder ein strafgerichtlicher Termin war.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

a) Wissen Sie das Aktenzeichen der Sache? Daran kann man sehen, ob zivil oder strafR.

b) Für's nächste mal: Wenn man merkt das man sich verspätet: anrufen!!

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn es um den Schadenersatz nach einem Autounfall geht, dann ist das ganz klar ein Zivilverfahren.

Ansonsten kann ich mich den anderen nur anschließen.

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