RA Ralf Heyl und Postbank!

7. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
mimidada
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Ralf Heyl und Postbank!


Hallo!

Wir hatten am 26.07.2013 einen Brief von Herrn Heyl im Briefkasten! Es war der Tag unserer standesamtlichen Hochzeit (!) und als wir abends den Briefkasten leerten >> SCHOCK! Ein Brief von einem Anwalt adressiert an meinen Mann?!??? Als wir ihn aufmachten traute ich meinen Augen nicht!

*Im Betreff: Forderung Postbank AG Bonn ./. ...... ehemaliges Girokonto Nr.......

Ein knappes Anschreiben nur mit dem einen Satz:

" Anliegend übersende ich Ihnen eine aktuelle Forderungsaufstellung."

Ja und diese Forderungsaufstellung beeinhaltet eine "Darlehensrückzahlung" zum 14.05.2013 in Höhe von knapp - und jez haltet Euch fest - >>> 14.500,00€!!!!! 1. Mahnung, Zinsen und Kostenbuchung EMA beläuft sich die Forderung zum 23.07.2013 auf knapp 15.500,00€ !!!!!!!!!!!!

DAS war ein toller Hochzeitstag...es war ein FRabend und MOfrüh gings gleich los in die Flitterwoche! Wir konnten nirgends mehr anrufen oder das irgendwie abklären. Mir war echt schlecht! Mein Mann hatte zu keiner Zeit ein Girokonto oder Darlehen bei der Postbank! In keinster Weise eine Bankverbindung zur Postbank !

Es war nur dieses kurze Anschreiben und die Forderungsaufstellung im Kuvert - einfach so in den Raum gestellt - keine Zahlungsaufforderung - NICHTS ! Der Brief war nicht einmal original unterzeichnet von Herrn Heyl - also nur so ne kopierte Unterschrift.

Ich bin gelernte RAFachangestellte und arbeite seit 15 Jahren selber in einer Bank! SO wird niemals rechtmäßig vorgegangen!! Wir haben noch 2 Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben verschickt. Einmal an die Postbank (mit Kopie des Schreiben des Heyl beiliegend) das zu keinster Weise eine Bankverbindung zur Postbank bestand und sie die Unterlagen zu einem angeblichen Konto / Darlehen vorweisen sollen und einmal an den Heyl, uns eine Vollmacht vorzulegen und ebenfalls Unterlagen zu dem angeblichen Konto oder Darlehen. Hab beiden eine Frist von 2 W gesetzt. Morgen geht noch ein Widerspruch raus an den Heyl bzgl. der an den Haaren herbeigezogenen Forderungsaufstellung.

In Internet liest man viel über diese Uraltgirokonten die er versucht einzutreiben....Aber mein Mann hatte niemals dort irgendeine Bankverbindung...WO bitteschön kommen dann über 15.000€ zusammen?!?!? Er hatte seine Bankverbindung bei der Deutschen Bank - Girokonto und Darlehen welche beide vor 2 Jahren komplett von meiner Bank abgelöst, ausgeglichen und aufgelöst wurde! Auch würde hier die angegebene Kontonummer sowieso nicht übereinstimmen und laut Schreiben und Kontoauszügen sind die Konten ausgeglichen und erledigt. Mein Mann selber hat NIE ein Girokonto bei der Postbank eröffnet!

Ich bin jez mal gespannt ob in der gesetzten Frist von Postbank oder Heyl was zurückkommt. Wenn man sich im Internet rumhört, wohl eher nicht.

Morgen geht auch eine Schufaanfrage raus, mal sehen ob diesbezüglich was drinnen steht! Wir haben ausser diesem einen Schreiben von Heyl NIEMALS irgendetwas diesbezüglich erhalten, von der Postbank nicht, von einem Inkasso nicht und auch von Heyl nicht! Keine Mahnung, keine Zahlungserinnerung NICHTS!

Es liegt uns sowas vom im Magen und das alles an unserem Hochzeitstag! Eine Forderung über 15.000€!!! Ich bin gespannt was weiter bei rauskommt und werde Euch am Laufenden halten! Ich hoffe das sich die Angelegenheit irgendwie auflöst und klärt . Aber man ist einfach nur geschockt und alleine für die schlaflosen Nächte und die nervliche Belastung die ein solches Schreiben auslöst gehört schon Strafanzeige wegen Nötigung gestellt !


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-- Editiert von Moderator am 07.08.2013 00:36

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@mimidada,
Gruselig, was Euch da passiert ist. Aber Du weißt Euch ja offensichtlich sehr gut zu helfen! :respekt:

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das klingt nach einer beabsichtigten Personenverwechslung. Ralf Heyl kann wohl den Ursprungsschuldner mit gleichen Namen nicht ausfindig machen. Und jetzt versucht es bei allen "Namensvettern" deutschlandweit.

Wo residiert denn dieser Ralf Heyl.
Seine Kanzlei befindet sich in der Luxemburger Str. 82-86, 50354 Hürth (Koeln).

Ich würde auch einen Hausbesuch bei Herrn Heyl ankündigen.

Ggf. ist eine Strafanzeige gegen Herrn Ralf Heyl und Herrn Rainer Neske von der Postbank sinnvoll.

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20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ggf. ist eine Strafanzeige gegen Herrn Ralf Heyl und Herrn Rainer Neske von der Postbank sinnvoll.

Ja, würde ich auch machen. Wobei zunächst gegen unbekannt. Dabei zu Protokoll angeben, dass man zwei Erklärungen sieht:
A) Identitätsdiebstahl durch einen Unbekannten (Betrug/Eingehungsbetrug)
B) durch den Rechtsanwalt provozierte und vorsätzliche Personenverwechslung (Betrug).

Es schadet auch nichts, die Rechtsanwaltskammer in Köln darauf aufmerksam zu machen, dass der Anwalt mutmaßlich vorsätzlich eine Personenverwechslung provoziert.

Ich würde auch vorerst nichts weiter schreiben, auch den angekündigten Widerspruch nicht. Einfach abwarten, ob die die Unterlagen und die Vollmacht zusenden. Falls nicht, die Polizei ihre Arbeit machen lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.08.2013 08:13

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
durch den Rechtsanwalt provozierte und vorsätzliche Personenverwechslung


Das wird man im Zweifel wohl nicht nachweisen können.

Ich kann mir auch eher nicht vorstellen, daß ein RA der Meinung ist, jemand werde einfach so 15 Mille zahlen, von daher wäre das eine reichlich dämliche Betrugsmasche.

Also erst mal die Pferde in Dorf lassen und die Kirche nicht mit dem Stall ausschütten, oder wie das heißt. ;)

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das wird man im Zweifel wohl nicht nachweisen können

Im Zweifel wird man das Gegenteil nicht nachweisen können. Sprich: Wenn es keine Verbindung zwischen Person A und B gibt außer dem gleichen Namen, bleibt als Lösung nur noch eine vorsätzliche Personenverwechslung. Ich exerziere das gerade durch mit O2 und BFS Risk. Sie stehen kurz vor einer Klage auf Herausgabe der angeblichen falschen Einwohnermeldeamt-Auskunft. Denn das Einwohnermeldeamt bestreitet, eine falsche Auskunft herausgegeben zu haben und so für die Personenverwechslung gesorgt zu haben.

Im übrigen kommt das durchaus öfter vor als man denkt. Der Versuch ist hier, einen wirklich unbekannt verzogenen wiederzufinden. Dann geht man einfach mal die andern durch und testet aus, wer sich nicht wehrt, ist evtl. der alte Schuldner.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.08.2013 12:37

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Dann geht man einfach mal die andern durch und testet aus, wer sich nicht wehrt, ist evtl. der alte Schuldner.


Dann fehlt es aber am Vorsatz, vom falschen Geld zu kassieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Dann fehlt es aber am Vorsatz, vom falschen Geld zu kassieren.

Einer, der sich nicht sofort vehement wehrt, ist aber nicht unbedingt der Richtige. Es fehlt vielleicht an Vorsatz, den angedeuteten Betrug dann wirklich begehen zu wollen.
Nötigung dürfte es aber dennoch sein.
Und man fragt ja nicht nach dem Motto "Sind Sie der Schuldner?" Man bedroht die Ausgesuchten ja sofort "Hier! Schulden! Schufa! Pfändung!"

Davon abgesehen (auch wenn es strafrechtlich nicht relevant ist) ist das ein massiver Bruch des BDSG. Man verknüpft Datensätze mit personenbezogenen Daten, obwohl beides nur dann verknüpft werden darf, wenn man aus extrenen Daten einen Hinweis hat, dass beides miteinander zu tun hätte. Solche externe Daten könnten Einwohnermeldeauskünfte sein.

Ausschließen würde ich es nicht, dass es ein Versehen ist. Die kreativen Versuche, gerade auch schwierige Außenstände zu betreiben, sich dabei in den Grauzonen zu bewegen, sind typisch für die Branche. Dass es ein Rechtsanwalt ist, macht es nicht besser, denn wir wissen ja mittlerweile auch, dass viele Rechtsanwälte erst drauf schauen, wenn der Mahnbescheid schief gelaufen ist. Dass davor die bereits eingeschalteten Inkassobüros mit ihren Studenten lediglich im Briefkopf des Anwalts schreiben ;-)

Dieser Verdacht mag nicht für alle gelten. Aber als Schuldner weiss ich doch, ob ich überhaupt etwas damit zu tun habe oder ob ich vollkommen unbedarf bin. Wenn ich nie Kontakt zu Gläubiger X habe und plötzlich meldet sich jemand bei mir, dann kann man schon von Verwechslungen ausgehen. Andersherum wird auch ein Schuh draus. Wenn der Schuldner nicht mehr auffindbar ist, gibt es einen wie auch immer gearteten Prozess einer manuellen Sichtprüfung, um den Schuldner ausfindig zu machen. Bei meinem angesprochenen Fall wurde das Einwohnermeldeamt ohne Adresse aber mit Geburtsdatum des neuen Schuldners (abweichend vom Urprungsschuldner) gefragt und damit die Personenverwechslung provoziert. Sprich: Man wusste bereits, wie man fragen wollte, damit exakt die Auskunft rauskommt, die man haben will und dass man hinterher behaupten kann, das Einwohnermeldeamt sei Schuld gewesen. Aber wir werden sehen, was der TE herausfindet...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tupfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Seit längerer Zeit bekomme ich auch Zahlungsaufforderungen vom hr. Heyl. Diese sind ebenfalls unberechtigt, da ich nie einen dispot bei der Postbankhatte. Sein az. bbetitelt er mit meiner alten Kontonummer der Postbank. Mit der Postbank habe ich telefonisch abgeklärt und bestätigt bekommen, dass ich keinerlei Schulden habe. Ich rief bei der vermeintlichen Kanzlei an und habe darauf hingewiesen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird....aber die Dame legte kurzerhand auf. Ich werde eine Anzeige gegen diesen Anwalt stellen wegen versuchten Betruges und gegen die Postbank, die wahrscheinlich Daten verkauft.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ein Anwalt ist nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes. Der Rechtswanwalt wird die Daten von seinem Auftraggeber bekommen. Und dann eben die Mahnungen herausschicken.

Freundlich zurückschreiben, dass es sich offensichtlich um eine Verwechselung handele und man die Angelegenheit als erledigt betrachte.

Und das wars.

wirdwerden

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6x Hilfreiche Antwort

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