testament an enkelkinder
testament an enkelkinder
ist dafür eine notarielle beglaubigung nötig?kann das zu lebzeiten verschenkt werden?
fallen dann bei versterben schenkungsgelder (oh wie heißt das bloss richtig) an? grundbucheintrag muss dementsprechend vorhandensein?was passiert wenn die eltern vor mündigkeit der enkelkinder versterben und kind1 (die mutter) vormundschaft hat?wie sieht der vererbungschlüssel beim pflichtteil aus?-- Editiert von JaaGenau am 27.06.2005 15:56:05
von JaaGenau am 27.06.2005 15:40
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>testament an enkelkinder
Hallo,ein Haus kann verschenkt werden allerdings fallen da wie auch beim erben die 23% Schenkungsteuer an, die die Enkel bezahlen müssten. Enkel haben beim erben einen freibetrag von 50000€ die nicht versteuert werden müssen. Allerdings steht den Kindern auch immer ein Plichtteil zu. Ich weis nicht ob man die einfach enterben kann es sei denn sie stimmen zu.
von Bibichen am 28.06.2005 18:15
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>testament an enkelkinder
danke, habe selber darüber gesurft und festgestellt das die kinder nicht enterbt werden können - also ein pflichtteil vom gesetzlichen erbe zusteht. von JaaGenau am 29.06.2005 09:56
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